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Öffentliche Niederschrift (Hochbau- und Planungsausschuss)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
27 kB
Datum
07.03.2013
Erstellt
15.03.13, 11:41
Aktualisiert
15.03.13, 11:41
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Niederschrift über die 20. Sitzung des Hochbau- und Planungsausschusses (Wahlperiode 2009/2014) am 07.03.2013 Tagungsort: Sitzungssaal des Rathauses Beginn: 18:00 Uhr Ende: 20:35 Uhr Anwesend sind: SPD: Herr Puchert-Blöbaum (Ausschussvorsitzender), Herr Brinkmann, Herr Hanning, Herr Jahn (für Herrn Bas), Herr Kühnel (für Herrn Heidemann), Herr Leiding CDU: Herr Gräfe (stellvertr. Ausschussvorsitzender), Herr Baltschun, Herr Daake, Herr Fiedler, Herr Niemann, Herr Pankoke B90/Grüne: Herr Hachmeister (Herr Gadow fehlt entschuldigt.) FDP: Herr Blöbaum Verwaltung: BM Herr Schemmel, FBL Herr Oortman, Frau Knipping, Frau Wiemer Zuhörer: zahlreich Presse: 1 Gast: Herr Huesmann (Planungsbüro Drees und Huesmann) Der Ausschussvorsitzende (AV) eröffnet die Sitzung und stellt die ordnungsgemäße Einladung zu dieser Sitzung sowie die Beschlussfähigkeit des Ausschusses fest. Er begrüßt die Anwesenden, insbesondere Herrn Huesmann vom Planungsbüro Drees und Huesmann sowie die zahlreichen Zuhörerinnen und Zuhörer. Vor Eintritt in die Tagesordnung schlägt AM Herr Pankoke vor, den TOP 5 (Windpotenzialanalyse) vor dem TOP 4 (Haushaltsberatungen) zu beraten, da die Haushaltsmittel (hier: 14.100,00 € für eine Flächennutzungsplanänderung) in dem beantragten Umfang evtl. nicht notwendig sein werden. In dem Zusammenhang schlägt der AV vor, aufgrund der zahlreichen Zuhörerinnen und Zuhörer die Haushaltsberatungen erst am Ende des öffentlichen Sitzungsteiles zu beraten und den TOP 7 (Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06/03 „Askamp“) ebenfalls vorzuziehen. Der Vorgehensweise wird seitens der Ausschussmitglieder zugestimmt und die Tagesordnung wie folgt abgehandelt: Tagesordnung I. Öffentlicher Teil 1. Anfragen der Einwohnerinnen und Einwohner Von der Bürgerinitiative Nienhagen wird dem AV eine weitere Unterschriftenliste gegen die Aufstellung von Windkrafträdern in Nienhagen überreicht. Nach einer kurzen Einleitung fragt die Bürgerinitiative nach, ob sich die Bürgerschaft den politischen Willen (u.a. den Vorgaben vom Land und vom Kreis) aufzwingen lassen und sich der Entscheidung der Politik unterordnen müsse. AV Herr Puchrt-Blöbaum verweist auf die Beratungen zu diesem Tagesordnungspunkt. -2- Die Interessengemeinschaft „Bachstraße“ kann nicht nachvollziehen, warum heute schon über eine Planungsvariante abgestimmt werden könne, wenn doch bekannt sei, dass die dafür benötigten Flächen nicht zur Verfügung stünden. Weiter wird darauf hingewiesen, dass das Gutachten vom Kreis Lippe nicht mit dem von der Interessengemeinschaft in Auftrag gegebenen Gutachten übereinstimmt. Auch hier verweist der AV Herr Puchert-Blöbaum auf die Beratungen zum Tagesordnungspunkt. 2. Anfragen der Ausschussmitglieder AM Herr Brinkmann erkundigt sich nach dem aktuellen Stand des Baulückenkatasters. Er habe es für heute auf der Tagesordnung erwartet. Erste Ergebnisse seien bereits im November vorgestellt worden, so die Verwaltung. Die Arbeiten seien nun so gut wie abgeschlossen, sodass eine Präsentation für die nächste Ausschusssitzung geplant sei. 3. Informationen der Verwaltung Es liegen keine Informationen vor. 4. Windpotenzialanalyse für das Gemeindegebiet hier: Fortführung der Beratungen AM Herr Gräfe nimmt an der Beratung und Beschlussfassung nicht teil (§ 31 GO NRW). Eingangs erklärt AV Herr Puchert-Blöbaum, dass es heute darum gehe, zu entscheiden, ob es zukünftig Flächen für die Ausweisung neuer Windkraftanlagen in Leopoldshöhe geben solle. In dem Zusammenhang müsse dann weiter geklärt werden, ob eine Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich sei, auch wenn sich die Politik gegen eine weitere Ausweisung von Flächen ausspräche. Weiter erinnert er daran, dass sich die Politik teilweise bereits positioniert habe. Für die CDU-Fraktion verliest AM Herr Pankoke eine ausführliche Stellungnahme seiner Fraktion (Anlage 1). Da es in Leopoldshöhe nur bedingt geeignete Flächen für eine Errichtung weiterer Windenergieanlagen gäbe, sei die CDU-Fraktion gegen eine Neuausweisung von Flächen im Flächennutzungsplan. Weiter hält sie es für notwendig, den vorhandenen Standort in Greste dahingehend zu überprüfen, ob die Schutzabstände zu den Siedlungsgebieten und Wohnhäusern noch angemessen sind oder ob die Fläche nicht sogar zu verringern sei. Dies, so beendet AM Herr Pankoke seine Ausführungen, habe dann wiederum Auswirkungen bei einem evtl. späteren Repowering. Die Fraktion Bündnis 90/ Grüne möchte ausschließen, dass freie Investoren die Möglichkeit haben, Windkraftanlagen in Leopoldshöhe bauen zu können. Es wird vorgeschlagen, Mindestabstände im Flächennutzungsplan festzusetzen (mind. 600 m zur Wohnbebauung und mind. 400 m zu Einzelhäusern), die eine Errichtung mehrerer Windkraftanlagen unattraktiv macht. Möglich sei dann vielleicht eine Anlage in Nienhagen. Für den bestehenden Standort in Greste wird ebenfalls eine genaue Überprüfung für erforderlich gehalten. Die FDP-Fraktion ist der Meinung, dass keine weiteren Windkraftanlagen auf neuen Flächen in Nienhagen errichtet werden sollen. Der Standort in Greste wird für die Nutzung von Windkraftanlagen weiterhin für vertretbar gehalten und solle -auch im Hinblick auf den Bestandschutz- erhalten bleiben. Die SPD-Fraktion erklärt, dass sie das Gemeindegebiet für nicht geeignet hält. Der Bestand solle zwar erhalten bleiben, aber immer unter der Berücksichtigung, dass die Anwohner keine Verschlechterung ihrer Situation erfahren. Von Seiten der Verwaltung wird vieles von dem bestätigt, was AM Herr Pankoke für seine Fraktion vorgetragen hat. Bei einem Termin beim Kreis Lippe zum Thema Windkraft wurde deutlich, dass bei den Abstandsberechnungen inzwischen mit dem dreifachen Wert der Anlagenhöhe gerechnet werde, so die Verwaltung. Bei mittlerweile gängigen Anlagenhöhen von 180 m bis 200 m ergibt das einen Schutzabstand von immerhin 600 m. Im Anschluss fasst AV Herr Puchert-Blöbaum die Aussagen zusammen und kommt zu dem Ergebnis, dass Leopoldshöhe nicht in der Lage sei, die notwendigen Abstände zu gewährleisten. Infolgedessen können keine optimalen Standorte für weitere Windkraftanlagen ausgewiesen werden. In diesem Bereich könne die Gemeinde Leopoldshöhe leider keinen Beitrag leisten. Sodann beschließt der Ausschuss wie folgt: Die Verwaltung wird beauftragt, ein rechtlich sicheres Verfahren zum Ausschluss von Windenergie in Leopoldshöhe unter Abwägung aller relevanten Belange vorzubereiten. - 13 Ja-Stimme(n), 0 Nein-Stimme(n), 1 Enthaltung(en) - -3- 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06/03 „Askamp“ im Ortsteil Leopoldshöhe im Bereich Bachstraße / Wiesenstraße / Feldstraße hier: Beratung zu den Planungsvarianten AV Herr Puchert-Blöbaum führt aus, dass die Verwaltung in der Vorlage drei Erschließungsvarianten vorgestellt habe. Heute gilt es darüber zu beraten und zu beschließen, welche Variante als Grundlage für die Änderung des Bebauungsplanes dienen solle. Die Fraktion Bündnis 90/ Grüne weist auf die Vorlage 104/2012 (Hochbau- und Planungsausschuss vom 31.01.2013) hin, wo die Verwaltung erklärt habe, dass ein artenschutzrechtliches Gutachten notwendig sei. Dieses liegt der Fraktion bis heute nicht vor. Es wird weiter festgestellt, dass diese Holzung mit einer Baumschutzsatzung nicht passiert wäre. Von Seiten der Verwaltung wird darauf hingewiesen, dass es sich bei der Holzung um eine privatrechtliche Aktion gehandelt habe. Es wird hinzugefügt, dass die Bäume nicht unter die Bestimmungen der Baumschutzsatzung gefallen wären. Der Eigentümer habe ein Gutachten erstellen lassen, welches dem Kreis Lippe vorliegt. In einem Schreiben des Kreises an die Interessengemeinschaft Biotop wird aus dessen Sicht die Maßnahme bezügl. arten- und landschaftsschutzrechtlicher Regelungen für gesetzeskonform gehalten und sei somit nicht beanstandet worden (Anlage 2). Die Verwaltung wird im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens ein Gutachten erstellen lassen. Die Fraktion Bündnis 90/ Grüne kritisiert, dass sich die Verwaltung nicht im Vorfeld mit allen Beteiligten hinsichtlich der Erschließungssituation zusammengesetzt habe. In einem Gespräch wären alle Belange bekannt geworden und hätten bereits berücksichtigt werden können. Auf Nachfrage erklärt die Verwaltung, dass Teilflächen im Eigentum der Gemeinde stehen, welche für die Erschließung notwendig seien. Die Variante 2 wird empfohlen, da diese die geringsten Erschließungsflächen beinhaltet. Von Seiten der SPD-Fraktion wird die Änderung des Bebauungsplanes befürwortet. Es handele sich um eine sinnvolle Nachverdichtung in einem bestehenden Umfeld, so begründet sie ihre Meinung. Von Seiten der CDU-Fraktion wird nachgefragt, ob eine Erschließung auch über die Feldstraße denkbar sei. Vorstellbar schon, so die Verwaltung, allerdings habe die Verwaltung keinen Zugriff auf die hier überwiegend privaten Flächen. Die FDP-Fraktion hält die Bebauungsplanänderung auch grundsätzlich für sinnvoll. Vor Beginn des Verfahrens solle jedoch sichergestellt werden, dass von den Eigentümern die Bereitschaft signalisiert werde, die Flächen, welche für eine Erschließung benötigt werden, auch zur Verfügung zu stellen. AM Herr Kühnel regt an, eine Erschließung über die Wiesenstraße möglichst zu erhalten. Im Anschluss wird die Frage geklärt, ob es sich bei der Fläche tatsächlich um ein Biotop handelt. Da es weder als Biotop bzw. Schutzgebiet festgesetzt worden ist, noch in der Biotopkartierung des Kreises aufgenommen wurde, ist davon auszugehen, dass es sich nicht um ein Biotop gem. § 30 Bundesnaturschutzgesetz bzw. § 62 Landschaftsgesetz NRW handelt. Bevor es zu einer Abstimmung kommt, schlägt die Fraktion Bündnis 90/ Grüne vor, heute noch nicht über eine Variante abzustimmen. Vielmehr solle vorher versucht werden, mit allen Beteiligten (den Anwohnern, Verkäufer und der LIL) in einem Gespräch die Grundlage für einen gemeinsamen Weg zu finden. In dem Zusammenhang wird der Antrag gestellt, den Tagesordnungspunkt noch einmal in die Fraktionen zu verweisen. AM Herr Pankoke sieht keinen Widerspruch darin, heute über eine Variante zu beschließen. Diese Entscheidung sieht er viel mehr als Voraussetzung und Gesprächsgrundlage für die Verwaltung, Gespräche mit den Betroffenen führen zu können. AV Herr Puchert-Blöbaum schlägt in Anlehnung an den Vorschlag der Fraktion Bündnis 90/ Grüne vor, heute über eine Variante abzustimmen und den Beschluss mit einem Hinweis zu koppeln, dass noch Gespräche mit den Betroffenen zu führen sind. . AM Herr Fiedler erinnert daran, dass es bisher üblich war, wenn eine Fraktion noch Beratungsbedarf hat, den Tagesordnungspunkt in die Fraktionen zurück zu verweisen. Nach kurzer Diskussion wird der Beschlussvorschlag der Verwaltung ergänzt und wie folgt abgestimmt: Der Hochbau- und Planungsausschuss beschließt, dass als Grundlage für die Änderung des Bebauungsplanes die Erschließungsvariante 2 dient. In dem Zusammenhang wird die Verwaltung beauftragt, mit allen betroffenen Eigentümern Gespräche zu führen. - 13 Ja-Stimme(n), 1 Nein-Stimme(n), 0 Enthaltung(en) 6. Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 02/04 "Fillies-Gelände" für einen Teilbereich nördlich der Heeper Straße (K 2) / östlich des Grenzweges / -4- westlich "Am Steinsiek" (ehem. Betriebsgelände Möbel-Fillies) hier: - Ergänzung des Aufstellungsbeschlusses - Entwurfsbeschluss Eingangs erklärt AV Herr Puchert-Blöbaum, dass mit dem vorliegenden Plankonzept eine Grundlage für einen Bebauungsplan vorläge, welcher sowohl städtebaulich als auch für die Nachbarschaft verträglich einzustufen sei. Sodann übergibt er zur weiteren Ausführung an Herrn Huesmann. Dieser erläutert das Konzept anhand einer Powerpoint-Präsentation. Das überwiegend bekannte Konzept beinhaltet im Wesentlichen eine Allgemeine Wohnbebauung mit Stadtvillen und Reihenhausbebauung, mit insgesamt 48 Wohneinheiten. Die max. Höhe der Häuser wird von 10,00 m auf 10,20 m geändert. Ansonsten sind die bisherigen Festsetzungen beibehalten und im Bebauungsplan bewusst projektorientiert festgesetzt worden (u.a. gebäudebezogene Baufenster, Festlegung der Wohneinheiten, festgesetzte Abgrünung, dadurch nur zwei Zufahrten möglich). Die Zufahrten sind im Verfahren mit dem Kreis abzustimmen. Weiter müsse noch geprüft werden, ob zusätzliche Schallschutzmaßnahmen notwendig seien, so Herr Huesmann. Von Seiten der CDU-Fraktion wird dem Entwurf zugestimmt. Es wird Zeit, dass das Gelände einer geordneten Bebauung zugeführt werde. Die geplanten Baukörper mit max. 10,20 m Höhe und die Anzahl der Wohneinheiten seien vertretbar, da auch die Nachbarbebauung nicht homogen ist. Für die geplante Erschließung spricht, dass neben der inneren Erschließung keine zusätzliche verkehrliche Erschließung notwendig sei. Allerdings wird die Erschließungssituation im Bereich der Heeper Straße kritisch gesehen. Herr Huesmann weist in dem Zusammenhang daraufhin, dass im Verfahren diese Punkte wie Verkehrssicherheit oder ausreichende Einsichtnahme durch die zuständigen Behörden und die sonstigen Träger öffentlicher Belange geprüft werden. AM Herr Hanning hält die Verkehrsanbindung im Kurvenbereich gegenüber dem Grenzweg für äußerst kritisch. Er schlägt vor, über eine Kreisellösung oder Spiegellösung nachzudenken. Außerdem gibt er zu bedenken, dass bei der Eingrünung Sichtdreiecke frei bleiben müssen und dann nicht viel Grün übrig bleiben werde. AM Herr Blöbaum erkundigt sich, ob es möglich sei, das Flurstück 634 (dort steht derzeit ein Spiegel) in die Erschließung mit einzubeziehen, vielleicht für die Planung einer Kreuzung, um für das Gebiet eine bessere Einsichtnahme im Zu- und Ausfahrtsbereich zu gewährleisten. Herr Huesmann weist noch einmal auf die Beteiligung der zuständigen Stellen hin. Er schlägt vor, auf deren Stellungnahmen zu warten, bevor man sich Gedanken über eine gänzlich andere Erschließung mache. AM Herr Brinkmann weist auf den Tiefbauunternehmer in unmittelbarer Nähe hin. Der Gewerbebetrieb dürfe durch die neue Wohnbebauung nicht in seiner Existenz gefährdet werden. Wenn dieser Betrieb bisher nicht aufgefallen sei, können Problemen fast ausgeschlossen werden. Ansonsten werde wahrscheinlich die IHK im Rahmen der Beteiligung darauf hinweisen, beurteilt Herr Huesmann die Situation. AM Herr Niemann gibt im Zusammenhang mit den Abbrucharbeiten (Ziffer 10.5 der Begründung) zu bedenken, dass Asbest-Zementplatten zu entsorgen seien. Hier dürfe es zu keinem Zeitpunkt zu einer gesundheitlichen Gefährdung der Nachbarn kommen. AM Herr Hachmeister kann sich nach wie vor die Bebauung so nicht vorstellen. Seine Fraktion schlägt außerdem vor, dass versucht werden solle, den Turm, welcher für Bechterdissen ortsprägend sei, zu erhalten und unter Denkmalschutz zu stellen. AV Herr Puchert-Blöbaum findet die Idee gut. Er weist aber daraufhin, dass der Turm baufällig und eigentlich nicht mehr erhaltenswert sei. Aber auch dieser Punkt könne im Verfahren geprüft werden. Im Anschluss fasst der Ausschuss folgenden Beschluss: (Ergänzung des Aufstellungsbeschlusses) 1. Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 02/04 "Fillies-Gelände" soll als Verfahren gemäß § 13a (4) BauGB („Bebauungspläne der Innenentwicklung“) durchgeführt werden. 2. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 (1) BauGB ortsüblich öffentlich bekannt zu machen. Dabei ist gemäß § 13a BauGB darauf hinzuweisen, dass die Aufstellung ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB erfolgt. (Entwurfsbeschluss) 3. Der Bebauungsplan Nr. 02/04 "Fillies-Gelände" wird mit der Begründung gemäß § 2a Baugesetzbuch (BauGB) als Entwurf beschlossen. -5- 4. Die Beteiligung der Öffentlichkeit (Öffentliche Auslegung) gemäß § 13 (2) Ziffer 2 BauGB i.V.m. § 3 (2) BauGB sowie der Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 13 (2) Ziffer 3 BauGB i.V.m. § 4 (2) BauGB sind durchzuführen. - 13 Ja-Stimme(n), 0 Nein-Stimme(n), 1 Enthaltung(en) 7. Bebauungsplan Nr. 08/02 „Im Bruche“ im Ortsteil Schuckenbaum hier: Beratung und Beschluss zur weiteren Nutzung des Spiel- und Bolzplatzes Kolmarer Straße AV Herr Puchert-Blöbaum gibt bekannt, dass er vor Sitzungsbeginn eine Unterschriftenliste für den Erhalt des Bolzplatzes erhalten habe. Er verliest die Eingabe (Anlage 3). Im Anschluss erläutert die Verwaltung auf Wunsch des Ausschusses die Vorlage und stellt insbesondere die drei erarbeiteten Nutzungsvarianten mit ihren Vor- und Nachteilen vor. Von Seiten der CDU-Fraktion wird -vor dem Hintergrund einer möglichen Kostenersparnis- die Meinung vertreten, dass auf den Bolzplatz verzichtet werden könne, der Spielplatz aber in jeden Fall erhalten bleiben müsse. Die Fraktion Bündnis 90/ Grüne kann den Argumenten aus der Nachbarschaft folgen und plädiert für den Erhalt des Bolzplatzes. Die CDU-Fraktion schlägt vor, den Tagesordnungspunkt zu vertagen, da bisher nur auf der Grundlage der Verwaltungsvorlage in den Fraktionen diskutiert werden konnte, ohne Berücksichtigung der heute eingereichten Stellungnahme der Anliegerinnen und Anlieger der Kolmarer Straße. Dem wird zugestimmt. Die Spiel- und Bolzplatzfläche an der Kolmarer Straße ist zu reduzieren. Der Hochbau- und Planungsausschuss beauftragt daher die Verwaltung mit der Aufstellung einer entsprechenden Bebauungsplanänderung. Die heute vorgestellte Variante 3 dient dafür als städtebauliche Grundlage. Zurückverwiesen 8. Bebauungsplan Nr. 06/02 "Leopoldshöhe-Nord" (Blatt A) im Ortsteil Leopoldshöhe hier: Beratung über die weitere Nutzung einer Teilfläche des Spielplatzes im Bereich "Von-Borries-Straße" AM Herr Pankoke nimmt an der Beratung und Beschlussfassung nicht teil (§ 31 GO NRW). Nach Vorstellung der Vorlage durch die Verwaltung erklärt diese, dass das Grundstück sich nicht für eine separate Bebauung eigne. Aus diesem Grund seien bereits Gespräche geführt worden und es bestehe Interesse eines Anliegers, diese Fläche zu erwerben, um die eigene unbebaute Fläche dadurch zu vergrößern. Die CDU-Fraktion ist für den Verkauf der Fläche, da diese aufgrund ihres schlechten Zuschnittes kaum sinnvoll genutzt werden könne. In dem Zusammenhang wird der große Arbeitseinsatz der Anliegerinnen und Anlieger beim Bau des nebenliegenden Spielplatzes, welcher sehr gut angenommen wird, noch einmal ausdrücklich gelobt. AM Herr Kühnel plädiert für den Erhalt der Fläche. Wie die CDU-Fraktion richtig ausgeführt hat, hat die Nachbarschaft mit viel Eigeninitiative den Spielplatz auf der Spielfläche A gebaut und rechne fest damit, dass die Spielfläche B von der Gemeinde eingezäunt und für ältere Kinder hergerichtet werde. Die SPD-Fraktion schlägt vor, mit allen drei direkten Anliegern zu sprechen, um ihnen gleichermaßen die Möglichkeit zu geben, das Grundstück zu erwerben. Die Fraktion Bündnis 90 Grüne ist aufgrund einer Begehung zu dem Entschluss gekommen, dass die Fläche nicht sinnvoll genutzt werden könne. Sie schließt sich dem Vorschlag der SPD-Fraktion an. Sodann beschließt der Ausschuss wie folgt: 1. Die Spielfläche A wird als ausreichend für die Versorgung des Neubaugebietes Paulinenstraße / VonBorries-Straße und Umgebung für die Belange der Kinder und Jugendlichen angesehen. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, nach Gesprächen mit den Eigentümern der Nachbargrundstücke 1, 2 und 3 (Vorlage S. 53) die Spielfläche B zu veräußern. - 13 Ja-Stimme(n), 1 Nein-Stimme(n), 0 Enthaltung(en) - -6- 9. Festsetzungen zu Einfriedungen in den Bebauungsplänen der Gemeinde Leopoldshöhe hier: Beratung und Beschluss Eingangs erinnert AV Herr Puchert-Blöbaum daran, dass die Politik sich Gedanken machen sollte, wie zukünftig in Leopoldshöhe die Einfriedungen in Bebauungsplänen geregelt werden sollen. Im Vorfeld wurde eine einheitliche Festsetzung für das gesamte Gemeindegebiet favorisiert. Er habe nun einen Vorschlag ausgearbeitet, welcher als Diskussionsgrundlage dienen könnte. Nach Vorstellung durch den AV (Anlage 4) findet eine rege Diskussion statt. Im Anschluss wird sein Formulierungsvorschlag zum Thema "Einfriedungen in Leopoldshöhe" zur Beratung in die Fraktionen verwiesen. 10. Haushaltsberatungen 2013 Die CDU-Fraktion erkundigt sich, ob der Haushaltsansatz von 14.100,00 € für die Änderung des Flächennutzungsplanes in der Höhe erforderlich sei. Die Verwaltung erklärt, dass eine Flächennutzungsplanänderung nach heutigem Wissensstand notwendig sein wird und Haushaltsmittel somit benötigt werden. Die Höhe der anfallenden Kosten könne allerdings zum jetzigen Zeitpunkt nicht präziser bestimmt werden. Die Ausschussmitglieder nehmen die Ausführungen zur Kenntnis. Ein Beschluss wird nicht gefasst. Der AV schließt die öffentliche Sitzung um 20.21 Uhr. Puchert-Blöbaum Ausschussvorsitzender Wiemer Schriftführerin