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Beschlußtext (Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 02/04 "Fillies-Gelände" für einen Teilbereich nördlich der Heeper Straße (K 2) / östlich des Grenzweges / westlich "Am Steinsiek" (ehem. Betriebsgelände Möbel-Fillies) •Ergänzung des Aufstellungsbeschlusses •Entwurfsbeschluss)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
10 kB
Datum
07.03.2013
Erstellt
15.03.13, 11:41
Aktualisiert
15.03.13, 11:41
Beschlußtext (Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 02/04 "Fillies-Gelände"
für einen Teilbereich nördlich der Heeper Straße (K 2) / östlich des Grenzweges / westlich "Am Steinsiek" (ehem. Betriebsgelände Möbel-Fillies)
•Ergänzung des Aufstellungsbeschlusses
•Entwurfsbeschluss) Beschlußtext (Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 02/04 "Fillies-Gelände"
für einen Teilbereich nördlich der Heeper Straße (K 2) / östlich des Grenzweges / westlich "Am Steinsiek" (ehem. Betriebsgelände Möbel-Fillies)
•Ergänzung des Aufstellungsbeschlusses
•Entwurfsbeschluss)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister BESCHLUSS der 20. Sitzung des Hochbau- und Planungsausschusses (Wahlperiode 2009/2014) am 07.03.2013: 6. Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 02/04 "Fillies-Gelände" für einen Teilbereich nördlich der Heeper Straße (K 2) / östlich des Grenzweges / westlich "Am Steinsiek" (ehem. Betriebsgelände Möbel-Fillies) hier: • Ergänzung des Aufstellungsbeschlusses • Entwurfsbeschluss Eingangs erklärt AV Herr Puchert-Blöbaum, dass mit dem vorliegenden Plankonzept eine Grundlage für einen Bebauungsplan vorläge, welcher sowohl städtebaulich als auch für die Nachbarschaft verträglich einzustufen sei. Sodann übergibt er zur weiteren Ausführung an Herrn Huesmann. Dieser erläutert das Konzept anhand einer Powerpoint-Präsentation. Das überwiegend bekannte Konzept beinhaltet im Wesentlichen eine Allgemeine Wohnbebauung mit Stadtvillen und Reihenhausbebauung, mit insgesamt 48 Wohneinheiten. Die max. Höhe der Häuser wird von 10,00 m auf 10,20 m geändert. Ansonsten sind die bisherigen Festsetzungen beibehalten und im Bebauungsplan bewusst projektorientiert festgesetzt worden (u.a. gebäudebezogene Baufenster, Festlegung der Wohneinheiten, festgesetzte Abgrünung, dadurch nur zwei Zufahrten möglich). Die Zufahrten sind im Verfahren mit dem Kreis abzustimmen. Weiter müsse noch geprüft werden, ob zusätzliche Schallschutzmaßnahmen notwendig seien, so Herr Huesmann. Von Seiten der CDU-Fraktion wird dem Entwurf zugestimmt. Es wird Zeit, dass das Gelände einer geordneten Bebauung zugeführt werde. Die geplanten Baukörper mit max. 10,20 m Höhe und die Anzahl der Wohneinheiten seien vertretbar, da auch die Nachbarbebauung nicht homogen ist. Für die geplante Erschließung spricht, dass neben der inneren Erschließung keine zusätzliche verkehrliche Erschließung notwendig sei. Allerdings wird die Erschließungssituation im Bereich der Heeper Straße kritisch gesehen. Herr Huesmann weist in dem Zusammenhang daraufhin, dass im Verfahren diese Punkte wie Verkehrssicherheit oder ausreichende Einsichtnahme durch die zuständigen Behörden und die sonstigen Träger öffentlicher Belange geprüft werden. AM Herr Hanning hält die Verkehrsanbindung im Kurvenbereich gegenüber dem Grenzweg für äußerst kritisch. Er schlägt vor, über eine Kreisellösung oder Spiegellösung nachzudenken. Außerdem gibt er zu bedenken, dass bei der Eingrünung Sichtdreiecke frei bleiben müssen und dann nicht viel Grün übrig bleiben werde. AM Herr Blöbaum erkundigt sich, ob es möglich sei, das Flurstück 634 (dort steht derzeit ein Spiegel) in die Erschließung mit einzubeziehen, vielleicht für die Planung einer Kreuzung, um für das Gebiet eine bessere Einsichtnahme im Zu- und Ausfahrtsbereich zu gewährleisten. Herr Huesmann weist noch einmal auf die Beteiligung der zuständigen Stellen hin. Er schlägt vor, auf deren Stellungnahmen zu warten, bevor man sich Gedanken über eine gänzlich andere Erschließung mache. AM Herr Brinkmann weist auf den Tiefbauunternehmer in unmittelbarer Nähe hin. Der Gewerbebetrieb dürfe durch die neue Wohnbebauung nicht in seiner Existenz gefährdet werden. Wenn dieser Betrieb bisher nicht aufgefallen sei, können Problemen fast ausgeschlossen werden. Ansonsten werde wahrscheinlich die IHK im Rahmen der Beteiligung darauf hinweisen, beurteilt Herr Huesmann die Situation. AM Herr Niemann gibt im Zusammenhang mit den Abbrucharbeiten (Ziffer 10.5 der Begründung) zu bedenken, dass Asbest-Zementplatten zu entsorgen seien. Hier dürfe es zu keinem Zeitpunkt zu einer gesundheitlichen Gefährdung der Nachbarn kommen. AM Herr Hachmeister kann sich nach wie vor die Bebauung so nicht vorstellen. Seine Fraktion schlägt außerdem vor, dass versucht werden solle, den Turm, welcher für Bechterdissen ortsprägend sei, zu erhalten und unter Denkmalschutz zu stellen. AV Herr Puchert-Blöbaum findet die Idee gut. Er weist aber daraufhin, dass der Turm baufällig und eigentlich nicht mehr erhaltenswert sei. Aber auch dieser Punkt könne im Verfahren geprüft werden. Im Anschluss fasst der Ausschuss folgenden Beschluss: Beschluss: (Ergänzung des Aufstellungsbeschlusses) 1. Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 02/04 "Fillies-Gelände" soll als Verfahren gemäß 13a (4) BauGB („Bebauungspläne der Innenentwicklung“) durchgeführt werden. 2. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 (1) BauGB ortsüblich öffentlich bekannt zu machen. Dabei ist gemäß § 13a BauGB darauf hinzuweisen, dass die Aufstellung ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB erfolgt. (Entwurfsbeschluss) 3. Der Bebauungsplan Nr. 02/04 "Fillies-Gelände" wird mit der Begründung gemäß § 2a Baugesetzbuch (BauGB) als Entwurf beschlossen. 4. Die Beteiligung der Öffentlichkeit (Öffentliche Auslegung) gemäß § 13 (2) Ziffer 2 BauGB i.V.m. § 3 (2) BauGB sowie der Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 13 (2) Ziffer 3 BauGB i.V.m. § 4 (2) BauGB sind durchzuführen. Beratungsergebnis: - 13 Ja-Stimme(n), 0 Nein-Stimme(n), 1 Enthaltung(en) -