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Beschlusstext (Öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Wahrnehmung von Aufgaben nach dem Heilpraktikergesetz im Regierungsbezirk Köln)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
9,0 kB
Datum
08.11.2011
Erstellt
30.11.11, 04:09
Aktualisiert
30.11.11, 04:09
Beschlusstext (Öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Wahrnehmung von Aufgaben nach dem Heilpraktikergesetz im Regierungsbezirk Köln)

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Inhalt der Datei

BESCHLUSS über das Ergebnis der Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 08.11.2011 im Sitzungssaal 1 des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32 TOP 6 Öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Wahrnehmung von Aufgaben nach dem Heilpraktikergesetz im Regierungsbezirk Köln Der Ausschuss stimmt der V 194/2011 zu und empfiehlt folgende Beschlussfassung: Der Kreistag beschließt, die als Anlage 1 beigefügte "Öffentlichrechtliche Vereinbarung über die Wahrnehmung von Aufgaben nach dem Heilpraktikergesetz im Regierungsbezirk Köln" mit der Stadt Köln zu schließen. Abstimmungsergebnis: einstimmig, bei 0 Enthaltungen V 194/2011