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Beschlussvorlage (Anlage1 zur Beschlussvorlage 44/2013)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
1,7 MB
Erstellt
09.03.13, 01:03
Aktualisiert
09.03.13, 01:03

Inhalt der Datei

Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Hürtgenwald Brandschutzbedarfsplan Stand: März 2013 Brandschutzbedarfsplan 2013 Seite 1 Inhalt: Seite 1. Einführung / Einleitung 5 2. Zusammenfassung 6-7 3. Darstellung der rechtlichen Grundlagen 8-11 4. Darstellung der Aufgaben der Feuerwehr Hürtgenwald 12-13 4.1 4.2 4.3 4.4 12 12 12 12 4.5 4.6 4.7 4.8 4.9 4.10 4.11 4.12 5. Originäre Aufgaben Vorbeugender Brandschutz Dienstleistungen für die Polizei Übertragene Aufgaben anderer Ämter, wie z. B. Ordnungsamt Kostenpflichtige Einsätze Einsatz vorbereitender Maßnahmen Aus- und Fortbildung Beschaffung, technischer Logistik Bauunterhaltung Jugendarbeit Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Freiwillige Leistungen im Rahmen der dörflichen Gemeinschaft 12 13 13 13 13 13 13 13 Gefährdungspotential´ 14-38 5.1 5.1.1 5.1.2 5.1.3 5.1.4 5.1.5 5.1.6 5.2 5.2.1 5.2.2 5.2.3 5.2.4 5.2.5 5.2.6 5.2.7 5.3 14 15 16 16 16 17 17 17 17 18 18 19 19 20 21 22 - 32 Die Gemeinde Hürtgenwald Größe und Einwohnerzahl Flächennutzung Topographie Verkehrsinfrastruktur Löschwasserversorgung Entwicklung Risiken und Feuerwehreinsätze Wohnbebauung Gewerbegebiete und gewerbliche Betriebe Verkehrsflächen Waldflächen Sonstige Risiken Risikoanalyse Risiken Bebauung/Nutzung Szenarien Brandschutzbedarfsplan 2013 Seite 2 5.4 5.4.1 5.4.2 5.4.2 5.4.3 5.4.4 5.4.5 5.4.5.1 5.4.5.2 Statistik der Feuerwehr, Einsatzdienst, Brandschutz und technische Hilfeleistung, außergewöhnliche Einsätze, Produktkurzbeschreibung Einsatzstatistik Einsatzaufschlüsselung 2011 Einsatzaufschlüsselung 2012 Auswertung Übersicht besondere Risiken Zusammenfassung Brände Sonstige Einsätze 33 33 34 35 36 37 38 38 38 6. Festlegung des Schutzzieles und des Erreichungsgrades 39 7. Soll-Struktur der Feuerwehr der Gemeinde Hürtgenwald 40-52 7.1 7.1.1 7.1.2 7.2 7.2.1 7.2.1.2 7.2.1.3 7.2.2. 7.3 7.3.1 7.3.2 7.3.3 7.3.4 7.3.5. 7.3.6 7.3.7 7.4 7.4.1 7.4.2 40 40 40 41 41 41 41 42 43 43 43 43 43 44 44 44 44 44 44 7.4.3 7.4.4 7.5 7.5.1 7.5.2 7.5.3 7.5.4 7.6 Personalbedarf der einzelnen Löschgruppen Personalstärke der ersten Einheit bei kritischen Einsätzen Ermittlung des Personalfaktors Ausbildung des Personals Laufbahnausbildung „Grundausbildung bis Truppführer“ Löschgruppe / Bauhof, Verwaltung Sonderlehrgänge Laufbahnausbildung „Gruppenführer bis Verbandführer“ Fahrzeugbedarf Löschfahrzeuge Löschfahrzeuge mit größerem Löschwassertank Wasserförderung über lange Wegestrecken Drehleiter Mannschaftstransportfahrtzeuge Einsatzleitfahrzeuge Kommandowagen (KDOW) Funktechnische Ausstattung Alarmierung Ausrüstung mit Funkgeräten im 4-Meter-Bereich (Fahrzeugfunk) Ausrüstung mit Funkgeräten im 2-Meter-Bereich (Einsatzstellenfunk) Digitalfunk Ausstattung der Fahrzeuge Standardausstattung Sonderausrüstung zur technischen Hilfe Sonderausrüstung für den Bereich „Gefährliche Stoffe und Güte“ Sonderausrüstung für den Bereich „Strahlenschutz“ Ausstattung der Gerätehäuser Brandschutzbedarfsplan 2013 45 45 45 45 45 45 45 46 Seite 3 8. 9. Ist-Struktur 47-52 8.1 8.2 8.3 8.4 8.5 8.6 47 48 49 50 51 52 Personal Ausbildung Fahrzeuge Funktechnische Ausstattung Ausstattung der Fahrzeuge Ausstattung der Gerätehäuser Vergleich mit der Sollstruktur 10. Erforderliche Maßnahmen 10.1 10.1.1 10.1.2 10.1.3 10.1.4 10.1.5 10.2 10.3 10.3.1 10.3.2 10.4 10.5 10.6 Personal Löschgruppe „Bauhof / Verwaltung“ Stärkung der Jugendfeuerwehr „Doppelmitgliedschaft“ Wiedereintritt in die freiwillige Feuerwehr Hürtgenwald Sonstiges Aufklärungsarbeit Fahrzeugneuanschaffung Mannschaftstransportfahrzeuge Kommandowagen Digitalfunk Übersicht Novellierung des FSHG 11. Berichtswesen 11.1 Einsatzberichte 12. Fortschreibung 12.1 12.2 Regelmäßige Fortschreibung Wesentliche Änderungen 13. Anhänge Brandschutzbedarfsplan 2013 53 54-57 54 54 54 54 54 54 55 55 55 55 56 57 57 57 58 58 59 59 59 60 Seite 4 1. Einführung Seit dem 01.03.1998 gilt in NRW ein neues Feuerschutz- und Hilfeleistungsgesetz (FSHG). Bereits in älteren Fassungen dieses Gesetzes wurde den Kommunen hierin die "Unterhaltung einer den örtlichen Verhältnissen entsprechenden leistungsfähigen Feuerwehr" (§ 1 FSHG) auferlegt. Eine genaue Definition der Begriffe "örtliche Verhältnisse" und "leistungsfähig" erfolgte hierbei nicht. Das FSHG fordert von den Kommunen die Erstellung eines Brandschutzbedarfsplanes (§ 22 FSHG), in dem die jeweilige Stadt/Gemeinde festschreibt, wie sie die oben angeführten Begriffe auslegt und dann in eine Feuerwehrstruktur umsetzt. Letztendlich wird hiermit festgelegt, "wie viel" Feuerwehr sich eine Kommune "leistet". Grundlage für diese Standardfestlegung muss hierbei eine umfassende Analyse sein, die alle zu treffenden Maßnahmen aufzeigt und rechtfertigt. Ziel dieser Standardfestlegung muss es sein, die Feuerwehr so aufzubauen und zu strukturieren (Organisation, Personal, Ausrüstung), dass für den Bürger ein ausreichendes Maß an Sicherheit gewährleistet ist. Zum besseren Verständnis sei hier kurz der Ablauf der Analyse skizziert: Zunächst sollen die rechtlichen Grundlagen (3. Kapitel) kurz vorgestellt werden. Hieraus resultieren eine Reihe von Aufgaben für die Feuerwehr (Produktkatalog - 4. Kapitel). Anschließend gilt es, das vorhandene Gefährdungspotential innerhalb der Gemeinde genauer zu untersuchen (5. Kapitel). Dies bedeutet konkret das Aufspüren von Gefahrenquellen, aus denen es zu Schadensereignissen kommen könnte. Anschließend gilt es dann, ein Schutzziel festzuschreiben (6. Kapitel). Hierbei geht es darum, nach welcher Hilfsfrist wie viele Einsatzkräfte an der Einsatzstelle eintreffen müssen. Zur Erreichung dieses Schutzzieles bedarf es eines gewissen SOLL-Aufbaues innerhalb der Feuerwehr (7. Kapitel). Dieser SOLL-Aufbau muss mit der zur Zeit vorhandenen IST-Struktur (8. Kapitel) verglichen werden (9. Kapitel). Wenn die beiden Strukturen nicht übereinstimmen, so ist das vorhandene Potential der SOLLStruktur durch geeignete Maßnahmen (10. Kapitel) anzugleichen. Die getroffenen Maßnahmen sind durch ein geeignetes Berichtswesen (11. Kapitel) ständig zu prüfen, um dann turnusmäßige Fortschreibungen des Bedarfsplanes zu ermöglichen (12. Kapitel). Brandschutzbedarfsplan 2013 Seite 5 2. Zusammenfassung Erreichbarkeit des Rettungsziels Die Erreichbarkeit des Rettungszieles muss als oberste Priorität verfolgt werden, um die vom FSHG vorgegebene Aufgabe zu erfüllen. Die vorhandenen Grundkomponenten Mannschaft und Gerät müssen aufeinander abgestimmt sein. Problematisch ist hier sicherlich die Größe des Gemeindegebietes und letztlich die personelle Situation bei der Tagesverfügbarkeit. Fazit: Im Einzelnen sind nachfolgende Ausführungen zusammenfassend vorweggenommenes Ergebnis des Brandschutzbedarfsplanes 2013 aufgeführt: als Mannschaft (Personal) Die zurzeit vorhandene Mannschaftsstärke ist durchaus positiv zu bewerten, da sie im Vergleich zu den Vorjahren stabil geblieben ist, sich im Jahr 2012 sogar zum positiven entwickelte. Dies lag zum einen sicherlich an der Bildung der Löschgruppe Bauhof/Verwaltung zum anderen aber auch an „glücklichen Entwicklungen“ da eine Reihe von ausgebildeten Feuerwehrleuten aus anderen Kommunen nach Hürtgenwald zugezogen sind und sich einer Löschgruppe angeschlossen haben. Ferner gab es einige Anmeldungen von Personen, die bereits langjährige Erfahrung in einem anderen Gebiet des rettenden Ehrenamtes hatten, z. B. als Mitglied des Roten Kreuzes. Nichtsdestotrotz versuchen die Mitglieder der einzelnen Löschgruppen unterschiedlich intensiv, weitere Mitglieder zu akquirieren. Die Verwaltung ist bestrebt diese Aktionen zu unterstützen. Gemeinsam mit der Feuerwehr wurde ein Fragebogen entworfen, der im Einwohnermeldeamt sichtbar zur Mitnahme bereit steht. Fazit: Es müssen immer weiter Freiwillige gesucht werden, die bereit sind, den Dienst in der Feuerwehr auszuführen, bis die ermittelte Soll-Stärke erreicht ist. Eine gute und fundierte Jugendarbeit ist hier ein wichtiger Bestandteil. Jugendfeuerwehr Die Jugendfeuerwehr stellt in Bezug auf die Erlangung der erforderlichen Soll-Stärke der „Aktiven“ Feuerwehr einen Teil der Ressourcen der Personalgewinnung dar. Hier werden Grundlagen vermittelt, die den späteren Dienst in der Feuerwehr sicherer und effektiver machen. Die Beibehaltung und Förderung dieses Bestandteils ist daher unerlässlich. Fazit: Der Jugendfeuerwehr sollte daher im Haushalt entsprechend Rechnung getragen werden, indem dort eigene Mittel bereitgestellt werden, die einerseits zur Ausstattung und Ausrüstung verwandt werden. Andererseits auch die Gruppe der Feuerwehr als starke Gemeinschaft erleben zu können, z. B. durch die Teilnahme an Vergleichswettbewerben und damit verbundenen Zeltlagern. Neu- und Ersatzbeschaffung von Fahrzeugen Ein großer Punkt ist auch die Anschaffung von Fahrzeugen. Löschfahrzeuge die seit 25 Jahren für den Dienst in der Feuerwehr zur Verfügung stehen, sind vielfach nicht „verschlissen“, da sie durch die Kameraden eine sehr gute Wartung und Pflege erfahren, sondern entsprechen vielmehr nicht dem Stand der Technik und sind auch reparaturanfällig. Wenn man hier z. B. das ersatzbeschaffte Vossenacker Fahrzeug betrachtet kann man festhalten, dass es 28 Jahre ohne größere Reparaturen eingesetzt wurde, aber nur wenige Brandschutzbedarfsplan 2013 Seite 6 Monate vor der Ausmusterung das komplette Feder- und Stoßfängerpaket beidseits ausgetauscht werden musste. Je älter die Fahrzeuge sind, umso höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass Reparaturen dieser Art anfallen. Die Anschaffung von Mannschaftstransportfahrzeugen ist ebenfalls ein wichtiger Punkt, da neben ihrem logistischen Wert für die tägliche Arbeit einer Löschgruppe der schnelle Transport weiterer Mannschaften im Falle des Einsatzes zur Einsatzstelle gewährleistet ist. Auch an der Einsatzstelle bieten diese Fahrzeuge weitere positive Aspekte, nicht zuletzt wegen der vorhandenen Sondersignalanlagen und ihrer markanten Optik. Zur Einsatzabwicklung wurde vor einigen Jahren ein Einsatzleitwagen angeschafft. Die Entwicklung hat aber gezeigt, dass bei der reibungslosen Abwicklung von Einsatzszenarien auch entsprechende Führungskräften mit entsprechender Ausbildung vor Ort sein müssen. Hierzu ist die Anschaffung eines sog. Kommandowagens erforderlich, dessen Einsatz, kombiniert mit einem sog. Einsatzleitdienst, der feuerwehrintern organisiert werden muss, für die optimale Aufstellung bei einem Einsatz erforderlich ist. In den Reihen der Feuerwehr heißt es: „Der Erfolg eines Einsatzes steht und fällt in den ersten Minuten!“ Fazit: Die Anschaffung von Fahrzeugen ist der größte Ausgabepunkt. Letztendlich stellen diese aber den Unterbau für eine Flexibilität dar, die erforderlich ist, das Gemeindegebiet größtmöglich abzudecken. Anschaffung von Ausrüstung Die Ausrüstung dient zur Erfüllung der Aufgabe. Bezogen auf verwandte Gerätschaften sei hier angemerkt, dass z. B. durch die Sicherheit, die die Autoindustrie im Nachgang zur Forschung in ihren Fahrzeugen umsetzt, die Feuerwehr mitunter dergestalt vor Probleme stellt, dass der hydraulische Rettungssatz, der vor fünf bis zehn Jahren das Fahrzeugdach mühelos vom Chassis abtrennen konnte, um eine eingeklemmte Person zu befreien, durch mittlerweile verstärkte A-, B- und C-Säulen, an der absoluten Leistungsgrenze angekommen ist. Hier ist es dringend erforderlich, den Anschluss zu halten. Bei der sog. Persönlichen Schutzausrüstung (PSA) wird bereits im Begriff die Wichtigkeit hervorgehoben. Nicht nur, dass die Ausrüstung hilft die Aufgabe zu erfüllen, sie ist in erster Linie Schutz für den Feuerwehrmann, der mitunter seine Gesundheit, um nicht zu sagen Leib und Leben einsetzt, um anderen zu helfen. Hier sei als Beispiel angeführt, dass beim Einsatz am brennenden Reiterhof in Hürtgen-Siedlung der Sturz eines Feuerwehrmannes vom dunklen Balkon, da das Geländer fehlte und dies in der Dunkelheit zu spät bemerkt wurde, zwar selber durch ihn letztendlich verhindert werden konnte, der Helm die wahrscheinliche Kopfverletzung vermieden hätte, aber mehr wohl auch nicht. Bei der Spezialausrüstung, wie sie z. B. im Bereich des Atemschutzes verwandt wird, ist die Wichtigkeit noch höher anzusiedeln und entbehrt somit jeder weiteren Erklärung. Fazit: Die Ausrüstung, die teils einer hohen Materialbeanspruchung ausgesetzt ist, muss aus dem Blickwinkel der Sicherheitsanforderungen immer dem geforderten Standard entsprechen. Novellierung des FSHG In Bezug auf die Abrechnungssystematik des FSHG ist es Aufgabe der Politik die Refinanzierung der Feuerwehr durch eine Novellierung im Sinne der Kommunen zu verbessern. Brandschutzbedarfsplan 2013 Seite 7 3. Darstellung der rechtlichen Grundlagen 3.1 Gesetz über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG) vom 10.02.1998 (GV.NW. S. 122) Zuletzt geändert durch Artikel 9 des Gesetzes vom 23. Oktober 2012 (GV. NRW. S. 474) 3.2 Gesetz über den Rettungsdienst sowie die Notfallrettung und den Krankentransport durch Unternehmen (RettG) vom 24.11.1992 (GV.NW. S. 458/SGV GV. NW. 215) 3.3 Gesetz über den Zivilschutz und die Katastrophenhilfe des Bundes (Zivilschutz- und Katastrophenhilfegesetz – ZSKG) vom 25.03.1997 (BGBl. I S. 726) – (Artikel 1 des Zivilschutzneuordnungsgesetzes – ZSNeuOG) 3.4 Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen –Landesbauordnung- (BauO NRW) vom 01.03.2000 (GV. NW. S. 256), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22.12.2011 (GV. NW. S. 729) 3.5 Verordnung über den Bau und Betrieb von Sonderbauten (Sonderbauverordnung – SbauVO) vom 17.11.2009 (GV. NW. S 682) 3.6 Weitere Erlasse Brandschutztechnische Ausstattung und Verhalten in Schulen bei Bränden, gemeinsamer RdErl. des Innenministeriums 73-52.09.03 und des Ministeriums für Schule und Weiterbildung, 222125-4.03.05.02-82835/09 vom 19.05.2000, zuletzt geändert durch RdErl. vom 12.11.2009 (MBl. NRW 2009 S. 533) 3.7 Schutzzieldefinition der AGBF (Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren) Das Gutachten des Rechtsamtes der Landeshauptstadt Düsseldorf vom 10.06.1997 führt aus, dass die Schutzzieldefinition der AGBF-NW als anerkannte Regel der Technik angesehen wird und zu einer haftungs- und strafrechtlichen Verantwortlichkeit führen kann. Siehe dazu auch: Empfehlungen zum Brandschutz für Flugplätze in Nordrhein-Westfalen und andere Sonderbauten für große Menschenansammlungen, Bericht - Teil I und II. Unabhängige Sachverständigenkomission beim Ministerpräsidenten des Landes Nordrhein-Westfalen zur Prüfung von Konsequenzen aus dem Brand auf dem Rhein-Ruhr-Flughafen Düsseldorf, Juli 1997. 3.8 Verordnung über den Bau und Betrieb von Versammlungsstätten (Versammlungsstättenverordnung - VStättVO-) vom 20. September 2002 (GV. NRW. S. 454 Brandschutzbedarfsplan 2013 Seite 8 zu 3.1 FSHG: §1 Aufgaben der Gemeinden und Kreise Gemeinden: Unterhaltung einer den örtlichen Verhältnissen entsprechenden leistungsfähigen Feuerwehr. Maßnahmen zur Verhütung von Bränden, Sicherstellung einer den örtlichen Verhältnissen angemessene Löschwasserversorgung. Kreise und kreisfreie Städte: Leitung und Koordinierung von Großschadensereignissen. Unterhaltung von Leitstellen sowie Leitungs- und Koordinierungseinrichtungen zur Bekämpfung von Großschadensereignissen. Kreise: Unterhaltung von Einrichtungen, soweit überörtlicher Bedarf besteht. Für Großschadensereignisse zuständige Behörden sowie mitwirkende Einheiten: Aufgaben zum Bevölkerungsschutz vor Gefahren und Schäden im Verteidigungsfall § 11 Abs. 1 ZSG §2 §4 §§ 5-8 §5 §6 §7 §8 §§ 9-14 § 15 § 17 § 21 § 22 § 23 § 24a § 25 § 31 Einsatz der Feuerwehren auf Bundesautobahnen, Wasserstraßen und Eisenbahnstrecken Pflichtaufgaben zur Erfüllung nach Weisung Aufgabenbereich "Vorbeugender Brandschutz" Beteiligung der Brandschutzdienststellen aufgrund baurechtlicher Vorschriften Brandschau Brandsicherheitswachen Brandschutzerziehung, Brandschutzaufklärung, Selbsthilfe Die Gemeinden halten öffentliche Feuerwehren (Berufs- und/oder Freiwillige Feuerwehren bzw. Freiwillige Feuerwehren mit hauptamtlichen Kräften) vor Werkfeuerwehren (3) Vereinbarung über die Wahrnehmung der Aufgaben durch öffentliche Feuerwehren (4) Einsätze und Brandschauen in Betrieben mit Werkfeuerwehren Einsatz im Rettungsdienst Leitstelle für den Feuerschutz und den Rettungsdienst (1) Kreise und kreisfreie Städte unterhalten eine ständig besetzte Leitstelle für Feuerschutz und Rettungsdienst. Ausstattung zur Bewältigung von Großschadensereignissen. (2) Aufschaltung des Notrufs auf ständig besetzte Feuerwachen von mittleren und großen kreisangehörigen Städten. Vorbereitung für Schadens- und Großschadensereignisse (1) Erstellung von Brandschutzbedarfsplänen und Gefahrenabwehrplänen für Großschadensereignisse sowie besonders gefährliche Objekte (2) Einrichtung einer Leitungs- und Koordinierungsgruppe (Grundlage für die Erstellung und Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes) Ausbildung, Fortbildung und Übungen Externe Notfallpläne für schwere Unfälle mit gefährlichen Stoffen Überörtliche Hilfe Auskunftsstelle Brandschutzbedarfsplan 2013 Seite 9 zu 3.3 ZSKG: §1 Aufgaben des Zivilschutzes (1) Schutz der Bevölkerung, ihrer Wohnungen und Arbeitsstätten usw. durch nichtmilitärische Maßnahmen vor Kriegseinwirkungen sowie Beseitigung oder Milderung der Folgen (2) Zum Zivilschutz gehören insbesondere 1. der Selbstschutz 2. die Warnung der Bevölkerung und 3. der Katastrophenschutz nach Maßgabe des § 11 §2 Auftragsverwaltung §5 Selbstschutz (1) Den Gemeinden obliegt Aufbau, Förderung und Leitung des Selbstschutzes der Bevölkerung sowie der Behörden und Betriebe. §6 Warnung der Bevölkerung § 11 Katastrophenschutz (1) Nach Landesrecht mitwirkende Einheiten und Einrichtungen nehmen auch die Aufgaben zum Schutz der Bevölkerung vor den besonderen Gefahren und Schäden, die im Verteidigungsfall drohen, wahr. § 12 Ausstattung Der Bund ergänzt die Ausstattung des Katastrophenschutzes in den Aufgabenbereichen Brandschutz, ABC-Schutz usw. § 14 Aufgaben der Katastrophenschutzbehörde zu 3.4 BauO NW: § 54 § 72 Bauliche Anlagen und Räume besonderer Art oder Nutzung (1) Besondere Anforderungen oder Erleichterungen für bauliche Anlagen und Räume besonderer Art oder Nutzung können gestellt werden. (2) Anforderungen oder Erleichterungen können sich insbesondere erstrecken auf Brandschutzeinrichtungen und Brandschutzvorkehrungen (3) Die Vorschriften der Absätze 1 und 2 gelten insbesondere für 1. Hochhäuser 2. Verkaufsstätten usw. bis 12 Behandlung des Bauantrages (7) Bescheinigungen von staatlich anerkannten Sachverständigen. Im Hinblick auf den Brandschutz einer baulichen Anlage sind Bescheinigungen über die Prüfung der entsprechenden Nachweise und Bauvorlagen erforderlich. Brandschutzbedarfsplan 2013 Seite 10 zu 3.5 Sonderbauverordnung: §1 § 47 § 59 § 88 § 117 § 139 - § 46 § 58 § 87 § 116 § 138 § 145 Versammlungsstätten Beherbergungsstätten Verkaufsstätten Hochhäuser Garagen Betriebsräume für elektrische Anlagen Aussagen zur Brandschau und anderen wiederkehrenden Prüfungen sowie zu Feuersicherheitswachen. zu 3.6 Weitere Erlasse: Aussagen zu Schulalarmproben und Brandschutzerziehung zu 3.7 Schutzzieldefinition der AGBF: Aussagen zur Qualität der Brandbekämpfung in Bezug auf Hilfsfrist, Funktionsstärke und Erreichungsgrad. Brandschutzbedarfsplan 2013 Seite 11 4. Darstellung der Aufgaben der Feuerwehr Hürtgenwald 4.1 Originäre Aufgaben: Bekämpfung von Schadenfeuern Hilfeleistung bei Unglücksfällen oder öffentlichen Notständen Hierunter ist vorrangig das Retten von Menschenleben zu verstehen, daneben auch das Bergen von Tieren und Sachwerten aus unmittelbarer Gefahr, die vom Besitzer nicht mit geeigneten Mitteln beseitigt werden kann. Mitwirken von Brandschutzeinheiten im Zivilschutz 4.2 Vorbeugender Brandschutz: Gemäß § 6 Feuerschutz- und Hilfeleistungsgesetz ist in bestimmten Gebäuden eine Brandschau durchzuführen. Innerhalb der Gemeinde Hürtgenwald wird diese von einem Brandschutztechniker der Stadt Düren durchgeführt. Die örtliche Feuerwehr ist hieran im Einzelfall zu beteiligen. Stellung von Brandsicherheitswachen bei Veranstaltungen, bei denen eine erhöhte Brandgefahr besteht oder bei Ausbruch eines Brandes eine große Anzahl von Personen gefährdet wird. Insbesondere wenn der Veranstalter nicht in der Lage ist, eine den Anforderungen entsprechende Brandsicherheitswache zu stellen. Gemäß § 7 des Feuerschutz- und Hilfeleistungsgesetzes ist geregelt, dass die Gemeinde als örtliche Ordnungsbehörde die Notwendigkeit einer Brandsicherheitswache festlegt. Dies soll im Benehmen mit dem Wehrleiter erfolgen. Dies bedeutet konkret, dass Brandsicherheitswachen nur auf Anforderung des Ordnungsamtes erfolgen. Hierdurch soll der Feuerwehr auch die Möglichkeit gegeben werden, das Ordnungsamt auf sinnvolle Auflagen aufmerksam zu machen. Stellung von Brandsicherheitswachen nach baurechtlichen Vorschriften Aufklärung der Bevölkerung über das Verhalten bei Bränden, sachgerechter Umgang mit Feuer, das Verhüten von Bränden sowie die Möglichkeit der Selbsthilfe Brandschutz- und Räumungsübungen, Unterweisungen, Schulungen Überprüfung der Löschwasserentnahmestellen/Hydranten 4.3 Dienstleistungen für die Polizei Ausleuchten von Einsatzstellen Gestellung von Fahrzeugen und Geräten Leichenbergung 4.4 Übertragene Aufgaben anderer Ämter, wie z. B. Ordnungsamt Tiertransport und Tierfang Sofortmaßnahmen nach Öl- und Giftalarmplan für Ordnungsamt, Umweltamt, Lebensmittelbehörde und Untere Wasserbehörde 4.5 Kostenpflichtige Einsätze Beseitigung von Öl- und Kraftstoffspuren auf öffentlichen Verkehrs- u. Wasserflächen Technische Hilfe auf freiwilliger, privatrechtlicher Basis wie z. B. Türöffnung, Gestellung von Fahrzeugen, Material u. Personal, Sicherungsmaßnahmen durch Notverglasungen Brandschutzbedarfsplan 2013 Seite 12 4.6 Einsatzvorbereitende Maßnahmen Mitwirkung bei der Erstellung von Brandschutzbedarfsplänen Beteiligung bei der Erstellung von Gefahrenabwehrplänen für Großschadensereignisse sowie von Sonderschutzplänen für besonders gefährdete Objekte 4.7 Aus-und Fortbildung Regelmäßige Übungsabende zur Aus- und Fortbildung Übungen auf Gemeindeebene Grundausbildung (Modul I - IV) Teilnahme an Ausbildungen auf Kreis- und Landesebene (Sonder-/Laufbahnlehrgänge) Teilnahme am Leistungsnachweis (Feuerwehrwettkämpfe) 4.8 Beschaffung, technische Logistik Aufstellung von Beschaffungskonzepten (5-Jahresplanung) für Fahrzeuge/Geräte Mitwirken bei der Ausschreibung von Fahrzeugen u. Geräten, Fremdvergaben und Reparatur in Zusammenarbeit mit dem Ordnungsamt Überwachung, Wartung, Pflege und Prüfung der gesamten Ausrüstung 4.9 Bauunterhaltung Mitwirken bei der Bauunterhaltung bei Um- u. Neubauten von Gerätehäusern in Zusammenarbeit mit dem Ordnungsamt/Bauamt 4.10 Jugendarbeit Pflege und Betreuung von Jugendgruppen innerhalb der einzelnen Löschgruppen 4.11 Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Regelmäßige Pressearbeit in Tageszeitungen und dem Mitteilungsblatt der Gemeinde Betreuung der Presse bei Einsätzen der Feuerwehr Hürtgenwald (während des Einsatzes und als Nachbereitung) Öffentlichkeitsarbeit bei eigenen Veranstaltungen und im Rahmen von Veranstaltungen anderer Vereine 4.12 Freiwillige Leistungen im Rahmen der dörflichen Gemeinschaft Begleitung von Umzügen/Prozessionen (Verkehrssicherung auf Anforderung der Polizei) Unterstützung von Vereinen des Ortes Kranzniederlegungen Brandschutzbedarfsplan 2013 Seite 13 5. Gefährdungspotenzial 5.1 Die Gemeinde Hürtgenwald Brandschutzbedarfsplan 2013 Seite 14 5.1.1 Größe und Einwohnerzahl Ortsteil Einwohnerzahl 01.09.2012 Bergstein Zerkall Brandenberg Gey Großhau Hürtgen Kleinhau Straß Horm Schafberg Vossenack Raffelsbrand Simonskall gesamt: Fläche In qkm 922 145 612 1.758 533 741 638 704 246 90 2.310 148 51 8.898 Einwohnerdichte 6,72 8,98 12,27 7,13 13,41 8 159 68 143 75 55 80 3,64 286 27,84 87,99 90 101 Besonderes Der Ausländeranteil liegt bei 5,43 %. Pendlerantei (Stand 30.06.2011): Einpendler: 915 Auspendler: 3.362 Für Übernachtungen stehen hier ca. 340 Betten in 8 Betrieben zur Verfügung (lt. Statistik IT NRW - Betriebe ab 10 Betten). Die Gesamtzahl der Gäste-Übernachtungen belief sich im Jahr 2012 auf ca. 51.000. Die maximale Ausdehnung beträgt: Nord-Süd: ca. 14,7 km (Kallbrück-Gürzenicher Bruch) Ost-West: ca. 12,4 km (Raffelsbrand-Zerkall) An das Gemeindegebiet Hürtgenwald angrenzende Kommunen: Stadt Düren Gemeinde Kreuzau Gemeinde Langerwehe Stadt Nideggen Gemeinde Simmerath Stadt Stolberg Brandschutzbedarfsplan 2013 Seite 15 5.1.2 Flächennutzung Von dem 88 qkm großen Gemeindegebiet entfallen auf: Gebäude- u. Freifläche : Betriebsfläche: Erholungsfläche: Verkehrsfläche: Landwirtschaftsfläche: Waldfläche: Wasserfläche: Flächen anderer Nutzung: 3,70 qkm 0,35 qkm 0,17 qkm 2,81 qkm 27,64 qkm 51,15 qkm 1,67 qkm 0,52 qkm (= 4,20 %) (= 0,40 %) (= 0,20 %) (= 3,20 %) (= 31,40 %) (= 58,10 %) (= 1,90 %) (= 0,60 %) 5.1.3 Topographie Tiefster Punkt: 170 m üNN (Grenze am Staubecken Obermaubach) Höchster Punkt: 566 m üNN (Bereich Jägerhaus) Höhenlage Bergstein Zerkall Brandenberg Gey Großhau Hürtgen Kleinhau Ca. 365 m Ca. 176 m Ca. 356-380 m Ca. 225-298 m Ca. 377 m Ca. 385 m Ca. 390 m Straß Horm Schafberg Vossenack Raffelsbrand Simonskall Ca. 240 m Ca. 200 m Ca. 306 m Ca. 355–479 m Ca. 479-566 m Ca. 290 m 5.1.4 Verkehrsinfrastruktur Ortsteil Bundesstraße Kreisstraße L11 L11 Bergstein Zerkall Brandenberg Gey Großhau Hürtgen Kleinhau Straß Horm Schafberg Vossenack Raffelsbrand Simonskall Landstraße Rurtalbahn 350 m L11 B 399, B 399n B 399 B 399 B 399 DB-Anlagen o. a. K 29, K 31 L 11 Gemeindestraße in km 6,56 3,24 9,09 2,83 3,91 4,30 K 31 K 29 5,13 B 399 B 399 Brandschutzbedarfsplan 2013 L 218 K 36 K 36 11,94 Seite 16 5.1.5 Löschwasserversorgung Die Löschwasserversorgung wird durch ein Hydrantennetz sichergestellt. Für die Wartung ist der Wasserleitungszweckverband Perlenbach mit Sitz in Monschau-Imgenbroich verantwortlich. Die von der Feuerwehr beim Hydranten-Winterdienst und sonst festgestellten Mängel werden an das Ordnungsamt weitergeleitet. Ferner sind sonstige Wasserentnahmestellen vorhanden: Bäche: Löschteiche: Kall, Rur und Wehebach Freizeitanlage Steinbach in Hürtgen und Freizeitanlage Bosselbach in Vossenack Teich Gut Hocherbach in Horm Wehebachtalsperre Schwimmbäder: Freibad Vossenack (während der Öffnungszeit) Lehrschwimmbecken Straß und Vossenack Schwimmbecken Gymnasium Vossenack Hotelschwimmbäder "Altes Forsthaus" und Landhotel "Kallbach" 5.1.6 Entwicklung In den letzten Jahren sind vor allem in Brandenberg Gey Hürtgen Vossenack Am Dorfplatz Dornhecke, Thea-Paulus-Straße Im Endgesfeld An der Wurzel, Kreuzheck, Neubaugebiete erschlossen worden. 5.2 Risiken 5.2.1 Wohnbebauung Die Risiken bei der Bekämpfung von Bränden im Bereich der Wohnbebauung werden in erster Linie durch die Höhe des Gebäudes, die Gebäudeart und dessen Nutzung bestimmt. In Hürtgenwald sind vornehmlich Gebäude geringer Höhe vorhanden, die meist in offener Bauweise errichtet wurden. In allen Wohngebieten ist zu jeder Tages- und Nachtzeit eine Gefährdung von Menschenleben durch Brände möglich. Hierbei geht nicht nur die Gefahr vom Feuer, sondern auch – weitestgehend und vielfach unterschätzt – von starker Rauchbildung aus. Zur Nachtzeit ist die Gefährdung größer einzustufen, da Feuer von schlafenden Personen nicht bemerkt werden können. Brandschutzbedarfsplan 2013 Seite 17 Brände in Kellergeschossen (starke Rauchentwicklung, gelagerte Gefahrenstoffe wie z. B. Lacke, Lösungsmittel, Gasflaschen pp.), Dachstuhlbrände (Gefahr der Brandausbreitung auf andere Gebäudeteile oder benachbarte Gebäude) sowie Brände bei Häusern mit Gasversorgung bergen ihre eigenen Gefahren. 5.2.2 Gewerbegebiete und gewerbliche Betriebe Gewerbegebiete sind in den meisten Fällen durch die Ansiedlung einer Vielzahl unterschiedlicher klein- und mittelständiger Betriebe gekennzeichnet, bei denen daher unterschiedlichste Risiken möglich sind. Es handelt sich um Supermärkte, Discounter, Handwerksbetriebe usw. Brände: Bei Bränden ist wieder die Unterscheidung der Intensität des Einsatzes in Bezug auf Tages- und Nachteinsätze zu berücksichtigen. Je nachdem steht die Personenrettung im Vordergrund und/oder das Eindämmen des Brandes zur Sicherung des vorhandenen Gebäudes oder zur Vermeidung eines Großbrandes. Eine Erkundung, ob gefährliche Stoffe vorhanden sind ist unerlässlich. Meist müssen diese Anlagen mit großen Wassermengen gelöscht werden. Hierdurch entsteht das Problem, das kontaminiertes Löschwasser zurückgehalten werden muss. Zuerst einmal muss aber erforderlichenfalls eine zusätzliche Wasserversorgung für die Löscharbeiten aufwendig aufgebaut werden. Technische Hilfeleistung: Die TH wird normalerweise dann erforderlich, wenn es um die Rettung von Menschen geht, die bei Unfällen mit Geräten und Maschinen zu Schaden kommen. Hierzu muss geeignetes „schweres Gerät“ (Rüstwagen oder Hilfeleistungslöschfahrzeug mit hydraulischen Rettungsgeräten und Rüstmaterialien) vorhanden sein. Umweltschutzeinsätze: Für den Einsatz bei Austritt von Gefahrenstoffen aller Art, auch in größeren Mengen, muss die Feuerwehr ausgerüstet und ausgebildet sein. Ein Unfall oder ein unsachgemäßes Umgehen kann immer dort entstehen oder eintreten, wo gefährliche Güter gehandhabt oder gelagert werden. Im Bereich von „Mischbauflächen“ treten die vorgenannten Risikoschwerpunkte grds. alle auf. Es ist jedoch ein höherer Personaleinsatz in den Fällen erforderlich, in denen der Schutz von Anwohnern bei ausgedehnten Bränden im Vordergrund steht. 5.2.3 Verkehrsflächen Bei den Verkehrsflächen steht in erster Linie die technische Hilfe bei Verkehrsunfällen im Vordergrund. Hier sind die Personenrettung und die Beseitigung auslaufender Betriebsmittel zu nennen. Die Einsätze haben ihren Schwerpunkt tagsüber, meistens zu Zeiten des Berufsverkehrs. Der Transport von gefährlichen Stoffen und Gütern erfolgt fast täglich, vor allem über die B 399 durch das Gemeindegebiet. Bei Schadensereignissen, bei denen diese Stoffe frei werden, können Menschen, Tiere sowie die Umwelt und Sachwerte gefährdet werden. Es muss beachtet werden, dass ca. 350 m der Rurtalbahn durch das Gemeindegebiet verlaufen. Hier besteht eine Absprache zwischen der Freiwilligen Feuerwehr Hürtgenwald und der Freiwilligen Feuerwehr Nideggen, die einen deutlich größere Streckenabschnitt zu betreuen hat, dass im Einsatzfall die Alarmierung der Feuerwehr Nideggen erfolgt, da dort entsprechende Gerätschaften vorgehalten werden. Brandschutzbedarfsplan 2013 Seite 18 5.2.4 Waldflächen Das Gebiet der Gemeinde Hürtgenwald besteht zu fast 60 % aus Waldflächen. Ganzjährig werden diese Waldgebiete als Naherholungsgebiet durch Wanderer, Sportler, Reiter etc. genutzt. Im Frühjahr, Sommer und Herbst kann je nach Wetterlage eine erhöhte Waldbrandgefahr bestehen. Die Waldgebiete reichen nur an einigen Stellen an die unmittelbare Wohnbebauung. Hier wäre ein Löschwassereinsatz über das vorhandene Hydrantennetz teilweise mit langer Schlauchleitung möglich. Für die übrigen Waldflächen muss erschwerend bei möglichen Löscheinsätzen ein Pendelverkehr eingerichtet werden. Einsätze dieser Art bedürfen somit entsprechender Ausrüstung mit Fahrzeugen und Material sowie einer hohen Mannschaftsstärke. 5.2.5 Sonstige Risiken Zu den sonstigen Einsätzen zählen die Tierrettungen, Sturmeinsätze sowie bedingt auch Hochwassereinsätze. Insbesondere hat sich bei den Sturmeinsätzen in letzter Zeit gezeigt, dass bei diesen Gefährdungen für die öffentliche Sicherheit und Ordnung neben einem hohen Personalaufwand auch geeignetes Gerät vorhanden sein muss. Brandschutzbedarfsplan 2013 Seite 19 5.2. 6 Risikoanalyse Ortsteil Wohnbebauung Bergstein offene und geschlossene Bebauung überwiegend Gebäude geringer Höhe Gebäudealter überwiegend ab 1945 geschlossene Bebauung überwiegend Gebäude geringer Höhe Gebäudealter überwiegend ab 1945 offene und geschlossene Bebauung überwiegend Gebäude geringer Höhe Gebäudealter überwiegend ab 1945 offene und geschlossene Bebauung überwiegend Gebäude geringer Höhe Gebäudealter überwiegend ab 1945 offene und geschlossene Bebauung überwiegend Gebäude geringer Höhe Gebäudealter überwiegend ab 1945 offene und geschlossene Bebauung überwiegend Gebäude geringer Höhe Gebäudealter überwiegend ab 1945 offene und geschlossene Bebauung überwiegend Gebäude geringer Höhe Gebäudealter überwiegend ab 1945 offene und geschlossene Bebauung überwiegend Gebäude geringer Höhe Gebäudealter überwiegend ab 1945 geschlossene Bebauung überwiegend Gebäude geringer Höhe Gebäudealter überwiegend ab 1945 geschlossene Bebauung überwiegend Gebäude geringer Höhe Gebäudealter überwiegend ab 1945 offene und geschlossene Bebauung überwiegend Gebäude geringer Höhe Gebäudealter überwiegend ab 1945 Siedlungsgebiet überwiegend Gebäude geringer Höhe Gebäudealter fast ausschl. ab 1951 offene und geschlossene Bebauung zum großen Teil historische Gebäude Zerkall Brandenberg Gey Großhau Hürtgen einschl. Siedlung Kleinhau einschl. Siedlung Straß Horm Schafberg Vossenack einschl. Gymnasium Raffelsbrand Simonskall Brandschutzbedarfsplan 2013 Gewerbe-/Industriebetriebe ./. Landwirtschaftsbetriebe große Waldfläche Besonderheiten große Grundschule Hist. Gebäude 2 St. Papierfabrik Teilw. Chemikalien in Gewässernähe ./. ./. große große große Kindergarten Dorfgemeinschaftshaus ./. große große Kindergarten Pfarrzentrum ./. mittlerer große Dorfgemeinschaftshaus ./. große große viele landwirtschaftliche Betriebe Einkaufszentrum, Nahversorgung m. 4 großen 4 kleineren Verkaufsstellen, Biogas-Anlage große große Schulzentrum, Rathaus, Kindergarten, Biogas-Anlage, Siedlerhöfe, Jugendzeltplatz, Nahversorgungsmärkte mittlere ./. ./. Grundschule Gewerbegebiet einschl. Deponie und Sortieranlage ./. ./ . ./. mittlere kleinere Gewerbegebiet einschl. „Bio-Energie“ große große ./. große große 5 Beherbergungsbetriebe ./. große Seite 20 Mülldeponie Seniorenheim, Gymnasium, Grundschule, Kindergarten, Dorfgemeinschaftshaus Siedlerhöfe, Jugendwaldheim, unzureichende Löschwasserversorgung denkmalgeschützte Bauten aus dem Mittelalter Risiken Bebauung / Nutzung (die Prozentzahlen sind Schätzwerte) Altenheime 75 1 - - Zerkall 99 1 5 20 75 - - Brandenberg 100 0 5 20 75 - Gey 98 2 5 20 75 Großhau 99 1 5 20 Hürtgen 95 5 - Kleinhau 100 0 Straß 100 Horm Gebäude ab 1945 besondere Industriebetriebe Kindergärten 20 Schulen 5 Gebäude älter als 1900 2 Geb. nicht geringer Höhe 98 Geb. geringer Höhe Ortsteil Bergstein Versammlungsstätten Anzahl Gebäude 1900 - 1945 Angabe in % Geb. unter Denkmalschutz 5.2.7 Forum -- - Pfarrhaus Pfarrkirche -- Infopunkt Nationalpark Papierfabrik Zerkall 1 - -- Dorfgemeinschaftshaus -- - 1 - -- -- 75 - - - Frenkstraße 40 Turnhalle Pfarrzentrum Dorfgemeinschaftshaus 1 99 - - - -- -- - 1 99 2 1 - Kapelle 0 1 4 95 1 - - Maubacher Straße 2 1 Gaststättensaal Schützenheim Aula der Haupt-/ Realschule, Jugendzeltplatz Sportheim 99 1 1 4 95 - - - -- -- ehemalige Mülldeponie (DDG, AWA) Schafberg 100 0 - 1 99 - - - -- -- -- Vossenack 98 2 5 20 75 2 1 1 -- Raffelsbrand 100 0 - - 100 - - - Forsthaus Jägerhaus Schützenheim, 2 Schul-Aulas Holzpelletsanlage Dorfgemeinschaftshaus Jugendwaldheim -- Simonskall 100 0 50 25 25 - - - 5 Gebäude Haus des Gastes Brandschutzbedarfsplan 2013 Seite 21 -- Nahversorgungszentrum Biogasanlage -- -- 5.3 Szenarien Einsatz 27.03.2010: Ausströmendes Gas in Simonskall Informationen zum Einsatzablauf Am Samstag, dem 27.03.2010, wurde die Feuerwehr Hürtgenwald um 12:29 Uhr alarmiert. In einem Wohnhaus in Simonskall hatten die Bewohner starken Gasgeruch im Keller bemerkt. Nach dem Eintreffen der ersten Einsatzkräfte und ersten Erkundungen, wurden die Einsatzstelle weiträumig abgesperrt und die Bewohner des Hauses evakuiert. Nach umfangreichen Messungen unter umluftunabhängigem Atemschutz konnte ein Leck am Ventilblock des Flüssiggasbehälters als Ursache für das Ausströmen des Gases lokalisiert werden. Nachdem sich die Wehrleute Zugang zum unterirdischen Flüssiggastank verschafft hatten und das Hauptabsperrventil des Tanks geschlossen wurde, konnte der Gasaustritt gestoppt werden. Nach einer Durchlüftung des Kellerraums konnte der Einsatz abgeschlossen werden. Einsatz 05.06.2011: Überflutete Straße in Bergstein Informationen zum Einsatzablauf Am Sonntag, dem 05. Juni 2011, wurde die Löschgruppe Bergstein zu einer überfluteten Straße in Bergstein gerufen. Die Einsatzstelle befand sich auf der Burgstraße, direkt vor dem Feuerwehrgerätehaus. Die Straße war auf ca. 20 m vollständig überflutet. Dadurch drohte auch Wasser in ein angrenzendes Wohnhaus einzudringen. Mit der eingesetzten Tauchpumpe konnte das Regenwasser abgepumpt werden. Bei der Erkundung der Einsatzstelle wurde außerdem festgestellt, dass wenige Meter von der überfluteten Stelle entfernt, ein Kanaldeckel durch Regenwasser hochgedrückt wurde. Mit Verkehrsleitkegeln wurde die Gefahrenstelle abgesperrt, bis der Regen nachließ. Danach konnte der Deckel wieder eingesetzt werden. Zusätzlich kam es fast zeitgleich zu einem zweiten Einsatz in Bergstein. In der Kallstraße war ein Keller mit Wasser vollgelaufen. Da die LG Bergstein noch in der Burgstraße eingebunden war, wurde hierzu die Löschgruppe Hürtgen alarmiert. Brandschutzbedarfsplan 2013 Seite 22 Einsatz 27.07.2012: Unwetter in Hürtgenwald Informationen zum Einsatzablauf Am Freitag, dem 27.07.2012, ab 15:34 Uhr, wurden die Einsatzkräfte der Freiwilligen Feuerwehr Hürtgenwald gleich zu mehreren Einsätzen alarmiert. Infolge eines schweren Gewitters mit heftigen Sturmböen (sog. „downburst“ > stark abwärts gerichtete Luftströmung, in Bodennähe in die Horizontale umgelenkt; mit Windgeschwindigkeiten von über 100-150 km/h in einer Breite von 5-10km > Quelle: http://www.huertgenwaldwetter.de/ ) waren Keller vollgelaufen und Bäume entwurzelt sowie abgeknickt worden. Nach den ersten Alarmierungen durch die Leitstelle des Kreises Düren wurde klar, dass es eine Flut von Einsatzbrennpunkten abzuarbeiten galt. So wurde die Unwettereinsatzzentrale der Gemeinde Hürtgenwald im Feuerwehrgerätehaus in Hürtgen besetzt, von wo aus nun die Einsätze koordiniert wurden. Die Ortschaften Bergstein, Zerkall, Simonskall und Raffelsbrand waren durch die starken Windböen besonders betroffen. Hier mussten umgefallene Bäume von Verkehrswegen und aus Versorgungsleitungen entfernt werden. Einige Telefon- und Stromleitungen waren durch das Bruchholz beschädigt worden und so wurden durch die Feuerwehr auch die Versorgungsunternehmen in die Einsätze einbezogen. Zeitweise waren Ortschaften ohne Telefon und Stromversorgung und Straßen mussten vollständig gesperrt werden. In die Einsätze waren alle Löschgruppen der Gemeinde Hürtgenwald eingebunden, dabei bildete die LG Straß die Grundsicherung und die strategische Reserve. Brandschutzbedarfsplan 2013 Seite 23 Folgende Einsatzlagen mussten von den Löschgruppen abgearbeitet werden: Raffelsbrand B 399: umgestürzter Baum (LG Vossenack) K 36 Richtung Simonskall: umgestürzte Bäume (LG Vossenack) Straße Richtung Mestrenger Mühle: mehrere umgestürzte Bäume (LG Vossenack) Kalltal nähe Mestrenger Mühle: umgestürzte Bäume auf 20 kV-Leitung (LG Vossenack) L 218 „Panoramastraße“: umgestürzte Bäume (LG Hürtgen) L 218 „Panoramastraße“: ca. 1 m über der Fahrbahn hängende 20kVHochspannungsleitung (LG Hürtgen) Campingplatz Brück: umgestürzte Bäume (LG Hürtgen) Ortsbereich Bergstein: umgestürzter Baum (LG Hürtgen) L11 und Ortsbereich Zerkall: mehrere umgestürzte Bäume auf Fahrbahn und Wohnhäuser, abgerissenen Hochspannungsleitungen (LG Bergstein, Gey, Großhau, Hürtgen) Ortsbereich Bergstein: Keller unter Wasser (LG Bergstein) Es waren ca. 60 Einsatzkräfte der Feuerwehr Hürtgenwald am Einsatzgeschehen beteiligt. Die letzten Einsatzkräfte rückten um ca. 21:30 Uhr wieder in ihre Gerätehäuser ein. Einsatz 28.09.2010: Tödlicher Verkehrsunfall bei Raffelsbrand Informationen zum Einsatzablauf Am 28.09.2010 um 22:38 Uhr wurden die Löschgruppe Vossenack sowie der Rüstzug (LG Hürtgen und LG Großhau) der Freiwilligen Feuerwehr Hürtgenwald zu einem Verkehrsunfall in Raffelsbrand alarmiert. Gemeldet war ein Unfall mit mehreren Beteiligten, bei der eine Person noch im Fahrzeug eingeklemmt war. Die Unfallstelle lag auf der Bundesstraße 399 an der Einmündung zur Landstraße 24. Das Unfallfahrzeug war von der Fahrbahn abgekommen, hatte zwei Verkehrschilder aus ihrer Verankerung gerissen, sich mehrfach überschlagen und war erst 60 m weiter in einer Wiese zum Stehen gekommen. Der PKW war mit fünf Insassen besetzt, hiervon waren vier schwer verletzt, davon eine Person eingeklemmt. Für den Fahrer kam jede Hilfe zu spät, er verstarb noch an der Einsatzstelle. Während der Rettungsdienst die Verletzten versorgte, konzentrierte sich das Augenmerk der Feuerwehrkräfte auf die Befreiung der eingeklemmten Person, sowie auf die Absicherung der Unfallstelle. Nach dem auch der Eingeklemmte befreit und dem Rettungsdienst übergeben werden konnte, blieben die Einsatzkräfte noch vor Ort, um die Einsatzstelle für die Ermittlungen von Polizei und Sachverständigen auszuleuchten. Brandschutzbedarfsplan 2013 Seite 24 Einsatz 24.12.2011: Verkehrsunfall in Straß Informationen zum Einsatzablauf Am Samstag, dem 24.12.2011, wurde der Löschzug Nord (LG Großhau, LG Gey, LG Straß und der ELW Hürtgenwald) der Freiwilligen Feuerwehr Hürtgenwald um 14:14 Uhr zu einem Verkehrsunfall zur Kreuzung B399 und K31 in Richtung Straß gerufen. Hier waren zwei PKW`s im Kreuzungsbereich kollidiert und es wurde ein Fahrzeugbrand gemeldet. Die Insassen der beiden Fahrzeuge wurden nur leicht verletzt. Die Feuerwehr sicherte die Unfallstelle ab, der gemeldete Fahrzeugbrand entpuppte sich als Dampf von auslaufenden Betriebsmitteln, die von der Feuerwehr aufgenommen wurden. Während des Einsatzes war die B 399 komplett gesperrt und der Verkehr wurde über die Ortslagen Gey und Straß umgeleitet. Nach dem Abtransport der Unfallfahrzeuge durch ein Abschleppunternehmen und einer Reinigung der Fahrbahn durch die Feuerwehr, gab die Polizei die Straße wieder für den Verkehr frei. Einsatz 17.01.2012: Verkehrsunfall auf der B399 bei Großhau Informationen zum Einsatzablauf Am Dienstag, dem 17.01.2012, wurde die Löschgruppe Großhau der Freiwilligen Feuerwehr Hürtgenwald um 20:59 Uhr zu einem Verkehrsunfall auf der B 399 in Höhe der Ortslage Großhau gerufen. Hier war ein PKW aus der Kurve getragen worden und kollidierte mit zwei entgegenkommenden Fahrzeugen. Bei der Kollision entstand erheblicher Sachschaden an allen beteiligten Autos. Die Insassen wurden nur leicht verletzt. Die Feuerwehr sicherte die Unfallstelle ab und nahm die ausgelaufenen Betriebsmittel mittels Bindemittel auf. Während des Einsatzes war die B 399 komplett gesperrt und der Verkehr wurde über die Ortslage Großhau umgeleitet. Nach dem Abtransport der Unfallfahrzeuge durch ein Abschleppunternehmen und der Reinigung der Fahrbahn durch die Feuerwehr, gab die Polizei die Straße wieder für den Verkehr frei. Brandschutzbedarfsplan 2013 Seite 25 Einsatz 05.04.2011: Kaminbrand in Straß Informationen zum Einsatzablauf Am Dienstag, dem 05.04.2011, wurde der Löschzug Nord (LG Straß, Gey und Großhau) der Freiwilligen Feuerwehr Hürtgenwald gegen 18:50 Uhr zu einem Kaminbrand nach Straß alarmiert. Nach dem Eintreffen der Einsatzkräfte und erster Erkundung durch den Einsatzleiter stellte sich heraus, dass der Kamin definitiv mit starker Rauchentwicklung brannte. Auch war Rauch in den Dachboden eingedrungen. Während der Kontrolle des Kamins im Wohngebäude wurde die Drehleiter (DLK) des FTZ des Kreises Düren in Stellung gebracht. Anschließend wurde der Kamin von der DLK vom anwesenden Bezirksschornsteinfegermeister gekehrt. Des Weiteren wurde der Dachboden gelüftet und der Wohnbereich mittels Wärmebildkamera kontrolliert. Hier wurde keine außergewöhnliche Feststellung gemacht. Einsatz 22.02.2012: Containerbrand in Horm Informationen zum Einsatzablauf Am Mittwoch, dem 22.02.2012, um 18:53 Uhr, wurden die LG Straß und LG Gey, der Freiwilligen Feuerwehr Hürtgenwald, zu einem Containerbrand nach Horm gerufen. Auf dem Gelände der Restmüllverwertungsanlage (AWA), im Bereich der Annahme für Privatentsorger, brannte ein Müllgroßcontainer in voller Ausdehnung. Die ersten Einsatzkräfte vor Ort alarmierten unmittelbar nach ihrem Eintreffen die LG Großhau zur Unterstützung nach. Ausgerüstet mit schwerem Atemschutz wurde das Feuer mittels eines Schaumrohres bekämpft. Als schwierig stellte sich die Löschwasserversorgung dar, denn der nächste Unterflurhydrant befand sich mehrere hundert Meter entfernt. So musste die Löschwasserversorgung mit Tanklöschfahrzeugen im Pendelverkehr sichergestellt werden. Brandschutzbedarfsplan 2013 Seite 26 Um eventuelle Glutnester ausfindig zu machen, wurde vom Feuerschutztechnischen Zentrum des Kreises Düren, eine Wärmebildkamera angefordert. Nach ca. 1,5 Stunden Löscharbeit konnte „Feuer aus“ gemeldet und die Einsatzstelle an die Betreiberfirma übergeben werden. Einsatz 11.01.2011: Reiterhof brannte in Hürtgen Informationen zum Einsatzablauf/Bericht des Einsatzleiters 1. Allgemeines/Alarmierung/Anfahrt Am frühen Dienstagabend, dem 11.01.2011, wurden der LZ Süd und zusätzlich die LG Straß der Freiwilligen Feuerwehr Hürtgenwald gegen 18:50 Uhr zu einem Brandeinsatz alarmiert. Gemeldet war ein Zimmerbrand (Stichwort BD2) in der Hürtgener Siedlung (Wittscheidter Straße). Auf der Anfahrt wurde das Stichwort auf BD 3 (Dachstuhlbrand) erhöht, so dass für die gesamte Hürtgenwalder Wehr Vollalarm ausgelöst wurde. Die Schadenslage war ebenfalls schon auf der Anfahrt über mehrere hundert Meter erkennbar. An Bord des ELW 1 (4-11-1) alarmierte der spätere Einsatzleiter zusätzlich eine zweite Drehleiter; gleichzeitig wurde das LF (442-1) aus Vossenack angewiesen, direkt vom alten Freibad an der Grillhütte Bosselbach eine Wasserversorgung (1-B-Leitung) mittels Schlauchanhänger aufzubauen. Die Siedlung Hürtgen (Wittscheidter Straße/Burgbergstraße) liegt unweit des Ehrenfriedhofs Hürtgen linksseitig zwischen Hürtgen und Vossenack und verbindet u.a. auch die B399 und die L218. Die gesamte Siedlung besteht aus 16 Wohnhäusern und (auch ehemaligen) landwirtschaftlichen Anwesen, wobei die meisten Gebäude Anfang der 1950er Jahre erbaut wurden. Die Wasserversorgung ist durch eine „80er“ Leitung mit neun Unterflurhydranten für den "kleinen" Einsatz sichergestellt. Für etwaige Einsätze, bei denen weitaus mehr Wasser benötigt wird, kann eine Wasserversorgung über lange Wegestrecke vom alten Freibad an der Grillhütte Vossenack, einem offenen Gewässer an der Steinbachanlage Hürtgen und einer 250er Leitung am Pelletswerk Germeter aufgebaut werden. Hier müssen je nach Objekt Wegestrecken zwischen 1 und 3 km errichtet werden Brandschutzbedarfsplan 2013 Seite 27 2. Einsatzobjekt Beim eigentlichen Einsatzobjekt handelt es sich um ein landwirtschaftliches Anwesen mit angebauter Reithalle. Insgesamt ist dieses Gebäude in einer T-Form angeordnet, wobei ein Schenkel Wohnbereiche, einer die Reithalle und einer Stallungen und Lagerfläche bildet. Das Objekt besteht aus massiver Bauweise mit harter Bedachung (Betondachpfannen) über einem Teil der Wohnbereiche. Der Rest ist mit Eternitplatten überdacht. Ursprüngliche Errichtung des Wohngebäudes mit Stall (linker Flügel) war Anfang der 1950er Jahre, wobei der angrenzende Winkelbau Ende der 1950er Jahre und die Reithalle Mitte der 1990er Jahre angebaut wurden. 1977 fiel dieses Gebäude schon einmal nach einem Blitzeinschlag den Flammen zum Opfer. 3. Einsatzlage Bei Ankunft des 4-11-1 an der Einsatzstelle ergab sich folgende Lage: Ungefähr zehn Meter links vom Schnittpunkt aller drei Schenkel der T-Form schlugen ca. 2-4 Meter hohe Flammen aus dem Dachstuhl heraus (erste Durchzündung noch vor Eintreffen der Feuerwehr). Zum Zeitpunkt des Brandausbruches waren ca. 15 Personen vor Ort, welche u.a. in der Reithalle Reitunterricht absolvierten. Insgesamt befanden sich ca. 20 Pferde im Stall und in der Reithalle. Nach Erkundung durch den Einsatzleiter und Befragung einiger Beteiligter stellte sich heraus, dass sich keine Personen und Tiere im Objekt befanden. Die komplette Straße (ca. 5-6 Meter breit) war auf der Seite des Einsatzobjektes mit ca. zehn PKW beparkt. Starke Rauchentwicklung und Funkenflug gingen vom Brand aus, welcher durch starken Westwind zusätzlich angefacht wurde. Aufgrund der räumlichen Enge auf der Straße erwies es sich als äußerst schwierig, die anrückenden Fahrzeuge in einer taktisch vernünftigen Weise aufstellen zu lassen. Bis die Wasserversorgung vom alten Freibad am Bosselbach aufgebaut war, wurde ein LF 16 von einem TLF 16/25 gespeist, welches die Wasserentnahme über einem Unterflurhydranten ermöglichte. Seitens des eingetroffenen Mitarbeiters des Wasserversorgers wurde ermöglicht, dass über die 80er Leitung kurzfristig eine höhere Wasserlieferungsmenge mit stärkerem Wasserdruck möglich war. In der Anfangsphase wurden zwei Trupps unter Atemschutz (PA) zur Vorderseite und Rückseite des Gebäudes jeweils mit C-Rohr zur Brandbekämpfung vorgeschickt. Da es sich im Verlauf der Anfangsphase herausstellte, dass der Angriff von außen mit den vorangegangen Trupps nicht den erwünschten Erfolg brachte, wurde im Hof die DLK des FTZ in Stellung gebracht. Dazu musste das in der Hofeinfahrt, aufgrund der mit PKW beparkten Straße, abgestellte LF 16 zur Seite gefahren werden. Eine Aufstellung der DLK auf der Straße war aufgrund starker Rauchentwicklung, einer Vielzahl von Bäumen und einen Stromleitung nicht möglich. Auf der Rückseite des Gebäudes wurden mehrere Gasflaschen von einem Balkon geräumt, da die Gefahr der Brandausbreitung auf diesen Bereich zu groß war. Nach Einsatz des Wasserwerfers der im Hof stehenden DLK wurde der Erfolg der Löschmaßnahmen langsam ersichtlich. Dennoch war eine weitere Durchzündung nicht zu vermeiden. Die zweite DLK (Kreis Aachen) wurde seitlich des Gebäudes in einer halbwegs befestigten Wiese aufgestellt. Insgesamt waren bis zu zehn Trupps unter PA gleichzeitig im Einsatz. Der endgültige Löscherfolg wurde durch das massive Vorgehen im Innenangriff der vorgerückten Trupps erreicht, so dass nun „Feuer unter Kontrolle“ gemeldet werden konnte. Ca. 1,5 Stunden nach Alarmierung war der ebenfalls alarmierte ELW 3 mit der anwesenden FÜG einsatzbereit. Dies erwies sich als äußerst hilfreich für die Einsatzleitung. Im ELW 3 wurde u.a. eine Sofortmeldung an die Bezirksregierung aufgesetzt, die nur noch vom Einsatzleiter zustimmend unterschrieben werden musste. Brandschutzbedarfsplan 2013 Seite 28 Während des gesamten Einsatzes wurden im ELW 3 mehrere Lagebesprechungen incl. Einsatzleiter durchgeführt. Im Verlauf des Einsatzes verschaffte sich unter Begleitung des Einsatzleiters der anwesende stellv. Kreisbrandmeister Herkenrath einen Überblick über die Einsatzstelle. Um weiterhin genügend Wasser am Einsatzobjekt zu erhalten, wurde zusätzlich eine Doppel-B-Leitung zur 250er-Leitung am Pelletswerk verlegt. Gegen 23:30 Uhr konnte "Feuer aus" gemeldet werden. Die Wohnungen wurden weiterhin mit einer Wärmebildkamera auf etwaige Glutnester kontrolliert. 4. Weiteres (stichpunktartig) Bürgermeister und Bereitschaftsdienst der Gemeinde Hürtgenwald über einen großen Zeitraum des Einsatzes vor Ort mehrere Pressevertreter vor Ort THW-Ortsbeauftragter zur baulichen Beratung vor Ort Verpflegung über den gesamten Einsatzzeitraum durch DRK sichergestellt Notfallseelsorger zur Betreuung der 15 Betroffenen (Eigentümer, Pferdebesitzer) vor Ort insgesamt wurden 220 B-Längen verlegt; dies entspricht einer Strecke von 4,4 km! Einsatzdauer incl. Brandwachen ca. 13 Stunden Besonders zu erwähnen ist die überragende Unterstützung durch einen Nachbarhof. Dort konnten während des gesamten Einsatzes Räumlichkeiten von der Feuerwehr und den Betroffenen genutzt werden. Des Weiteren konnte ein Zelt des DRK im Innenhof des Nachbarn aufgebaut werden. Der Einsatz endete am 12.02.11 gegen 12.30 Uhr. Brandschutzbedarfsplan 2013 Seite 29 Einsatz 02.09.2012: Großbrand in der Rotte des Entsorgungs- und Logistikcenters (ELC) der AWA in Horm Informationen zum Einsatzablauf Am Sonntag, dem 02.09.2012, wurden der Löschzug Nord und der ELW 1 der Freiwilligen Feuerwehr Hürtgenwald um 9:49 Uhr zu einer unklaren Rauchentwicklung auf die K29 in Höhe der Ortslage Horm alarmiert. Beim Eintreffen der ersten Einheiten konnte eine Rauchentwicklung auf dem Firmengelände der dort ansässigen Restmüllverwertungsanlage festgestellt werden, so dass umgehend das Einsatzstichwort auf BD4 erhöht wurde. Nach der ersten Erkundung ergab sich folgendes Lagebild: Die Restmüllverwertungsanlage besteht aus einer Halle, die durch F90-Wände baulich in mehrere Abschnitte unterteilt ist. Aus einem Hallenabschnitt (ca. 40 m x 50 m) drang Rauch ins Freie. Der Zugang zu diesem Bereich war von mehreren Seiten aus möglich. Wie sich im Laufe des Einsatzes herausstellte, befanden sich im betroffenen Hallenbereich sechs Müllrotten. Diese werden von einer Seite aus mit Müll gefüllt und dieser wird dann anschließend über ein Transportsystem langsam zum anderen Ende der Rotte befördert. Jede dieser Rotten ist dabei ca. 3 m hoch, 4 m breit, 35 m lang und mit Stahlbeton umschlossen. Zu Beginn wurde ein Innenangriff von der südlichen Gebäudeseite aus vorgetragen. Nach Eintreffen des Löschzuges Süd wurde dann auch von der nördlichen Seite ein Trupp ins Gebäude geschickt. Nach kurzer Zeit konnte von außen eine zunehmende Rauchentwicklung (tief schwarzer Rauch) festgestellt werden. Die steigende Brandintensität wurde auch durch die vorgehenden Trupps bestätigt, die bereits Deformationen von Stahlträgern beobachten konnten. Da sich auch eine Rauchgasdurchzündung abzeichnete, wurden umgehend alle Kräfte zum Rückzug aufgefordert und nur noch ein Außenangriff vorgetragen. Im weiteren Einsatzverlauf wurden insgesamt sieben Einsatzabschnitte gebildet: Brandbekämpfung I (Süden), Brandbekämpfung II (Norden), Brandbekämpfung III (Osten), Bereitstellung Atemschutz, Wasserversorgung, Messen und Betreuung. Weiterhin wurde ein Bereitstellungsraum auf der Kreisstraße 29 eingerichtet. Brandschutzbedarfsplan 2013 Seite 30 Da neben den bodengebundenen Strahlrohren immer mehr Wasserwerfer eingesetzt wurden und zeitweise bis zu sechs Drehleitern mit Wenderohren im Einsatz waren, war die vorhandene Löschwasserversorgung schnell ausgeschöpft. Daher musste eine Wasserversorgung über lange Wege von Kufferath aus und dem noch weiter entfernten Mühlenteich aufgebaut werden. Insgesamt wurden dabei vier B-Leitungen mit einer Länge von jeweils ca. 3,5 km aufgebaut, um die Löschwasserversorgung sicherzustellen. Da nicht ausgeschlossen werden konnte, dass der betroffene Hallenbereich statisch instabil ist, konnte über die gesamte Einsatzdauer kein erneuter Innenangriff vorgetragen werden. Es stellte sich aber nach und nach heraus, dass der Brand sich nur noch auf die sechs Rotten beschränkte. Da diese aber ca. 2 m hoch mit Müll gefüllt waren und aufgrund der unklaren Statik nicht geräumt werden konnten, wurde zunächst Wasser mit Netzmittel und später Löschschaum zur Brandbekämpfung eingesetzt. Um den Schaum möglichst tief in die Rotten einzubringen, wurde ein Schaumrohr auf einem betriebseigenen Teleskopmastfahrzeug angebracht und der Teleskopmast dann in die Rotten ausgefahren. Dies wurde abwechselnd bei allen Rotten durchgeführt. Da die Rotten nur von der südlichen Seite von außen zugänglich waren und der Teleskopmast auch nicht das Ende der Rotten erreichen konnte, wurde nach und nach auch die nördliche Wand geöffnet und der Schaumangriff auch von dieser Seite aus vorgenommen. Insgesamt zogen sich die Öffnungs- und Löscharbeiten zunächst bis in den späten Montagabend hin. Da nicht ausgeschlossen werden konnte, dass sich noch Glutnester in dem in den Rotten verbliebenen Müll befinden, wurde eine Brandsicherheitswache eingerichtet. Diese musste bis zum Dienstagabend immer wieder aufflammende Glutnester ablöschen. Die Einsatzstelle wurde am Dienstagabend dem Betreiber übergeben. Während der gesamten Einsatzdauer wurde durch Meßeinheiten die Schadstoffbelastung in den angrenzenden Ortschaften überwacht. Hierbei konnte noch in weiter Entfernung eine Geruchsbelästigung festgestellt werden. Grenzwerte wurden dabei nicht überschritten. Messungen wurden dabei ebenfalls durch das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) mit einem Spezialfahrzeug durchgeführt. Durch den hohen Bedarf an Feuerwehrkräften und Material wurden während dem Einsatzverlauf nach und nach Feuerwehren aus dem gesamten Kreisgebiet und den angrenzenden Kreisen angefordert. Zudem waren THW und DRK über einen Großteil der Einsatzdauer vor Ort. Das THW hat dabei die Arbeiten mit der Bereitstellung einer Hubarbeitsbühne und dem Ausleuchten der gesamten Einsatzstelle unterstützt. Durch das DRK wurden in der Anfangsphase Rettungsmittel zum Schutz der Einsatzkräfte gestellt und über die gesamte Einsatzdauer auch eine Verpflegung sichergestellt. Die Einsatzleitung wurde durch die Führungsunterstützungsgruppe des Kreises Düren (FüG) unterstützt, so dass eine stabsmäßige Führung mit den verschiedenen Sachgebieten (S1 – Brandschutzbedarfsplan 2013 Seite 31 S6), der IUK-Einheit (Information und Kommunikation) und verschiedenen Fachberatern über eine lange Zeit gewährleistet war. Insgesamt waren am Sonntag bis zu 270 Einsatzkräfte vor Ort, am Montag waren es bis zu 100 Einsatzkräfte. Der Grundschutz im Gemeindegebiet wurde während der Einsatzdauer durch wechselnde Kräfte aus verschiedenen Kommunen des Kreises sichergestellt. Diese wurden an der Rettungswache in Kleinhau stationiert und konnten auch in der dortigen Rettungswache übernachten. Bei dem Einsatz wurden glücklicherweise weder Betriebsangehörige noch Einsatzkräfte verletzt. 5.4 Statistik der Feuerwehr Zur Abschätzung des Gefährdungspotentials ist ein Überblick über die geleisteten Einsätze ein klarer Anhaltswert. Das Gefährdungspotential ergibt sich aus den Objekten, die in der Gemeinde vorhanden sind (siehe Tabellen 5.2.6 und 5.2.7). Die Statistik ist nach Löschgruppen gegliedert, deren Namen wie folgt abgekürzt sind: Bergstein: Gey: Großhau: Hürtgen: Straß: Vossenack: BS GY GH HÜ ST VO Die Einsätze in den jeweiligen Orten werden in der Regel durch die ortsansässige Löschgruppe abgewickelt. Folgende Orte verfügen über keine eigene Löschgruppe und werden mit betreut von der Zerkall, Brandenberg Kleinhau Horm, Schafberg Raffelsbrand, Simonskall Löschgruppe Bergstein Löschgruppe Großhau Löschgruppe Straß Löschgruppe Vossenack Brandschutzbedarfsplan 2013 Seite 32 Einsatzstatistik 1 1 1 1 1 1 BD Kamin 2 1 Vossenack FZB 1 Straß Böswilliger Alarm Hürtgen 2 Großhau 8 Gey 4 Bergstein Bergstein 8 Vossenack Vossenack 4 Straß Straß 4 Hürtgen Hürtgen 8 Großhau Großhau 8 Gey Gey 2 Bergstein Bergstein 8 2 2 1 1 1 1 1 1 7 2 1 8 1 7 1 1 1 1 3 2 BD 1 3 BD 2 2 2 1 1 1 2 2 4 BD 3 1 1 2 1 1 1 1 1 1 1 2 2012 Vossenack Vossenack 2 Straß Straß 2 2011 Hürtgen Hürtgen 8 Großhau Großhau 2010 Gey Fehlalarm/BMA 2009 Bergstein 2008 Gey 5.4.1 1 2 2 4 4 1 1 1 1 1 1 2 1 2 2 3 2 1 2 1 1 1 1 1 1 3 2 1 3 7 1 2 3 1 1 3 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 BD 4 1 1 1 2 2 1 4 4 7 3 3 2 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 2 2 2 2 2 2 2 1 2 1 1 2 1 4 BDW 3 1 Überörtliche Hilfe GSG 1 Gasalarm Öl / Ölspur 2 3 Person eingeklemmt 3 2 4 3 2 1 1 1 1 8 1 2 5 1 2 1 1 3 1 2 2 4 5 3 1 3 2 2 1 2 2 2 2 1 2 2 2 3 3 6 6 1 1 1 1 14 1 2 3 1 2 2 3 2 Tier 1 3 2 1 6 3 technische Hilfe 6 2 1 2 4 4 5 6 7 5 7 2 4 2 2 5 23 15 22 17 30 17 19 25 25 14 25 21 10 22 41 13 Brandschutzbedarfsplan 2013 16 91 64 86 Seite 33 5 3 3 Person hinter Tür Summe Einsätze Gesamte Einsätze Hürtgenwald 1 2 2 1 1 2 2 14 14 34 2 4 3 1 2 1 1 1 3 3 1 1 1 1 4 1 4 7 5 2 3 4 5 11 5 8 5 6 3 7 18 27 17 24 17 28 28 24 21 34 14 39 81 84 5.4. 2.1 Einsatzaufschlüsselung 2011 Brandschutzbedarfsplan 2013 Seite 34 5.4.2.2 Einsatzaufschlüsselung 2012 Brandschutzbedarfsplan 2013 Seite 35 5.4.3 Auswertung Der Bereich der technischen Hilfe überwiegt in allen Löschgruppen. Die meisten Einsätze sind hierbei die nach Verkehrsunfällen (Abstreuen und Reinigung der Fahrbahn), aber auch das Abstreuen von Ölspuren sowie die Entfernung von Wind- und Schneebruch von Bäumen. Weiterhin hat sich die technische Hilfe in Bezug auf das Retten von Tieren, insbesondere die Übergabe von Hunden ans Tierheim, in ihrer Anzahl erhöht. Ein Viertel aller Einsätze sind Brandeinsätze, die sich auf die unterschiedlichen Brandstichworte BD 1-4 sowie auf Kamin- (BDK) und Fahrzeugbrände (FZB) erstrecken. In den letzten Jahren kam es vermehrt zu Großbränden. Waldbrände sind dank des frühen Entdeckens meist schnell unter Kontrolle. Es handelte sich bisher in den meisten Fällen um Kleinbrände, die mit geringem Aufwand zu bewältigen waren. Hochwassereinsätze sind aufgrund der topografischen Lage der Gemeinde eher gering. Die Anzahl der Einsätze „Verkehrsunfall mit eingeklemmten Personen“ (Schwerpunkt: B 399, B 399n, L 24 und L 218) liegt im Schnitt bei ca. vier Einsätzen/Jahr. GSG-Unfälle sind eher selten. Strahlenschutz-Einsätze gab es bisher noch nicht. Fehlalarme, verursacht durch jemand sieht irgendwo Rauch aufsteigen und ruft mittels Handy die Feuerwehr oder böswillige Alarme, sind weiter gesunken. Die Statistik der „bearbeiteten“ Jahre zeigt einen gleichbleibenden Trend der Einsatzzahlen.. Ferner ergibt sich, dass je größer der Ort ist, umso häufiger Einsätze erforderlich sind. Brandschutzbedarfsplan 2013 Seite 36 5.4.4 Übersicht besondere Risiken Brandschutzbedarfsplan 2013 Seite 37 5.4.5 Zusammenfassung Es hat sich gezeigt, dass ein Gefährdungspotential für folgende Bereiche gegeben ist: 5.4.5.1 Brände  Deponie in Horm  Aussiedlerhöfe  Hotels in Vossenack und Simonskall  Industriegebiet in Horm  Waldgebiete  Pelletieranlage in Germeter  Wohnbebauung 5.4.5.2 Sonstige Einsätze  Verkehrsunfälle auf der B 399 B 399 n L 11 Bergstein-Zerkall L 218 (Panoramastraße) L 24 Richtung Zweifall Brandschutzbedarfsplan 2013 Seite 38 6. Festlegung des Schutzzieles und des Erreichungsgrades Der Rat der Gemeinde Hürtgenwald legt die Schutzzielkriterien wie folgt fest: 1. Hilfsfrist für 9 Funktionen mit mindestens einem Löschfahrzeug in 8.00 Minuten und einem Erreichungsgrad von 80%. 2. Hilfsfrist für weitere 9 Funktionen mit einem weiteren Löschfahrzeug sowie 3 Funktionen mit einem Führungsfahrzeug in 13 Minuten nach Alarmierung mit einem Erreichungsgrad von 80%. Brandschutzbedarfsplan 2013 Seite 39 7. Soll-Struktur der Feuerwehr der Gemeinde Hürtgenwald 7. 1 Personalbedarf der einzelnen Löschgruppen Löschgruppe Bergstein Gey Großhau Hürtgen Straß Vossenack Summe: Sollstärke 33 27 27 45 27 54 213 7.1.1 Personalstärke der ersten Einheit bei kritischen Einsätzen Die Schutzziele legen fest, in welcher Zeit wie viele Feuerwehrkräfte mit welchen Fahrzeugen an der Einsatzstelle eintreffen müssen. Im Regierungsbezirk Köln wurde für die Schutzziele der Stand der Technik mit der Verfügung „Grundlagen zur Bewertung der Personalstärke, Verfügbarkeit sowie Eintreffzeiten bei Freiwilligen Feuerwehren – 07.04.1997“ wie folgt beschrieben:  neun Funktionen in acht Minuten nach der Alarmierung;  weitere neun Funktionen in 13 Minuten nach der ersten Alarmierung. Gem. Feuerwehr-Dienstvorschrift 100 und Beschlussfassung der KreisbrandmeisterKlausurtagung vom 28.04.2011 muss mit dem Eintreffen der zweiten. Teileinheit auch eine „Komponente Führung“ mit drei Funktionen zur Verfügung stehen. Durch diese Festlegung müssen die Schutzziele für alle Feuerwehren einheitlich wie oben beschrieben festgelegt werden. 7.1.2 Ermittlung des Personalfaktors Aufgrund von Aufzeichnungen der letzten Jahre hat sich gezeigt, dass sich ein planerischer Personalfaktor von „3“ als realistisch erwiesen hat. Die Aufgaben nach dem FSHG, die die Gemeinde durch ihre Freiwillige Feuerwehr zu erfüllen hat, spiegeln sich in der Anzahl der erforderlichen Fahrzeuge wieder. Wenn man nunmehr davon ausgeht, dass bei einer gesamten Alarmierung der Feuerwehr alle Fahrzeuge besetzt werden müssen, erhält man mit dem o. a. Personalfaktor multipliziert mit der Fahrzeugbesatzung den rechnerischen Wert der Sollstärke (siehe Punkt 7.1.). Anzumerken ist hier, dass die Berechnungsgrundlage die Löschfahrzeuge und Sonderfahrzeuge sind. Mannschaftstransportfahrzeuge werden hierbei nicht berücksichtigen. Brandschutzbedarfsplan 2013 Seite 40 7.2 Ausbildung des Personals 7.2.1.1 Laufbahnausbildung „Grundausbildung bis Truppführer“ Jeder Feuerwehrmann (SB) sollte die feuerwehrtechnische Grundausbildung absolviert haben. Hierzu zählen die Module I-IV der Grundausbildung. Bei einem vorhergehenden Trupp sollte immer ein Feuerwehrmann über eine Truppführerausbildung verfügen. Um die Sicherheit der Mitglieder zu gewährleisten, ist es ein eindeutiger Vorteil, wenn beide Kameraden über diese Ausbildung verfügen. Es wird daher als sinnvoll angesehen, wenn die Truppführerausbildung von jedem Feuerwehrmann durchlaufen wird. Dies ist freilich ein Idealzustand, da durch Abgänge und Neuzugänge immer wieder Mitglieder in der Grundausbildung sind. Eine Beschränkung nach oben sollte entsprechend nicht erfolgen. Bei den Bedarfsmeldungen an den Kreis ist vielmehr die Anzahl der möglichen Kameraden anzugeben, die nach Laufbahnrecht die Befähigung zur Absolvierung dieses Lehrganges haben. Behindert wird die Ausbildung durch die begrenzte Anzahl an möglichen Lehrgangsplätzen für diesen Lehrgang (auf Kreisebene). 7.2.1.2 Löschgruppe Bauhof/Verwaltung Die unter 7.2.1.1 beschriebene Ausbildung wird auch von den Mitarbeitern von Bauhof und Verwaltung absolviert. Hierbei ist festzuhalten, dass ein Verwaltungsmitarbeiter aufgrund seiner früheren Mitgliedschaft und Ausbildung in der Freiwilligen Feuerwehr sowohl einen Trupp als auch eine Löschgruppe führen kann. 7.2.1.3 Sonderlehrgänge Sonderlehrgänge im Bereich „Strahlenschutz 1“ und „Gefährliche Stoffe und Güter 1“ Für Kameraden, die die Gruppenführerprüfung ablegen wollen, sind beide Pflicht. Es zeigt sich, dass das Interesse der Feuerwehrmitglieder an diesen Lehrgängen nicht sehr groß ist. Dies liegt an verschiedenen Faktoren: Die Lehrgänge vermitteln eine sehr komplexe Materie (viel Theorie) Das erlernte Wissen wird in der Einsatzpraxis nur sehr selten benötigt. Daher ist zunächst durch Einbeziehung der Themen in den Übungsplan der einzelnen Löschgruppen das Interesse der Kameraden zu wecken. Sonderlehrgänge auf Landesebene Bei diesen Lehrgängen besteht die Hauptproblematik darin, dass der Kreis nur wenige Lehrgangsplätze zugewiesen bekommt und die einzelnen Wehren damit sehr lange auf einen Platz warten. Hierzu zählen GSG 2, Str. 2, Atemschutzgerätewart (Normaldruck und Überdruck), Gerätewart. Brandschutzbedarfsplan 2013 Seite 41 Beim Kreis ist der erhöhte Bedarf durch entsprechend hohe Lehrgangsanforderungen anzuzeigen. Führerscheinausbildung Jedes Jahr wird zwei Feuerwehrangehörigen der Erwerb des notwendigen Führerscheins der Klasse C ermöglicht. Die Kosten werden von der Gemeinde übernommen. Bei erhöhtem Bedarf ist auch mehr als zwei Feuerwehrangehörigen der Erwerb des Führerscheines zu ermöglichen. Ärztliche Untersuchungen der Führerscheininhaber erfolgen alle fünf Jahre bei allen Neuerwerbern und bei den über 50-jährigen. 7.2.2 Laufbahnausbildung (Gruppenführer bis Verbandsführer) Es erscheint angemessen, wenn bei Standardeinsätzen ein Gruppenführer und ein Zugführer anwesend sind, um den Einsatz zu leiten. Führungsfunktionen Löschgruppenführer: mindestens FIII-Lehrgang, wünschenswert F IV-Lehrgang Stellvertreter: F III-Lehrgang Wehrleiter: F VI-Lehrgang Stellvertreter: F VI-Lehrgang Gemäß Personalfaktor ergibt sich damit folgender Bedarf, der wie folgt auf die Löschgruppen aufzuteilen ist: Löschgruppe Bergstein Hürtgen Vossenack Gruppenführer (F III) Ist Soll 4 3 4 3 4 3 Ist 2 3 2 Zugführer (F IV) Soll je Löschzug 3 Gey 2 3 0 je Löschzug 3 Großhau 2 3 1 Straß 1 3 1 Summe: 17 18 9 6 Der Wehrleiter und sein Stellvertreter müssen nach Laufbahnrecht über die Lehrgänge „Verbandführer“ und „Gemeindebrandinspektor“ (F V und F VI) verfügen. Brandschutzbedarfsplan 2013 Seite 42 7.3 Fahrzeugbedarf 7.3.1 Löschfahrzeuge Jede Löschgruppe ist mit einem Löschgruppenfahrzeug auszustatten. Hiermit wird die Durchführung der Grundtätigkeiten gewährleistet. Auf Punkt 7.3.5.1 wird in Zusammenhang mit der Installierung der Löschgruppe Bauhof/Verwaltung verwiesen. Es ist erforderlich diese Löschgruppe mit einem Mannschaftstransportfahrzeug auszustatten. Je nachdem wie sich Einsatzhäufigkeit und Intensität der Einsätze in Zukunft zeigen werden, ist die Anschaffung eines (Klein-) Löschfahrzeuges erstrebenswert. 7.3.2 Löschfahrzeug mit größerem Löschwassertank Für Waldbrandbekämpfung Es sind mindestens drei Löschfahrzeuge mit einem Löschwassertankvolumen von mind. 3.000 Liter für diesen Bereich bereitzustellen, da ca. 60 % des Gemeindegebietes „Wald“ sind (siehe auch 5.1.2). Transport von Wasser im Pendelverkehr Ein entsprechender Pendelverkehr kann in der Praxis nur mit drei (oder mehr) Fahrzeugen aufgebaut werden. Sicherstellung des Brandschutzes außerhalb der Ortschaften 7.3.3 Wasserförderung über lange Wegestrecken Die Wasserförderung über lange Wegestrecken muss durch einen Schlauchanhänger (mind. 2000 m B-Druckschlauch) und zwei LF 10 mit zusätzlicher Tragkraftspritze sichergestellt sein. 7.3.4 Drehleiter Auf die Beschaffung einer Drehleiter kann nach der Auswertung des bisher gesammelten Zahlenmaterials verzichtet werden. In besonderen Einsatzlagen wird erforderlichenfalls die Drehleiter des FTZ alarmiert. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, weitere Drehleitern von benachbarten Kommunen anzufordern. Brandschutzbedarfsplan 2013 Seite 43 7.3.5.1 Mannschaftstransportfahrzeug (MTF) Die Ausstattung der Löschgruppen Bergstein, Gey und Vossenack mit einem MTF ist sinnvoll, da diese eine ganze Reihe von Funktionen erfüllen: Mannschaftstransport im Einsatz (insbesondere in den Abendstunden, da dann eine große Anzahl an Helfern verfügbar ist und die Fahrzeugplätze der Löschfahrzeuge besetzt sind) Abwicklung von Kleineinsätzen (Ölspuren, Tiertransporte o.ä.) Materialtransport (z.B. zur Materialwartung beim FTZ) Transport der Jugendgruppen zu verschiedenen Veranstaltungen ohne Abzug eines Löschfahrzeuges Warnen der Bevölkerung bei Gasausströmung, Austritt von gefährlichen Gasen (einschließlich Brandrauch) (Für diese Maßnahme sind die Fahrzeuge mit einer Abspieleinrichtung für Datenträger und einer Verstärkereinrichtung auszurüsten.) Aus vorgenannten Gründen ist es erstrebenswert, auch die Löschgruppen Großhau und Straß mit einem MTF auszurüsten. 7.3.6 Einsatzleitfahrzeuge (ELW) Die Feuerwehr ist mit einem ELW 1 ausgestattet, um bei kleinen bis mittleren Lagen die Einsatzführung übernehmen zu können oder nach Aufbau einer TEL durch die Führungsgruppe des Kreises als Abschnittsleitung zu fungieren. Dies bedeutet neben einer Ausstattung mit Tisch, Beleuchtung, Kartenmaterial und Heizung auch eine besondere funktechnische Ausrüstung, die nach dem heutigen Stand der Technik Mobiltelefon, Laptop, Drucker, Kopierer und Faxgerät umfasst. 7.3.7 Kommandowagen, Einsatzleitdienst Es ist erstrebenswert einen sog. „Kommandowagen“ (KDOW) anzuschaffen, der für die Feuerwehrführung zur Verfügung steht. In erster Linie wäre unter gleichzeitiger Einrichtung eines sog. Einsatzleitdienstes gewährleistet, dass bei jedem Einsatz Führungskräfte vor Ort sind (siehe auch Punkte 7.1.1 und 7.2.2), indem sie die Möglichkeit haben, die Einsatzstelle schnell zu erreichen und mit den zur Einsatzleitung erforderlichen Ausrüstungsgegenständen versorgt sind. 7.4 Funktechnische Ausstattung 7.4.1 Alarmierung Die Alarmierung erfolgt mittels digitaler Meldeempfänger und je nach Alarmstichwort über Sirene. Jedes Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr ist entsprechend auszustatten. Hierbei sind die Führungskräfte mit einem Gerät mit alphanumerischem Display auszurüsten. 7.4.2 Ausrüstung mit Funkgeräten im 4-Meter-Bereich (Fahrzeugfunk) Jedes Fahrzeug ist mit einem 4-Meter-Funkgerät auszustatten. Der ELW muss zur Einsatzkoordinierung über zwei Geräte verfügen. Brandschutzbedarfsplan 2013 Seite 44 7.4.3 Ausrüstung mit Funkgeräten im 2-Meter-Bereich (Einsatzstellenfunk) Die Löschfahrzeuge und Tanklöschfahrzeuge sind mit vier Geräten zu bestücken. Hierdurch wird gewährleistet, dass neben dem Gruppenführer und dem Angriffstrupp auch der Rettungstrupp entsprechend ausgestattet ist. Die Geräte für vorgehende Trupps sind mit Helmsprechgarnitur auszustatten. Der ELW ist mit zwei Geräten auszustatten. Die Geräte dienen der Einsatzleitung beim Aufbau von zwei Funkverkehrskreisen auf unterschiedlichen Kanälen oder zur Kommunikation zwischen ELW und Außenerkundern. 7.4.4 Digitalfunk Nachdem der Bund beschlossen hat flächendeckend für die Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben „BOS“ den Digitalfunk einzuführen und die Umsetzung im vergangenen Jahr begonnen hat, sollen alle zur Neuanschaffung anstehenden Fahrzeuge mit Digitalfunkgeräten ausgerüstet werden. Hier muss jedoch angemerkt werden, dass einerseits der Digitalfunk und der Analogfunk nicht kompatibel sind und andererseits seitens der Kommune kein Einfluss auf den Termin zur Abschaltung des Analogfunknetzes genommen werden kann. Alle Leitstellen in NRW sollen bis Ende 2014 eine Festanbindung an das Digitalfunknetz erhalten. Es ist somit erstrebenswert, die Umstellung auf den Digitalfunk bis zu diesem Zeitpunkt weit möglichst vorangetrieben zu haben. 7.5 Ausstattung der Fahrzeuge 7.5.1 Standardausstattung Die Ausstattung und Beladung der Löschfahrzeuge wird je nach Bedarf der zu erfüllenden Aufgabe durch den Wehrleiter festgelegt. 7.5.2 Sonderausrüstung zur technischen Hilfe Zwei Löschgruppen müssen über einen Hydrauliksatz verfügen. Diese sind auf beide Löschzüge aufzuteilen. Weitere Sonderausrüstung wird im Bedarfsfall über das FTZ des Kreises Düren herangeführt. 7.5.3 Sonderausrüstung für den Bereich „gefährliche Stoffe und Güter“ Für diese Einsätze haben die Feuerwehren im Kreis Düren ein gemeinsames Konzept erarbeitet. Im Kreis Düren wurden fünf ABC Einheiten eingerichtet. Dazu kommen die beiden Messeinheiten aus Kreuzau und Niederzier. Die Feuerwehr Hürtgenwald bildet hier mit den Städten Nideggen und Heimbach den ABC Zug 505. Es wurde kreisweit ein Mindestausrüstungsstandard festgelegt. Durch den "Gerätewagen Gefahrgut", der bei der Löschgruppe Bergstein stationiert ist, wird das benötigte Material vorgehalten. Brandschutzbedarfsplan 2013 Seite 45 7.5.4 Sonderausrüstung für den Bereich „Strahlenschutz“ Aufbauend auf dem Konzept GSG wurde für den Strahlenschutzeinsatz die Schutzausrüstung (Form 1) um drei Kontaminationsschutzhauben und drei Filmdosimeter erweitert. Kontaminationsschutzanzüge (Form 2) werden auf den beiden Messfahrzeugen des Kreises mitgeführt. Die auf dem Gerätewagen Gefahrgut vorhandenen vier Vollschutzanzüge (Form 3) bilden die höchste Schutzstufe. 7.6 Ausstattung der Gerätehäuser Die Gerätehäuser sind nach DIN 14092 „Feuerwehrhäuser“ wie folgt auszustatten: Stellplätze gemäß Fahrzeuganzahl, so dass ein reibungsloses Ein- und Ausfahren nach Unfallverhütungsvorschrift möglich ist. Die Stellplätze für Fahrzeuge mit druckluftunterstützter Bremse sind mit Absauganlagen auszustatten. Jedes Gerätehaus muss über einen angemessenen Aufenthaltsraum verfügen. Dieser dient als Unterrichtsraum und Aufenthaltsraum. Bei entsprechenden Einsatzlagen kann er aber auch als Führungsraum genutzt werden (z.B. Unterbringung der Technischen Einsatzleitung/FÜG). Hierbei würde der ELW 3 des Kreises vor dem jeweiligen Gerätehaus aufgestellt. Im Feuerwehrgerätehaus Hürtgen ist eine Einsatzzentrale gemäß der Verfügung des Kreises Düren vom 12.04.2007 eingerichtet. Diese ist ausgestattet mit zwei Funkgeräten 4 m, Telefonanschluss mit Telefon und Faxgerät sowie Internetanschluss. Es sind Toiletten-, Dusch- und Waschanlagen in jedem Gerätehaus vorzusehen. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass der Frauenanteil innerhalb der Feuerwehren steigt, so dass ggfs. eine entsprechende Trennung (Damen/Herren) erforderlich wird. Jedes Gerätehaus muss über eine funktionstüchtige Heizung verfügen. Die Unterrichtshilfsmittel sollen dem jeweiligen Stand der Technik entsprechen Brandschutzbedarfsplan 2013 Seite 46 8. Ist-Struktur 8.1 Personal In Kapitel 7.1.2 wurde bereits bei der Ermittlung des Personalbedarfs eingehend auf den Soll-Stand eingegangen. Die Zahlen nochmals in Kürze, erweitert um die Ist-Stärke: Löschgruppe Bergstein Gey Großhau Hürtgen Straß Vossenack Bauhof/Verwaltung Summe: Ist-Stärke 29 17 25 19 21 28 14 153 Sollstärke 33 27 27 45 27 54 ./. 213 Mitglieder Jugendfeuerwehr der einzelnen Löschgruppen: Löschgruppe: Bergstein Hürtgen Vossenack Straß Gey Großhau Summe: Brandschutzbedarfsplan 2013 Mitgliederanzahl: 12 6 4 10 5 13 50 Seite 47 8.2 Ausbildung Lehrgang Laufbahnlehrgänge ohne Grundausb. TF F III F IV FV F VI Gesamt: Sonderlehrgänge AGT Maschinist GSG 1 GSG 2 Str 1 Str 2 Gerätewart AG Wart Führerscheinausb. CE Brandschutzbedarfsplan 2013 LG Bergstein Soll Ist 0 5 10 10 10 3 4 1 1 1 0 1 18 8 7 2 3 1 1 1 10 16 7 11 2 7 0 1 1 9 Soll 0 10 3 1 1 LG Gey Ist 2 7 6 2 0 0 12 8 5 2 3 1 1 1 14 3 7 1 0 0 0 1 0 11 LG Großhau Soll Ist 0 3 14 10 5 3 2 1 1 1 0 12 6 4 2 2 1 1 1 10 LG Hürtgen Soll Ist 0 3 7 10 5 4 2 1 1 1 1 10 5 2 1 3 0 0 0 7 Seite 48 12 10 8 2 3 1 1 1 14 10 6 3 0 3 0 2 1 11 LG Straß Soll Ist 0 14 3 8 2 3 1 1 0 1 0 1 12 6 4 2 2 1 1 1 8 3 2 2 1 2 0 1 0 6 LG Vossenack Soll Ist 0 0 13 10 9 5 4 1 1 1 0 1 24 14 5 2 3 1 1 1 19 12 15 4 0 2 0 0 0 18 8.3 Fahrzeuge Löschzug Nord Stand: März 2013 Fahrzeug Löschgruppenfahrzeug LG Gey Soll Ist LG Großhau Soll Ist Löschzug Süd LG Straß Soll Ist HLF 10/8 0 --- 1 1 2x TLF 16/25 1964+1989 0 --- 1 --- 0 --- 0 --- Baujahr Tanklöschfahrzeug Baujahr 2006 LG Bergstein Soll Ist LF 8/6 1 1998 1 Baujahr --- 1 1990 1 TLF 16/25 0 --- 1 --- 0 --- 0 ---- 1 1984 1 2009 LF 8/6 -Allrad1995 LF 20 0 MTF 2005 LG Vossenack Soll Ist LF 16 0 MTF MTF / ELW LG Hürtgen Soll Ist --- 1 ELW 1 2003 2012 MTF 1 1999 RW 1 Rüstwagen 0 --- 0 --- 1 Baujahr GWG-G Sonstige 0 --- 1 Baujahr Löschgruppe Bauhof/Verwaltung Soll 1 MTF Ist 0 MTF Einsatzleitdienst Soll 1 KDOW Ist 0 MTF Brandschutzbedarfsplan 2013 Seite 49 1993 1988 0 --- 1 Schlauchanhänger 1999 Anhänger 1 2003 8.4 Funktechnische Ausstattung Übersicht Einsatzstellenfunk im 2Meter-Bereich Funkgeräte Löschgruppenfahrzeug Tanklöschfahrzeug Löschzug Nord Soll -- 4 LG Gey Ist -- LG Großhau Soll Ist 5 4 4 -- -- ELW für das gesamte Gemeindegebiet Helmsprechgarnituren 1 HRT (Kreis Düren) 1 Löschzug Süd LG Straß Soll Ist 6 4 -- -- Soll Ist 4 4 LG Bergstein Soll Ist 4 4 GWG 3,5 4 1 RW 1 1 LG Vossenack Soll Ist 4 4 4 4 derzeitiger Standort: LG Hürtgen 2 4 2 Die Beschaffung in diesem Bereich ist auszubauen. Brandschutzbedarfsplan 2013 4 LG Hürtgen Soll Ist 4 4 Seite 50 2 4 8.5 Ausstattung der Fahrzeuge Löschzug Nord LG Gey Soll Ist Beladung LG Großhau Soll Ist Löschzug Süd LG Straß Soll Ist LG Bergstein Soll Ist LG Hürtgen Soll Ist LG Vossenack Soll Ist Techn. Hilfeleistung -Satz(Schneidegerät und Spreitzer) 0 0 1 1 0 0 0 0 1 1 0 0 Atemschutzüberwachungstafeln 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 Totmannwarner 4 4 4 4 4 4 6 6 4 4 8 8 Lüfter 0 0 0 0 1 1 0 0 1 1 1 1 Meßpapier (Öltestpapier u. PH-Indikator-Papier) 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 Brandschutzbedarfsplan 2013 Seite 51 8.6 Ausstattung der Gerätehäuser Löschzug Nord LG Gey Soll Ist LG Großhau Soll Ist Löschzug Süd LG Straß Soll Ist LG Bergstein Soll Ist LG Hürtgen Soll Ist LG Vossenack Soll Ist Stellplätze 2 2 1 1 1 1 3 2 3 2 4 4 Absauganlage 1 1 1 1 1 1 1 1 2 2 2 2 Aufenthaltsraum 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 Waschgelegenheit Duschgelegenheit Toiletten 2 1 1 2 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 2 1 1 2 2 1 2 2 0 2 2 1 2 2 1 2 2 1 2 2 1 2 Getrennte Nasszellen 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Heizung 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 Telefon-/Faxanschluss für die gesamte Feuerwehr: Auswertung: In allen Gerätehäusern ist keine Trennung zwischen einem Damen- und Herrenbereich vorhanden. Hier werden bauliche Maßnahmen innerhalb der bestehenden Anlagen notwendig werden, sobald der Frauenanteil innerhalb einer Löschgruppe weiter steigt. Seite 56 Brandschutzbedarfsplan 2013 Seite 52 9. Vergleich mit der Sollstruktur Die Vergleiche zwischen Soll- und Ist-Struktur wurden teilweise bereits in den o. a. Tabellen geführt. Die übrigen Vergleiche lassen sich unter dem Punkt 10 „Erforderliche Maßnahmen“ ablesen. Brandschutzbedarfsplan 2013 Seite 53 10. Erforderliche Maßnahmen Um das unter 6.2 festgelegte Schutzziel zu erreichen müssen folgende Punkte Beachtung finden: 10.1 Personal 10.1.1 Löschgruppe Bauhof/Verwaltung Da insbesondere zur einsatzkritischen Zeit montags bis freitags in der Zeit von 08.00 – 16.00 Uhr das Schutzziel aufgrund der hohen Anzahl von Feuerwehrleuten, die außerhalb des Gemeindegebietes arbeiten, dauerhaft nicht eingehalten werden kann, wird zur Unterstützung eine Löschgruppe aus Bauhof- und Verwaltungsmitarbeitern ausgebildet, die unterstützend tätig wird. (Siehe auch Punkt 7.2.1.2) Mit der Ausbildung haben 13 Mitarbeiter im November 2012 begonnen. Die Grundausbildung wird im November 2013 abgeschlossen. Es ist wünschenswert und beabsichtigt den interessierten Mitarbeitern weitere Fortbildungen (Sprechfunkerlehrgang, Atemschutzgeräteträgerlehrgang pp.) anbieten zu können bzw. anzubieten. 10.1.2 Stärkung der Jugendfeuerwehr Die Jugendfeuerwehr soll durch eigene Haushaltsmittel stärkere Unterstützung erfahren. Insbesondere ist zur Gewinnung neuer Jugendfeuerwehrmitglieder eine größere Aufklärungsarbeit in Bezug auf die Gefahren z. B. durch Feuer, aber auch zur Bedeutung und Wichtigkeit der Feuerwehr in entsprechenden Klassen weiterführender Schulen (7.-10. Schuljahr) durchzuführen. 10.1.3 „Doppelmitgliedschaft“ Feuerwehrmitglieder anderer Kommunen, die in der Gemeinde Hürtgenwald arbeiten, sollen nach entsprechender Aufnahme in die Freiwillige Feuerwehr Hürtgenwald über eine „Doppelmitgliedschaft“ die Tagesverfügbarkeit zur einsatzkritischen Zeit ebenfalls unterstützen. 10.1.4 Wiedereintritt in die Freiwillige Feuerwehr Hürtgenwald Ehemalige Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr Hürtgenwald sollen befragt werden, ob evtl. Bereitschaft besteht den Feuerwehrdienst wieder aufzunehmen. 10.1.5 Sonstiges Die Erhöhung der Personenzahlen soll weiterhin über eine verstärkte Öffentlichkeitsarbeit erzielt werden, wie z. B. Pressearbeit im Dorfboten, Teilnahme an Ortsfesten und Veranstaltungen (Sommermarkt Rathaus), Allgemeine Info-Veranstaltungen (z.B. Brandschutzbelehrung für Erwachsene -Brandmelder!-), Internetpräsenz auf den Seiten der Gemeinde Hürtgenwald („Die Feuerwehr informiert“) usw. Brandschutzbedarfsplan 2013 Seite 54 Darüber hinaus ist es wünschenswert Anreize für eine Mitgliedschaft und den Dienst in der Freiwilligen Feuerwehr zu schaffen. Gedanken gehen hier z. B. zur Installation einer Anwartschaft, die in Form einer Rente ausgezahlt wird oder in Vergünstigungen bei Gemeindeabgaben, Steuern o. ä. liegt. 10.2 Aufklärungsarbeit Um die Bevölkerung über potentielle Gefahren zu informieren, ist es erforderlich, eine fundierte Aufklärungsarbeit im Sinne einer präventiven Gefahrenvermeidung zu betreiben. Hier sind die beiden nachfolgenden Punkte hervorzuheben: 1. Zur Vorbeugung von Rauchvergiftungen hat die Kommune im gemeindlichen Mitteilungsblatt auf Rauchmelder und deren Funktion, Hersteller und Kosten hinzuweisen. 2. Durch Veranstaltungen der Feuerwehr ist eine verstärkte Aufklärung der gemeindlichen Bevölkerung zur Brandverhütung zu betreiben, wobei im Brandfalle anzuwendende Verhaltensmaßregeln aufzustellen sind. Zur Ausführung dieser Aufklärungsarbeit ist die Feuerwehr mit entsprechenden sächlichen und finanziellen Mitteln auszustatten. 10.3 Fahrzeugneuanschaffung 10.3.1 Mannschaftstransportfahrzeuge (MTF) Es ist erstrebenswert, auch die Löschgruppe Großhau mit einem MTF auszurüsten, da die dortige Mannschaftsstärke hoch ist. Die Löschgruppe Großhau ist neben der Löschgruppe Hürtgen für die sog. Technische Hilfe zuständig. Da diese Einsatzart die größte Einsatzhäufigkeit hat und es dort insbesondere bei Verkehrsunfällen neben der Menschenrettung durch aufwendige Bergungsverfahren auch zu weiteren Gefahren, wie z. B. durch ausgelaufene Betriebsstoffe, kommt und die Verkehrsabsicherung gewährleistet sein muss, ist die erforderliche Mannschaftsstärke vor Ort mitunter sehr hoch. Ebenso wird die Jugendfeuerwehrarbeit durch den Jugendfeuerwehrwart, der auch Löschgruppenführer der Löschgruppe Großhau ist, von dort maßgeblich geleitet und betreut. Gleiches gilt für die LG Straß. Auf die allg. Ausführungen zu Punkt 7.3.5.1 wird verwiesen. Es ist erforderlich, dass die im Aufbau befindliche Löschgruppe Bauhof/Verwaltung Mobilität erlangt. Dies sollte in einem ersten Schritt durch die Anschaffung eines Mannschaftstransportfahrzeuges erfolgen. Dieser Wagen wird am Rathaus stationiert, damit die Mitarbeiter der Verwaltung jederzeit in der einsatzkritischen Zeit von 8.00 – 16.00 Uhr in den Einsatz fahren können. Die Mitarbeiter des Bauhofes sind durch ihre tägliche Arbeit im gesamten Gemeindegebiet mit Fahrzeugen ausgestattet. Die persönliche Schutzausrüstung wird mitgeführt, so dass im Einsatzfall der Einsatzort jederzeit durch vorhandene Fahrzeuge erreicht werden kann. 10.3.2 Kommandowagen Auf die Ausführungen zu 7.3.5.3 wird verwiesen. Brandschutzbedarfsplan 2013 Seite 55 10.4 Digitalfunk Auf die Ausführungen zu 7.4.4 wird verwiesen. Über das FTZ des Kreises Düren wurde im Rahmen des regelmäßigen Informationsaustausches zwischenzeitlich der Beitritt zu einer Einkaufsgemeinschaft ausgeführt. Dort wurden mit Hinblick auf die digitale Festanbindung der Leitstelle bis zum 31.12.2014 die erforderlichen Funkgeräte gem. der nachfolgenden Aufstellung für die Jahre 2013 und 2014 bestellt. Es wird davon ausgegangen, dass über die Einkaufsgemeinschaft Preisreduzierungen im günstigsten Fall von bis zu 50 % möglich sein können. Löschgruppe Bergstein Gey Großhau Hürtgen Straß Vossenack Fahrzeug TLF 16/25 (Tanklöschfahrzeug) - Daimler Benz - Aktuell 4m Geplant MRT GW-G (Gefahrgutwagen 3,5 t) - Mercedes Benz MTF (Mannschaftstransportfahrzeug) - Mercedes Vito TLF 16/25 (Tanklöschfahrzeug) - Iveco Magirus TLF 16/25 (Tanklöschfahrzeug) - Magirus LF 10/6 (Löschfahrzeug) -Iveco Magirus RW 1 (Rüstwagen) - Daimler Benz LF 16 (Löschfahrzeug) - Mercedes Benz ELW (Einsatzleitwagen) - Mercedes Benz LF 8/6 (Löschfahrzeug) Mercedes Benz mit Metz-Aufbau MTF (Mannschaftstransportfahrzeug) - Mercedes Vito LF 20/16 (Tanklöschfahrzeug) - Mercedes LF 8/6 Allrad (Löschfahrzeug) -Mercedes Benz MTF (Mannschaftstransportfahrzeug) - Opel - 4m HRT mit Aktiv Jahr 2013 Mit im neuen Fahrzeug 2014 HRT mit Aktiv 2014 4m HRT mit Aktiv 2013 4m ./. ./. 4m MRT 2013 4m HRT mit Aktiv 2013 4m HRT mit Aktiv 2013 4m MRT 2013 4m MRT 2013 4m HRT mit Aktiv 2014 4m MRT erl. 4m MRT 2013 4m HRT mit Aktiv 2014 Brandschutzbedarfsplan 2013 Seite 56 Bei einem „MRT“ handelt es sich um ein festeingebautes Fahrzeugfunkgerät; bei einem „HRT mit Aktiv“ handelt es sich um ein Handfunksprechgerät, welches mittels einer AktivLadehalterung sowohl im Fahrzeug genutzt als auch im Außenbetrieb Verwendung finden kann. Das „HRT mit Aktiv“ stellt eine günstige Lösung zum „MRT“ dar, hat jedoch eine geringere Leistungsstärke. Der Einbau von „MRT“ bei allen Löschfahrzeugen ist aber unerlässlich. 10.5 Übersicht Anschließend ergeben sich die Anschaffungen der nächsten zehn Jahre insbesondere im Bereich der Fahrzeugersatzbeschaffung, der Fahrzeugneubeschaffung, der außergewöhnlichen PSA-Ersatzbeschaffung sowie der weiteren Anschaffungen mit finanziellen Auswirkungen:  Ersatzbeschaffung TLF 16/25 (von 1984) der Löschgruppe Bergstein im Jahr 2013 als LF 20 ca. 230.000 €  Anschaffung eines MTF für die Löschgruppe Verwaltung/Bauhof zeitnah ca. 20.000 €  Ersatzbeschaffung TLF 16/25 (von 1989) der Löschgruppe Gey im Jahr 2014 als LF 20 ca. 230.000 €  Ersatzbeschaffung RW 1 (von 1988) und LF 16 (von 1990) der Löschgruppe Hürtgen als ein kombiniertes Fahrzeug z.B. ein HLF 20/20 im Jahr 2015 Kosten ca. 350.000 €  Ersatzbeschaffung des GW-G (von 1993) der Löschgruppe Bergstein im Jahr 2018 Kosten ca. 90.000 €  Ersatzbeschaffung LF 8/6 (von 1995) der Löschgruppe Vossenack in 2020 Kosten ca. 180.000 €  Ersatzbeschaffung LF 8/6 (von 1997) der Löschgruppe Straß in 2022 Kosten ca. 180.000 €  Ersatzbeschaffung MTF (von 1999) der Löschgruppe Vossenack in 2024 Kosten ca. 20.000 €  Anschaffung eines Kommandowagens für Führungsbereitschaft Kosten ca. 25.000 €  Anschaffung eines MTF für Großhau und Straß je ca. 20.000 €  Reifenwechsel der Fahrzeuge max. 10 Jahre  Sukzessive Ersatzbeschaffung der NOMEX – Bekleidung Kosten ca. 40000 €  IT und Media-Ausstattung der Gerätehäuser (PC, Beamer usw.) 10.6 Novellierung des FSHG In Bezug auf die Abrechnungssystematik des FSHG ist es Aufgabe der Politik die Refinanzierung der Feuerwehr durch eine Novellierung im Sinne der Kommunen zu verbessern. Brandschutzbedarfsplan 2013 Seite 57 11. Berichtswesen 11.1 Einsatzberichte Es hat sich gezeigt, dass folgende Punkte im Rahmen des Brandschutzbedarfsplanes ständig zu kontrollieren und zu erfassen sind: Das Berichtswesen konnte im Jahr 2012 erheblich verbessert werden. Die Einführung des Programmes „Einsatznachbearbeitung“ erlaubt es über einen zentralen Server, der bei der Leitstelle in Stockheim installiert ist, jeden Einsatz von „Anfang bis Ende“ elektronisch zu erfassen und nachträglich einzeln oder alle Berichte in bestimmter Hinsicht auszuwerten. Auf eine saubere Erfassung ist Wert zu legen. Hierzu sind künftig bei Einsatzberichten folgende Daten zu ermitteln: Einsatzstichwort Fahrzeugzeiten (Alarmierung, Ausrücken, Eintreffen) Fahrzeugbesetzung einschl. der Erfassung der Ausbildung dieses Personals Verbrauchsmaterial Kostenträger bei kostenpflichtigen Einsätzen Brandschutzbedarfsplan 2013 Seite 58 12. Fortschreibung 12.1 Regelmäßige Fortschreibung Grundsätzlich gilt weiterhin, dass der Brandschutzbedarfsplan regelmäßig zu überarbeiten ist. Hierbei sind folgende Punkte mit einzuarbeiten: Änderungen im Bereich der Risikoanalyse (neue oder entfallene Risiken) Veränderungen und Verschiebungen im Bereich der Einsatzstichworte und deren Häufigkeit Änderungen der Grundlagendaten (Ausrückestärke, Ausrückezeiten etc.) Neue Entwicklungen im Technikbereich mit Auswirkungen hierauf Aufgrund der Vereinfachung von Auswertungen bei Einsätzen wurde seitens der Feuerwehrführung und seitens der Verwaltung beschlossen diese Zahlen jährlich anzupassen. Im Bereich der Risikoanalyse könnte gegebenenfalls auf Änderungen ebenfalls reagiert werden. Dies gilt ebenso bei der Veränderung von einsatztaktischen Gesichtspunkten als auch beim Personal sowie teilweise im technischen Bereich. Die jährlichen Änderungen werden dem Rat der Gemeinde Hürtgenwald in geeigneter Form zur Kenntnis gebracht. Nach der Überarbeitung ist der Brandschutzbedarfsplan durch den Rat der Gemeinde zu verabschieden. 12.2 Wesentliche Änderungen Bei wesentlichen Veränderungen ist der Bedarfsplan den Veränderungen umgehend anzupassen. Beispielhaft seien hier Gebietsänderungen angeführt. Brandschutzbedarfsplan 2013 Seite 59 13. Anhänge Keine. Brandschutzbedarfsplan 2013 Seite 60