Daten
Kommune
Wesseling
Größe
98 kB
Datum
15.05.2013
Erstellt
29.06.13, 06:12
Aktualisiert
29.06.13, 06:12
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Wesseling
Wesseling, den 28.06.2013
Der Bürgermeister
BESCHLUSS
aus der 20. Sitzung des Jugendhilfeausschusses
vom Mittwoch, den 15.05.2013 um 18:00 Uhr
im Ratssaal, Neues Rathaus, 1. Obergeschoss.
9.
Förderung 2013
a.) von Freizeit- und Bildungsmaßnahmen, Mitarbeiterschulungen der freien Trägern der
Jugendhilfe
b.) von Freizeitmaßnahmen der öffentlichen Jugendhilfe (Jugendamt Wesseling)
Vorlagennummer: 49/2013
Der Jugendhilfeausschuss legt die Fördersätze und -richtlinien an Träger von Freizeit-, Bildungsmaßnahmen
und Mitarbeiterschulungen wie folgt fest:
Fördersätze 2013
a.)
b.)
c.)
d.)
Mitarbeiterschulungen (Tagesveranstaltung):
Mitarbeiterschulungen (Mehrtägig):
Bildungsmaßnahmen
Ferien- und Freizeitmaßnahmen:
f.)
Sonderzuschüsse:
e.) Fahrten in die Partnerstädte:
5,00 € p.P. pro Tag
3,00 € s.o.
1,50 € s.o.
1,50 € s.o.
4,00 € s.o.
7,00 € s.o.
Allgemeine Förderrichtlinien 2013
Betreuer werden im Verhältnis 1 zu 7 gefördert.
Es werden nur Wesselinger Kinder und Jugendliche gefördert.
Altersbegrenzung der förderungswürdigen Teilnehmer bei Freizeit- und Bildungsmaßnahmen:
6 bis 17 Jahre
Altersbegrenzung der förderungswürdigen Teilnehmer bei Bildungsmaßnahmen: 6 bis 26
Jahre
Mindestalter der förderungswürdigen Teilnehmer bei Mitarbeiterschulungen: 15 Jahre
Bei allen mehrtägigen Maßnahmen werden der An- und Abreisetag als ein Tag gefördert.
Der Zuschussantrag ist spätestens 4 Wochen nach Beendigung der Maßnahme bei der Stadt
Wesseling einzureichen.
Von der Förderung ausgeschlossen sind folgende Maßnahmen:
Veranstaltungen schulischer Art (z.B. Klassenfahrten
Veranstaltungen die den Charakter von Sportwettkämpfen bzw. Trainingslehrgängen haben
Veranstaltungen gewerkschaftlicher Art
Veranstaltungen parteipolitischer Art
Veranstaltungen mit kommerziellen Charakter
Veranstaltungen im Zusammenhang mit öffentlichen Demonstrationen
Voraussetzungen für Sonderzuschüsse
Kinderreiche Familien (ab 3 Kindern)
Teilnehmer mit einer Behinderung
Teilnehmer aus Familien im SGB II oder SGB XII-Bezug
Teilnehmer aus einkommensschwachen Familien ohne SGB II-Bezug bei besonderem
erzieherischem Bedarf.
Der Sonderzuschuss wird zusätzlich zum normalen Tagessatz gewährt. Der Träger verpflichtet sich, die
Sonderzuschüsse ausschließlich zur Reduzierung des Teilnehmerbeitrages des entsprechenden
Teilnehmers einzusetzen.
Zur Finanzierung der o.g. Maßnahmen werden Mittel in Höhe von 11.000 € aus den Erträgen der
Jugendstiftung entnommen.
Der Beschlussvorschlag wird zunächst wie dargestellt befürwortet.
In der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 10.07. legt die Verwaltung aufgrund des Antrags des
Jugendring Wesseling e.V. eine Berechnung mit erhöhten Fördersätzen und den daraus
resultierenden finanziellen Auswirkungen, sowie eventuell mögliche Deckungsvorschläge vor.
Anschließend werden die Fördersätze neu abgestimmt. Der Antragsteller wird gebeten, zukünftig
seine Anträge fristgerecht einzureichen.
Einstimmig, 0 Enthaltungen
Beschluss der Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 15.05.2013
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