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Beschlussvorlage (Repowering eines Windrades in Raffelsbrand; hier: Gemarkung Vossenack, Flur 14, Nr. 35)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
72 kB
Erstellt
04.05.13, 01:02
Aktualisiert
08.05.13, 14:06
Beschlussvorlage (Repowering eines Windrades in Raffelsbrand;
hier: Gemarkung Vossenack, Flur 14, Nr. 35) Beschlussvorlage (Repowering eines Windrades in Raffelsbrand;
hier: Gemarkung Vossenack, Flur 14, Nr. 35)

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Inhalt der Datei

GEMEINDE HÜRTGENWALD Beschlussvorlage Nr.: Der Bürgermeister Gremium: Gemeinderat Termin: 16.05.2013 öffentlich TOP- Nr.: 86/2013 Abteilung: Sachbearbeiter: 4 Herr Zimmermann Aktenzeichen: Datum: IV Zi/Ra 30.04.2013 Repowering eines Windrades in Raffelsbrand; hier: Gemarkung Vossenack, Flur 14, Nr. 35 Beschlussvorschlag: In Kenntnisnahme des Sachverhalts stimmt der Rat der Gemeinde Hürtgenwald einer beabsichtigten Standortabweichung der neuen Windkraftanlage gegenüber der Ausweisung im Flächennutzungsplan grundsätzlich zu. Ebenfalls ist der Rat der Gemeinde Hürtgenwald vorbehaltlich der Genehmigung des Kreises Düren mit der Größe der neuen Anlage einverstanden. Finanzielle Auswirkungen ? X Nein Ja € Sachverhalt: Die „Windenergie Raffelsbrand GbR“ beabsichtigt, mit ihrem beiliegenden Antrag (Anlage 1) ihre Windkraftanlage im Ortsteil Raffelsbrand zu repowern. Standort und Größe der neuen Anlage sind aus dem Antrag zu entnehmen. Hieraus ist auch zu ersehen, dass der Standort der neuen Anlage von der im Flächennutzungsplan ausgewiesenen Konzentrationszone abweicht. Seitens der Verwaltung wird diese Abweichung als geringfügig angesehen. Anders als der ursprüngliche Standort liegt dieser jetzt aber außerhalb des Mindestabstandsbereichs, der sich aus dem Gutachten VDH ergibt. Abwägung und Entscheidungsvorschlag: ./. 1 Gefertigt: (Sachbearbeiter) Mitzeichnung (Abteilungsleiter) (Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister) 2