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Beschlußtext (Neufassung der Sportförderrichtlinien der Gemeinde Leopoldshöhe)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
6,3 kB
Datum
13.12.2012
Erstellt
07.01.13, 08:12
Aktualisiert
07.01.13, 08:12
Beschlußtext (Neufassung der Sportförderrichtlinien der Gemeinde Leopoldshöhe)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister BESCHLUSS der 21. Sitzung des Rates (Wahlperiode 2009/2014) am 13.12.2012: 12. Neufassung der Sportförderrichtlinien der Gemeinde Leopoldshöhe RM Herr Fiedler berichtet, dass der Ausschuss für Generationen, Soziales, Gleichstellung und Sport in seiner Sitzung am 12. Dezember 2012 unter Punkt 2 der Sportförderrichtlinien folgende redaktionelle Änderung beschlossen habe: Der Satz „Vereine, die gemeindeeigene Sportanlagen nutzen, beteiligen sich an den Bewirtschaftungskosten entsprechend.“ entfällt, dafür wird folgender Satz eingefügt: „Die Bewirtschaftungskosten für gemeindeeigene Sportanlagen trägt der nutzungsberechtigte Verein.“ Die Ratsmitglieder stimmen der durch den Fachausschuss beschlossenen Änderung der Sportförderrichtlinien zu. Sodann wird folgender Beschluss gefasst: Beschluss: Der Rat beschließt die Sportförderrichtlinien der Gemeinde Leopoldshöhe in der vorgelegten Fassung unter Berücksichtigung der vom Ausschuss für Generationen, Soziales, Gleichstellung und Sport am 12. Dezember 2012 beschlossenen Änderung. Beratungsergebnis: - einstimmig -