Daten
Kommune
Hürtgenwald
Größe
74 kB
Datum
13.06.2013
Erstellt
05.06.13, 01:01
Aktualisiert
05.06.13, 01:01
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE
HÜRTGENWALD
Mitteilungsvorlage
Nr.:
Der Bürgermeister
Gremium: Schulausschuss
Termin: 13.06.2013
öffentlich
TOP- Nr.:
98/2013
Abteilung:
Sachbearbeiter:
Abteilung 2
Herr Riester
Aktenzeichen:
Datum:
460.0
31.05.2013
Kindergartenpool im Bereich des Kreisjugendamts Düren;
hier: Abrechnung bis zum 31.07.2011
Beschlussvorschlag:
Der Schulausschuss der Gemeinde Hürtgenwald nimmt die Abrechnung des Kindergartenpools
zur Kenntnis.
Finanzielle Auswirkungen ?
Nein
X
Ja, Einnahme für Gemeinde Hürtgenwald
In Höhe von 60.929,41 €
Sachverhalt:
Bekanntlich haben die Kommunen des Kreises Düren (mit Ausnahme der Stadt Düren, da diese
über ein eigenes Jugendamt verfügt) zum 01.01.1998 einen öffentlich-rechtlichen Vertrag zur
Regelung der Trägeranteile im Bereich der Kindertageseinrichtungen getroffen. Hiermit war das
Ziel verbunden, einen Ausgleich zwischen den Kommunen zu schaffen, die Kindertageseinrichtungen in eigener Trägerschaft betreiben und solchen, die diese auf andere Träger (sog.
„arme Träger“) übertragen haben. Die Vertragslaufzeit beträgt fünf Jahre und verlängert sich um
diesen Zeitraum, sofern nicht eine Kündigung erfolgt. Eine Kündigung des Kindergartenpools ist
demnach frühestens zum 01.01.2018 möglich.
Die ursprüngliche Verwaltung und Abrechnung des Kindergartenpools lag bei der Stadt Nideggen.
Aus verschiedenen Gründen ist die Verwaltung zwischenzeitlich zur Stadt Linnich gewechselt.
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Mit Schreiben vom 03.05.2013 (siehe Anlage) erhält die Gemeinde Hürtgenwald für ihre
überproportional hohe Belastung im Bereich der Trägerschaft eigener Kindertageseinrichtungen
einen Betrag in Höhe von 60.929,41 € für das Kindergartenjahr 2010/2011 aus dem
Kindergartenpool.
Es wird um Kenntnisnahme gebeten.
Abwägung und Entscheidungsvorschlag:
Der Schulausschuss nimmt die Mitteilung zur Kenntnis.
Gefertigt:
(Sachbearbeiter)
Mitzeichnung
(Abteilungsleiter)
(Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister)
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