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Beschlussvorlage (Neuaufstellung des Landesentwicklungsplanes Nordrhein-Westfalen (LEP); hier: Stellungnahme der Gemeinde Hürtgenwald)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
109 kB
Erstellt
03.01.14, 01:00
Aktualisiert
03.01.14, 01:00
Beschlussvorlage (Neuaufstellung des Landesentwicklungsplanes Nordrhein-Westfalen (LEP);
hier: Stellungnahme der Gemeinde Hürtgenwald) Beschlussvorlage (Neuaufstellung des Landesentwicklungsplanes Nordrhein-Westfalen (LEP);
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Inhalt der Datei

GEMEINDE HÜRTGENWALD Beschlussvorlage Nr.: Der Bürgermeister Gremium: Bau- und Umweltausschuss Termin: 16.01.2014 öffentlich TOP- Nr.: 187/2013 Abteilung: Sachbearbeiter: 3/Bauamt Herr Franke Aktenzeichen: Datum: III F/Ra 17.12.2013 Neuaufstellung des Landesentwicklungsplanes Nordrhein-Westfalen (LEP); hier: Stellungnahme der Gemeinde Hürtgenwald Beschlussvorschlag: In Kenntnisnahme des Sachverhalts wird der vorliegende Entwurf des Landesentwicklungsplanes Nordrhein-Westfalen zur Kenntnis genommen. Der Bürgermeister wird beauftragt, die in der Sitzung vorgetragenen Bedenken zu einer Stellungnahme zusammenzufassen und in der Gemeinderatssitzung am 22.02.2014 erneut als Beschlussvorschlag vorzulegen. Finanzielle Auswirkungen ? Nein € Sachverhalt: Die Landesregierung hat am 25.06.2013 den Entwurf des neuen Landesentwicklungsplanes Nordrhein-Westfalen (LEP) gebilligt und das zu seiner Aufstellung erforderliche Beteiligungsverfahren beschlossen. Mit Schreiben vom 15.08.2013 hat die Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen die Verfahrensunterlagen versandt und um Stellungnahme bis zum 28.02.2014 gebeten. Mit Datum vom 18.09.2013 wurden die Verfahrensunterlagen (Begründung, Planentwurf und Umweltbericht) zur Neuaufstellung des LEP den Fraktionsvorsitzenden zur Kenntnisnahme und zum Studium übersandt. Die gesamten Verfahrensunterlagen können aber auch auf der Internet-Seite der Staatskanzlei NRW eingesehen und heruntergeladen werden (www.nrw.de/landesplanung/). - Seite 1 von 4 - Der neue LEP soll den seit 1995 gültigen LEP, den Landesentwicklungsplan IV „Schutz vor Fluglärm“ und das ausgelaufene Landesentwicklungsprogramm (LEPro) ersetzen. Außerdem sind die Ziele, Grundsätze und diesen zugeordneten Erläuterungen des separat erarbeiteten sachlichen Teilplans „großflächiger Einzelhandel“ als Kapitel 6.5 in den Entwurf des neuen LEP NRW eingestellt. Im neuen LEP werden auf Landesebene alle raumordnerischen Ziele in einem Instrument gebündelt und somit das System der räumlichen Planung in NRW vereinfacht. Der Entwurf des LEP NRW berücksichtigt veränderte Rahmenbedingungen der Raumentwicklung – insbesondere den demographischen Wandel, die fortschreitende Globalisierung der Wirtschaft und den zu erwartenden Klimawandel – sowie die von der Ministerkonferenz für Raumordnung aufgestellten Leitbilder für die Raumentwicklung in Deutschland. Er enthält dementsprechend u. a. neue Festlegungen zur flächensparenden Siedlungsentwicklung, zum Klimaschutz, zur Nutzung erneuerbarer Energien und zur Kulturlandschaftsentwicklung. Dem neuen LEP liegen folgende Rahmenbedingungen zugrunde: - Demographischer Wandel, Globalisierung der Wirtschaft, Klimawandel, Entwicklung im Einzelhandel. Diese Rahmenbedingungen bedingen nach den Ausführungen der Landesplanungsbehörde eine strategische Ausrichtung des LEP auf folgende Aspekte. - Nachhaltige Sicherung der natürlichen Lebensgrundlagen, langfristige Sicherung der Ressourcen, Verringerung der Freirauminanspruchnahme, langfristige Sicherung der Rohstoffversorgung, Umsetzung anerkannter Klimaschutzziele, Sicherung der biologischen Vielfalt, Entwicklung regionaler Vielfalt und Identität, Stärkung zentraler Orte und der Innenstädte, Gewährleistung nachhaltiger Mobilität und Erreichbarkeit, Förderung von Wachstum und Innovation, Stärkung der regionalen Kooperation sowie Steigerung der Raumqualität durch Konfliktminimierung und räumlichen Emissionsschutz. Die Festlegungen des LEP sind darauf ausgerichtet, Ansprüche an den Raum auszugleichen. Die weitere Konfliktminimierung muss bei der konkretisierenden Umsetzung in nachgeordneten Planungen, wie z. B. Regionalplan, Flächennutzungsplan erfolgen. Als Anlage sind der Vorlage die Ziele und Grundsätze zu den nachstehend aufgeführten Teilbereichen aufgeführt: 2. 3. 4. 5. Räumliche Struktur des Landes, Erhaltende Kulturlandschaftsentwicklung, Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel, Regionale und grenzübergreifende Zusammenarbeit 6. 6.1 6.2 6.3 6.4 Siedlungsraum Festlegungen für den gesamten Siedlungsbereich, Ergänzende Festlegungen für allgemeine Siedlungsbereiche, Ergänzende Festlegungen für Bereiche für gewerbliche und industrielle Nutzungen, Standorte für landesbedeutsame flächenintensive Großvorhaben, - Seite 2 von 4 - 6.5 6.6 Großflächiger Einzelhandel, Einrichtungen für Erholung, Sport, Freizeit und Tourismus, 7. 7.1 7.2 7.3 7.4 7.5 Freiraum Freiraumsicherung und Bodenschutz, Natur und Landschaft, Wald und Forstwirtschaft, Wasser, Landwirtschaft 8. 8.1 8.2 8.3 Verkehr und technische Infrastruktur Verkehr und Transport, Transport in Leitungen, Entsorgung. 9. 9.1 9.2 9.3 Rohstoffversorgung Lagerstättensicherung, Nicht energetische Rohstoffe, Energetische Rohstoffe 10. 10.1 10.2 10.3 Energieversorgung Energiestruktur, Standorte für die Nutzung erneuerbarer Energien, Kraftwerksstandorte. Durch die Berücksichtigung der Festlegungen des LEP in der kommunalen Bauleitplanung werden insbesondere zu dem Bereich „Siedlungsraum“ Aussagen getroffen werden müssen, da diese eine eigenverantwortliche und selbstbestimmte Entwicklung der Gemeinde erheblich erschweren und in ihrer Planungshoheit unangemessen einschränken würden. In der Sitzung wird Herr Faßbinder vom Stadtplanungsbüro Zimmermann anwesend sein und negative Auswirkungen der Ziele und Grundsätze des LEP für die Gemeinde Hürtgenwald erläutern. Herr Faßbinder steht auch für Fragen zur Verfügung. Die von Herrn Faßbinder und den politischen Gremien vorgetragenen Bedenken wird die Verwaltung anschließend in eine gemeindliche Stellungnahme zum LEP zusammenfassen. Diese kann dann in der Gemeinderatssitzung am 20.02.2014 verabschiedet und der Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen bis zum 28.02.2014 vorgelegt werden. Am 13.01.2014 findet bei der Kreisverwaltung Düren eine Informationsveranstaltung zum Entwurf des LEP für die Leiter der kommunalen Bau- und Planungsämter statt. Über das Ergebnis wird in der Sitzung berichtet. Anlage Abwägung und Entscheidungsvorschlag: ./. - Seite 3 von 4 - Gefertigt: (Sachbearbeiter) Mitzeichnung (Abteilungsleiter) (Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister) - Seite 4 von 4 -