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Beschlussvorlage (Überprüfung der Bewirtschaftungskostenzuschüsse an die ortsansässigen Vereine zur Unterhaltung ihrer Vereinsgebäude Hier: Bewirtschaftungskostenzuschüsse an die örtlichen Vereine)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
83 kB
Erstellt
24.01.13, 01:01
Aktualisiert
24.01.13, 01:01
Beschlussvorlage (Überprüfung der Bewirtschaftungskostenzuschüsse an die ortsansässigen Vereine zur Unterhaltung ihrer Vereinsgebäude
Hier: Bewirtschaftungskostenzuschüsse an die örtlichen Vereine) Beschlussvorlage (Überprüfung der Bewirtschaftungskostenzuschüsse an die ortsansässigen Vereine zur Unterhaltung ihrer Vereinsgebäude
Hier: Bewirtschaftungskostenzuschüsse an die örtlichen Vereine)

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Inhalt der Datei

GEMEINDE HÜRTGENWALD Beschlussvorlage Nr.: Der Bürgermeister Gremium: Gemeinderat Termin: 31.01.2013 öffentlich 8/2013 Abteilung: Sachbearbeiter: 6 Herr Engels Aktenzeichen: Bewirtschaftungsk.Zuschuss Vereine CE/Ma 10.01.2013 TOP- Nr.: Datum: Überprüfung der Bewirtschaftungskostenzuschüsse an die ortsansässigen Vereine zur Unterhaltung ihrer Vereinsgebäude Hier: Bewirtschaftungskostenzuschüsse an die örtlichen Vereine Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat beschließt, die Regelung des Bewirtschaftungskostenzuschuss 2013 in Anlehnung an 2012 gemäß Anlage 1 zu übernehmen. Finanzielle Auswirkungen ? Nein X Ja Objektbezogene Kosten Die Mittel müssen durch HHSt. bereitgestellt werden. 17.786,21 € Sachverhalt: In der Sitzung am 15.12.2011 hat der Gemeinderat die Bewirtschaftungskostenzuschüsse für die ortsansässigen Vereine wie folgt geregelt: Insgesamt konnten 19.507,00 € an die Vereine ausgeschüttet werden. In Anlage 1 ist ersichtlich, welche Einsparungen in Bezug auf den Beschluss zum Haushaltssicherungskonzept durch den Rat vorgenommen werden konnten. - Seite 1 von 2 - Folgende Regelungen haben Anwendung gefunden: a) Vereine, an deren Gebäude keine Maßnahme zur Energieeinsparung vorgenommen wurde, sind mit einer Kürzung des Zuschusses von 5 % der bisherigen Zuschuss Summe betroffen. b) Bei Vereinen, an deren Gebäude eine energetische Maßnahme im Rahmen des Konjunkturpaketes II erfolgte, sind mit einer Kürzung von 10 % der bisherigen Zuschuss Summe betroffen. (siehe Anlage) Abwägung und Entscheidungsvorschlag: Für das Jahr 2013 sollte der gleiche Maßstab angewandt werden wie in 2012, da mit dieser Regelung der Auflage der Kommunalaufsicht Rechnung getragen wird, die freiwilligen Ausgaben der Kommune sukzessive zu reduzieren. Des Weiteren sollen sich die Maßnahmen aus dem Konjunkturpaket II auch positiv in den kommenden Haushaltsveranschlagungen widerspiegeln und Effizienz zeigen. Nicht zuletzt möchte die Gemeinde ebenfalls damit an die Eigenverantwortung der Vereine appellieren, kostenbewusst zu wirtschaften. Noch dieses Jahr erfolgt eine Neuregelung in Form von Nutzungsverträgen, wo gleichzeitig zuschussrelevante Themen mit manifestiert werden. Gefertigt: (Sachbearbeiter) Mitzeichnung (Abteilungsleiter) (Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister) - Seite 2 von 2 -