Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
12 kB
Datum
22.06.2011
Erstellt
09.07.11, 04:07
Aktualisiert
13.07.11, 04:10
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSS
über das Ergebnis der 7. Sitzung des Kreisausschusses am 22.06.2011 im Sitzungssaal 1
des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32
TOP 27
Verwendung ÖPNV-Pauschale gem. § 11 a ÖPNV NRW
V 188/2011
(Ausbildungsverkehrspauschale)
hier: Beschluss der Allgemeinen Vorschrift zur Weiterleitung der
Ausbildungsverkehrspauschale nach § 11 a Absatz 2 Satz 6
des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr in
Nordrhein-Westfalen (ÖPNVG NRW) als Satzung ab 2011
GBL IV Blindert teilt mit, dass es leider bis zur heutigen Sitzung
nicht möglich gewesen sei, unter Berücksichtigung der
zwischenzeitlich stattgefundenen weiteren
Abstimmungsgespräche mit den übrigen Aufgabenträgern im
VRS einen überarbeiteten, einheitlichen Entwurf der
Allgemeinen Vorschrift/Satzung vorzulegen. Über redaktionelle
Änderungen sowie die Verringerung der vorgesehenen Anzahl
der Anlagen zur Allgemeinen Vorschrift/Satzung sei Einigkeit
erzielt worden.
Insbesondere aber die endgültige Fassung der Ziffer 3.3 lit. c Tariffestsetzung (Referenztarif und Ermäßigung) - sei noch
nicht abschließend geregelt.
Die Verwaltung werde versuchen, bis zur Sitzung des
Kreistages einen aktualisierten Satzungsentwurf vorzulegen.
Diese Satzung soll zum nächstmöglichen Zeitpunkt als
Weiterleitungsgrundlage der anteiligen AusbildungsverkehresPauschale an die Verkehrsunternehmen ab dem Kalenderjahr
2011 Anwendung finden.
Sollte es nicht möglich sein, dem Kreistag einen überarbeiteten
Satzungsentwurf vorzulegen, wird verwaltungsseitig
vorgeschlagen, die im Entwurf (Stand: 03.05.2011) der Vorlage
188/2011 beigefügte Allgemeine Vorschrift zur Weiterleitung der
ÖPNV-Pauschale nach § 11 Buchst. a ÖPNVG NRW als
Satzung zu beschließen.
Eine Satzungsanpassung könnte auch in der nächsten
Sitzungsperiode des Kreistages erfolgen, da der
Regelungsbedarf zu Ziffer 3.3 der Allgemeinen
Vorschrift/Satzung erst ab 01.08.2012 Bedeutung erlangt.
UWV-Fraktionsvorsitzender Troschke bittet die Verwaltung,
allen Fraktionen einen Erlass des zuständigen
Landesministeriums zur Ausbildungsverkehrs-Pauschale
gemäß § 11 Buchst. a ÖPNVG NRW zukommen zu lassen, der
auch zu dem sog. "Härtefallausgleich" Stellung nimmt. (Der
Erlass des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Bauen,
Wohnen und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen vom
21.12.2010 wurde allen Fraktionen am 27.06.2011 zugeleitet siehe Anlage 1 zur Niederschrift -.)
Auf entsprechende Rückfrage von Herrn Troschke teilt Herr
Blindert mit, dass bisher im VRS-Gebiet keine Fälle oder
konkreten Anträge zur Anwendung des Härtefallausgleichs
bekannt seien.
FDP-Fraktionsvorsitzender Reiff spricht einen
Härteausfallausgleichsanspruch aus dem Gebiet der Stadt
Mechernich an, dessen Auswirkungen bis zur Kreistagssitzung
von der Verwaltung beantwortet und dargestellt werden sollten.
Dem widerspricht Kreisausschussmitglied Kolvenbach (CDU),
indem er darauf hinweist, dass derartige Fragen im Rahmen der
Fortschreibung des Nahverkehrsplanes geregelt und
beantwortet werden müssten. Zurzeit seien keine Gründe
erkennbar, wie verwaltungsseitig vorgeschlagen, in der
heutigen Sitzung eine Beschlussempfehlung des
Kreisausschusses an den Kreistag zur Vorlage 188/2011
abzugeben.
Der Kreisausschuss empfiehlt daraufhin dem Kreistag folgende
Beschlussfassung:
Der Kreistag beschließt die der Vorlage 188/2011 als Anlage
beigefügte Allgemeine Vorschrift zur Weiterleitung der
Ausbildungsverkehrs-Pauschale nach § 11a Absatz 2 Satz 6
des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr in
Nordrhein-Westfalen (ÖPNVG NRW) - Stand: 03.05.2011 - als
Satzung.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
bei 3 Enthaltungen