Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
7,4 kB
Datum
07.03.2013
Erstellt
15.03.13, 11:41
Aktualisiert
15.03.13, 11:41
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
BESCHLUSS
der 20. Sitzung des Hochbau- und Planungsausschusses (Wahlperiode 2009/2014)
am 07.03.2013:
8.
Bebauungsplan Nr. 06/02 "Leopoldshöhe-Nord" (Blatt A) im Ortsteil Leopoldshöhe
hier: Beratung über die weitere Nutzung einer Teilfläche des Spielplatzes im Bereich
"Von-Borries-Straße"
AM Herr Pankoke nimmt an der Beratung und Beschlussfassung nicht teil (§ 31 GO NRW).
Nach Vorstellung der Vorlage durch die Verwaltung erklärt diese, dass das Grundstück sich nicht für
eine separate Bebauung eigne. Aus diesem Grund seien bereits Gespräche geführt worden und es
bestehe Interesse eines Anliegers, diese Fläche zu erwerben, um die eigene unbebaute Fläche
dadurch zu vergrößern.
Die CDU-Fraktion ist für den Verkauf der Fläche, da diese aufgrund ihres schlechten Zuschnittes
kaum sinnvoll genutzt werden könne. In dem Zusammenhang wird der große Arbeitseinsatz der
Anliegerinnen und Anlieger beim Bau des nebenliegenden Spielplatzes, welcher sehr gut
angenommen wird, noch einmal ausdrücklich gelobt.
AM Herr Kühnel plädiert für den Erhalt der Fläche. Wie die CDU-Fraktion richtig ausgeführt hat, hat
die Nachbarschaft mit viel Eigeninitiative den Spielplatz auf der Spielfläche A gebaut und rechne fest
damit, dass die Spielfläche B von der Gemeinde eingezäunt und für ältere Kinder hergerichtet werde.
Die SPD-Fraktion schlägt vor, mit allen drei direkten Anliegern zu sprechen, um ihnen gleichermaßen
die Möglichkeit zu geben, das Grundstück zu erwerben.
Die Fraktion Bündnis 90 Grüne ist aufgrund einer Begehung zu dem Entschluss gekommen, dass die
Fläche nicht sinnvoll genutzt werden könne. Sie schließt sich dem Vorschlag der SPD-Fraktion an.
Sodann beschließt der Ausschuss wie folgt:
Beschluss:
1.
Die Spielfläche A wird als ausreichend für die Versorgung des Neubaugebietes Paulinenstraße /
Von-Borries-Straße und Umgebung für die Belange der Kinder und Jugendlichen angesehen.
2.
Die Verwaltung wird beauftragt, nach Gesprächen mit den Eigentümern der Nachbargrundstücke
1, 2 und 3 (Vorlage S. 53) die Spielfläche B zu veräußern.
Beratungsergebnis:
- 13 Ja-Stimme(n), 1 Nein-Stimme(n), 0 Enthaltung(en) -