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Beschlusstext (Verwendung ÖPNV-Pauschale gem. § 11 a ÖPNV NRW (Ausbildungsverkehrspauschale) hier: Beschluss der Allgemeinen Vorschrift zur Weiterleitung der Ausbildungsverkehrspauschale nach § 11 a Absatz 2 Satz 6 des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr in Nordrhein-Westfalen (ÖPNVG NRW) als Satzung ab 2011)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
12 kB
Datum
22.06.2011
Erstellt
09.07.11, 04:07
Aktualisiert
13.07.11, 04:10
Beschlusstext (Verwendung ÖPNV-Pauschale gem. § 11 a ÖPNV NRW (Ausbildungsverkehrspauschale)
hier: Beschluss der Allgemeinen Vorschrift zur Weiterleitung der Ausbildungsverkehrspauschale nach § 11 a Absatz 2 Satz 6 des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr in Nordrhein-Westfalen (ÖPNVG NRW) als Satzung ab 2011) Beschlusstext (Verwendung ÖPNV-Pauschale gem. § 11 a ÖPNV NRW (Ausbildungsverkehrspauschale)
hier: Beschluss der Allgemeinen Vorschrift zur Weiterleitung der Ausbildungsverkehrspauschale nach § 11 a Absatz 2 Satz 6 des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr in Nordrhein-Westfalen (ÖPNVG NRW) als Satzung ab 2011)

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Inhalt der Datei

BESCHLUSS über das Ergebnis der 7. Sitzung des Kreisausschusses am 22.06.2011 im Sitzungssaal 1 des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32 TOP 27 Verwendung ÖPNV-Pauschale gem. § 11 a ÖPNV NRW V 188/2011 (Ausbildungsverkehrspauschale) hier: Beschluss der Allgemeinen Vorschrift zur Weiterleitung der Ausbildungsverkehrspauschale nach § 11 a Absatz 2 Satz 6 des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr in Nordrhein-Westfalen (ÖPNVG NRW) als Satzung ab 2011 GBL IV Blindert teilt mit, dass es leider bis zur heutigen Sitzung nicht möglich gewesen sei, unter Berücksichtigung der zwischenzeitlich stattgefundenen weiteren Abstimmungsgespräche mit den übrigen Aufgabenträgern im VRS einen überarbeiteten, einheitlichen Entwurf der Allgemeinen Vorschrift/Satzung vorzulegen. Über redaktionelle Änderungen sowie die Verringerung der vorgesehenen Anzahl der Anlagen zur Allgemeinen Vorschrift/Satzung sei Einigkeit erzielt worden. Insbesondere aber die endgültige Fassung der Ziffer 3.3 lit. c Tariffestsetzung (Referenztarif und Ermäßigung) - sei noch nicht abschließend geregelt. Die Verwaltung werde versuchen, bis zur Sitzung des Kreistages einen aktualisierten Satzungsentwurf vorzulegen. Diese Satzung soll zum nächstmöglichen Zeitpunkt als Weiterleitungsgrundlage der anteiligen AusbildungsverkehresPauschale an die Verkehrsunternehmen ab dem Kalenderjahr 2011 Anwendung finden. Sollte es nicht möglich sein, dem Kreistag einen überarbeiteten Satzungsentwurf vorzulegen, wird verwaltungsseitig vorgeschlagen, die im Entwurf (Stand: 03.05.2011) der Vorlage 188/2011 beigefügte Allgemeine Vorschrift zur Weiterleitung der ÖPNV-Pauschale nach § 11 Buchst. a ÖPNVG NRW als Satzung zu beschließen. Eine Satzungsanpassung könnte auch in der nächsten Sitzungsperiode des Kreistages erfolgen, da der Regelungsbedarf zu Ziffer 3.3 der Allgemeinen Vorschrift/Satzung erst ab 01.08.2012 Bedeutung erlangt. UWV-Fraktionsvorsitzender Troschke bittet die Verwaltung, allen Fraktionen einen Erlass des zuständigen Landesministeriums zur Ausbildungsverkehrs-Pauschale gemäß § 11 Buchst. a ÖPNVG NRW zukommen zu lassen, der auch zu dem sog. "Härtefallausgleich" Stellung nimmt. (Der Erlass des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen vom 21.12.2010 wurde allen Fraktionen am 27.06.2011 zugeleitet siehe Anlage 1 zur Niederschrift -.) Auf entsprechende Rückfrage von Herrn Troschke teilt Herr Blindert mit, dass bisher im VRS-Gebiet keine Fälle oder konkreten Anträge zur Anwendung des Härtefallausgleichs bekannt seien. FDP-Fraktionsvorsitzender Reiff spricht einen Härteausfallausgleichsanspruch aus dem Gebiet der Stadt Mechernich an, dessen Auswirkungen bis zur Kreistagssitzung von der Verwaltung beantwortet und dargestellt werden sollten. Dem widerspricht Kreisausschussmitglied Kolvenbach (CDU), indem er darauf hinweist, dass derartige Fragen im Rahmen der Fortschreibung des Nahverkehrsplanes geregelt und beantwortet werden müssten. Zurzeit seien keine Gründe erkennbar, wie verwaltungsseitig vorgeschlagen, in der heutigen Sitzung eine Beschlussempfehlung des Kreisausschusses an den Kreistag zur Vorlage 188/2011 abzugeben. Der Kreisausschuss empfiehlt daraufhin dem Kreistag folgende Beschlussfassung: Der Kreistag beschließt die der Vorlage 188/2011 als Anlage beigefügte Allgemeine Vorschrift zur Weiterleitung der Ausbildungsverkehrs-Pauschale nach § 11a Absatz 2 Satz 6 des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr in Nordrhein-Westfalen (ÖPNVG NRW) - Stand: 03.05.2011 - als Satzung. Abstimmungsergebnis: Einstimmig bei 3 Enthaltungen