Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
14 kB
Datum
23.06.2010
Erstellt
25.08.10, 04:24
Aktualisiert
25.08.10, 04:24
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSS
über das Ergebnis der 4. Sitzung des Kreistages am 23.06.2010 im Sitzungssaal des
Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32
8
hier:
Europäische Dienstleistungsrichtlinie
Kooperationsvereinbarung zur Einrichtung eines
"Einheitlichen Ansprechpartners"
für die Region Aachen
Drucksache V 79/2010
Ergänzung der Besonderen Dienstanweisung des Kreises
TOP 8.1
Euskirchen für die Vergabe von Aufträgen hinsichtlich der
Tariftreue
hier: Antrag der Fraktion Die Linke
Landrat Rosenke teilt mit, dass der Antrag 27/2010
verwaltungsseitig in rechtlicher Hinsicht überprüft worden sei.
Vom Ergebnis her sei festzuhalten, dass grundsätzlich
Auftraggeber nicht berechtigt seien, die Vergabe eines
Auftrages von der Bindung eines Bieters an Tarifverträge
abhängig zu machen.
Die Abgabe von Tariftreueerklärungen im Rahmen des
Angebotes mit dem Inhalt, dass ein Bieter seinen
Arbeitnehmer(n)/innen das am Ort der Leistungsausführung
tariflich vorgesehene Entgelt zahlt, sei nach gängiger
Rechtsprechung -vornehmlich aus wettbewerbsrechtlichen
Überlegungen- unzulässig.
Auch die Forderung der Einhaltung von in einer bestimmten
Region geltenden Lohntarifen, um etwa die örtliche
Bauwirtschaft vor auswärtiger Konkurrenz zu schützen, sei
unzulässig.
Nach § 97 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
(GWB) könnten weitergehende Anforderungen (als Fachkunde,
Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit) an den Bieter nur dann
gestellt werden, wenn dies durch Bundes- oder Landesgesetz
vorgesehen sei.
Ohne eine gesetzliche Grundlage scheide die Berücksichtigung
der Abgabe oder Nichtabgabe einer Tariftreueerklärung bei der
Beurteilung der Eignung eines Bieters als vergabefremder
Aspekt aus (vergabefremde Aspekte sind solche
Anforderungen, die weder die fachliche Eignung des ieters
betreffen, noch der Ermittlung des wirtschaftlich günstigsten
Angebotes dienen).
Eine gesetzliche Grundlage fehle jedoch sowohl auf
Bundesebene, als auch auf Landesebene. In NRW sei das
Tariftreuegesetz zum 01.01.2006 aufgehoben worden.
Doch auch dort, wo Landesvergabegesetze noch
Tariftreuepflichten enthielten (beispielsweise in Niedersachsen),
würden entspechende Erklärungen vom Bieter nicht mehr
A 27/2010
verpflichtend gefordert, da der Europäische Gerichtshof jüngst
entschieden habe, dass in der verpflichtenden Abgabe von
Tariftreueerklärungen eine Unvereinbarkeit mit europäischem
Recht -insbesondere der Dienstleistungsfreiheit- vorliege.
Zusammenfassend könne er dem Kreistag daher nur
empfehlen, den Antrag 27/2010 auf Ergänzung der
"Besonderen Dienstanweisung des Kreises Euskirchen für die
Vergabe von Aufträgen" hinsichtlich der Tariftreue abzulehnen.
Da keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, stellt der
Vorsitzende diese Empfehlung zur Abstimmung.
Abstimmungsergebnis:
Mit Mehrheit dafür
bei 2 Jastimmen
Damit ist der Antrag 27/2010 der Fraktion Die Linke abgelehnt.