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Beschlußtext (Zuwendungen an Fraktionen hier: Neufestsetzung der Geldleistungen)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
6,9 kB
Datum
29.11.2012
Erstellt
17.12.12, 08:00
Aktualisiert
17.12.12, 08:00
Beschlußtext (Zuwendungen an Fraktionen
hier: Neufestsetzung der Geldleistungen)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister BESCHLUSS der 18. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses (Wahlperiode 2009/2014) am 29.11.2012: 7. Zuwendungen an Fraktionen hier: Neufestsetzung der Geldleistungen Eingangs weist BM Herr Schemmel auf die geänderte Rechtslage hinsichtlich der Verteilung von Fraktionszuwendungen hin. So habe das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass die Verteilung von Fraktionszuwendungen am allgemeinen Gleichheitsgrundsatz des Artikel 3 Abs. 1 des Grundgesetzes zu messen sei. Die NRW-Geschäftsstelle des Städte- und Gemeindebundes empfehle, den Verteilungsmaßstab bei den Fraktionszuwendungen zu überprüfen und ggf. zum Jahr 2013 anzupassen. Dabei erscheine die Aufteilung in einen Sockelbetrag und einen Pro-Kopf-Betrag praktikabel. Die Verwaltung habe hierzu ein Berechnungsmodell vorgeschlagen, der Ausschuss möge nun entscheiden, wie weiter verfahren werden solle, so BM Herr Schemmel abschließend. AM Herr Niehage erklärt sodann für die CDU-Fraktion, dass seine Fraktion dem seitens der Verwaltung vorgeschlagenen neuen Berechnungsmodell mit Sockelbetrag zustimmen werde. Die übrigen Fraktionen schließen sich dieser Auffassung an. Beschluss: Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat sodann folgende Beschlussfassung: Die Gemeinde Leopoldshöhe gewährt den Fraktionen aus Haushaltsmitteln Zuwendungen zu den sächlichen und personellen Aufwendungen für die Geschäftsführung. Die jährlichen Zuwendungen setzen sich aus einem für alle Fraktionen gleichen Grundbetrag in Höhe von 60,00 Euro/Jahr und aus einem Pro-Kopf-Betrag je Fraktionsmitglied in Höhe von 9,50 Euro/Monat zusammen. Ratsmitglieder ohne Fraktionsstatus erhalten einen Pro-Kopf-Betrag in Höhe von 9,50 Euro/Monat. Beratungsergebnis: - einstimmig -