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Beschlusstext (Keine Umverteilung der Defizite des Verkehrsverbundes Rhein-Ruhr (VRR) zu Lasten des Nahverkehrsverbundes Rheinland (NVR) hier: Resolution der CDU-Fraktion)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
10 kB
Datum
23.03.2011
Erstellt
14.04.11, 04:07
Aktualisiert
20.04.11, 04:07
Beschlusstext (Keine Umverteilung der Defizite des Verkehrsverbundes Rhein-Ruhr (VRR) zu Lasten des Nahverkehrsverbundes Rheinland (NVR)
hier: Resolution der CDU-Fraktion)

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Inhalt der Datei

BESCHLUSS über das Ergebnis der 6. Sitzung des Kreisausschusses am 23.03.2011 im Sitzungssaal 1 des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32 TOP 15 Keine Umverteilung der Defizite des Verkehrsverbundes RheinR 3/2011 Ruhr (VRR) zu Lasten des Nahverkehrsverbundes Rheinland (NVR) hier: Resolution der CDU-Fraktion Kreisausschussmitglied Kolvenbach (CDU) nimmt in seinen Ausführungen inhaltlich Bezug auf die Begründung zur Resolution 3/2011. Seine Fraktion halte es für wichtig, frühzeitig auf die finanziellen Auswirkungen des BGH-Urteils hinzuweisen, einer zu befürchtenden qualitativen Angebotsausdünnung entgegen zu wirken und die vorhandene Grundausstattung des ÖPNV sicherzustellen. Die CDU-Fraktion appelliere daher an den Landrat, die Landtagsabgeordneten aus dem Kreis Euskirchen und die Mitglieder der Verbandsversammlung des NVR im Sinne der Resolution zu intervenieren. Auch Landrat Rosenke spricht sich für die Annahme der Resolution durch den Kreistag aus. Dies sei der richtige Weg. Im Übrigen hätten auch schon andere Kommunen und Kreise (z. B. die Stadt Bonn und der Rhein-Sieg-Kreis) entsprechend interveniert. Der Kreisausschuss stimmt daraufhin der Resolution 3/2011 zu und empfiehlt dem Kreistag folgende Beschlussfassung: 1. Die Geschäftsführung des Zweckverbandes Nahverkehr Rheinland (NVR) wird aufgefordert, sich entschieden gegen jegliche nachteilige Mittelumverteilung als Folge des Beschlusses des Bundesgerichtshofes (BGH) vom 08.02.2011 einzusetzen und dafür Sorge zu tragen, dass die Finanzierung des SPNV-Angebotes auf dem Gebiet des NVR sichergestellt ist. 2. Der Landrat, die im Kreis Euskirchen gewählten Landtagsabgeordneten sowie die Mitglieder der Verbandsversammlung des NVR werden dringend gebeten, sich mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln bei den zuständigen Gremien des NVR und des Landtages NRW für die Erreichung des vorgenannten Ziels einzusetzen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig