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Beschlussvorlage (Feuerwehr; Gebührenkalkulation und Satzung 2014)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
148 kB
Erstellt
19.11.13, 01:00
Aktualisiert
19.11.13, 01:00
Beschlussvorlage (Feuerwehr;
Gebührenkalkulation und Satzung 2014) Beschlussvorlage (Feuerwehr;
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Gebührenkalkulation und Satzung 2014)

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Inhalt der Datei

GEMEINDE HÜRTGENWALD Beschlussvorlage Nr.: Der Bürgermeister 154/2013 Abteilung: Sachbearbeiter: 5 Herr Engels öffentlich Aktenzeichen: TOP- Nr.: Datum: V Gebührenkalk. Feuerwehr 2014 12.11.2013 Gremium: Haupt- und Finanzausschuss Termin: 21.11.2013 Feuerwehr; Gebührenkalkulation und Satzung 2014 Beschlussvorschlag: Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Gemeinderat, folgenden Beschluss zu fassen: 1) Die Richtigkeit der vorgelegten Gebührenbedarfsberechnungen für den Bereich Feuerschutz wird festgestellt. 2) Es werden folgende Gebührensätze festgelegt: Gebührentarif Betrag je Stunde Betrag je Minute Personalkosten je Feuerwehrkraft 68,00 € 1,13 € 34,00 € 0,57 € a) Löschfahrzeuge 104,00 € 1,73 € b) Mannschaftstransportfahrzeuge und ELW 51,00 € 0,85 € c) Gefahrgutwagen 38,00 € 0,63 € d) Rüstwagen 78,00 € 1,30 € e) Anhänger mit Sonderladung 33,00 € 0,55 € a) Stundensatz im Einsatz b) Stundensatz je Feuerwehrkraft im Einsatz bei Brandsicherheitswachen Fahrzeugkosten je Fahrzeuggruppe - Seite 1 von 4 - Pauschale für sonstige Ausrüstungsgegenstände Gebührensatz 7,80 € 0,13 € nach Aufwand nach Aufwand Sonstige Betriebsmittel Gebührensatz 3) Die Satzung über Erhebung von Kostenersatz, Gebühren und Entgelten für die Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Hürtgenwald bei Einsätzen der Feuerwehr wird in der beigefügten Fassung gemäß Anlage 2 beschlossen. Finanzielle Auswirkungen ? Ja Sachverhalt: Es wird auf die Vorlage 155/2012 vom 03.12.2012 verwiesen. Unter anderem wurde dort ausgeführt, dass die Gebührensatzung mit den zugrundeliegenden Gebühren im Laufe des Jahres 2013 überarbeitet und angepasst wird. Bei den bisherigen Gebührensätzen lag keine stichhaltige Gebührenkalkulation zugrunde. Aus Gründen der Rechtssicherheit in Verbindung mit § 41 des Gesetzes über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG) sowie des Kommunalabgabengesetzes ist eine Kalkulation der Gebührensätze erfolgt. Ein Vergleich mit den bisherigen Gebührensätzen ist nicht darstellbar, da 1) die Grundlagen für die Ermittlung der Gebühren vollständig anders sind und 2) aus verwaltungsökonomischen Gründen die Tarife transparenter dargestellt wurden. In einem ersten Schritt wurden die Kosten des Bereiches Feuerschutz zusammengestellt. Diese umfassen Gebäudekosten (Gebäudeunterhaltung, Energie- und Bewirtschaftungskosten, kalkulatorische Abschreibung auf Wiederbeschaffungszeitwert, kalkulatorische Verzinsung nach Anschaffungskosten sowie die internen Leistungsbeziehungen) Personalkosten inkl. sämtlicher mit dem Personal in Verbindung stehender Aufwendungen (Bsp.: Aus- und Fortbildung, Führerscheinzuschüsse, Bürobedarf, Aufwendungen für - Seite 2 von 4 - ehrenamtliche Tätigkeiten, Verwaltungsgemein- und Sachkostenpauschale nach KGST 2012/2013 und anteilige Raumkosten) Fahrzeugkosten (Betriebskosten, Pflegegelder, Versicherungen, Abschreibung nach Wiederbeschaffungszeitwerten, kalkulatorische Zinsen nach Anschaffungskosten sowie anteilige Gebäudekosten) Sonstige Ausrüstungsgegenstände (Unterhaltung des beweglichen Vermögens sowie anteilige Raum- und Personalkosten) Grundsätzlich wurden für die Ermittlung der Gebührensätze die Zahlen aus dem aktuellen Haushaltsjahr übernommen. Um eine zukunftsorientierte Gebührengestaltung durchzuführen, sind zusätzlich die Jahre 2014 und 2015 berücksichtigt worden. Hierbei wurde der Durchschnitt aus den drei Jahren der voraussichtlich anfallenden Aufwendungen angesetzt. Eine Rückbetrachtung des Vorjahres scheidet aufgrund des Großschadenereignisses auf der Deponie in Horm aus. Im Vergleich zu den Vorjahresergebnissen bei Außerachtlassung des Großschadenereignisses hätten sich zu dem keine großen Abweichungen ergeben. Bei den Fahrzeugkosten wurden die aktuellen Zahlen aus 2013 je Fahrzeug auf das ganze Jahr hochgerechnet und bei der Gebührenermittlung angewendet. Vorjahreszahlen wurden nicht mit einbezogen, da eine Aufteilung auf einzelne Fahrzeuge nicht vorhanden war. Außerdem sind die insgesamt zu berücksichtigenden Kosten im Mehrjahresvergleich in etwa gleich hoch. Die Gebäudekosten können gebührentechnisch nicht direkt umgelegt werden. Aus diesem Grunde wurden sie mit 60 % bei den Fahrzeugen (Standortkosten), mit 30 % beim Personal (Sanitär-, Schulungs- und Aufenthaltsräume je Standort) und 10 % bei den sonstigen Ausrüstungsgegenständen (Lagerkosten) berücksichtigt. Bei den Personalkosten wurden die durchschnittlichen Einsatzzeiten aus den Jahren 2010 und 2011 angewandt. Bei durchschnittlichen Kosten von 111.041,67 € und 1633 Einsatzstunden ergibt sich ein Stundensatz von 68,00 € je Feuerwehrkraft für alle Dienstgrade. Sind Brandsicherheitswachen erforderlich erfolgt eine Anrechnung in Höhe von 50 % des normalen Stundensatzes für eine Feuerwehrkraft (34,00 €). Für eine Tarifermittlung bei den Fahrzeugen wurden verschiedene Kategorien berücksichtigt: Löschfahrzeuge Mannschaftstransportwagen (MTW) und Einsatzleitwagen (ELW) Gefahrgutwagen Rüstwagen Anhänger Neben den Betriebskosten (variable Kosten) fallen fixe Kosten an. Nach der Rechtsprechung müssen die Betriebskosten nach tatsächlichen Einsatzstunden verteilt werden. Die fixen Kosten (Standortkosten, kalk. Kosten und Versicherungen sowie anteilige Personalkosten) werden mit 8760 Jahresstunden pro Fahrzeug angesetzt. Es ergeben sich demnach folgende Gebührensätze je Einsatzstunde: Löschfahrzeuge MTW + ELW Gefahrgutwagen Einsatzleitwagen Rüstwagen 103,43 € aufgerundet 104,00 € 101,38 € aufgerundet 102,00 € 38,06 € abgerundet 38,00 € 9,14 € abgerundet 9,00 € 77,64 € aufgerundet 78,00 € - Seite 3 von 4 - 33,33 € abgerundet Anhänger 33,00 € Bei der Kategorie der Mannschaftstransportfahrzeuge und Einsatzleitwagen können nur des vorher genannten Gebührensatzes angewandt werden. Gründe hierfür sind: 50 % Fahrten der Jugendfeuerwehr für Ausflüge etc. Fahrten für Kameradschaftszwecke Logistikfahrten (Materialbeschaffung, Einkleidung etc.) Daher lautet der Gebührensatz für die MTW und ELW auf 51,00 € je Einsatzstunde. Die sonstigen Ausrüstungsgegenstände die nicht standardmäßig nach DIN auf einem Fahrzeug verladen sind, wurden aus verwaltungsökonomischen Gründen pauschaliert. Die Kosten in Höhe von 12.794,96 € wurden nach den tatsächlichen Einsatzminuten in Höhe von 97.995 umgelegt. Der Minutenpreis beträgt 0,13 € je Einsatzminute und Person. Um die Vorhaltekosten in etwa abdecken zu können, sollten mindestens 15 Minuten je Einsatz und Person (siehe Urteil des OVG Münster 9 A 1582/08 vom 15.09.2010) berechnet werden. Weitere Einzelheiten können der beiliegenden Kalkulation nach Anlage 1 entnommen werden. Nach der aktuellen Rechtsprechung muss eine minutengenaue Abrechnung erfolgen. Aus diesem Grunde ist im Gebührentarif der als Anlage 2 beiliegenden Satzung neben dem Stundenpreis der Minutenpreis angegeben. Die bei den Einsätzen der Freiwilligen Feuerwehr eingesetzten sonstigen Betriebsstoffe oder Hilfsmittel (Streu-, Aufsaug-, Schaum- und Ölbindemittel sowie notwendige Absperrmaterialien etc.) werden nach tatsächlichem Aufwand berechnet. Abwägung und Entscheidungsvorschlag: Um verursachungsgerechte Gebühren auf der Grundlage von betriebswirtschaftlichen Grundsätzen unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung festsetzen zu können, sollte die Kalkulation sowie die darauf basierenden Gebührentarife und die Gebührensatzung beschlossen werden. Gefertigt: (Sachbearbeiter) Mitzeichnung (Abteilungsleiter) (Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister) - Seite 4 von 4 -