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Beschlusstext (Änderung der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen bzw. in Tagespflege (§ 23 SGB VIII))

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
9,7 kB
Datum
23.06.2010
Erstellt
25.08.10, 04:24
Aktualisiert
25.08.10, 04:24
Beschlusstext (Änderung der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen bzw. in Tagespflege (§ 23 SGB VIII))

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Inhalt der Datei

BESCHLUSS über das Ergebnis der 4. Sitzung des Kreistages am 23.06.2010 im Sitzungssaal des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32 TOP 23 Änderung der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen bzw. in Tagespflege (§ 23 SGB VIII) Landrat Rosenke teilt mit, dass sich in dem der Vorlage 82/2010 beigefügten Entwurf der "Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Betreuung von Kindern in Tagespflege (§23 SGB VIII)" folgende Fehler eingeschlichen hätten: In § 5 Abs. 2 seien die Beitragstabellen für Kinder im Alter bis zum 3. vollendeten Lebensjahr vertauscht worden. In § 5 Abs. 3 fehle in den Tabellenüberschriften jeweils die Worte "Bis X Stunden Betreuung" bzw. "Bis/Über X Stunden Betreuung". Die nunmehr zu beschließende Fassung liege allen Kreistagsmitgliedern zur weiteren Beratung und Beschlussfassung vor. Der Kreistag nimmt die vorstehenden Berichtigungen zur Kenntnis und fasst daraufhin folgenden Beschluss: Der Kreistag beschließt die der Vorlage 82/2010 beigefügten Satzungen über die Erhebung von Elternbeiträgen für den Besuch von Kindertageseinrichtungen sowie die (berichtigte) Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Betreuung von Kindern in Tagespflege (§ 23 SGB VIII). Abstimmungsergebnis: Einstimmig bei einigen Enthaltungen Die endgültig beschlossenen Fassungen beider Satzungen sind dieser Niederschrift als Anlage 1 beigefügt. V 82/2010