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Beschlußtext (Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Sicherung und Nutzung öffentlichen Archivguts zwi-schen den Städten Barntrup, Horn-Bad Meinberg, Lügde und Schieder-Schwalenberg, den Gemeinden Leopoldshöhe und Schlangen sowie dem Kreis Lippe (Interkommunale Kooperation zum Archivwesen))

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
7,1 kB
Datum
29.11.2012
Erstellt
17.12.12, 08:00
Aktualisiert
17.12.12, 08:00
Beschlußtext (Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Sicherung und Nutzung öffentlichen Archivguts zwi-schen den Städten Barntrup, Horn-Bad Meinberg, Lügde und Schieder-Schwalenberg, den Gemeinden Leopoldshöhe und Schlangen sowie dem Kreis Lippe (Interkommunale Kooperation zum Archivwesen))

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Inhalt der Datei

Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister BESCHLUSS der 18. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses (Wahlperiode 2009/2014) am 29.11.2012: 8. Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Sicherung und Nutzung öffentlichen Archivguts zwischen den Städten Barntrup, Horn-Bad Meinberg, Lügde und SchiederSchwalenberg, den Gemeinden Leopoldshöhe und Schlangen sowie dem Kreis Lippe (Interkommunale Kooperation zum Archivwesen) Einleitend informiert BM Herr Schemmel in diesem Zusammenhang über den Inhalt der öffentlichrechtlichen Vereinbarung zur Sicherung und Nutzung öffentlichen Archivguts. In der sich nun anschließenden Diskussion erklärt AM Herr Kühnel, dass sich die SPD-Fraktion generell für die öffentlich-rechtliche Vereinbarung ausspreche. Gleichwohl äußert er Bedenken gegen die Formulierung in § 5 Abs. 2 der Vereinbarung, in der geregelt werde, dass das Kreisarchiv über die Informationen aus diesen IT-Verwaltungsverfahren Auskünfte an berechtigte Dritte geben könne. Herr Sommer erklärt sodann, dass die in der Diskussion stehende öffentlich-rechtliche Vereinbarung auf dem Gesetz über die Sicherung und die Nutzung öffentlichen Archivguts im Lande Nordrhein-Westfalen fuße. In § 6 Absatz 1 dieses Gesetzes sei geregelt, so Herr Sommer weiter, dass Archivgut nur auf Antrag und unter Beachtung des Datenschutzgesetzes genutzt werden könne. Die Belange des Datenschutzes würden folglich in jedem Fall gewahrt, so Herr Sommer abschließend. Beschluss: Entsprechend dem Vorschlag der Verwaltung empfiehlt der Haupt- und Finanzausschuss dem Gemeinderat sodann folgende Beschlussfassung: 1. Der Gemeinderat stimmt der Einigung der Gemeinde Leopoldshöhe mit dem Kreis Lippe und den Städten Barntrup, Horn-Bad Meinberg, Lügde und Schieder-Schwalenberg sowie der Gemeinde Schlangen zur interkommunalen Zusammenarbeit im Bereich des kommunalen Archivwesens zu. 2. Der Bürgermeister wird beauftragt, die der Drucksache 129/2012 als Anlage beigefügte öffentlichrechtliche Vereinbarung mit dem Kreis Lippe und den Städten Barntrup, Horn-Bad Meinberg, Lügde und Schieder-Schwalenberg sowie der Gemeinde Schlangen zu schließen. Beratungsergebnis: - einstimmig -