Daten
Kommune
Hürtgenwald
Größe
67 kB
Erstellt
04.05.13, 01:02
Aktualisiert
04.05.13, 01:02
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE
HÜRTGENWALD
Beschlussvorlage
Nr.:
Der Bürgermeister
Gremium: Gemeinderat
Termin: 16.05.2013
öffentlich
TOP- Nr.:
71/2013
Abteilungen:
Sachbearbeiter:
2 und 5
Frau Görgen
Aktenzeichen:
Datum:
449.04 Gö.
11.04.2013
Großtagespflegestelle für die Betreuung von Kindern im Rahmen der Tagespflege gem. § 4
Kinderbildungsgesetz (KiBiz) in der "Alten Schule" in Hürtgenwald-Großhau
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Hürtgenwald stimmt der Einrichtung einer Großtagespflegestelle in der
„Alten Schule“ in Großhau zu und ermächtigt den Bürgermeister, das Erforderliche zu
veranlassen.
Finanzielle Auswirkungen ?
Nein
X
Möglicherweise ja, 10%-iger Eigenanteil für Umbau
und Einrichtung. Höhe wird derzeit ermittelt,
mündlicher Bericht in der Sitzung.
Sachverhalt:
In der 7. Sitzung des Schulausschusses der Gemeinde Hürtgenwald vom 21.02.2013 wurde über
die Gruppenkonstellation der gemeindlichen Kindergärten für das kommende Kindergartenjahr
2013/2014 berichtet. Hiernach stellt sich folgende Situation dar:
In den Kindertageseinrichtungen Brandenberg und Kleinhau kann allen Betreuungswünschen
entsprochen werden.
Für die Kindertageseinrichtung Gey gilt dies leider nicht. Beim Kreis Düren wurden 90 Plätze
insgesamt beantragt, davon 16 Plätze für Kinder unter 3 Jahren. Nach Aufteilung der Kinder in die
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einzelnen Gruppen können fünf Kinder unter 2 Jahren, die dringend einen Betreuungsplatz
benötigen, nicht aufgenommen werden.
Aus diesem Grund hat der Schulausschuss einstimmig beschlossen, die sich anbietende
Möglichkeit zur Einrichtung einer Großtagespflegestelle in der „Alten Schule“ Großhau mit
Nachdruck zu verfolgen.
In der Sitzung des Rates am 21.03.2013 erfolgte unter TOP 10 „Mitteilungen“ eine
Sachstandsinformation. Die Räumlichkeiten sind für die Einrichtung einer Großtagespflegestelle
nach Aussage des Kreisjugendamtes und des Kreisbauordnungsamtes geeignet. Dennoch sind in
geringem Umfange Umbaumaßnahmen (Sanitärbereich) und eine Grundausstattung der Räume
(Möbilierung, Spiel- und Beschäftigungsmaterial) vorzunehmen. Für die hierdurch entstehenden
Kosten hat das Kreisjugendamt eine Förderung (analog zu den Ausbaumaßnahmen für Plätze für
Kinder unter drei Jahren in den gemeindlichen Kindergärten, d.h. 10%-iger Eigenanteil für die
Gemeinde) in Aussicht gestellt. Derzeit erfolgt hierzu eine genaue Kostenkalkulation zwischen
dem Gebäudemanagement der Verwaltung in Zusammenarbeit mit dem Büro
Daheim+Uppenkamp, Heimbach. In der Sitzung wird hierzu aktuell berichtet.
Eckpunkte einer Großtagespflegestelle sind:
- zwei bis drei Kindertagespflegepersonen können bis zu neun Kinder gleichzeitig betreuen
- von den neun Kindern dürfen bis zu zwei Kinder unter einem Jahr alt sein
- die Betreuungszeit kann für jedes Kind zwischen Erziehungsberechtigten und der
Tagespflegeperson individuell vereinbart werden
- die Großtagespflege kann als Bindeglied zwischen der klassischen Tagesmutter/ Tagesvater und
der gruppenförmigen Betreuung in einem Kindergarten dienen
Da sich die bisher unversorgten Betreuungsbedarfe in der Kindertageseinrichtung Gey ergeben
haben, wäre es sinnvoll, die Großtagespflegestelle pädagogisch an die dortige Einrichtung
anzugliedern. Hierdurch könnte ein regelmäßiger Austausch der Fachkräfte und ein späterer
„weicher“ Übergang der betreuten Kinder von der Großtagespflegestelle in den Kindergarten Gey
erfolgen.
Zudem übernimmt die Kindertageseinrichtung Gey zusätzlich die Funktion des Familienzentrums
für Hürtgenwald. Zu den Aufgaben zählen u.a. die Vermittlung von Tagespflegepersonen. Das
Familienzentrum Hürtgenwald arbeitet seit seiner Entstehung mit dem Kath. Forum für
Erwachsenen- und Familienbildung, Düren, zusammen. Hierzu wurde im Jahre 2008 ein
entsprechender Kooperationsvertrag für diverse Hilfs- und Beratungsangebote geschlossen.
Diese Zusammenarbeit besteht auch hinsichtlich der Vermittlung von Tagespflegepersonen. Das
Kath. Forum für Erwachsenen- und Familienbildung wäre bereit, zur Einrichtung der
Großtagespflegestelle die schon bestehende Zusammenarbeit mit der Kindertageseinrichtung Gey
und dem Familienzentrum Hürtgenwald fortzuentwickeln und geeignete Tagespflegepersonen
hierfür zu vermitteln. Die Gemeinde Hürtgenwald wäre bei dieser Form der Zusammenarbeit nicht
Anstellungsträger für die Tagespflegepersonen der Großtagespflegestelle und es entstünden
somit keine personellen Mehraufwendungen.
Sofern Eigenanteile bei dem Umbau und der Einrichtung zu erbringen sind, so wäre hierüber
separat zu entscheiden.
Abwägung und Entscheidungsvorschlag:
Da Kinder nach Vollendung des ersten Lebensjahres ab dem 01.08.2013 einen Rechtsanspruch
auf eine Betreuung haben, ist es sachgerecht und sinnvoll eine Großtagespflegestelle in
Ergänzung zu den bisher schon bestehenden Betreuungsangeboten einzurichten.
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Die Einrichtung der Großtagespflegestelle in der „Alten Schule“ Großhau ist eine überaus
geeignete Möglichkeit, den noch offenen Betreuungsbedarfen von Hürtgenwalder Familien flexibel
zu entsprechen.
Gefertigt:
(Sachbearbeiter)
Mitzeichnung
(Abteilungsleiter)
(Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister)
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