Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
9,7 kB
Datum
23.06.2010
Erstellt
25.08.10, 04:24
Aktualisiert
25.08.10, 04:24
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSS
über das Ergebnis der 4. Sitzung des Kreistages am 23.06.2010 im Sitzungssaal des
Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32
TOP 23
Änderung der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen
für die Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen bzw. in
Tagespflege (§ 23 SGB VIII)
Landrat Rosenke teilt mit, dass sich in dem der Vorlage
82/2010 beigefügten Entwurf der "Satzung über die Erhebung
von Elternbeiträgen für die Betreuung von Kindern in
Tagespflege (§23
SGB VIII)" folgende Fehler eingeschlichen hätten:
In § 5 Abs. 2 seien die Beitragstabellen für Kinder im Alter bis
zum 3. vollendeten Lebensjahr vertauscht worden.
In § 5 Abs. 3 fehle in den Tabellenüberschriften jeweils die
Worte
"Bis X Stunden Betreuung" bzw. "Bis/Über X Stunden
Betreuung".
Die nunmehr zu beschließende Fassung liege allen
Kreistagsmitgliedern zur weiteren Beratung und
Beschlussfassung vor.
Der Kreistag nimmt die vorstehenden Berichtigungen zur
Kenntnis und fasst daraufhin folgenden Beschluss:
Der Kreistag beschließt die der Vorlage 82/2010 beigefügten
Satzungen über die Erhebung von Elternbeiträgen für den
Besuch von Kindertageseinrichtungen sowie die (berichtigte)
Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die
Betreuung von Kindern in Tagespflege (§ 23 SGB VIII).
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
bei einigen Enthaltungen
Die endgültig beschlossenen Fassungen beider Satzungen sind
dieser Niederschrift als Anlage 1 beigefügt.
V 82/2010