Daten
Kommune
Hürtgenwald
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56 kB
Erstellt
04.05.13, 01:02
Aktualisiert
04.05.13, 01:02
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE
HÜRTGENWALD
Beschlussvorlage
Nr.:
Der Bürgermeister
Gremium: Gemeinderat
Termin: 16.05.2013
60/2013
Abteilung:
Sachbearbeiter:
Abteilung 6
Herr Grießhaber,
Herr Kowalke
Aktenzeichen:
Datum:
200.27
15.03.2013
öffentlich
TOP- Nr.:
Gründung des Schulverbandes Nordeifel
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Hürtgenwald beschließt, sich gemäß § 78 Abs. 8 SchulG mit der
Gemeinde Simmerath, der Stadt Monschau und der Gemeinde Roetgen zum Schulverband
Nordeifel als Zweckverband nach dem Gesetz über kommunale Gemeinschaftsarbeit (GkG)
zusammenzuschließen und die als Anlage beigefügte Satzung des Schulverbandes Nordeifel zu
beschließen.
Finanzielle Auswirkungen ?
Nein
X
Ja , laut Sachverhalt
Sachverhalt:
Nach Genehmigung durch die Bezirksregierung Köln ist festzuhalten, dass die Sekundarschule
Nordeifel zum Schuljahresbeginn 2013/2014 wie geplant mit drei Eingangsklassen in Simmerath
und zwei Eingangsklassen in Hürtgenwald starten wird. Die Bezirksregierung Köln wird nun
kurzfristig die kommissarische Schulleitung für die Sekundarschule Nordeifel beauftragen.
Bereits in der Sitzung am 29.11.2012 hat sich der Rat der Gemeinde Hürtgenwald mit der Satzung
des Schulverbandes Nordeifel und den damit einhergehenden finanziellen Auswirkungen
beschäftigt.
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Es wurde einstimmig wie folgt beschlossen:
Der Rat der Gemeinde Hürtgenwald stimmt der Gründung eines Schulzweckverbands Nordeifel
nach dem Gesetz über die kommunale Gemeinschaftsarbeit (GkG) und der damit verbundenen
Satzung grundsätzlich zu. Die Verwaltung wird beauftragt, alle notwendigen weiteren Schritte zur
Gründung des Schulzweckverbandes durchzuführen. Finanzielle Rahmenbedingungen:
1.) Die Kommunen bringen ihren Vermögenswerte (Gebäude, Einrichtungsgegenstände und
Grundstücke) zunächst mietfrei in den Verband ein.
2.) Dem handelsrechtlichen/bilanzrechtlichen Grundsatz folgend „Vermögen folgt der Aufgabe“
wird zeitnah untersucht, ob eine solche Vermögensübertragung für den Verband sinnvoll ist.
3.) Es erfolgt ein interner finanzieller Ausgleich zwischen den Kommunen für die zeitliche
Verschiebung der Berücksichtigung der geänderten Schülerzahlen im kommunalen
Finanzausgleich des Landes für die Jahre 2013 und 2014.
4.) Inwiefern schulbetriebliche bzw. schulpädagogische Investitionen (z.B. Errichtung einer Mensa,
Anbau von zusätzlichen Klassenräumen bei erforderlichem Bedarf) von den Mitgliedskommunen
selbst oder dem Zweckverband entsprechend den Umlageanteilen finanziert werden, ist noch
abschließend zu klären.
Über die endgültige Fassung der Satzung des Schulzweckverbandes ist ein gesonderter
Beschluss nach weiterem Fortgang der Beratungen zu treffen.
In der Folgezeit haben weitere Abstimmungsgespräche und detaillierte Berechnungen zu den
finanziellen Auswirkungen stattgefunden. Die Modellrechnung des Kämmerers der Stadt
Monschau, Herr Boden, ist dieser Vorlage als Anlage 1 zur Kenntnisnahme beigefügt. In der
Sitzung erfolgen hierzu weitere Erläuterungen.
Die aktuelle Entwurfsfassung der Satzung des Schulverbandes Nordeifel auf Grundlage des
Abstimmungsgespräches zwischen den Verwaltungen aus Hürtgenwald, Monschau, Roetgen und
Simmerath vom 14.01.2013 ist dieser Vorlage als Anlage 2 beigefügt. Alle Verwaltungen schlagen
vor, die Satzung in dieser Form zu beschließen.
Abwägung und Entscheidungsvorschlag:
Es wird empfohlen, den Beitrittsbeschluss zum Schulverband Nordeifel zu fassen.
Gefertigt:
(Sachbearbeiter)
Mitzeichnung
(Abteilungsleiter)
(Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister)
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