Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
7,2 kB
Datum
29.11.2012
Erstellt
17.12.12, 08:00
Aktualisiert
17.12.12, 08:00
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
BESCHLUSS
der 18. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses (Wahlperiode 2009/2014)
am 29.11.2012:
4.
Erlass einer Hebesatz-Satzung für das Haushaltsjahr 2013
BM Herr Schemmel verweist eingangs auf die zu diesem Tagesordnungspunkt versandte Vorlage. In
einer letzten Stufe sollen nun die bereits seit 2011 in der Finanzplanung vorgesehenen
Hebsatzanpassungen bei der Grundsteuer A und der Grundsteuer B auf die fiktiven Steuerhebesätze
des Landes NRW durchgeführt werden. Diese liegen seit dem Jahr 2011 für die Grundsteuer A bei 209
v. H., für die Grundsteuer B bei 413 v. H. Damit die geänderten Steuersätze zu Beginn des Jahres in
den neuen Steuerbescheiden für 2013 zugrunde gelegt werden können, sei es erforderlich, eine
entsprechende Hebesatz-Satzung noch in diesem Jahr zu verabschieden, so BM Herr Schemmel
abschließend.
In der sich nun anschließenden Diskussion erklärt AM Herr Niehage für die CDU-Fraktion, dass die
Anpassung der Hebesätze bei der Grundsteuer A und B offensichtlich unvermeidlich sei, zumal auch
die Gemeindeprüfungsanstalt nach der überörtlichen Prüfung festgestellt habe, dass die Gemeinde
Leopoldshöhe ihre originäre Ertragskraft nicht vollständig ausnutze. Im Folgenden weist AM Herr
Niehage jedoch darauf hin, dass er sich vorab allerdings weitere Vorschläge zu
Konsolidierungsmaßnahmen auf der Ausgabenseite gewünscht hätte.
Auf Nachfrage von AM Herrn Grünert erklärt Kämmerer Herr Lange, dass die Grundsteuern bei den
meisten lippischen Gemeinden im nächsten Jahr – vorbehaltlich der Beschlussfassung durch die
einzelnen Räte - wohl über den fiktiven Hebesätzen liegen werden. Gleiches gelte für die
Gewerbesteuer.
Der Haupt- und Finanzausschuss fasst sodann folgenden Beschluss:
Beschluss:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde Leopoldshöhe, für das
Haushaltsjahr 2013 die Hebesätze für die Grundsteuer A von derzeit 204 v. H. auf 209 v. H. und für die
Grundsteuer B von derzeit 406 v. H. auf 413 v. H. zu erhöhen.
Beratungsergebnis:
- 14 Ja-Stimme(n), 1 Nein-Stimme(n), 1 Enthaltung(en) -