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Beschlußtext (Neufassung der Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus besonderem Anlass in der Gemeinde Leopoldshöhe)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
6,4 kB
Datum
29.11.2012
Erstellt
17.12.12, 08:00
Aktualisiert
17.12.12, 08:00
Beschlußtext (Neufassung der Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus besonderem Anlass in der Gemeinde Leopoldshöhe)

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Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister BESCHLUSS der 18. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses (Wahlperiode 2009/2014) am 29.11.2012: 12. Ordnungsbehördliche Verordnungen 12.1 Neufassung der Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus besonderem Anlass in der Gemeinde Leopoldshöhe Eingangs informiert BM Herr Schemmel darüber, dass die Neufassung der Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus besonderem Anlass in der Gemeinde Leopoldshöhe in der Änderung der Bezeichnung von zwei Veranstaltungen begründet sei. Konkret handele es sich um das „Leo-Event“ mit Frühlingsmarkt und um das Generationenfest zum Weltkindertag. Der Haupt- und Finanzausschuss fasst sodann ohne weitere Aussprache folgenden Beschluss: Beschluss: Entsprechend der Empfehlung der Verwaltung genehmigt der Haupt- und Finanzausschuss die Neufassung der Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus besonderem Anlass und empfiehlt dem Rat der Gemeinde Leopoldshöhe, entsprechend zu beschließen. Beratungsergebnis: - einstimmig -