Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
6,9 kB
Datum
29.11.2012
Erstellt
17.12.12, 08:00
Aktualisiert
17.12.12, 08:00
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
BESCHLUSS
der 18. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses (Wahlperiode 2009/2014)
am 29.11.2012:
7.
Zuwendungen an Fraktionen
hier: Neufestsetzung der Geldleistungen
Eingangs weist BM Herr Schemmel auf die geänderte Rechtslage hinsichtlich der Verteilung von
Fraktionszuwendungen hin. So habe das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass die Verteilung
von Fraktionszuwendungen am allgemeinen Gleichheitsgrundsatz des Artikel 3 Abs. 1 des
Grundgesetzes zu messen sei. Die NRW-Geschäftsstelle des Städte- und Gemeindebundes empfehle,
den Verteilungsmaßstab bei den Fraktionszuwendungen zu überprüfen und ggf. zum Jahr 2013
anzupassen. Dabei erscheine die Aufteilung in einen Sockelbetrag und einen Pro-Kopf-Betrag
praktikabel. Die Verwaltung habe hierzu ein Berechnungsmodell vorgeschlagen, der Ausschuss möge
nun entscheiden, wie weiter verfahren werden solle, so BM Herr Schemmel abschließend.
AM Herr Niehage erklärt sodann für die CDU-Fraktion, dass seine Fraktion dem seitens der Verwaltung
vorgeschlagenen neuen Berechnungsmodell mit Sockelbetrag zustimmen werde. Die übrigen
Fraktionen schließen sich dieser Auffassung an.
Beschluss:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat sodann folgende Beschlussfassung:
Die Gemeinde Leopoldshöhe gewährt den Fraktionen aus Haushaltsmitteln Zuwendungen zu den
sächlichen und personellen Aufwendungen für die Geschäftsführung. Die jährlichen Zuwendungen
setzen sich aus einem für alle Fraktionen gleichen Grundbetrag in Höhe von 60,00 Euro/Jahr und aus
einem Pro-Kopf-Betrag je Fraktionsmitglied in Höhe von 9,50 Euro/Monat zusammen. Ratsmitglieder
ohne Fraktionsstatus erhalten einen Pro-Kopf-Betrag in Höhe von 9,50 Euro/Monat.
Beratungsergebnis:
- einstimmig -