Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
9,5 kB
Datum
22.06.2011
Erstellt
09.07.11, 04:07
Aktualisiert
13.07.11, 04:10
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSS
über das Ergebnis der 7. Sitzung des Kreisausschusses am 22.06.2011 im Sitzungssaal 1
des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32
TOP 26
Schülerverkehre im Kreis Euskirchen
hier: Integration der § 43.2 PBefG-Verkehre (Schülerverkehre)
in den allgemeinen Linienverkehr und Auswirkungen auf die
ÖPNV-Umlage
Der Kreisausschuss stimmt der Vorlage 186/2011 unter
Berücksichtigung der zustimmenden Empfehlung des
Ausschusses für Planung, Umwelt und Verkehr vom 08.06.2011
(siehe Z 1/V 186/2011) zu und empfiehlt dem Kreistag folgende
Beschlussfassung:
Der Kreistag beschließt,
a) der Regionalverkehr Köln GmbH die Zustimmung zu
erteilen, eine Umwandlung der bisher von den
kreisangehörigen Kommunen finanzierten § 43.2 PBefGVerkehre (Schülerverkehre) in Verkehre nach § 42 PBefG
(allgemeiner Linienverkehr) zu beantragen; dies unter dem
Vorbehalt, dass eine Einbeziehung der neuen § 42 PBefGVerkehre in die bestehende Betrauung der RVK rechtlich
möglich ist.
b) die zukünftig erhöhten Umlagebeträge und erhöhten
Kilometerleistungen im § 42 PBefG-Verkehr im Rahmen des
Umlageschlüssels (85% kilometerabhängig, 15% gemäß
Kreisumlagegrundlagen) nach der in der Vorlage 186/2011
dargestellten Variante 1 auf die Kommunen umzulegen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
V 186/2011