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Beschlusstext (Befreiung von den Vorschriften der Baumschutzsatzung in der Bleistraße/ E.-Niederberg, in der Brückenstraße/ E.-Dirmerzheim und in der Rektor-Meller-Str./ E.-Herrig)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
13 kB
Datum
02.02.2016
Erstellt
20.04.16, 18:41
Aktualisiert
20.04.16, 18:41
Beschlusstext (Befreiung von den Vorschriften der Baumschutzsatzung in der Bleistraße/ E.-Niederberg, in der Brückenstraße/ E.-Dirmerzheim und in der Rektor-Meller-Str./ E.-Herrig)

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Beschluss der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung am 02.02.2016 8 Befreiung von den Vorschriften der Baumschutzsatzung in der Bleistraße/ E.-Niederberg, in der Brückenstraße/ E.-Dirmerzheim und in der Rektor-Meller-Str./ E.-Herrig 43/2016 Der Fällung von drei Linden (eine in E.-Niederberg, zwei in E.-Dirmerzheim) und einer Kastanie (in E.-Herrig) wird laut § 6 Abs. (1) c) und h) der Baumschutzsatzung der Stadt Erftstadt zugestimmt. Einstimmig, 0 Enthaltung(en)