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Beschlußtext (Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06/03 „Askamp“ im Ortsteil Leopoldshöhe im Bereich Bachstraße / Wiesenstraße / Feldstraße hier: Beratung zu den Planungsvarianten)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
9,9 kB
Datum
07.03.2013
Erstellt
15.03.13, 11:41
Aktualisiert
15.03.13, 11:41
Beschlußtext (Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06/03 „Askamp“ im Ortsteil Leopoldshöhe im Bereich Bachstraße / Wiesenstraße / Feldstraße 
hier: Beratung zu den Planungsvarianten) Beschlußtext (Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06/03 „Askamp“ im Ortsteil Leopoldshöhe im Bereich Bachstraße / Wiesenstraße / Feldstraße 
hier: Beratung zu den Planungsvarianten)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister BESCHLUSS der 20. Sitzung des Hochbau- und Planungsausschusses (Wahlperiode 2009/2014) am 07.03.2013: 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06/03 „Askamp“ im Ortsteil Leopoldshöhe im Bereich Bachstraße / Wiesenstraße / Feldstraße hier: Beratung zu den Planungsvarianten AV Herr Puchert-Blöbaum führt aus, dass die Verwaltung in der Vorlage drei Erschließungsvarianten vorgestellt habe. Heute gilt es darüber zu beraten und zu beschließen, welche Variante als Grundlage für die Änderung des Bebauungsplanes dienen solle. Die Fraktion Bündnis 90/ Grüne weist auf die Vorlage 104/2012 (Hochbau- und Planungsausschuss vom 31.01.2013) hin, wo die Verwaltung erklärt habe, dass ein artenschutzrechtliches Gutachten notwendig sei. Dieses liegt der Fraktion bis heute nicht vor. Es wird weiter festgestellt, dass diese Holzung mit einer Baumschutzsatzung nicht passiert wäre. Von Seiten der Verwaltung wird darauf hingewiesen, dass es sich bei der Holzung um eine privatrechtliche Aktion gehandelt habe. Es wird hinzugefügt, dass die Bäume nicht unter die Bestimmungen der Baumschutzsatzung gefallen wären. Der Eigentümer habe ein Gutachten erstellen lassen, welches dem Kreis Lippe vorliegt. In einem Schreiben des Kreises an die Interessengemeinschaft Biotop wird aus dessen Sicht die Maßnahme bezügl. arten- und landschaftsschutzrechtlicher Regelungen für gesetzeskonform gehalten und sei somit nicht beanstandet worden (Anlage 2). Die Verwaltung wird im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens ein Gutachten erstellen lassen. Die Fraktion Bündnis 90/ Grüne kritisiert, dass sich die Verwaltung nicht im Vorfeld mit allen Beteiligten hinsichtlich der Erschließungssituation zusammengesetzt habe. In einem Gespräch wären alle Belange bekannt geworden und hätten bereits berücksichtigt werden können. Auf Nachfrage erklärt die Verwaltung, dass Teilflächen im Eigentum der Gemeinde stehen, welche für die Erschließung notwendig seien. Die Variante 2 wird empfohlen, da diese die geringsten Erschließungsflächen beinhaltet. Von Seiten der SPD-Fraktion wird die Änderung des Bebauungsplanes befürwortet. Es handele sich um eine sinnvolle Nachverdichtung in einem bestehenden Umfeld, so begründet sie ihre Meinung. Von Seiten der CDU-Fraktion wird nachgefragt, ob eine Erschließung auch über die Feldstraße denkbar sei. Vorstellbar schon, so die Verwaltung, allerdings habe die Verwaltung keinen Zugriff auf die hier überwiegend privaten Flächen. Die FDP-Fraktion hält die Bebauungsplanänderung auch grundsätzlich für sinnvoll. Vor Beginn des Verfahrens solle jedoch sichergestellt werden, dass von den Eigentümern die Bereitschaft signalisiert werde, die Flächen, welche für eine Erschließung benötigt werden, auch zur Verfügung zu stellen. AM Herr Kühnel regt an, eine Erschließung über die Wiesenstraße möglichst zu erhalten. Im Anschluss wird die Frage geklärt, ob es sich bei der Fläche tatsächlich um ein Biotop handelt. Da es weder als Biotop bzw. Schutzgebiet festgesetzt worden ist, noch in der Biotopkartierung des Kreises aufgenommen wurde, ist davon auszugehen, dass es sich nicht um ein Biotop gem. § 30 Bundesnaturschutzgesetz bzw. § 62 Landschaftsgesetz NRW handelt. Bevor es zu einer Abstimmung kommt, schlägt die Fraktion Bündnis 90/ Grüne vor, heute noch nicht über eine Variante abzustimmen. Vielmehr solle vorher versucht werden, mit allen Beteiligten (den Anwohnern, Verkäufer und der LIL) in einem Gespräch die Grundlage für einen gemeinsamen Weg zu finden. In dem Zusammenhang wird der Antrag gestellt, den Tagesordnungspunkt noch einmal in die Fraktionen zu verweisen. AM Herr Pankoke sieht keinen Widerspruch darin, heute über eine Variante zu beschließen. Diese Entscheidung sieht er viel mehr als Voraussetzung und Gesprächsgrundlage für die Verwaltung, Gespräche mit den Betroffenen führen zu können. AV Herr Puchert-Blöbaum schlägt in Anlehnung an den Vorschlag der Fraktion Bündnis 90/ Grüne vor, heute über eine Variante abzustimmen und den Beschluss mit einem Hinweis zu koppeln, dass noch Gespräche mit den Betroffenen zu führen sind. . AM Herr Fiedler erinnert daran, dass es bisher üblich war, wenn eine Fraktion noch Beratungsbedarf hat, den Tagesordnungspunkt in die Fraktionen zurück zu verweisen. Nach kurzer Diskussion wird der Beschlussvorschlag der Verwaltung ergänzt und wie folgt abgestimmt: Beschluss: Der Hochbau- und Planungsausschuss beschließt, dass als Grundlage für die Änderung des Bebauungsplanes die Erschließungsvariante 2 dient. In dem Zusammenhang wird die Verwaltung beauftragt, mit allen betroffenen Eigentümern Gespräche zu führen. Beratungsergebnis: - 13 Ja-Stimme(n), 1 Nein-Stimme(n), 0 Enthaltung(en) -