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Beschlussvorlage (Neuregelung der Bezuschussung der Vereine)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
81 kB
Erstellt
25.04.13, 14:35
Aktualisiert
25.04.13, 14:35
Beschlussvorlage (Neuregelung der Bezuschussung der Vereine) Beschlussvorlage (Neuregelung der Bezuschussung der Vereine)

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GEMEINDE HÜRTGENWALD Beschlussvorlage Nr.: Der Bürgermeister 65/2013 Gremium: Ausschuss für Jugend, Kultur und Vereine Abteilung: Sachbearbeiter: 6 Herr Engels Termin: 13.05.2013 Aktenzeichen: Zuschussregelungen Vereine Ce/Ma 17.04.2013 öffentlich TOP- Nr.: Datum: Neuregelung der Bezuschussung der Vereine Beschlussvorschlag: Der Ausschuss empfiehlt dem Gemeinderat, folgenden Beschluss zu fassen: 1. Die bisher für die unterschiedlichsten Zwecke gezahlten Zuschüsse werden vereinheitlicht. 2. Hiervon ausgenommen ist die Regelförderung. 3. Die Pflegezuschüsse werden ab 2014 bis 2023 jährlich um jeweils 10 % abgebaut. Finanzielle Auswirkungen ? Nein X Ja Pro Jahr ab 2014 – 2.500,00 € Sachverhalt: Zurzeit erhalten die Vereine für die unterschiedlichen Zwecke Zuschüsse. In Abhängigkeit davon, ob Vereine kommunale Einrichtungen nutzen oder nicht, werden folgende Subventionen gezahlt: a) Regelförderung (20.000,00 €) b) Bewirtschaftungskostenzuschüsse (17.786,21 €) - Seite 1 von 2 - c) Pflegezuschüsse (rd. 25.000,00 € jährlich) d) Düngemittelzuschüsse (2.500,00 €) e) Zuschüsse für diverse Einzelmaßnahmen (je nach Ratsbeschluss) In verschiedenen Gesprächen mit Vereinsvertretern sowie der Kommunalaufsicht und den Wirtschaftsprüfern erscheint es als zweckmäßig, die Zuschüsse a) bis d), die jährliche laufende Zuschüsse darstellen, zu vereinheitlichen. Die Zuschüsse b) bis d) beschränken sich auf die Vereine, welche kommunale Einrichtungen nutzen und selbst verwalten. Mit der Übertragung der Einrichtungen an die Vereine entfallen die Einzelregelungen der jeweiligen Zuschussbeträge. Die Bewirtschaftungskosten- und Düngemittelzuschüsse sollten in die jeweiligen Verträge mit aufgehen (siehe § 11 des Mustervertrages nach Anlage 1 der Vorlage 64/2013). Die Pflegezuschüsse sind nach dem Haushaltssicherungskonzept sukzessive abzubauen. Der Abbau sollte bis zum Ende des Konsolidierungskonzeptes im Jahre 2023 abgeschlossen sein. Die Regelförderung sollte hiervon nicht betroffen sein, da vom Charakter her dieser Zuschuss für einen anderen Nutzerkreis und Nutzungszweck gezahlt wird und die Vereine im Rahmen der Jugendarbeit unterstützt. Abwägung und Entscheidungsvorschlag: Zur besseren Abwicklung sollten die jetzt verschieden gezahlten Zuschüsse für die unterschiedlichsten Zwecke vereinheitlicht werden. Hiervon sollte die Regelförderung ausgenommen werden. Im Zuge der Sparmaßnahmen als Folge des Haushaltssicherungskonzeptes sollten die in der Vergangenheit gezahlten Pflegezuschüsse ab 2014 jährlich um 10 % abgebaut werden. Die bisher gezahlten Einzelzuschüsse gehen in die jeweils abzuschließenden Übertragungsverträgen mit einer Preisanpassungsklausel auf. Gefertigt: (Sachbearbeiter) Mitzeichnung (Abteilungsleiter) (Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister) - Seite 2 von 2 -