Daten
Kommune
Hürtgenwald
Größe
109 kB
Erstellt
03.01.14, 01:00
Aktualisiert
03.01.14, 01:00
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE
HÜRTGENWALD
Beschlussvorlage
Nr.:
Der Bürgermeister
Gremium: Bau- und Umweltausschuss
Termin: 16.01.2014
öffentlich
TOP- Nr.:
187/2013
Abteilung:
Sachbearbeiter:
3/Bauamt
Herr Franke
Aktenzeichen:
Datum:
III F/Ra
17.12.2013
Neuaufstellung des Landesentwicklungsplanes Nordrhein-Westfalen (LEP);
hier: Stellungnahme der Gemeinde Hürtgenwald
Beschlussvorschlag:
In Kenntnisnahme des Sachverhalts wird der vorliegende Entwurf des Landesentwicklungsplanes
Nordrhein-Westfalen zur Kenntnis genommen. Der Bürgermeister wird beauftragt, die in der
Sitzung vorgetragenen Bedenken zu einer Stellungnahme zusammenzufassen und in der
Gemeinderatssitzung am 22.02.2014 erneut als Beschlussvorschlag vorzulegen.
Finanzielle Auswirkungen ?
Nein
€
Sachverhalt:
Die Landesregierung hat am 25.06.2013 den Entwurf des neuen Landesentwicklungsplanes
Nordrhein-Westfalen (LEP) gebilligt und das zu seiner Aufstellung erforderliche Beteiligungsverfahren beschlossen.
Mit Schreiben vom 15.08.2013 hat die Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen die Verfahrensunterlagen versandt und um Stellungnahme bis zum 28.02.2014 gebeten. Mit Datum vom
18.09.2013 wurden die Verfahrensunterlagen (Begründung, Planentwurf und Umweltbericht) zur
Neuaufstellung des LEP den Fraktionsvorsitzenden zur Kenntnisnahme und zum Studium
übersandt.
Die gesamten Verfahrensunterlagen können aber auch auf der Internet-Seite der Staatskanzlei
NRW eingesehen und heruntergeladen werden (www.nrw.de/landesplanung/).
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Der neue LEP soll den seit 1995 gültigen LEP, den Landesentwicklungsplan IV „Schutz vor Fluglärm“ und das ausgelaufene Landesentwicklungsprogramm (LEPro) ersetzen. Außerdem sind die
Ziele, Grundsätze und diesen zugeordneten Erläuterungen des separat erarbeiteten sachlichen
Teilplans „großflächiger Einzelhandel“ als Kapitel 6.5 in den Entwurf des neuen LEP NRW eingestellt. Im neuen LEP werden auf Landesebene alle raumordnerischen Ziele in einem Instrument
gebündelt und somit das System der räumlichen Planung in NRW vereinfacht.
Der Entwurf des LEP NRW berücksichtigt veränderte Rahmenbedingungen der Raumentwicklung
– insbesondere den demographischen Wandel, die fortschreitende Globalisierung der Wirtschaft
und den zu erwartenden Klimawandel – sowie die von der Ministerkonferenz für Raumordnung
aufgestellten Leitbilder für die Raumentwicklung in Deutschland. Er enthält dementsprechend u. a.
neue Festlegungen zur flächensparenden Siedlungsentwicklung, zum Klimaschutz, zur Nutzung
erneuerbarer Energien und zur Kulturlandschaftsentwicklung.
Dem neuen LEP liegen folgende Rahmenbedingungen zugrunde:
-
Demographischer Wandel,
Globalisierung der Wirtschaft,
Klimawandel,
Entwicklung im Einzelhandel.
Diese Rahmenbedingungen bedingen nach den Ausführungen der Landesplanungsbehörde eine
strategische Ausrichtung des LEP auf folgende Aspekte.
-
Nachhaltige Sicherung der natürlichen Lebensgrundlagen,
langfristige Sicherung der Ressourcen,
Verringerung der Freirauminanspruchnahme,
langfristige Sicherung der Rohstoffversorgung,
Umsetzung anerkannter Klimaschutzziele,
Sicherung der biologischen Vielfalt,
Entwicklung regionaler Vielfalt und Identität,
Stärkung zentraler Orte und der Innenstädte,
Gewährleistung nachhaltiger Mobilität und Erreichbarkeit,
Förderung von Wachstum und Innovation,
Stärkung der regionalen Kooperation sowie
Steigerung der Raumqualität durch Konfliktminimierung und räumlichen Emissionsschutz.
Die Festlegungen des LEP sind darauf ausgerichtet, Ansprüche an den Raum auszugleichen. Die
weitere Konfliktminimierung muss bei der konkretisierenden Umsetzung in nachgeordneten
Planungen, wie z. B. Regionalplan, Flächennutzungsplan erfolgen.
Als Anlage sind der Vorlage die Ziele und Grundsätze zu den nachstehend aufgeführten Teilbereichen aufgeführt:
2.
3.
4.
5.
Räumliche Struktur des Landes,
Erhaltende Kulturlandschaftsentwicklung,
Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel,
Regionale und grenzübergreifende Zusammenarbeit
6.
6.1
6.2
6.3
6.4
Siedlungsraum
Festlegungen für den gesamten Siedlungsbereich,
Ergänzende Festlegungen für allgemeine Siedlungsbereiche,
Ergänzende Festlegungen für Bereiche für gewerbliche und industrielle Nutzungen,
Standorte für landesbedeutsame flächenintensive Großvorhaben,
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6.5
6.6
Großflächiger Einzelhandel,
Einrichtungen für Erholung, Sport, Freizeit und Tourismus,
7.
7.1
7.2
7.3
7.4
7.5
Freiraum
Freiraumsicherung und Bodenschutz,
Natur und Landschaft,
Wald und Forstwirtschaft,
Wasser,
Landwirtschaft
8.
8.1
8.2
8.3
Verkehr und technische Infrastruktur
Verkehr und Transport,
Transport in Leitungen,
Entsorgung.
9.
9.1
9.2
9.3
Rohstoffversorgung
Lagerstättensicherung,
Nicht energetische Rohstoffe,
Energetische Rohstoffe
10.
10.1
10.2
10.3
Energieversorgung
Energiestruktur,
Standorte für die Nutzung erneuerbarer Energien,
Kraftwerksstandorte.
Durch die Berücksichtigung der Festlegungen des LEP in der kommunalen Bauleitplanung werden
insbesondere zu dem Bereich „Siedlungsraum“ Aussagen getroffen werden müssen, da diese eine
eigenverantwortliche und selbstbestimmte Entwicklung der Gemeinde erheblich erschweren und in
ihrer Planungshoheit unangemessen einschränken würden.
In der Sitzung wird Herr Faßbinder vom Stadtplanungsbüro Zimmermann anwesend sein und
negative Auswirkungen der Ziele und Grundsätze des LEP für die Gemeinde Hürtgenwald erläutern. Herr Faßbinder steht auch für Fragen zur Verfügung.
Die von Herrn Faßbinder und den politischen Gremien vorgetragenen Bedenken wird die Verwaltung anschließend in eine gemeindliche Stellungnahme zum LEP zusammenfassen. Diese kann
dann in der Gemeinderatssitzung am 20.02.2014 verabschiedet und der Staatskanzlei des Landes
Nordrhein-Westfalen bis zum 28.02.2014 vorgelegt werden.
Am 13.01.2014 findet bei der Kreisverwaltung Düren eine Informationsveranstaltung zum Entwurf
des LEP für die Leiter der kommunalen Bau- und Planungsämter statt. Über das Ergebnis wird in
der Sitzung berichtet.
Anlage
Abwägung und Entscheidungsvorschlag: ./.
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Gefertigt:
(Sachbearbeiter)
Mitzeichnung
(Abteilungsleiter)
(Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister)
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