Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
6,3 kB
Datum
13.12.2012
Erstellt
07.01.13, 08:12
Aktualisiert
07.01.13, 08:12
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
BESCHLUSS
der 21. Sitzung des Rates (Wahlperiode 2009/2014)
am 13.12.2012:
12. Neufassung der Sportförderrichtlinien der Gemeinde Leopoldshöhe
RM Herr Fiedler berichtet, dass der Ausschuss für Generationen, Soziales, Gleichstellung und Sport in
seiner Sitzung am 12. Dezember 2012 unter Punkt 2 der Sportförderrichtlinien folgende redaktionelle
Änderung beschlossen habe:
Der Satz „Vereine, die gemeindeeigene Sportanlagen nutzen, beteiligen sich an den
Bewirtschaftungskosten entsprechend.“ entfällt, dafür wird folgender Satz eingefügt: „Die
Bewirtschaftungskosten für gemeindeeigene Sportanlagen trägt der nutzungsberechtigte Verein.“
Die Ratsmitglieder stimmen der durch den Fachausschuss beschlossenen Änderung der
Sportförderrichtlinien zu. Sodann wird folgender Beschluss gefasst:
Beschluss:
Der Rat beschließt die Sportförderrichtlinien der Gemeinde Leopoldshöhe in der vorgelegten Fassung
unter Berücksichtigung der vom Ausschuss für Generationen, Soziales, Gleichstellung und Sport am
12. Dezember 2012 beschlossenen Änderung.
Beratungsergebnis:
- einstimmig -