Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
8,1 kB
Datum
07.03.2013
Erstellt
15.03.13, 11:41
Aktualisiert
15.03.13, 11:41
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
BESCHLUSS
der 20. Sitzung des Hochbau- und Planungsausschusses (Wahlperiode 2009/2014)
am 07.03.2013:
4.
Windpotenzialanalyse für das Gemeindegebiet
hier: Fortführung der Beratungen
AM Herr Gräfe nimmt an der Beratung und Beschlussfassung nicht teil (§ 31 GO NRW).
Eingangs erklärt AV Herr Puchert-Blöbaum, dass es heute darum gehe, zu entscheiden, ob es
zukünftig Flächen für die Ausweisung neuer Windkraftanlagen in Leopoldshöhe geben solle. In dem
Zusammenhang müsse dann weiter geklärt werden, ob eine Änderung des Flächennutzungsplanes
erforderlich sei, auch wenn sich die Politik gegen eine weitere Ausweisung von Flächen ausspräche.
Weiter erinnert er daran, dass sich die Politik teilweise bereits positioniert habe.
Für die CDU-Fraktion verliest AM Herr Pankoke eine ausführliche Stellungnahme seiner Fraktion
(Anlage 1). Da es in Leopoldshöhe nur bedingt geeignete Flächen für eine Errichtung weiterer
Windenergieanlagen gäbe, sei die CDU-Fraktion gegen eine Neuausweisung von Flächen im
Flächennutzungsplan. Weiter hält sie es für notwendig, den vorhandenen Standort in Greste
dahingehend zu überprüfen, ob die Schutzabstände zu den Siedlungsgebieten und Wohnhäusern noch
angemessen sind oder ob die Fläche nicht sogar zu verringern sei. Dies, so beendet AM Herr Pankoke
seine Ausführungen, habe dann wiederum Auswirkungen bei einem evtl. späteren Repowering.
Die Fraktion Bündnis 90/ Grüne möchte ausschließen, dass freie Investoren die Möglichkeit haben,
Windkraftanlagen in Leopoldshöhe bauen zu können. Es wird vorgeschlagen, Mindestabstände im
Flächennutzungsplan festzusetzen (mind. 600 m zur Wohnbebauung und mind. 400 m zu
Einzelhäusern), die eine Errichtung mehrerer Windkraftanlagen unattraktiv macht. Möglich sei dann
vielleicht eine Anlage in Nienhagen. Für den bestehenden Standort in Greste wird ebenfalls eine
genaue Überprüfung für erforderlich gehalten.
Die FDP-Fraktion ist der Meinung, dass keine weiteren Windkraftanlagen auf neuen Flächen in
Nienhagen errichtet werden sollen. Der Standort in Greste wird für die Nutzung von Windkraftanlagen
weiterhin für vertretbar gehalten und solle -auch im Hinblick auf den Bestandschutz- erhalten bleiben.
Die SPD-Fraktion erklärt, dass sie das Gemeindegebiet für nicht geeignet hält. Der Bestand solle zwar
erhalten bleiben, aber immer unter der Berücksichtigung, dass die Anwohner keine Verschlechterung
ihrer Situation erfahren.
Von Seiten der Verwaltung wird vieles von dem bestätigt, was AM Herr Pankoke für seine Fraktion
vorgetragen hat. Bei einem Termin beim Kreis Lippe zum Thema Windkraft wurde deutlich, dass bei
den Abstandsberechnungen inzwischen mit dem dreifachen Wert der Anlagenhöhe gerechnet werde,
so die Verwaltung. Bei mittlerweile gängigen Anlagenhöhen von 180 m bis 200 m ergibt das einen
Schutzabstand von immerhin 600 m.
Im Anschluss fasst AV Herr Puchert-Blöbaum die Aussagen zusammen und kommt zu dem Ergebnis,
dass Leopoldshöhe nicht in der Lage sei, die notwendigen Abstände zu gewährleisten. Infolgedessen
können keine optimalen Standorte für weitere Windkraftanlagen ausgewiesen werden. In diesem
Bereich könne die Gemeinde Leopoldshöhe leider keinen Beitrag leisten.
Sodann beschließt der Ausschuss wie folgt:
Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt, ein rechtlich sicheres Verfahren zum Ausschluss von Windenergie in
Leopoldshöhe unter Abwägung aller relevanten Belange vorzubereiten.
Beratungsergebnis:
- 13 Ja-Stimme(n), 0 Nein-Stimme(n), 1 Enthaltung(en) -