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Beschlußtext (Erlass einer Hebesatz-Satzung für das Haushaltsjahr 2013)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
7,2 kB
Datum
29.11.2012
Erstellt
17.12.12, 08:00
Aktualisiert
17.12.12, 08:00
Beschlußtext (Erlass einer Hebesatz-Satzung für das Haushaltsjahr 2013)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister BESCHLUSS der 18. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses (Wahlperiode 2009/2014) am 29.11.2012: 4. Erlass einer Hebesatz-Satzung für das Haushaltsjahr 2013 BM Herr Schemmel verweist eingangs auf die zu diesem Tagesordnungspunkt versandte Vorlage. In einer letzten Stufe sollen nun die bereits seit 2011 in der Finanzplanung vorgesehenen Hebsatzanpassungen bei der Grundsteuer A und der Grundsteuer B auf die fiktiven Steuerhebesätze des Landes NRW durchgeführt werden. Diese liegen seit dem Jahr 2011 für die Grundsteuer A bei 209 v. H., für die Grundsteuer B bei 413 v. H. Damit die geänderten Steuersätze zu Beginn des Jahres in den neuen Steuerbescheiden für 2013 zugrunde gelegt werden können, sei es erforderlich, eine entsprechende Hebesatz-Satzung noch in diesem Jahr zu verabschieden, so BM Herr Schemmel abschließend. In der sich nun anschließenden Diskussion erklärt AM Herr Niehage für die CDU-Fraktion, dass die Anpassung der Hebesätze bei der Grundsteuer A und B offensichtlich unvermeidlich sei, zumal auch die Gemeindeprüfungsanstalt nach der überörtlichen Prüfung festgestellt habe, dass die Gemeinde Leopoldshöhe ihre originäre Ertragskraft nicht vollständig ausnutze. Im Folgenden weist AM Herr Niehage jedoch darauf hin, dass er sich vorab allerdings weitere Vorschläge zu Konsolidierungsmaßnahmen auf der Ausgabenseite gewünscht hätte. Auf Nachfrage von AM Herrn Grünert erklärt Kämmerer Herr Lange, dass die Grundsteuern bei den meisten lippischen Gemeinden im nächsten Jahr – vorbehaltlich der Beschlussfassung durch die einzelnen Räte - wohl über den fiktiven Hebesätzen liegen werden. Gleiches gelte für die Gewerbesteuer. Der Haupt- und Finanzausschuss fasst sodann folgenden Beschluss: Beschluss: Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde Leopoldshöhe, für das Haushaltsjahr 2013 die Hebesätze für die Grundsteuer A von derzeit 204 v. H. auf 209 v. H. und für die Grundsteuer B von derzeit 406 v. H. auf 413 v. H. zu erhöhen. Beratungsergebnis: - 14 Ja-Stimme(n), 1 Nein-Stimme(n), 1 Enthaltung(en) -