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Beschlusstext (Förderung 2013 a.) von Freizeit- und Bildungsmaßnahmen, Mitarbeiterschulungen der freien Trägern der Jugendhilfe b.) von Freizeitmaßnahmen der öffentlichen Jugendhilfe (Jugendamt Wesseling))

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
98 kB
Datum
15.05.2013
Erstellt
29.06.13, 06:12
Aktualisiert
29.06.13, 06:12
Beschlusstext (Förderung 2013
a.) von Freizeit- und Bildungsmaßnahmen, Mitarbeiterschulungen der freien Trägern der Jugendhilfe
b.) von Freizeitmaßnahmen der öffentlichen Jugendhilfe (Jugendamt Wesseling)) Beschlusstext (Förderung 2013
a.) von Freizeit- und Bildungsmaßnahmen, Mitarbeiterschulungen der freien Trägern der Jugendhilfe
b.) von Freizeitmaßnahmen der öffentlichen Jugendhilfe (Jugendamt Wesseling))

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Stadt Wesseling Wesseling, den 28.06.2013 Der Bürgermeister BESCHLUSS aus der 20. Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom Mittwoch, den 15.05.2013 um 18:00 Uhr im Ratssaal, Neues Rathaus, 1. Obergeschoss. 9. Förderung 2013 a.) von Freizeit- und Bildungsmaßnahmen, Mitarbeiterschulungen der freien Trägern der Jugendhilfe b.) von Freizeitmaßnahmen der öffentlichen Jugendhilfe (Jugendamt Wesseling) Vorlagennummer: 49/2013 Der Jugendhilfeausschuss legt die Fördersätze und -richtlinien an Träger von Freizeit-, Bildungsmaßnahmen und Mitarbeiterschulungen wie folgt fest: Fördersätze 2013 a.) b.) c.) d.) Mitarbeiterschulungen (Tagesveranstaltung): Mitarbeiterschulungen (Mehrtägig): Bildungsmaßnahmen Ferien- und Freizeitmaßnahmen: f.) Sonderzuschüsse: e.) Fahrten in die Partnerstädte: 5,00 € p.P. pro Tag 3,00 € s.o. 1,50 € s.o. 1,50 € s.o. 4,00 € s.o. 7,00 € s.o. Allgemeine Förderrichtlinien 2013        Betreuer werden im Verhältnis 1 zu 7 gefördert. Es werden nur Wesselinger Kinder und Jugendliche gefördert. Altersbegrenzung der förderungswürdigen Teilnehmer bei Freizeit- und Bildungsmaßnahmen: 6 bis 17 Jahre Altersbegrenzung der förderungswürdigen Teilnehmer bei Bildungsmaßnahmen: 6 bis 26 Jahre Mindestalter der förderungswürdigen Teilnehmer bei Mitarbeiterschulungen: 15 Jahre Bei allen mehrtägigen Maßnahmen werden der An- und Abreisetag als ein Tag gefördert. Der Zuschussantrag ist spätestens 4 Wochen nach Beendigung der Maßnahme bei der Stadt Wesseling einzureichen. Von der Förderung ausgeschlossen sind folgende Maßnahmen:       Veranstaltungen schulischer Art (z.B. Klassenfahrten Veranstaltungen die den Charakter von Sportwettkämpfen bzw. Trainingslehrgängen haben Veranstaltungen gewerkschaftlicher Art Veranstaltungen parteipolitischer Art Veranstaltungen mit kommerziellen Charakter Veranstaltungen im Zusammenhang mit öffentlichen Demonstrationen Voraussetzungen für Sonderzuschüsse     Kinderreiche Familien (ab 3 Kindern) Teilnehmer mit einer Behinderung Teilnehmer aus Familien im SGB II oder SGB XII-Bezug Teilnehmer aus einkommensschwachen Familien ohne SGB II-Bezug bei besonderem erzieherischem Bedarf. Der Sonderzuschuss wird zusätzlich zum normalen Tagessatz gewährt. Der Träger verpflichtet sich, die Sonderzuschüsse ausschließlich zur Reduzierung des Teilnehmerbeitrages des entsprechenden Teilnehmers einzusetzen. Zur Finanzierung der o.g. Maßnahmen werden Mittel in Höhe von 11.000 € aus den Erträgen der Jugendstiftung entnommen. Der Beschlussvorschlag wird zunächst wie dargestellt befürwortet. In der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 10.07. legt die Verwaltung aufgrund des Antrags des Jugendring Wesseling e.V. eine Berechnung mit erhöhten Fördersätzen und den daraus resultierenden finanziellen Auswirkungen, sowie eventuell mögliche Deckungsvorschläge vor. Anschließend werden die Fördersätze neu abgestimmt. Der Antragsteller wird gebeten, zukünftig seine Anträge fristgerecht einzureichen. Einstimmig, 0 Enthaltungen Beschluss der Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 15.05.2013 Seite 2