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Beschlussvorlage (Brandschutzbedarfsplan gem. § 22 Feuerschutzhilfeleistungsgesetz NW (FSHG))

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
45 kB
Erstellt
04.05.13, 01:02
Aktualisiert
04.05.13, 01:02
Beschlussvorlage (Brandschutzbedarfsplan gem. § 22 Feuerschutzhilfeleistungsgesetz NW (FSHG))

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Inhalt der Datei

Au GEMEINDE HÜRTGENWALD Beschlussvorlage Nr.: Der Bürgermeister Gremium: Gemeinderat Termin: 16.05.2013 öffentlich TOP- Nr.: 91/2013 Abteilung: Sachbearbeiter: Abteilung 1 Frank Heidbüchel Aktenzeichen: Datum: I/1 133.2 02.05.2013 Brandschutzbedarfsplan gem. § 22 Feuerschutzhilfeleistungsgesetz NW (FSHG) Beschlussvorschlag: Aufgrund der Empfehlung des Bau- und Umweltausschusses in seiner Sitzung am 25.04.2013 beschließt der Rat der Gemeinde Hürtgenwald den der Beschlussvorlage Nr. 44/2013 beigefügten Brandschutzbedarfsplan 2013 mit dem Hinweis, bei der Fahrzeugbeschaffung Sparsamkeit walten zu lassen. Über die Ausführung des Brandschutzbedarfsplanes hat die Feuerwehr jährlich zu berichten. Darüber hinaus soll der Brandschutzbedarfsplan zur Fortschreibung alle zwei Jahre dem Rat der Gemeinde Hürtgenwald zum Beschluss vorgelegt werden. Finanzielle Auswirkungen ? X Nein Ja € Sachverhalt: Bezüglich des Sachverhalts wird auf TOP 1 (Beschlussvorlage Nr. 66/2013) im öffentlichen Teil der Bau- und Umweltausschusssitzung am 25.04.2013 sowie auf die Niederschrift zu dieser Sitzung verwiesen. Abwägung und Entscheidungsvorschlag: ./. Gefertigt: (Sachbearbeiter) Mitzeichnung (Abteilungsleiter) (Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister) - Seite 1 von 1 -