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Beschlusstext (Gesetz zur Schaffung von mehr Transparenz in öffentlichen Unternehmen im Lande Nordrhein-Westfalen (Transparenzgesetz))

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
9,2 kB
Datum
23.06.2010
Erstellt
25.08.10, 04:24
Aktualisiert
25.08.10, 04:24
Beschlusstext (Gesetz zur Schaffung von mehr Transparenz in öffentlichen Unternehmen im Lande Nordrhein-Westfalen (Transparenzgesetz))

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Inhalt der Datei

BESCHLUSS über das Ergebnis der 4. Sitzung des Kreistages am 23.06.2010 im Sitzungssaal des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32 TOP 10 Gesetz zur Schaffung von mehr Transparenz in öffentlichen Unternehmen im Lande Nordrhein-Westfalen (Transparenzgesetz) Der Kreistag fasst folgende Beschlüsse: 1. Der Kreistag weist die Vertreter des Kreises Euskirchen in den Gremien der Beteiligungsgesellschaften, in denen eine Hinwirkungspflicht nach § 108 Abs. 2 Satz 2 GO NRW besteht (siehe Anlage 1 zur Vorlage 74/2010), an, auf die Anpassung der Gesellschaftsverträge oder Satzungen sowie auf die mit § 108 Abs. 1 Satz 1 Nr.9 GO NRW verfolgte Zielsetzung der individualisierten Ausweisung der dort genannten Bezüge und Leistungszusagen hinzuwirken. 2. Der Kreistag nimmt das Schreiben des Landrates (siehe Anlage 2 zur Vorlage 74/2010) an den Vorstand und den Verwaltungsrat der Kreissparkasse Euskirchen zustimmend zu Kenntnis. Abstimmungsergebnis: Einstimmig V 74/2010