Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlußtext (Beratung und Beschlussempfehlung über den Jahresabschluss 2011 gem. § 96 GO NRW i. V. m. § 37 GemHVO NRW)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
6,4 kB
Datum
06.12.2012
Erstellt
07.01.13, 08:12
Aktualisiert
07.01.13, 08:12
Beschlußtext (Beratung und Beschlussempfehlung über den Jahresabschluss 2011 gem. § 96 GO NRW i. V. m. § 37 GemHVO NRW)

öffnen download melden Dateigröße: 6,4 kB

Inhalt der Datei

Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister BESCHLUSS der 14. Sitzung des Rechnungsprüfungs- und Bilanzausschusses (Wahlperiode 2009/2014) am 06.12.2012: 3. Jahresabschluss 2011 des Kernhaushaltes 3.2 Beratung und Beschlussempfehlung über den Jahresabschluss 2011 gem. § 96 GO NRW i. V. m. § 37 GemHVO NRW Beschluss: Der Rechnungsprüfungs- und Bilanzausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde Leopoldshöhe 1) den geprüften Jahresabschluss und den zusammengefassten Lagebericht für das Haushaltsjahr 2011 festzustellen und 2) dem Bürgermeister uneingeschränkt Entlastung zu erteilen und 3) den Jahresfehlbetrag in Höhe von 4.022.508,05 € auf neue Rechnung vorzutragen und später mit der in der Bilanz ausgewiesenen Allgemeinen Rücklage (Eigenkapital) in Höhe von 24.013.567,91 € zu verrechnen. Die Verringerung der Allgemeinen Rücklage durch den vorstehenden Betrag beträgt 16,75%. Hierdurch bleiben die Vorschriften des § 76 GO NRW über die Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes unberührt. Beratungsergebnis: - einstimmig -