Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
28 kB
Datum
29.11.2012
Erstellt
17.12.12, 08:00
Aktualisiert
17.12.12, 08:00
Stichworte
Inhalt der Datei
Niederschrift
über die 18. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses (Wahlperiode 2009/2014)
am 29.11.2012
Tagungsort:
Sitzungssaal des Rathauses
Beginn:
18:03 Uhr
Ende:
19:18 Uhr
Anwesend sind:
Bürgermeister Herr Schemmel
SPD:
Herr Brinkmann, Herr Büker, Herr Burkamp, Herr Grünert, Herr Kühnel, Herr PuchertBlöbaum
CDU:
Herr Fiedler (stellv. Vorsitzender), Herr Habicht, Herr Hohberger, Herr Meier-Krumsiek
(für Herrn Meckelmann), Herr Niehage (für Herrn Gräfe), Frau Risy (für Herrn Siese)
B90/Grüne:
Herr Hachmeister, Herr Kantim
FDP:
Herr Eger
Verwaltung:
FBL Herr Lange, FBL Herr Taron, Herr Sommer, Frau Patruck
Zuhörer:
4
Presse:
1
Bürgermeister Herr Schemmel eröffnet die Sitzung und stellt die ordnungsgemäße Einladung sowie die
Beschlussfähigkeit fest. Anschließend verweist er auf die zu dieser Sitzung versandten Nachgänge sowie
auf die vor Sitzungsbeginn verteilte Drucksache 136/2012. Im Folgenden nimmt BM Herr Schemmel Bezug
auf die letzte Sitzung des Ausschusses für Straßen, Plätze und Verkehr am 28. November 2012 und
informiert die Mitglieder des Haupt- und Finanzausschusses darüber, dass es zu TOP 3.3 (Aufstellung einer
weiteren Straßenlaterne an der Schackenburger Straße 205) keine Beschlussempfehlung an den Hauptund Finanzausschuss gegeben habe. Er schlage deshalb vor, diesen Tagesordnungspunkt abzusetzen. Die
bisherigen Tagesordnungspunkte 3.4 und 3.5 werden somit zu den Tagesordnungspunkten 3.3 und 3.4.
Abschließend schlägt er vor, die Tagesordnung wie folgt zu erweitern:
TOP 12:
Ordnungsbehördliche Verordnungen
TOP 12.1:
Neufassung der Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten
Verkaufsstellen aus besonderem Anlass in der Gemeinde Leopoldshöhe
von
TOP 12.2:
Erlass einer Ordnungsbehördlichen Verordnung
Wochenmarktverkehrs in der Gemeinde Leopoldshöhe
des
über
die
Gegenstände
Die Mitglieder des Haupt- und Finanzausschusses nehmen diese Änderungen zustimmend zur Kenntnis.
Vor Eintritt in die Tagesordnung informiert BM Herr Schemmel die Mitglieder des Haupt- und
Finanzausschusses des Weiteren darüber, dass sich die Gemeinde Schweina am 31. Dezember 2012 mit
der Gemeinde Steinbach und der Stadt Bad Liebenstein zum „Altensteiner Oberland“ zusammenschließen
werde. Vor dem Zusammenschluss habe der Bürgermeister der Gemeinde Schweina, Jürgen Holland-Nell,
die Gemeinde Leopoldshöhe für Donnerstag, den 6. Dezember 2012 zu einem Besuch eingeladen. Er lade
die Mitglieder des Haupt- und Finanzausschusses sowie alle politischen Vertreter hiermit herzlich ein,
ebenfalls an der Fahrt nach Schweina teilnehmen, so BM Herr Schemmel abschließend.
Die Tagesordnung wird sodann wie folgt abgehandelt:
-2-
Tagesordnung
I. Öffentlicher Teil
1.
Anfragen der Einwohnerinnen und Einwohner
Ein Einwohner bezieht sich in seiner Anfrage auf TOP 3.3 der Tagesordnung und erläutert die von ca.
sechzig Bürgerinnen und Bürgern eingereichte Beschwerde auf Herstellung der Öffentlichkeit bezüglich
der Standortsuche für Windkrafträder. Bisher sei das Vorhaben nur in nichtöffentlichen Sitzungen
beraten worden, eine Information der Bürgerinnen und Bürger sei bislang noch nicht erfolgt. Dies sei
nach der Hauptsatzung der Gemeinde Leopoldshöhe jedoch nicht zulässig. Im Folgenden fragt er an,
ob die Verwaltung mittlerweile weitere Erkenntnisse habe, da die Vorstellung der Ergebnisse
bekanntlich am 15. November 2012 stattfinden sollte. BM Herr Schemmel führt sodann aus, dass es
keinen klassischen Termin zur Vorstellung gegeben habe und es sich seiner Kenntnis entziehe, ob der
Leiter des Fachbereichs Bauen / Planen / Umwelt zwischenzeitlich telefonisch informiert worden sei. Im
Übrigen sei dies auch irrelevant, da Zwischenergebnisse nicht kommuniziert würden. Die öffentliche
Vorstellung der Ergebnisse erfolge sobald endgültige und beratungsfähige Ergebnisse vorliegen. Dies
werde voraussichtlich in der nächsten Sitzung des Hochbau- und Planungsausschusses am 31. Januar
2013 der Fall sein, so BM Herr Schemmel abschließend.
2.
Anfragen der Ausschussmitglieder
Es werden keine Anfragen gestellt.
3.
Anregungen und Beschwerden
3.1 Ausbau der Stichstraßen zur Danziger Straße
Eingangs bezieht sich AM Herr Habicht auf die vorletzte Sitzung des Ausschusses für Straßen, Plätze
und Verkehr am 19. September 2012, in der der Antrag erstmals beraten wurde. Da es zum damaligen
Zeitpunkt noch Beratungsbedarf gab, sei der Antrag nochmals in die Fraktionen verwiesen worden. In
seiner Sitzung am 28. November 2012 habe sich der Fachausschuss nun abschließend mit der
Angelegenheit befasst und dem Haupt- und Finanzausschuss empfohlen, den Antrag abzulehnen.
Ergänzend weist AM Herr Habicht darauf hin, dass das Problem hinsichtlich der Müllabfuhr
zwischenzeitlich gelöst werden konnte. Sämtliche Müllfahrzeuge können die Straßen nutzen und die
Abfuhr somit sicherstellen, so AM Herr Habicht abschließend. Der Haupt- und Finanzausschuss fasst
sodann folgenden Beschluss:
Entsprechend der Empfehlung des Ausschusses für Straßen, Plätze und Verkehr vom 28. November
2012 lehnt der Haupt- und Finanzausschuss den Bürgerantrag ab.
- einstimmig 3.2 Bürgerantrag auf Durchführung von Verkehrsberuhigungsmaßnahmen in der Alten
Hövenstraße
Einleitend verweist AM Herr Habicht auf die Beschlusslage aus der letzten Sitzung des Ausschusses
für Straßen, Plätze und Verkehr am 28. November 2012. So habe sich der Ausschuss zunächst gegen
bauliche Maßnahmen ausgesprochen. Es solle vielmehr abgewartet werden, wie sich die zeitweilige
Installation einer Geschwindigkeitsanzeigetafel im Bereich der Alten Hövenstraße auswirke. Mit diesen
Tafeln seien in anderen Bereichen bereits positive Ergebnisse erzielt worden, so AM Herr Habicht
abschließend.
Entsprechend der Empfehlung des Ausschusses für Straßen, Plätze und Verkehr vom 28. November
2012 entspricht der Haupt- und Finanzausschuss sodann dem Bürgerantrag insoweit, dass eine
Geschwindigkeitsanzeigetafel im Bereich der Alten Hövenstraße hin und wieder installiert wird. Die
Durchführung von baulichen Maßnahmen wird abgelehnt.
- einstimmig -
-3-
3.3 Potenzialanalyse Windenergie
hier: Herstellung der Öffentlichkeit
Eingangs verweist BM Herr Schemmel auf die zu diesem Tagesordnungspunkt versandte Vorlage und
bittet sodann um das Votum der einzelnen Fraktionen.
AM Herr Hachmeister erklärt im Folgenden für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, dass seine Fraktion
dem Thema Windenergie bekanntlich grundsätzlich positiv gegenüberstehe. In dem Prüfverfahren
würden jedoch zahlreiche Faktoren Berücksichtigung finden, so auch die Belange der Öffentlichkeit.
Deshalb sei zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht klar, ob letztendlich überhaupt Standorte auf
Leopoldshöher Gemeindegebiet in Frage kommen.
AM Herr Puchert-Blöbaum stellt im weiteren Verlauf für die SPD-Fraktion fest, dass in der
Angelegenheit noch nichts entschieden sei, er das Engagement der Bexterhägener Bürgerinnen und
Bürger jedoch schätze.
Für die FPD-Fraktion schlägt AM Herr Eger vor, die Beschlussfassung zurückzustellen, bis die
tatsächliche zeitliche Abfolge der in der Vorlage genannten Termine geklärt sei. BM Herr Schemmel
weist sodann jedoch darauf hin, dass es in der heutigen Sitzung lediglich um die Beschwerde bezüglich
der Herstellung der Öffentlichkeit gehe. Diese sei unberechtigt, so dass man heute entsprechend
beschließen könne. Die übrigen Fraktionen nehmen dies zustimmend zur Kenntnis.
AM Herr Niehage spricht sich für die CDU-Fraktion ebenfalls für eine heutige Beschlussfassung aus. Im
Folgenden verweist er auf die zahlreichen Kriterien, die vor der Festlegung möglicher Standorte in den
Blick genommen werden müssen. Im Übrigen könne er versichern, dass keine Fakten geschaffen
werden, bevor die Bürgerinnen und Bürger gehört worden seien.
Abschließend weist BM Herr Schemmel nochmals darauf hin, dass es im Rahmen dieses
Tagesordnungspunktes nur um die eingereichte Beschwerde gehe. Diese müsse jedoch abgelehnt
werden, da es zum einen bisher noch keine Ergebnisse gebe, die den Bürgerinnen und Bürgern
vorgestellt werden könnten. Zum anderen sei Privatgrund betroffen, so dass die Beratungen gemäß der
Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Gemeinde Leopoldshöhe nur nichtöffentlich
erfolgen könnten. Die Ablehnung der Beschwerde müsste darüber hinaus losgelöst vom übrigen
Verfahren gesehen werden. Sobald endgültige und beratungsfähige Ergebnisse vorliegen, werde die
Öffentlichkeit umgehend informiert. Die endgültige Entscheidung, ob auf dem Gemeindegebiet neue
Windkraftanlagen gebaut werden, treffe im Übrigen der Gemeinderat. Auch wenn nach Abschluss des
Prüfverfahrens Flächen für den Bau von Windkraftanlagen in Frage kämen, stehe es dem Rat frei, sich
gegen den Bau zu entscheiden.
Entsprechend der Empfehlung der Verwaltung lehnt der Haupt- und Finanzausschuss sodann die
Beschwerde ab.
- 15 Ja-Stimme(n), 0 Nein-Stimme(n), 1 Enthaltung(en) 3.4 Umwelt- und Naturschutzmaßnahmen im Bereich der Askamp-Siedlung
AM Herr Hachmeister informiert die Mitglieder des Haupt- und Finanzausschusses zunächst über die
Beratungsergebnisse aus der letzten Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Klimaschutz am 22.
November 2012. Ergänzend weist er darauf hin, dass vor der Sitzung ein Ortstermin mit den
Antragstellerinnen sowie Bürgerinnen, Bürgern, Politik und Verwaltung stattgefunden habe. Durch die
Erörterungen vor Ort sei der Bürgerantrag nun abgearbeitet worden, so dass der Haupt– und
Finanzausschuss eine abschließende Entscheidung treffen könne.
Entsprechend der Empfehlung des Ausschusses für Umwelt- und Klimaschutz vom 22. November 2012
beschließt der Haupt- und Finanzausschuss, dem Bürgerantrag stattzugeben.
- einstimmig 4.
Erlass einer Hebesatz-Satzung für das Haushaltsjahr 2013
BM Herr Schemmel verweist eingangs auf die zu diesem Tagesordnungspunkt versandte Vorlage. In
einer letzten Stufe sollen nun die bereits seit 2011 in der Finanzplanung vorgesehenen
Hebsatzanpassungen bei der Grundsteuer A und der Grundsteuer B auf die fiktiven Steuerhebesätze
des Landes NRW durchgeführt werden. Diese liegen seit dem Jahr 2011 für die Grundsteuer A bei 209
v. H., für die Grundsteuer B bei 413 v. H. Damit die geänderten Steuersätze zu Beginn des Jahres in
den neuen Steuerbescheiden für 2013 zugrunde gelegt werden können, sei es erforderlich, eine
entsprechende Hebesatz-Satzung noch in diesem Jahr zu verabschieden, so BM Herr Schemmel
-4-
abschließend.
In der sich nun anschließenden Diskussion erklärt AM Herr Niehage für die CDU-Fraktion, dass die
Anpassung der Hebesätze bei der Grundsteuer A und B offensichtlich unvermeidlich sei, zumal auch
die Gemeindeprüfungsanstalt nach der überörtlichen Prüfung festgestellt habe, dass die Gemeinde
Leopoldshöhe ihre originäre Ertragskraft nicht vollständig ausnutze. Im Folgenden weist AM Herr
Niehage jedoch darauf hin, dass er sich vorab allerdings weitere Vorschläge zu
Konsolidierungsmaßnahmen auf der Ausgabenseite gewünscht hätte.
Auf Nachfrage von AM Herrn Grünert erklärt Kämmerer Herr Lange, dass die Grundsteuern bei den
meisten lippischen Gemeinden im nächsten Jahr – vorbehaltlich der Beschlussfassung durch die
einzelnen Räte - wohl über den fiktiven Hebesätzen liegen werden. Gleiches gelte für die
Gewerbesteuer.
Der Haupt- und Finanzausschuss fasst sodann folgenden Beschluss:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde Leopoldshöhe, für das
Haushaltsjahr 2013 die Hebesätze für die Grundsteuer A von derzeit 204 v. H. auf 209 v. H. und für die
Grundsteuer B von derzeit 406 v. H. auf 413 v. H. zu erhöhen.
- 14 Ja-Stimme(n), 1 Nein-Stimme(n), 1 Enthaltung(en) 5.
Aktivierung von Finanzanlagen im Kernhaushalt aus 2011
BM Herr Schemmel erläutert kurz anhand der Vorlage der Notwendigkeit der Aktivierung von
Finanzanlagen im Kernhaushalt in 2011. Die Mitglieder des Haupt- und Finanzausschusses fassen
sodann ohne weitere Aussprache den folgenden Beschluss:
Entsprechend der Empfehlung der Verwaltung empfiehlt der Haupt- und Finanzausschuss dem Rat der
Gemeinde Leopoldshöhe, die unter der Bilanzposition „Forderungen gegen Sondervermögen“
ausgewiesenen Mittel in Höhe von 293.905,70 € als Finanzanlage im Kernhaushalt zu aktivieren.
- einstimmig 6.
Verlustausgleich des Kommunalen Gebäudemanagements Leopoldshöhe (KGL) durch
den Kernhaushalt im Jahresabschluss 2011
Anhand der Vorlage informiert BM Herr Schemmel kurz, aus welchem Grund im Jahresabschluss 2011
ein Verlustausgleich in Höhe von 1.000.000,00 Euro zu Gunsten des Kommunalen
Gebäudemanagements und zu Lasten des Kernhaushaltes verbucht werden muss.
Entsprechend der Empfehlung der Verwaltung empfiehlt der Haupt- und Finanzausschuss sodann dem
Rat der Gemeinde Leopoldshöhe, den Verlustausgleich in Höhe von insgesamt 1.000.000,00 Euro
gegen das Kommunale Gebäudemanagement Leopoldshöhe (KGL) wie folgt zu verbuchen:
a) 300.000,00 Euro gegen bestehende Forderungen aus der Endabrechnung der Nebenkosten für das
Jahr 2009 und
b) 700.000,00 Euro gegen die Finanzanlage KGL.
- einstimmig 7.
Zuwendungen an Fraktionen
hier: Neufestsetzung der Geldleistungen
Eingangs weist BM Herr Schemmel auf die geänderte Rechtslage hinsichtlich der Verteilung von
Fraktionszuwendungen hin. So habe das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass die Verteilung
von Fraktionszuwendungen am allgemeinen Gleichheitsgrundsatz des Artikel 3 Abs. 1 des
Grundgesetzes zu messen sei. Die NRW-Geschäftsstelle des Städte- und Gemeindebundes empfehle,
den Verteilungsmaßstab bei den Fraktionszuwendungen zu überprüfen und ggf. zum Jahr 2013
anzupassen. Dabei erscheine die Aufteilung in einen Sockelbetrag und einen Pro-Kopf-Betrag
praktikabel. Die Verwaltung habe hierzu ein Berechnungsmodell vorgeschlagen, der Ausschuss möge
nun entscheiden, wie weiter verfahren werden solle, so BM Herr Schemmel abschließend.
-5-
AM Herr Niehage erklärt sodann für die CDU-Fraktion, dass seine Fraktion dem seitens der Verwaltung
vorgeschlagenen neuen Berechnungsmodell mit Sockelbetrag zustimmen werde. Die übrigen
Fraktionen schließen sich dieser Auffassung an.
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat sodann folgende Beschlussfassung:
Die Gemeinde Leopoldshöhe gewährt den Fraktionen aus Haushaltsmitteln Zuwendungen zu den
sächlichen und personellen Aufwendungen für die Geschäftsführung. Die jährlichen Zuwendungen
setzen sich aus einem für alle Fraktionen gleichen Grundbetrag in Höhe von 60,00 Euro/Jahr und aus
einem Pro-Kopf-Betrag je Fraktionsmitglied in Höhe von 9,50 Euro/Monat zusammen. Ratsmitglieder
ohne Fraktionsstatus erhalten einen Pro-Kopf-Betrag in Höhe von 9,50 Euro/Monat.
- einstimmig 8.
Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Sicherung und Nutzung öffentlichen Archivguts
zwischen den Städten Barntrup, Horn-Bad Meinberg, Lügde und SchiederSchwalenberg, den Gemeinden Leopoldshöhe und Schlangen sowie dem Kreis Lippe
(Interkommunale Kooperation zum Archivwesen)
Einleitend informiert BM Herr Schemmel in diesem Zusammenhang über den Inhalt der öffentlichrechtlichen Vereinbarung zur Sicherung und Nutzung öffentlichen Archivguts.
In der sich nun anschließenden Diskussion erklärt AM Herr Kühnel, dass sich die SPD-Fraktion generell
für die öffentlich-rechtliche Vereinbarung ausspreche. Gleichwohl äußert er Bedenken gegen die
Formulierung in § 5 Abs. 2 der Vereinbarung, in der geregelt werde, dass das Kreisarchiv über die
Informationen aus diesen IT-Verwaltungsverfahren Auskünfte an berechtigte Dritte geben könne. Herr
Sommer erklärt sodann, dass die in der Diskussion stehende öffentlich-rechtliche Vereinbarung auf
dem Gesetz über die Sicherung und die Nutzung öffentlichen Archivguts im Lande Nordrhein-Westfalen
fuße. In § 6 Absatz 1 dieses Gesetzes sei geregelt, so Herr Sommer weiter, dass Archivgut nur auf
Antrag und unter Beachtung des Datenschutzgesetzes genutzt werden könne. Die Belange des
Datenschutzes würden folglich in jedem Fall gewahrt, so Herr Sommer abschließend.
Entsprechend dem Vorschlag der Verwaltung empfiehlt der Haupt- und Finanzausschuss dem
Gemeinderat sodann folgende Beschlussfassung:
1. Der Gemeinderat stimmt der Einigung der Gemeinde Leopoldshöhe mit dem Kreis Lippe und den
Städten Barntrup, Horn-Bad Meinberg, Lügde und Schieder-Schwalenberg sowie der Gemeinde
Schlangen zur interkommunalen Zusammenarbeit im Bereich des kommunalen Archivwesens zu.
2. Der Bürgermeister wird beauftragt, die der Drucksache 129/2012 als Anlage beigefügte öffentlichrechtliche Vereinbarung mit dem Kreis Lippe und den Städten Barntrup, Horn-Bad Meinberg, Lügde
und Schieder-Schwalenberg sowie der Gemeinde Schlangen zu schließen.
- einstimmig 9.
Sportangelegenheiten
hier: künftige Sportförderung
Eingangs stellt BM Herr Schemmel fest, dass es in der heutigen Sitzung lediglich um eine
Beschlussfassung zu den Rahmenbedingungen gehe. Die Beschlussfassung über die
Nutzungsverträge mit den TuS-Sportvereinen erfolge in der nächsten Sitzung des Ausschusses für
Generationen, Soziales, Gleichstellung und Sport bzw. in der nächsten Sitzung des Gemeinderates am
13. Dezember 2012.
Im Folgenden berichtet AM Herr Fiedler über die Beschlusslage aus der letzten Sitzung des
Ausschusses für Generationen, Soziales, Gleichstellung und Sport am 4. Oktober 2012. So sei dem
Vorschlag der Verwaltung zur Verteilung der Vereinszuschüsse, des Zuschusses zur Pflege der
Sportanlagen und des Zuschusses zu den Bewirtschaftungskosten zugestimmt worden. Darüber hinaus
habe sich der Ausschuss dafür ausgesprochen, den Zuschuss zu den Bewirtschaftungskosten in Höhe
von 50 %, bezogen auf die Gesamtkosten 2011 in Höhe von 48.000,00 Euro, für die nächsten zwei
Jahre festzuschreiben, um den Vereinen die notwendige Planungssicherheit zu geben.
Anschließend fasst der Haupt- und Finanzausschuss sodann folgenden Beschluss:
-6-
Entsprechend der Empfehlung des Ausschusses für Generationen, Soziales, Gleichstellung und Sport
vom 4. Oktober 2012 beschließt der Haupt- und Finanzausschuss, dem von der Verwaltung
vorgelegten Vorschlag zur Verteilung der Vereinszuschüsse, des Zuschusses zur Pflege der
Sportanlagen und des Zuschusses zu den Bewirtschaftungskosten zuzustimmen.
Auf weitere Empfehlung des Ausschusses für Generationen, Soziales, Gleichstellung und Sport
entspricht der Haupt- und Finanzausschuss dem Vorschlag der Vereine und schreibt den Zuschuss zu
den Bewirtschaftungskosten in Höhe von 50%, bezogen auf die Gesamtkosten 2011 in Höhe von
43.000 Euro, für die nächsten zwei Jahre fest.
- einstimmig 10. Abfallentsorgung
hier: Kalkulation der Abfallentsorgungsgebühren für das Jahr 2013
AM Herr Hachmeister informiert über die Beschlusslage aus der letzten Sitzung des Ausschusses für
Umwelt und Klimaschutz am 22. November 2012. Aufgrund der Rücklagen (Papiererlöse und
Ausschüttungen) sowie der geringen Ersparnis bei der Grundgebühr der Container, könne die
Erhöhung der Gewichtsgebühren aufgefangen werden. Die Gebühren in diesem Bereich könnten damit
konstant bleiben, so AM Herr Hachmeister abschließend. Der Haupt- und Finanzausschuss fasst
sodann ohne weitere Aussprache folgenden Beschluss:
Entsprechend der Empfehlung des Ausschusses für Umwelt und Klimaschutz vom 22. November 2012
beschließt der Haupt- und Finanzausschuss, die Gebührenkalkulation dem Rat der Gemeinde
Leopoldshöhe zur Zustimmung vorzulegen.
- einstimmig 11. Friedhofsangelegenheiten
hier: Änderung der Gebührensatzung zur Satzung über das Friedhofs- und
Bestattungswesen für Anlagen der Gemeinde Leopoldshöhe
AM Herr Hachmeister berichtet aus der Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Klimaschutz vom 22.
November 2012 und erläutert die Beschlusslage. Der Haupt- und Finanzausschuss fasst sodann ohne
weitere Aussprache folgenden Beschluss:
Entsprechend der Empfehlung des Ausschusses für Umwelt und Klimaschutz vom 22. November 2012
wird die vom Institut für Kommunale Haushaltswirtschaft erstellte und vom Ausschuss für Umwelt und
Klimaschutz erörterte Gebührenbedarfsberechnung der Friedhofs- und Bestattungsanlagen der
Gemeinde Leopoldshöhe mit der Empfehlung an den Rat, diese entsprechend zu beschließen, gebilligt.
Darüber hinaus wird die im Entwurf vorliegende Änderung der Gebührensatzung zur Satzung über das
Friedhofs- und Bestattungswesen für Anlagen der Gemeinde Leopoldshöhe, mit der Empfehlung an
den Rat entsprechend zu beschließen, genehmigt.
- einstimmig 12. Ordnungsbehördliche Verordnungen
12.1 Neufassung der Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von
Verkaufsstellen aus besonderem Anlass in der Gemeinde Leopoldshöhe
Eingangs informiert BM Herr Schemmel darüber, dass die Neufassung der Ordnungsbehördlichen
Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus besonderem Anlass in der Gemeinde
Leopoldshöhe in der Änderung der Bezeichnung von zwei Veranstaltungen begründet sei. Konkret
handele es sich um das „Leo-Event“ mit Frühlingsmarkt und um das Generationenfest zum
Weltkindertag. Der Haupt- und Finanzausschuss fasst sodann ohne weitere Aussprache folgenden
Beschluss:
Entsprechend der Empfehlung der Verwaltung genehmigt der Haupt- und Finanzausschuss die
Neufassung der Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus
-7-
besonderem Anlass und empfiehlt dem Rat der Gemeinde Leopoldshöhe, entsprechend zu
beschließen.
- einstimmig 12.2 Erlass einer Ordnungsbehördlichen Verordnung über
Wochenmarktverkehrs in der Gemeinde Leopoldshöhe
die
Gegenstände
des
In diesen Zusammenhang weist BM Herr Schemmel darauf hin, dass die Ordnungsbehördliche
Verordnung über die Gegenstände des Wochenmarktverkehrs in der Gemeinde Leopoldshöhe
inhaltlich keine Änderungen gegenüber der alten Fassung vorsehe. Da Ordnungsbehördliche
Verordnungen jedoch lediglich eine Geltungsdauer von 20 Jahren haben, sei diese Verordnung nun
neu zu erlassen, so BM Herr Schemmel abschließend. Der Haupt- und Finanzausschuss fasst
sodann folgenden Beschluss:
Entsprechend der Empfehlung der Verwaltung empfiehlt der Haupt- und Finanzausschuss dem
Gemeinderat, die im Entwurf vorliegende Ordnungsbehördliche Verordnung über die Gegenstände
des Wochenmarktverkehrs in der Gemeinde Leopoldshöhe zu beschließen.
- einstimmig –
(Drucksache 136/2012 ist als Anlage 1 Bestandteil dieser Niederschrift.)
Der Ausschussvorsitzende schließt den öffentlichen Teil der Sitzung um 19:00 Uhr.
Schemmel
Ausschussvorsitzender
Patruck
Schriftführerin