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Beschlussvorlage (Brandschutzbedarfsplan gem. § 22 Feuerschutzhilfeleistungsgesetz NW (FSHG))

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
115 kB
Erstellt
09.03.13, 01:03
Aktualisiert
09.03.13, 01:03
Beschlussvorlage (Brandschutzbedarfsplan gem. § 22 Feuerschutzhilfeleistungsgesetz NW (FSHG)) Beschlussvorlage (Brandschutzbedarfsplan gem. § 22 Feuerschutzhilfeleistungsgesetz NW (FSHG)) Beschlussvorlage (Brandschutzbedarfsplan gem. § 22 Feuerschutzhilfeleistungsgesetz NW (FSHG))

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Inhalt der Datei

GEMEINDE HÜRTGENWALD Beschlussvorlage Nr.: Der Bürgermeister Gremium: Gemeinderat Termin: 21.03.2013 öffentlich TOP- Nr.: 44/2013 Abteilung: Sachbearbeiter: 1 Herr Heidbüchel Aktenzeichen: Datum: I/1 H/Ra 26.02.2013 Brandschutzbedarfsplan gem. § 22 Feuerschutzhilfeleistungsgesetz NW (FSHG) Beschlussvorschlag: Nach Kenntnisnahme des Sachverhalts beschließt der Rat der Gemeinde Hürtgenwald den der Beschlussvorlage beigefügten Brandschutzbedarfsplan 2013. Finanzielle Auswirkungen ? X Nein Ja € Sachverhalt: Gemäß § 22 Abs. 1 FSHG haben die Gemeinden unter Beteiligung ihrer Feuerwehr Brandschutzbedarfspläne und Pläne für den Einsatz der öffentlichen Feuerwehr aufzustellen und fortzuschreiben. In der Kommentierung von Klaus Schneider zum FSHG steht unter Rand-Nr. 5, dass „…die Pläne regelmäßig fortzuschreiben sind. Eine zeitliche Vorgabe gibt das Gesetz jedoch nicht. Ein bereits bestehender Brandschutzbedarfsplan kann nur durch einen neuen Ratsbeschluss geändert werden.“ Nach der seinerzeitigen Novellierung des FSHG wurde der erste Brandschutzbedarfsplan im Jahr 2003 aufgestellt und vom Rat der Gemeinde Hürtgenwald verabschiedet. Die erste Überarbeitung erfolgte im Jahr 2008. - Seite 1 von 3 - Mit der erneuten Überarbeitung des Brandschutzbedarfsplans wurde im Februar 2012 begonnen. Wie sich dabei herausstellte, hatten sich die allgemeinen Anforderungen an den Brandschutzbedarfsplan dergestalt geändert, dass neben der eigentlichen Gliederung des Gesamtplanes eine Reihe von Einzelangaben obsolet waren. Hiermit einhergehend wurde seitens Verwaltung und Feuerwehrführung das Erfordernis gesehen, den Plan grundlegend zu überarbeiten. Schwerpunkte des Brandschutzbedarfsplanes 2013 liegen in den folgenden Einzelbereichen, auf die hier nur kurz eingegangen werden soll: a) Tagesverfügbarkeit (einsatzkritische Zeit) Da die meisten Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr tagsüber, d. h. in der Zeit von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr, nicht im Gemeindegebiet sind, könnte eine personelle Unterdeckung entstehen. Im Vorgriff auf Maßnahmen, die sich aus der Neuaufstellung des Brandschutzbedarfsplanes ergeben, wurde nach mehreren Gesprächen mit der Führung der Freiwilligen Feuerwehr und der Verwaltung das Modell einer Löschgruppe „Bauhof/Verwaltung“ entwickelt. Die erforderliche Ausbildung der Bediensteten ist zu 75 % abgeschlossen. Die Unterstützung bei Einsätzen ist bereits möglich. Einer der Hauptpunkte, der für tatsächliche Einsätze noch zu klären ist, ist die Mobilität der Gruppe zu gewährleisten. b) Anschaffung von Ausrüstung Da auch im Bereich der Feuerwehr die Sicherheit vorgeht, wird weiterhin großen Wert auf die Ausrüstung gelegt. Neben modernen und leistungsstarken Gerätschaften, ist hier insbesondere die persönliche Schutzausrüstung zu nennen. Neben der Einsatz-/Arbeitskleidung ist die Funktionsbekleidung für den Bereich „Atemschutzeinsatz (Innenangriff)“ zu betrachten. Diese Kleidung ist mitunter schon älter als 10 Jahre und muss aufgrund ihrer hohen Materialbeanspruchung sukzessive ersetzt werden. Es ist unerlässlich, hierauf zu achten, da bei Innenangriffen Temperaturen von mehreren 100 Grad Celsius auf Material und Mensch einwirken. Neben der optischen und fachmännischen Kontrolle bietet mittlerweile die beim Feuerschutztechnischen Zentrum des Kreises Düren in Betrieb genommene Brandsimulationsanlage eine sehr gute Möglichkeit, im Übungsbetrieb auch mögliche Schwachstellen bei dieser Bekleidung aufzudecken. c) Anschaffung von Fahrzeugen Den größten Ausgabeposten stellt die Anschaffung der Feuerwehrfahrzeuge dar. Die Branche hat sich durch die Bildung von Kartellen (illegale Preisabsprachen) leider selbst in Verruf gebracht. Nichtsdestotrotz hat aber auch hier die Qualität ihren Preis. Im interfraktionellen Gespräch am 11.01.2013 wurden einvernehmlich zwischen den einzelnen Fraktionen, der Feuerwehrführung und der Verwaltung die Nutzungsdauer für Fahrzeuge unter gleichzeitiger Kenntnisnahme der Abschreibungszeiträume festgelegt. Das Protokoll zu diesem Gespräch ist ebenso der Beschlussvorlage als Anlage 2 beigefügt. Aufgrund der besonderen Anforderungen der Gemeinde Hürtgenwald (Großflächengemeinde, große Waldgebiete), müssen bestimmte Eckpunkte bei der Beschaffung von Fahrzeugen Berücksichtigung finden, die im Einzelnen im Planwerk erläutert werden. d) Erreichungsgrad Bei der Schutzzieldefinition des § 22 FSHG muss auch der Erreichungsgrad dargestellt werden. In der Kommentierung heißt es unter Rand-Nr. 3.2.2 hierzu: „Der Erreichungsgrad stellt den prozentualen Anteil der Einsätze dar, dem die Zielgrößen „Hilfsfrist“ und „Funktionsstärke“ in der Realität eingehalten werden. Beim Erreichungsgrad - Seite 2 von 3 - wird davon ausgegangen, dass keine hundertprozentige Erfüllung des Schutzziels erreichbar sein wird. Es wird daher immer Zeiten und Bereiche geben, in denen ein geringerer Erreichungsgrad akzeptiert und verantwortet werden muss. Die Festlegung dieses Erreichungsgrades (konkretes Sicherheitsniveau der jeweiligen Gemeinde) erfolgt durch den Rat der Gemeinde und führt insoweit zu einer Selbstbindung der Gemeinde.“ Es ist daher neben einer personell gut aufgestellten Feuerwehr wichtig, diese auch in ihrer Gesamtheit mobil zu halten, damit möglichst alle Bereiche innerhalb des Gemeindegebietes entsprechend der definierten Vorgaben abgedeckt werden können. Neben den Löschfahrzeugen müssen somit auch Mannschaftstransportfahrzeuge an allen Standorten zur Verfügung stehen. Zwischen Verwaltung und Feuerwehr wurde abgestimmt, dass der Brandschutzbedarfsplan - insbesondere im Hinblick auf die damit einhergehenden Kosten - ab jetzt jährlich überarbeitet werden soll. Nur so kann ein „dynamischer Entwicklungsplan“ geschaffen werden, wie ihn der Gesetzgeber haben möchte. Unterlegt mit den dazugehörigen Kostenschätzungen ist er gleichzeitig eine Orientierung in Bezug auf die haushaltsrechtlichen Erfordernisse eines jeden Jahres und auch zukunftsweisend mit weiteren (finanziellen) Entwicklungen. Die Feuerwehrführung hat mich auch gebeten, an dieser Stelle einmal anzubringen, dass auch seitens der politischen Gremien gerne Anregungen und Vorschläge unterbreitet werden können, wie die Gewinnung von neuen Mitgliedern forciert und die Motivation von aktiven Mitgliedern beibehalten oder gesteigert werden kann. Die Wehrleitung steht hier gerne zum Gespräch zur Verfügung. Für die Beantwortung von Fragen werden der Wehrleiter, Herr Walter Kurth, und sein Stellvertreter, Herr Reinhold Pickart, in der Sitzung anwesend sein. Abwägung und Entscheidungsvorschlag: Einzelheiten ergeben sich aus dem Brandschutzbedarfsplan 2013, der von der Feuerwehrführung und der Verwaltung entwickelt wurde und als Anlage 1 dieser Beschlussvorlage beigefügt ist. Gesetzliche Forderungen wurden durch den vorgelegten Brandschutzbedarfsplan maßvoll umgesetzt. Dass die finanziellen Anforderungen mitunter große Einschnitte in den Gesamthaushalt bedeuten, ist allen Beteiligten sehr wohl bewusst. Ich empfehle Ihnen daher, dem vorgegebenen Beschlussvorschlag zu folgen. 2 Anlagen Gefertigt: (Sachbearbeiter) Mitzeichnung (Abteilungsleiter) (Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister) - Seite 3 von 3 -