Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
11 kB
Datum
07.06.2011
Erstellt
01.07.11, 04:06
Aktualisiert
02.07.11, 04:05
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSS
über das Ergebnis der Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am
07.06.2011 im Sitzungssaal 1 des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32
TOP 4
Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e.V.:
Ergänzungsvertrag zum Vertrag vom 20.07.2009
Frau Schiffer, Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e.V.,
Beratungsstelle Euskirchen, stellt die Statistik der
Beratungskontakte, die Beratungsschwerpunkte und das
Erfolgsmodell der ½ Beraterstelle mit dem Schwerpunkt
Schuldenprävention vor. Sie merkt an, dass es ohne lange
Vorlaufzeiten gelungen sei, Veranstaltungen zur
Schuldenprävention bei Jugendlichen zu initiieren.
Weiter weist sie darauf hin, dass ab sofort Landesmittel für die
Aufstockung auf eine volle Stelle zur Verfügung stünden. Sie
stellt heraus, dass die Weiterfinanzierung für die
Verbraucherzentrale sehr wichtig sei und sich der Kreisanteil im
Vergleich zum bisherigen Beitrag reduziere. Der Vortrag ist als
Anlage 1 beigefügt.
Auf die Anfragen der FDP-Fraktion teilt Frau Schiffer mit, dass
sich die Kontakte der Verbraucherzentrale aus persönlichen,
telefonischen und schriftlichen Beratungen zusammensetzen.
Die Dauer der Beratungsgespräche variiere je nach
Themenbereich. So könnten im Bereich der Rechtsberatung 3
Fälle/Stunde und im Bereich Telekommunikation 1-2
Fälle/Stunde abgewickelt werden, während Kurzauskünfte in 510 Minuten erledigt seien.
Weiter erklärt Frau Schiffer, dass innerhalb der
Verbraucherzentrale kein Einsparpotenzial mehr vorhanden sei,
um die Stelle der Schuldenprävention aus Eigenmitteln zu
finanzieren. Die Einsparung in anderen Bereichen hätte zur
Folge, dass eine telefonische und persönliche Erreichbarkeit
wie im bisherigen Umfang nicht mehr gewährleistet werden
könne und ginge letztlich zu Lasten der Kunden.
Weiter teilt Frau Schiffer mit, dass der Zuschuss des Landes an
den Zuschuss des Kreises Euskirchen gekoppelt sei.
Die CDU- und SPD-Fraktionen begrüßen das Angebot der
Schuldenprävention bei Jugendlichen.
Die UWV-Fraktion sieht die Schulträger in der Pflicht,
Schuldenberatung für Jugendliche als präventive Maßnahme in
den Schulplan aufzunehmen und sich an der Finanzierung der
Beratungsstelle zu beteiligen. Herr Poth führt dazu aus, dass
die Verantwortung beim Landesgesetzgeber liege.
Nachdem kein weiterer Beratungsbedarf mehr besteht,
empfiehlt der Ausschuss für Soziales und Gesundheit dem
V 187/2011
Kreistag folgende Beschlussfassung:
Der Kreistag beschließt, mit der Verbraucherzentrale NordrheinWestfalen einen Ergänzungsvertrag zum Vertrag vom
20.07.2009 abzuschließen und für die Vertragslaufzeit vom
01.01.2012 bis 31.12.2014 bei Produkt 331 01, Zeile 15, Mittel
in Höhe von 25.800 € jährlich bereitzustellen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig, bei 3 Enthaltungen
(FDP-Fraktion)