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Beschlussvorlage (Gründung des Schulverbandes Nordeifel)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
56 kB
Erstellt
04.05.13, 01:02
Aktualisiert
04.05.13, 01:02
Beschlussvorlage (Gründung des Schulverbandes Nordeifel) Beschlussvorlage (Gründung des Schulverbandes Nordeifel)

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Inhalt der Datei

GEMEINDE HÜRTGENWALD Beschlussvorlage Nr.: Der Bürgermeister Gremium: Gemeinderat Termin: 16.05.2013 60/2013 Abteilung: Sachbearbeiter: Abteilung 6 Herr Grießhaber, Herr Kowalke Aktenzeichen: Datum: 200.27 15.03.2013 öffentlich TOP- Nr.: Gründung des Schulverbandes Nordeifel Beschlussvorschlag: Der Rat der Gemeinde Hürtgenwald beschließt, sich gemäß § 78 Abs. 8 SchulG mit der Gemeinde Simmerath, der Stadt Monschau und der Gemeinde Roetgen zum Schulverband Nordeifel als Zweckverband nach dem Gesetz über kommunale Gemeinschaftsarbeit (GkG) zusammenzuschließen und die als Anlage beigefügte Satzung des Schulverbandes Nordeifel zu beschließen. Finanzielle Auswirkungen ? Nein X Ja , laut Sachverhalt Sachverhalt: Nach Genehmigung durch die Bezirksregierung Köln ist festzuhalten, dass die Sekundarschule Nordeifel zum Schuljahresbeginn 2013/2014 wie geplant mit drei Eingangsklassen in Simmerath und zwei Eingangsklassen in Hürtgenwald starten wird. Die Bezirksregierung Köln wird nun kurzfristig die kommissarische Schulleitung für die Sekundarschule Nordeifel beauftragen. Bereits in der Sitzung am 29.11.2012 hat sich der Rat der Gemeinde Hürtgenwald mit der Satzung des Schulverbandes Nordeifel und den damit einhergehenden finanziellen Auswirkungen beschäftigt. - Seite 1 von 2 - Es wurde einstimmig wie folgt beschlossen: Der Rat der Gemeinde Hürtgenwald stimmt der Gründung eines Schulzweckverbands Nordeifel nach dem Gesetz über die kommunale Gemeinschaftsarbeit (GkG) und der damit verbundenen Satzung grundsätzlich zu. Die Verwaltung wird beauftragt, alle notwendigen weiteren Schritte zur Gründung des Schulzweckverbandes durchzuführen. Finanzielle Rahmenbedingungen: 1.) Die Kommunen bringen ihren Vermögenswerte (Gebäude, Einrichtungsgegenstände und Grundstücke) zunächst mietfrei in den Verband ein. 2.) Dem handelsrechtlichen/bilanzrechtlichen Grundsatz folgend „Vermögen folgt der Aufgabe“ wird zeitnah untersucht, ob eine solche Vermögensübertragung für den Verband sinnvoll ist. 3.) Es erfolgt ein interner finanzieller Ausgleich zwischen den Kommunen für die zeitliche Verschiebung der Berücksichtigung der geänderten Schülerzahlen im kommunalen Finanzausgleich des Landes für die Jahre 2013 und 2014. 4.) Inwiefern schulbetriebliche bzw. schulpädagogische Investitionen (z.B. Errichtung einer Mensa, Anbau von zusätzlichen Klassenräumen bei erforderlichem Bedarf) von den Mitgliedskommunen selbst oder dem Zweckverband entsprechend den Umlageanteilen finanziert werden, ist noch abschließend zu klären. Über die endgültige Fassung der Satzung des Schulzweckverbandes ist ein gesonderter Beschluss nach weiterem Fortgang der Beratungen zu treffen. In der Folgezeit haben weitere Abstimmungsgespräche und detaillierte Berechnungen zu den finanziellen Auswirkungen stattgefunden. Die Modellrechnung des Kämmerers der Stadt Monschau, Herr Boden, ist dieser Vorlage als Anlage 1 zur Kenntnisnahme beigefügt. In der Sitzung erfolgen hierzu weitere Erläuterungen. Die aktuelle Entwurfsfassung der Satzung des Schulverbandes Nordeifel auf Grundlage des Abstimmungsgespräches zwischen den Verwaltungen aus Hürtgenwald, Monschau, Roetgen und Simmerath vom 14.01.2013 ist dieser Vorlage als Anlage 2 beigefügt. Alle Verwaltungen schlagen vor, die Satzung in dieser Form zu beschließen. Abwägung und Entscheidungsvorschlag: Es wird empfohlen, den Beitrittsbeschluss zum Schulverband Nordeifel zu fassen. Gefertigt: (Sachbearbeiter) Mitzeichnung (Abteilungsleiter) (Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister) - Seite 2 von 2 -