Daten
Kommune
Hürtgenwald
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148 kB
Erstellt
19.11.13, 01:00
Aktualisiert
19.11.13, 01:00
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE
HÜRTGENWALD
Beschlussvorlage
Nr.:
Der Bürgermeister
154/2013
Abteilung:
Sachbearbeiter:
5
Herr Engels
öffentlich
Aktenzeichen:
TOP- Nr.:
Datum:
V Gebührenkalk.
Feuerwehr 2014
12.11.2013
Gremium: Haupt- und Finanzausschuss
Termin: 21.11.2013
Feuerwehr;
Gebührenkalkulation und Satzung 2014
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Gemeinderat, folgenden Beschluss zu fassen:
1) Die Richtigkeit der vorgelegten Gebührenbedarfsberechnungen für den Bereich Feuerschutz
wird festgestellt.
2) Es werden folgende Gebührensätze festgelegt:
Gebührentarif
Betrag je Stunde
Betrag je Minute
Personalkosten je Feuerwehrkraft
68,00 €
1,13 €
34,00 €
0,57 €
a) Löschfahrzeuge
104,00 €
1,73 €
b) Mannschaftstransportfahrzeuge und ELW
51,00 €
0,85 €
c) Gefahrgutwagen
38,00 €
0,63 €
d) Rüstwagen
78,00 €
1,30 €
e) Anhänger mit Sonderladung
33,00 €
0,55 €
a) Stundensatz im Einsatz
b) Stundensatz je Feuerwehrkraft im Einsatz bei
Brandsicherheitswachen
Fahrzeugkosten je Fahrzeuggruppe
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Pauschale für sonstige
Ausrüstungsgegenstände
Gebührensatz
7,80 €
0,13 €
nach Aufwand
nach Aufwand
Sonstige Betriebsmittel
Gebührensatz
3) Die Satzung über Erhebung von Kostenersatz, Gebühren und Entgelten für die Leistungen
der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Hürtgenwald bei Einsätzen der Feuerwehr wird in
der beigefügten Fassung gemäß Anlage 2 beschlossen.
Finanzielle Auswirkungen ?
Ja
Sachverhalt:
Es wird auf die Vorlage 155/2012 vom 03.12.2012 verwiesen. Unter anderem wurde dort
ausgeführt, dass die Gebührensatzung mit den zugrundeliegenden Gebühren im Laufe des Jahres
2013 überarbeitet und angepasst wird.
Bei den bisherigen Gebührensätzen lag keine stichhaltige Gebührenkalkulation zugrunde. Aus
Gründen der Rechtssicherheit in Verbindung mit § 41 des Gesetzes über den Feuerschutz und die
Hilfeleistung (FSHG) sowie des Kommunalabgabengesetzes ist eine Kalkulation der
Gebührensätze erfolgt.
Ein Vergleich mit den bisherigen Gebührensätzen ist nicht darstellbar, da
1) die Grundlagen für die Ermittlung der Gebühren vollständig anders sind und
2) aus verwaltungsökonomischen Gründen die Tarife transparenter dargestellt wurden.
In einem ersten Schritt wurden die Kosten des Bereiches Feuerschutz zusammengestellt.
Diese umfassen
Gebäudekosten (Gebäudeunterhaltung, Energie- und Bewirtschaftungskosten,
kalkulatorische Abschreibung auf Wiederbeschaffungszeitwert, kalkulatorische Verzinsung
nach Anschaffungskosten sowie die internen Leistungsbeziehungen)
Personalkosten inkl. sämtlicher mit dem Personal in Verbindung stehender Aufwendungen
(Bsp.: Aus- und Fortbildung, Führerscheinzuschüsse, Bürobedarf, Aufwendungen für
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ehrenamtliche Tätigkeiten, Verwaltungsgemein- und Sachkostenpauschale nach KGST
2012/2013 und anteilige Raumkosten)
Fahrzeugkosten (Betriebskosten, Pflegegelder, Versicherungen, Abschreibung nach
Wiederbeschaffungszeitwerten, kalkulatorische Zinsen nach Anschaffungskosten sowie
anteilige Gebäudekosten)
Sonstige Ausrüstungsgegenstände (Unterhaltung des beweglichen Vermögens sowie
anteilige Raum- und Personalkosten)
Grundsätzlich wurden für die Ermittlung der Gebührensätze die Zahlen aus dem aktuellen
Haushaltsjahr übernommen. Um eine zukunftsorientierte Gebührengestaltung durchzuführen,
sind zusätzlich die Jahre 2014 und 2015 berücksichtigt worden. Hierbei wurde der Durchschnitt
aus den drei Jahren der voraussichtlich anfallenden Aufwendungen angesetzt.
Eine Rückbetrachtung des Vorjahres scheidet aufgrund des Großschadenereignisses auf der
Deponie in Horm aus. Im Vergleich zu den Vorjahresergebnissen bei Außerachtlassung des
Großschadenereignisses hätten sich zu dem keine großen Abweichungen ergeben.
Bei den Fahrzeugkosten wurden die aktuellen Zahlen aus 2013 je Fahrzeug auf das ganze Jahr
hochgerechnet und bei der Gebührenermittlung angewendet. Vorjahreszahlen wurden nicht mit
einbezogen, da eine Aufteilung auf einzelne Fahrzeuge nicht vorhanden war. Außerdem sind die
insgesamt zu berücksichtigenden Kosten im Mehrjahresvergleich in etwa gleich hoch.
Die Gebäudekosten können gebührentechnisch nicht direkt umgelegt werden. Aus diesem Grunde
wurden sie mit 60 % bei den Fahrzeugen (Standortkosten), mit 30 % beim Personal (Sanitär-,
Schulungs- und Aufenthaltsräume je Standort)
und 10 % bei den sonstigen
Ausrüstungsgegenständen (Lagerkosten) berücksichtigt.
Bei den Personalkosten wurden die durchschnittlichen Einsatzzeiten aus den Jahren 2010 und
2011 angewandt. Bei durchschnittlichen Kosten von 111.041,67 € und 1633 Einsatzstunden ergibt
sich ein Stundensatz von 68,00 € je Feuerwehrkraft für alle Dienstgrade. Sind
Brandsicherheitswachen erforderlich erfolgt eine Anrechnung in Höhe von 50 % des normalen
Stundensatzes für eine Feuerwehrkraft (34,00 €).
Für eine Tarifermittlung bei den Fahrzeugen wurden verschiedene Kategorien berücksichtigt:
Löschfahrzeuge
Mannschaftstransportwagen (MTW) und Einsatzleitwagen (ELW)
Gefahrgutwagen
Rüstwagen
Anhänger
Neben den Betriebskosten (variable Kosten) fallen fixe Kosten an. Nach der Rechtsprechung
müssen die Betriebskosten nach tatsächlichen Einsatzstunden verteilt werden. Die fixen Kosten
(Standortkosten, kalk. Kosten und Versicherungen sowie anteilige Personalkosten) werden mit
8760 Jahresstunden pro Fahrzeug angesetzt.
Es ergeben sich demnach folgende Gebührensätze je Einsatzstunde:
Löschfahrzeuge
MTW + ELW
Gefahrgutwagen
Einsatzleitwagen
Rüstwagen
103,43 € aufgerundet 104,00 €
101,38 € aufgerundet 102,00 €
38,06 € abgerundet 38,00 €
9,14 € abgerundet
9,00 €
77,64 € aufgerundet 78,00 €
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33,33 € abgerundet
Anhänger
33,00 €
Bei der Kategorie der Mannschaftstransportfahrzeuge und Einsatzleitwagen können nur
des vorher genannten Gebührensatzes angewandt werden. Gründe hierfür sind:
50 %
Fahrten der Jugendfeuerwehr für Ausflüge etc.
Fahrten für Kameradschaftszwecke
Logistikfahrten (Materialbeschaffung, Einkleidung etc.)
Daher lautet der Gebührensatz für die MTW und ELW auf 51,00 € je Einsatzstunde.
Die sonstigen Ausrüstungsgegenstände die nicht standardmäßig nach DIN auf einem Fahrzeug
verladen sind, wurden aus verwaltungsökonomischen Gründen pauschaliert. Die Kosten in Höhe
von 12.794,96 € wurden nach den tatsächlichen Einsatzminuten in Höhe von 97.995 umgelegt.
Der Minutenpreis beträgt 0,13 € je Einsatzminute und Person. Um die Vorhaltekosten in etwa
abdecken zu können, sollten mindestens 15 Minuten je Einsatz und Person (siehe Urteil des OVG
Münster 9 A 1582/08 vom 15.09.2010) berechnet werden.
Weitere Einzelheiten können der beiliegenden Kalkulation nach Anlage 1 entnommen werden.
Nach der aktuellen Rechtsprechung muss eine minutengenaue Abrechnung erfolgen. Aus diesem
Grunde ist im Gebührentarif der als Anlage 2 beiliegenden Satzung neben dem Stundenpreis der
Minutenpreis angegeben.
Die bei den Einsätzen der Freiwilligen Feuerwehr eingesetzten sonstigen Betriebsstoffe oder
Hilfsmittel (Streu-, Aufsaug-, Schaum- und Ölbindemittel sowie notwendige Absperrmaterialien
etc.) werden nach tatsächlichem Aufwand berechnet.
Abwägung und Entscheidungsvorschlag:
Um verursachungsgerechte Gebühren auf der Grundlage von betriebswirtschaftlichen
Grundsätzen unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung festsetzen zu können, sollte
die Kalkulation sowie die darauf basierenden Gebührentarife und die Gebührensatzung
beschlossen werden.
Gefertigt:
(Sachbearbeiter)
Mitzeichnung
(Abteilungsleiter)
(Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister)
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