Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlusstext (Ergänzung der Besonderen Dienstanweisung des Kreises Euskirchen für die Vergabe von Aufträgen hinsichtlich der Tariftreue hier: Antrag der Fraktion Die Linke)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
14 kB
Datum
23.06.2010
Erstellt
25.08.10, 04:24
Aktualisiert
25.08.10, 04:24
Beschlusstext (Ergänzung der Besonderen Dienstanweisung des Kreises Euskirchen für die Vergabe von Aufträgen hinsichtlich der Tariftreue
hier: Antrag der Fraktion Die Linke) Beschlusstext (Ergänzung der Besonderen Dienstanweisung des Kreises Euskirchen für die Vergabe von Aufträgen hinsichtlich der Tariftreue
hier: Antrag der Fraktion Die Linke)

öffnen download melden Dateigröße: 14 kB

Inhalt der Datei

BESCHLUSS über das Ergebnis der 4. Sitzung des Kreistages am 23.06.2010 im Sitzungssaal des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32 8 hier: Europäische Dienstleistungsrichtlinie Kooperationsvereinbarung zur Einrichtung eines "Einheitlichen Ansprechpartners" für die Region Aachen Drucksache V 79/2010 Ergänzung der Besonderen Dienstanweisung des Kreises TOP 8.1 Euskirchen für die Vergabe von Aufträgen hinsichtlich der Tariftreue hier: Antrag der Fraktion Die Linke Landrat Rosenke teilt mit, dass der Antrag 27/2010 verwaltungsseitig in rechtlicher Hinsicht überprüft worden sei. Vom Ergebnis her sei festzuhalten, dass grundsätzlich Auftraggeber nicht berechtigt seien, die Vergabe eines Auftrages von der Bindung eines Bieters an Tarifverträge abhängig zu machen. Die Abgabe von Tariftreueerklärungen im Rahmen des Angebotes mit dem Inhalt, dass ein Bieter seinen Arbeitnehmer(n)/innen das am Ort der Leistungsausführung tariflich vorgesehene Entgelt zahlt, sei nach gängiger Rechtsprechung -vornehmlich aus wettbewerbsrechtlichen Überlegungen- unzulässig. Auch die Forderung der Einhaltung von in einer bestimmten Region geltenden Lohntarifen, um etwa die örtliche Bauwirtschaft vor auswärtiger Konkurrenz zu schützen, sei unzulässig. Nach § 97 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) könnten weitergehende Anforderungen (als Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit) an den Bieter nur dann gestellt werden, wenn dies durch Bundes- oder Landesgesetz vorgesehen sei. Ohne eine gesetzliche Grundlage scheide die Berücksichtigung der Abgabe oder Nichtabgabe einer Tariftreueerklärung bei der Beurteilung der Eignung eines Bieters als vergabefremder Aspekt aus (vergabefremde Aspekte sind solche Anforderungen, die weder die fachliche Eignung des ieters betreffen, noch der Ermittlung des wirtschaftlich günstigsten Angebotes dienen). Eine gesetzliche Grundlage fehle jedoch sowohl auf Bundesebene, als auch auf Landesebene. In NRW sei das Tariftreuegesetz zum 01.01.2006 aufgehoben worden. Doch auch dort, wo Landesvergabegesetze noch Tariftreuepflichten enthielten (beispielsweise in Niedersachsen), würden entspechende Erklärungen vom Bieter nicht mehr A 27/2010 verpflichtend gefordert, da der Europäische Gerichtshof jüngst entschieden habe, dass in der verpflichtenden Abgabe von Tariftreueerklärungen eine Unvereinbarkeit mit europäischem Recht -insbesondere der Dienstleistungsfreiheit- vorliege. Zusammenfassend könne er dem Kreistag daher nur empfehlen, den Antrag 27/2010 auf Ergänzung der "Besonderen Dienstanweisung des Kreises Euskirchen für die Vergabe von Aufträgen" hinsichtlich der Tariftreue abzulehnen. Da keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, stellt der Vorsitzende diese Empfehlung zur Abstimmung. Abstimmungsergebnis: Mit Mehrheit dafür bei 2 Jastimmen Damit ist der Antrag 27/2010 der Fraktion Die Linke abgelehnt.