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Beschlußtext (Beratung und Beschlussempfehlung über den Jahresabschluss 2011 gem. § 96 GO NRW i. V. m. § 37 GemHVO NRW)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
6,5 kB
Datum
13.12.2012
Erstellt
07.01.13, 08:12
Aktualisiert
07.01.13, 08:12
Beschlußtext (Beratung und Beschlussempfehlung über den Jahresabschluss 2011 gem. § 96 GO NRW i. V. m. § 37 GemHVO NRW)

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Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister BESCHLUSS der 21. Sitzung des Rates (Wahlperiode 2009/2014) am 13.12.2012: 6. Beratung und Beschlussempfehlung über den Jahresabschluss 2011 gem. § 96 GO NRW i. V. m. § 37 GemHVO NRW Beschluss: Entsprechend der Empfehlung des Rechnungsprüfungs- und Bilanzausschusses vom 6. Dezember 2012 fasst der Rat folgende Beschlüsse: 1. Der geprüfte Jahresabschluss und der zusammengefasste Lagebericht für das Haushaltsjahr 2011 werden festgestellt. 2. Dem Bürgermeister wird uneingeschränkt Entlastung erteilt. 3. Der Jahresfehlbetrag in Höhe von 4.022.508,05 € wird auf neue Rechnung vorgetragen und später mit der in der Bilanz ausgewiesenen allg. Rücklage in Höhe von 24.013.567,91 € verrechnet. Die Verringerung der Allgemeinen Rücklage durch den vorstehenden Betrag beträgt 16,75 %. Hierdurch bleiben die Vorschriften des § 76 GO NRW über die Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes unberührt. Beratungsergebnis: - einstimmig -