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Beschlusstext (Schülerverkehre im Kreis Euskirchen hier: Integration der § 43.2 PBefG-Verkehre (Schülerverkehre) in den allgemeinen Linienverkehr und Auswirkungen auf die ÖPNV-Umlage)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
9,5 kB
Datum
22.06.2011
Erstellt
09.07.11, 04:07
Aktualisiert
13.07.11, 04:10
Beschlusstext (Schülerverkehre im Kreis Euskirchen
hier: Integration der § 43.2 PBefG-Verkehre (Schülerverkehre) in den allgemeinen Linienverkehr und Auswirkungen auf die ÖPNV-Umlage)

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BESCHLUSS über das Ergebnis der 7. Sitzung des Kreisausschusses am 22.06.2011 im Sitzungssaal 1 des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32 TOP 26 Schülerverkehre im Kreis Euskirchen hier: Integration der § 43.2 PBefG-Verkehre (Schülerverkehre) in den allgemeinen Linienverkehr und Auswirkungen auf die ÖPNV-Umlage Der Kreisausschuss stimmt der Vorlage 186/2011 unter Berücksichtigung der zustimmenden Empfehlung des Ausschusses für Planung, Umwelt und Verkehr vom 08.06.2011 (siehe Z 1/V 186/2011) zu und empfiehlt dem Kreistag folgende Beschlussfassung: Der Kreistag beschließt, a) der Regionalverkehr Köln GmbH die Zustimmung zu erteilen, eine Umwandlung der bisher von den kreisangehörigen Kommunen finanzierten § 43.2 PBefGVerkehre (Schülerverkehre) in Verkehre nach § 42 PBefG (allgemeiner Linienverkehr) zu beantragen; dies unter dem Vorbehalt, dass eine Einbeziehung der neuen § 42 PBefGVerkehre in die bestehende Betrauung der RVK rechtlich möglich ist. b) die zukünftig erhöhten Umlagebeträge und erhöhten Kilometerleistungen im § 42 PBefG-Verkehr im Rahmen des Umlageschlüssels (85% kilometerabhängig, 15% gemäß Kreisumlagegrundlagen) nach der in der Vorlage 186/2011 dargestellten Variante 1 auf die Kommunen umzulegen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig V 186/2011