Daten
Kommune
Hürtgenwald
Größe
64 kB
Erstellt
25.04.13, 14:35
Aktualisiert
25.04.13, 14:35
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE
HÜRTGENWALD
Beschlussvorlage
Nr.:
Der Bürgermeister
64/2013
Gremium: Ausschuss für Jugend, Kultur und
Vereine
Abteilung:
Sachbearbeiter:
6
Herr Engels
Termin: 13.05.2013
Aktenzeichen:
Vertragsregelungen
Vereine Ce/Ma
17.04.2013
öffentlich
Datum:
TOP- Nr.:
Regelung der Bezuschussung an die Vereine und mögliche Übertragung der Vereinsheime
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss empfiehlt dem Gemeinderat folgenden Beschluss zu fassen:
1. Mit dem MSC Kleinhau ist ein Erbpachtvertrag vorzubereiten und dem Rat zur
Beschlussfassung vorzulegen.
2. Mit den übrigen in der Anlage 1 aufgeführten Vereinen sind Übertragungsverträge mit
Übertragung des wirtschaftlichen Eigentums ohne bauliche Unterhaltung (lt. Anlage 2)
abzuschließen und dem Rat zur Kenntnis zu geben.
3. Für kleinere Reparaturmaßnahmen wird ein Eigenanteil der Vereine in Höhe 300,00 € je
Instandsetzungsmaßnahme festgelegt.
Finanzielle Auswirkungen ?
X
Nein
Ja
Sachverhalt:
Die Gemeinde Hürtgenwald befindet sich seit dem Jahre 2010 im Haushaltssicherungskonzept.
Unter den Punkten 12, 13,16 und 22 sollten Neuregelungen in Bezug auf die Vereinsheime
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erarbeitet werden. Außerdem sollte eine Prüfung der Übertragung der Dorfgemeinschafts-,
Vereinsheime und Grill- und Freizeitanlagen sowie Sportplätze erfolgen.
Die zurzeit vorhandenen Regelungen mit verschiedenen Vereinen sind der Anlage 1 zu
entnehmen. Anzumerken ist, dass diese Regelungen zum Teil nicht einheitlich sind. Um diesen
Umstand zu ändern, sollte eine Vereinheitlichung der unterschiedlichen Verträge bzw. Absprachen
erfolgen.
Zu diesem Zweck hat im Oktober des Jahres 2011 im Dorfgemeinschaftshaus Großhau eine
Zusammenkunft stattgefunden, bei der verschiedene mögliche Übertragungsformen den Vereinen
vorgestellt wurden. Diese sind
a) Übertragung in Erbpacht
b) Übertragung wirtschaftliches Eigentum mit baulicher Unterhaltung
c) Übertragung wirtschaftliches Eigentum ohne bauliche Unterhaltung
Nach Vorstellung der Alternativen hat die Verwaltung eine Abfrage bei den betroffenen Vereinen
vorgenommen. Diese sollten das favorisierte Vertragsmodell mitteilen. Nahezu alle Vereine haben
sich für die Vertragsform nach Buchstabe c (……ohne bauliche Unterhaltung) ausgesprochen.
Lediglich der MSC Kleinhau wünscht eine Übertragung in Form von Erbpacht (ähnlich wie
seinerzeit bei der Rettungswache Kleinhau). Die ersten Gespräche hierüber sind bereits geführt
worden und müssen im Vorstand des MSC beraten werden. Zu gegebener Zeit wird über den
weiteren Sachstand berichtet.
Abwägung und Entscheidungsvorschlag:
Alle betroffenen Vereine haben grundsätzlich einer vertraglichen Regelung (lt. Anlage 2)
zugestimmt. Bis auf den MSC Kleinhau sollten die Verträge im Einzelnen mit dem jeweiligen
Verein ausgehandelt werden. Zielsetzung ist die Übertragung des wirtschaftlichen Eigentums ohne
bauliche Unterhaltung mit der Maßgabe, jährliche laufende Unterhaltungskosten (siehe § 4 und 5
des Mustervertrages) in Eigenregie auszuführen.
Nach Beschlussfassung werden mit jedem Verein konkrete Vertragsgespräche geführt.
Um die Gemeinde von kleineren Reparaturmaßnahmen zu entlasten, sollte eine Eigenanteil in
Höhe von 300,00 € je Maßnahme vertraglich vereinbart werden.
Gefertigt:
(Sachbearbeiter)
Mitzeichnung
(Abteilungsleiter)
(Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister)
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