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Beschlussvorlage (Großtagespflegestelle für die Betreuung von Kindern im Rahmen der Tagespflege gem. § 4 Kinderbildungsgesetz (KiBiz) in der "Alten Schule" in Hürtgenwald-Großhau)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
67 kB
Erstellt
04.05.13, 01:02
Aktualisiert
04.05.13, 01:02
Beschlussvorlage (Großtagespflegestelle für die Betreuung von Kindern im Rahmen der Tagespflege gem. § 4 Kinderbildungsgesetz (KiBiz) in der "Alten Schule" in Hürtgenwald-Großhau) Beschlussvorlage (Großtagespflegestelle für die Betreuung von Kindern im Rahmen der Tagespflege gem. § 4 Kinderbildungsgesetz (KiBiz) in der "Alten Schule" in Hürtgenwald-Großhau) Beschlussvorlage (Großtagespflegestelle für die Betreuung von Kindern im Rahmen der Tagespflege gem. § 4 Kinderbildungsgesetz (KiBiz) in der "Alten Schule" in Hürtgenwald-Großhau)

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Inhalt der Datei

GEMEINDE HÜRTGENWALD Beschlussvorlage Nr.: Der Bürgermeister Gremium: Gemeinderat Termin: 16.05.2013 öffentlich TOP- Nr.: 71/2013 Abteilungen: Sachbearbeiter: 2 und 5 Frau Görgen Aktenzeichen: Datum: 449.04 Gö. 11.04.2013 Großtagespflegestelle für die Betreuung von Kindern im Rahmen der Tagespflege gem. § 4 Kinderbildungsgesetz (KiBiz) in der "Alten Schule" in Hürtgenwald-Großhau Beschlussvorschlag: Der Rat der Gemeinde Hürtgenwald stimmt der Einrichtung einer Großtagespflegestelle in der „Alten Schule“ in Großhau zu und ermächtigt den Bürgermeister, das Erforderliche zu veranlassen. Finanzielle Auswirkungen ? Nein X Möglicherweise ja, 10%-iger Eigenanteil für Umbau und Einrichtung. Höhe wird derzeit ermittelt, mündlicher Bericht in der Sitzung. Sachverhalt: In der 7. Sitzung des Schulausschusses der Gemeinde Hürtgenwald vom 21.02.2013 wurde über die Gruppenkonstellation der gemeindlichen Kindergärten für das kommende Kindergartenjahr 2013/2014 berichtet. Hiernach stellt sich folgende Situation dar: In den Kindertageseinrichtungen Brandenberg und Kleinhau kann allen Betreuungswünschen entsprochen werden. Für die Kindertageseinrichtung Gey gilt dies leider nicht. Beim Kreis Düren wurden 90 Plätze insgesamt beantragt, davon 16 Plätze für Kinder unter 3 Jahren. Nach Aufteilung der Kinder in die - Seite 1 von 3 - einzelnen Gruppen können fünf Kinder unter 2 Jahren, die dringend einen Betreuungsplatz benötigen, nicht aufgenommen werden. Aus diesem Grund hat der Schulausschuss einstimmig beschlossen, die sich anbietende Möglichkeit zur Einrichtung einer Großtagespflegestelle in der „Alten Schule“ Großhau mit Nachdruck zu verfolgen. In der Sitzung des Rates am 21.03.2013 erfolgte unter TOP 10 „Mitteilungen“ eine Sachstandsinformation. Die Räumlichkeiten sind für die Einrichtung einer Großtagespflegestelle nach Aussage des Kreisjugendamtes und des Kreisbauordnungsamtes geeignet. Dennoch sind in geringem Umfange Umbaumaßnahmen (Sanitärbereich) und eine Grundausstattung der Räume (Möbilierung, Spiel- und Beschäftigungsmaterial) vorzunehmen. Für die hierdurch entstehenden Kosten hat das Kreisjugendamt eine Förderung (analog zu den Ausbaumaßnahmen für Plätze für Kinder unter drei Jahren in den gemeindlichen Kindergärten, d.h. 10%-iger Eigenanteil für die Gemeinde) in Aussicht gestellt. Derzeit erfolgt hierzu eine genaue Kostenkalkulation zwischen dem Gebäudemanagement der Verwaltung in Zusammenarbeit mit dem Büro Daheim+Uppenkamp, Heimbach. In der Sitzung wird hierzu aktuell berichtet. Eckpunkte einer Großtagespflegestelle sind: - zwei bis drei Kindertagespflegepersonen können bis zu neun Kinder gleichzeitig betreuen - von den neun Kindern dürfen bis zu zwei Kinder unter einem Jahr alt sein - die Betreuungszeit kann für jedes Kind zwischen Erziehungsberechtigten und der Tagespflegeperson individuell vereinbart werden - die Großtagespflege kann als Bindeglied zwischen der klassischen Tagesmutter/ Tagesvater und der gruppenförmigen Betreuung in einem Kindergarten dienen Da sich die bisher unversorgten Betreuungsbedarfe in der Kindertageseinrichtung Gey ergeben haben, wäre es sinnvoll, die Großtagespflegestelle pädagogisch an die dortige Einrichtung anzugliedern. Hierdurch könnte ein regelmäßiger Austausch der Fachkräfte und ein späterer „weicher“ Übergang der betreuten Kinder von der Großtagespflegestelle in den Kindergarten Gey erfolgen. Zudem übernimmt die Kindertageseinrichtung Gey zusätzlich die Funktion des Familienzentrums für Hürtgenwald. Zu den Aufgaben zählen u.a. die Vermittlung von Tagespflegepersonen. Das Familienzentrum Hürtgenwald arbeitet seit seiner Entstehung mit dem Kath. Forum für Erwachsenen- und Familienbildung, Düren, zusammen. Hierzu wurde im Jahre 2008 ein entsprechender Kooperationsvertrag für diverse Hilfs- und Beratungsangebote geschlossen. Diese Zusammenarbeit besteht auch hinsichtlich der Vermittlung von Tagespflegepersonen. Das Kath. Forum für Erwachsenen- und Familienbildung wäre bereit, zur Einrichtung der Großtagespflegestelle die schon bestehende Zusammenarbeit mit der Kindertageseinrichtung Gey und dem Familienzentrum Hürtgenwald fortzuentwickeln und geeignete Tagespflegepersonen hierfür zu vermitteln. Die Gemeinde Hürtgenwald wäre bei dieser Form der Zusammenarbeit nicht Anstellungsträger für die Tagespflegepersonen der Großtagespflegestelle und es entstünden somit keine personellen Mehraufwendungen. Sofern Eigenanteile bei dem Umbau und der Einrichtung zu erbringen sind, so wäre hierüber separat zu entscheiden. Abwägung und Entscheidungsvorschlag: Da Kinder nach Vollendung des ersten Lebensjahres ab dem 01.08.2013 einen Rechtsanspruch auf eine Betreuung haben, ist es sachgerecht und sinnvoll eine Großtagespflegestelle in Ergänzung zu den bisher schon bestehenden Betreuungsangeboten einzurichten. - Seite 2 von 3 - Die Einrichtung der Großtagespflegestelle in der „Alten Schule“ Großhau ist eine überaus geeignete Möglichkeit, den noch offenen Betreuungsbedarfen von Hürtgenwalder Familien flexibel zu entsprechen. Gefertigt: (Sachbearbeiter) Mitzeichnung (Abteilungsleiter) (Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister) - Seite 3 von 3 -