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Beschlusstext (Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e.V.: Ergänzungsvertrag zum Vertrag vom 20.07.2009)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
11 kB
Datum
07.06.2011
Erstellt
01.07.11, 04:06
Aktualisiert
02.07.11, 04:05
Beschlusstext (Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e.V.: 
Ergänzungsvertrag zum Vertrag vom 20.07.2009) Beschlusstext (Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e.V.: 
Ergänzungsvertrag zum Vertrag vom 20.07.2009)

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BESCHLUSS über das Ergebnis der Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 07.06.2011 im Sitzungssaal 1 des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32 TOP 4 Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e.V.: Ergänzungsvertrag zum Vertrag vom 20.07.2009 Frau Schiffer, Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e.V., Beratungsstelle Euskirchen, stellt die Statistik der Beratungskontakte, die Beratungsschwerpunkte und das Erfolgsmodell der ½ Beraterstelle mit dem Schwerpunkt Schuldenprävention vor. Sie merkt an, dass es ohne lange Vorlaufzeiten gelungen sei, Veranstaltungen zur Schuldenprävention bei Jugendlichen zu initiieren. Weiter weist sie darauf hin, dass ab sofort Landesmittel für die Aufstockung auf eine volle Stelle zur Verfügung stünden. Sie stellt heraus, dass die Weiterfinanzierung für die Verbraucherzentrale sehr wichtig sei und sich der Kreisanteil im Vergleich zum bisherigen Beitrag reduziere. Der Vortrag ist als Anlage 1 beigefügt. Auf die Anfragen der FDP-Fraktion teilt Frau Schiffer mit, dass sich die Kontakte der Verbraucherzentrale aus persönlichen, telefonischen und schriftlichen Beratungen zusammensetzen. Die Dauer der Beratungsgespräche variiere je nach Themenbereich. So könnten im Bereich der Rechtsberatung 3 Fälle/Stunde und im Bereich Telekommunikation 1-2 Fälle/Stunde abgewickelt werden, während Kurzauskünfte in 510 Minuten erledigt seien. Weiter erklärt Frau Schiffer, dass innerhalb der Verbraucherzentrale kein Einsparpotenzial mehr vorhanden sei, um die Stelle der Schuldenprävention aus Eigenmitteln zu finanzieren. Die Einsparung in anderen Bereichen hätte zur Folge, dass eine telefonische und persönliche Erreichbarkeit wie im bisherigen Umfang nicht mehr gewährleistet werden könne und ginge letztlich zu Lasten der Kunden. Weiter teilt Frau Schiffer mit, dass der Zuschuss des Landes an den Zuschuss des Kreises Euskirchen gekoppelt sei. Die CDU- und SPD-Fraktionen begrüßen das Angebot der Schuldenprävention bei Jugendlichen. Die UWV-Fraktion sieht die Schulträger in der Pflicht, Schuldenberatung für Jugendliche als präventive Maßnahme in den Schulplan aufzunehmen und sich an der Finanzierung der Beratungsstelle zu beteiligen. Herr Poth führt dazu aus, dass die Verantwortung beim Landesgesetzgeber liege. Nachdem kein weiterer Beratungsbedarf mehr besteht, empfiehlt der Ausschuss für Soziales und Gesundheit dem V 187/2011 Kreistag folgende Beschlussfassung: Der Kreistag beschließt, mit der Verbraucherzentrale NordrheinWestfalen einen Ergänzungsvertrag zum Vertrag vom 20.07.2009 abzuschließen und für die Vertragslaufzeit vom 01.01.2012 bis 31.12.2014 bei Produkt 331 01, Zeile 15, Mittel in Höhe von 25.800 € jährlich bereitzustellen. Abstimmungsergebnis: einstimmig, bei 3 Enthaltungen (FDP-Fraktion)