Daten
Kommune
Hürtgenwald
Größe
115 kB
Erstellt
09.03.13, 01:03
Aktualisiert
09.03.13, 01:03
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE
HÜRTGENWALD
Beschlussvorlage
Nr.:
Der Bürgermeister
Gremium: Gemeinderat
Termin: 21.03.2013
öffentlich
TOP- Nr.:
44/2013
Abteilung:
Sachbearbeiter:
1
Herr Heidbüchel
Aktenzeichen:
Datum:
I/1 H/Ra
26.02.2013
Brandschutzbedarfsplan gem. § 22 Feuerschutzhilfeleistungsgesetz NW (FSHG)
Beschlussvorschlag:
Nach Kenntnisnahme des Sachverhalts beschließt der Rat der Gemeinde Hürtgenwald den der
Beschlussvorlage beigefügten Brandschutzbedarfsplan 2013.
Finanzielle Auswirkungen ?
X
Nein
Ja
€
Sachverhalt:
Gemäß § 22 Abs. 1 FSHG haben die Gemeinden unter Beteiligung ihrer Feuerwehr Brandschutzbedarfspläne und Pläne für den Einsatz der öffentlichen Feuerwehr aufzustellen und fortzuschreiben.
In der Kommentierung von Klaus Schneider zum FSHG steht unter Rand-Nr. 5, dass
„…die Pläne regelmäßig fortzuschreiben sind. Eine zeitliche Vorgabe gibt das Gesetz jedoch nicht.
Ein bereits bestehender Brandschutzbedarfsplan kann nur durch einen neuen Ratsbeschluss geändert werden.“
Nach der seinerzeitigen Novellierung des FSHG wurde der erste Brandschutzbedarfsplan im Jahr
2003 aufgestellt und vom Rat der Gemeinde Hürtgenwald verabschiedet. Die erste Überarbeitung
erfolgte im Jahr 2008.
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Mit der erneuten Überarbeitung des Brandschutzbedarfsplans wurde im Februar 2012 begonnen.
Wie sich dabei herausstellte, hatten sich die allgemeinen Anforderungen an den Brandschutzbedarfsplan dergestalt geändert, dass neben der eigentlichen Gliederung des Gesamtplanes eine
Reihe von Einzelangaben obsolet waren.
Hiermit einhergehend wurde seitens Verwaltung und Feuerwehrführung das Erfordernis gesehen,
den Plan grundlegend zu überarbeiten.
Schwerpunkte des Brandschutzbedarfsplanes 2013 liegen in den folgenden Einzelbereichen, auf
die hier nur kurz eingegangen werden soll:
a)
Tagesverfügbarkeit (einsatzkritische Zeit)
Da die meisten Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr tagsüber, d. h. in der Zeit von 8.00 Uhr
bis 16.00 Uhr, nicht im Gemeindegebiet sind, könnte eine personelle Unterdeckung entstehen. Im Vorgriff auf Maßnahmen, die sich aus der Neuaufstellung des Brandschutzbedarfsplanes ergeben, wurde nach mehreren Gesprächen mit der Führung der Freiwilligen Feuerwehr und der Verwaltung das Modell einer Löschgruppe „Bauhof/Verwaltung“ entwickelt.
Die erforderliche Ausbildung der Bediensteten ist zu 75 % abgeschlossen. Die Unterstützung
bei Einsätzen ist bereits möglich. Einer der Hauptpunkte, der für tatsächliche Einsätze noch
zu klären ist, ist die Mobilität der Gruppe zu gewährleisten.
b) Anschaffung von Ausrüstung
Da auch im Bereich der Feuerwehr die Sicherheit vorgeht, wird weiterhin großen Wert auf die
Ausrüstung gelegt. Neben modernen und leistungsstarken Gerätschaften, ist hier insbesondere die persönliche Schutzausrüstung zu nennen. Neben der Einsatz-/Arbeitskleidung ist die
Funktionsbekleidung für den Bereich „Atemschutzeinsatz (Innenangriff)“ zu betrachten. Diese
Kleidung ist mitunter schon älter als 10 Jahre und muss aufgrund ihrer hohen Materialbeanspruchung sukzessive ersetzt werden. Es ist unerlässlich, hierauf zu achten, da bei Innenangriffen Temperaturen von mehreren 100 Grad Celsius auf Material und Mensch einwirken.
Neben der optischen und fachmännischen Kontrolle bietet mittlerweile die beim Feuerschutztechnischen Zentrum des Kreises Düren in Betrieb genommene Brandsimulationsanlage eine
sehr gute Möglichkeit, im Übungsbetrieb auch mögliche Schwachstellen bei dieser Bekleidung aufzudecken.
c)
Anschaffung von Fahrzeugen
Den größten Ausgabeposten stellt die Anschaffung der Feuerwehrfahrzeuge dar.
Die Branche hat sich durch die Bildung von Kartellen (illegale Preisabsprachen) leider selbst
in Verruf gebracht. Nichtsdestotrotz hat aber auch hier die Qualität ihren Preis. Im interfraktionellen Gespräch am 11.01.2013 wurden einvernehmlich zwischen den einzelnen
Fraktionen, der Feuerwehrführung und der Verwaltung die Nutzungsdauer für Fahrzeuge
unter gleichzeitiger Kenntnisnahme der Abschreibungszeiträume festgelegt. Das Protokoll zu
diesem Gespräch ist ebenso der Beschlussvorlage als Anlage 2 beigefügt. Aufgrund der
besonderen Anforderungen der Gemeinde Hürtgenwald (Großflächengemeinde, große Waldgebiete), müssen bestimmte Eckpunkte bei der Beschaffung von Fahrzeugen Berücksichtigung finden, die im Einzelnen im Planwerk erläutert werden.
d) Erreichungsgrad
Bei der Schutzzieldefinition des § 22 FSHG muss auch der Erreichungsgrad dargestellt
werden. In der Kommentierung heißt es unter Rand-Nr. 3.2.2 hierzu:
„Der Erreichungsgrad stellt den prozentualen Anteil der Einsätze dar, dem die Zielgrößen
„Hilfsfrist“ und „Funktionsstärke“ in der Realität eingehalten werden. Beim Erreichungsgrad
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wird davon ausgegangen, dass keine hundertprozentige Erfüllung des Schutzziels erreichbar
sein wird. Es wird daher immer Zeiten und Bereiche geben, in denen ein geringerer Erreichungsgrad akzeptiert und verantwortet werden muss. Die Festlegung dieses Erreichungsgrades (konkretes Sicherheitsniveau der jeweiligen Gemeinde) erfolgt durch den Rat der
Gemeinde und führt insoweit zu einer Selbstbindung der Gemeinde.“
Es ist daher neben einer personell gut aufgestellten Feuerwehr wichtig, diese auch in ihrer
Gesamtheit mobil zu halten, damit möglichst alle Bereiche innerhalb des Gemeindegebietes
entsprechend der definierten Vorgaben abgedeckt werden können. Neben den Löschfahrzeugen müssen somit auch Mannschaftstransportfahrzeuge an allen Standorten zur Verfügung stehen.
Zwischen Verwaltung und Feuerwehr wurde abgestimmt, dass der Brandschutzbedarfsplan
- insbesondere im Hinblick auf die damit einhergehenden Kosten - ab jetzt jährlich überarbeitet
werden soll. Nur so kann ein „dynamischer Entwicklungsplan“ geschaffen werden, wie ihn der
Gesetzgeber haben möchte. Unterlegt mit den dazugehörigen Kostenschätzungen ist er gleichzeitig eine Orientierung in Bezug auf die haushaltsrechtlichen Erfordernisse eines jeden Jahres
und auch zukunftsweisend mit weiteren (finanziellen) Entwicklungen.
Die Feuerwehrführung hat mich auch gebeten, an dieser Stelle einmal anzubringen, dass auch
seitens der politischen Gremien gerne Anregungen und Vorschläge unterbreitet werden können,
wie die Gewinnung von neuen Mitgliedern forciert und die Motivation von aktiven Mitgliedern
beibehalten oder gesteigert werden kann. Die Wehrleitung steht hier gerne zum Gespräch zur
Verfügung.
Für die Beantwortung von Fragen werden der Wehrleiter, Herr Walter Kurth, und sein Stellvertreter, Herr Reinhold Pickart, in der Sitzung anwesend sein.
Abwägung und Entscheidungsvorschlag:
Einzelheiten ergeben sich aus dem Brandschutzbedarfsplan 2013, der von der Feuerwehrführung
und der Verwaltung entwickelt wurde und als Anlage 1 dieser Beschlussvorlage beigefügt ist.
Gesetzliche Forderungen wurden durch den vorgelegten Brandschutzbedarfsplan maßvoll umgesetzt. Dass die finanziellen Anforderungen mitunter große Einschnitte in den Gesamthaushalt
bedeuten, ist allen Beteiligten sehr wohl bewusst.
Ich empfehle Ihnen daher, dem vorgegebenen Beschlussvorschlag zu folgen.
2 Anlagen
Gefertigt:
(Sachbearbeiter)
Mitzeichnung
(Abteilungsleiter)
(Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister)
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