Daten
Kommune
Hürtgenwald
Größe
93 kB
Erstellt
04.05.13, 01:02
Aktualisiert
04.05.13, 01:02
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE
HÜRTGENWALD
Beschlussvorlage
Nr.:
Der Bürgermeister
Gremium: Gemeinderat
Termin: 16.05.2013
öffentlich
TOP- Nr.:
78/2013
Abteilung:
Sachbearbeiter:
Abteilung 5
Herr Krudewig
Aktenzeichen:
Datum:
5 Kru
29.04.2013
Einführung des papierlosen Sitzungsdienstes;
hier: Durchführung einer Probephase
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Hürtgenwald beschließt, dass eine eingehende, mehrmonatige Prüfung
des Moduls „papierloser, digitaler Sitzungsdienst“ durchgeführt werden soll.
Folgende Personen werden als Programm-Tester benannt:
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----------------------------------
---------------------------------Der Bürgermeister wird ermächtigt, 2 iPads zu beschaffen und den 3 Testpersonen jeweils 1 iPad
(2 neue, 1 vorhandenes) für die Testphase bis Ende April 2014 zur Verfügung zu stellen.
Finanzielle Auswirkungen ?
Nein
x
Ja, rd. 1.300,00 € zzgl. evtl. benötigter SD-Karte)
€
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Sachverhalt:
Vor einigen Jahren wurde bereits anlässlich der Vorstellung des Internetmoduls „SDOfficekommunaler Sitzungsdienst“ seitens der Verwaltung nachgefragt, ob Interesse vorhanden wäre,
auf einen digitalen, papierlosen Sitzungsdienst umzustellen. Zum damaligen Zeitpunkt hat sich der
Rat jedoch gegen eine entsprechende Änderung entschieden.
Da sich einerseits die Qualität des Programms und die technischen Einsatzmöglichkeiten (Laptops, iPads pp.) seit dieser Zeit enorm verbessert haben und auch andererseits die Technik in den
privaten Haushalten immer mehr Einzug gehalten hat, wird vorgeschlagen, die Thematik „papierloser Sitzungsdienst“ nochmals aufzugreifen.
In jüngerer Vergangenheit haben bereits viele Kommunen den Umstieg auf den digitalen
Sitzungsdienst vollzogen. Als Beispiele können hier die Kommunen Bedburg, Erfstadt, Inden,
Jülich, Kreuzau und Vettweiß genannt werden.
Andere Kommunen befinden sich zurzeit in der Testphase.
Rückmeldungen der o. a. Kommunen sind sowohl auf Seiten der Verwaltungen als auch aus den
Reihen der Politiker durchweg positiv.
Daher sollte auch der Rat der Gemeinde Hürtgenwald zunächst einem umfangreichen Testbetrieb
zustimmen. Die Gemeinde besitzt zurzeit 5 Lizenzen des benötigten Programmpakets. 2 Lizenzen
werden in der Verwaltung benötigt, 3 Lizenzen wären somit noch frei. Angedacht ist, diese 3 Lizenzen inkl. der benötigten Hardware (iPads) drei vom Rat zu bestimmenden Ratsmitgliedern zum
ausgiebigen Test zur Verfügung zu stellen. Die Testphase sollte Ende April 2014 abgeschlossen
sein. Sollte diese erfolgreich verlaufen, könnte der Rat dann zeitnah einen entsprechenden Umstellungsbeschluss fassen, sodass die entsprechende Investition (iPads) getätigt werden und der
digitale, papierlose Sitzungsdienst mit der Einführung des „neuen“ Rates Einzug halten könnte.
Sollte die Einführung durchgeführt werden, wäre zukünftig folgender Ablauf denkbar:
1. Die Produktion aller relevanten Unterlagen erfolgt ohne Ausnahme einschließlich der Anlagen
im Programm SDNet.
2. Die Unterlagen stehen innerhalb der Frist über SDNet online zur Verfügung. Parallel werden die
Ratsmitglieder über Neueinstellungen und Änderungen auf der digitalen Plattform per E-Mail benachrichtigt.
3. Die Ratsmitglieder erhalten ein iPad, mit dem sie die gewünschten Informationen einsehen
können (Internetanschluss erforderlich).
4. Über ein Tool, mit dem man den PDF Dateien Notizen und Bemerkungen hinzufügen kann,
kann jedes Ratsmitglied papierlos an den Vorlagen arbeiten.
5. In den Sitzungen würde kein Papier auf dem Tisch liegen, sondern ein iPad verwendet.
Vorteile
1. Der Druck, die Verpackung sowie der Versand der Unterlagen und damit auch anteilige
Personalkosten entfallen.
2. Änderungen der Tagesordnung, Ergänzung von Vorlagen und zusätzliche Punkte würden online
schneller und einfacher zur Verfügung stehen.
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3. Es könnte später eine Ausweitung in der Form geschehen, dass umfangreiche Werke, z.B.
Haushaltsplan, nicht in Papierform, sondern als PDF Dokument übergeben werden.
Sollte eine Entscheidung pro papierlosem Sitzungsdienst erfolgen, wären im April 2014 noch
folgende Fragen zu klären:
a) Gestellung der Hardware durch die Verwaltung oder das jeweilige Gremiumsmitglied (evtl.
gegen Nutzungsentschädigung)
b) Zurverfügungstellung von SD-Karten durch die Verwaltung oder Nutzung von vorhandenen
Kommunikationswegen (evtl. gegen Nutzungsentschädigung)
Abwägung und Entscheidungsvorschlag:
Aufgrund des Vorgesagten sollte man den monetären wie praktischen Vorteilen des Systems
Rechnung tragen und zumindest dem Test zustimmen.
Gefertigt:
(Sachbearbeiter)
Mitzeichnung
(Abteilungsleiter)
(Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister)
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