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Beschlussvorlage (Beförderung der Schülerinnen und Schüler im Gebiet der Gemeinde Hürtgenwald)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
67 kB
Datum
13.06.2013
Erstellt
05.06.13, 01:01
Aktualisiert
05.06.13, 01:01
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Inhalt der Datei

GEMEINDE HÜRTGENWALD Beschlussvorlage Nr.: Der Bürgermeister Gremium: Schulausschuss Termin: 13.06.2013 96/2013 Abteilung: Sachbearbeiter: Abteilung 2 Frau Kreutz und Herr Riester Aktenzeichen: Datum: 211-18 28.05.2013 öffentlich TOP- Nr.: Beförderung der Schülerinnen und Schüler im Gebiet der Gemeinde Hürtgenwald Beschlussvorschlag: Der Schulausschuss der Gemeinde Hürtgenwald nimmt die Sachverhaltsdarstellung zur Kenntnis und beschließt, die Beförderungsart der Schülerinnen und Schüler im Gebiet der Gemeinde Hürtgenwald für das Schuljahr 2014/2015 zu überprüfen. Finanzielle Auswirkungen ? Nein X Grundsätzlich Ja, Höhe ist noch nicht bezifferbar Sachverhalt: Zum 01.08.2013 gehen die Gemeinschaftshauptschule und die Realschule Hürtgenwald in die Schulträgerschaft des Schulverbandes Nordeifel über. Zudem nimmt die neue Sekundarschule Nordeifel mit ihrem Standort Hürtgenwald den Schulbetrieb auf. Der Schulverband Nordeifel wird zeitgleich Schulträger aller weiterführenden kommunalen Schulen (GHS Monschau-Roetgen-Simmerath, Elwin-Christoffel-Realschule Monschau, St.Michael Gymnasium Monschau). Die Schülerbeförderung in den einzelnen Verbandskommunen (Hürtgenwald, Monschau, Roetgen, und Simmerath) ist bisher aufgrund verschiedener Faktoren unterschiedlich organisiert. Während in Hürtgenwald (Grundschulen und weiterführende Schulen), Simmerath (Grundschulen und Hauptschule bis zu diesem Schuljahr) und Roetgen (Grundschule) die Schülerbeförderung - Seite 1 von 3 - mittels freigestelltem Schülerverkehr (Schülerspezialverkehr) durchgeführt worden ist, hat sich die Stadt Monschau vor einigen Jahren dazu entschlossen, die Schülerbeförderung für alle Schulen in den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) zu integrieren. Nach dortiger Aussage hat sich die Integration in den ÖPNV bewährt und zu einigen Vorteilen geführt (Verbesserung des ÖPNV durch zusätzliche Linien, verstärkte Nutzung des ÖPNV auch außerhalb der Schulfahrten durch spezielle Schülerfahrkarten („School&Fun-Tickets“). Der AVV führt zum School&Fun-Ticket wie folgt aus: Egal ob Schul- oder Ferienzeit, das School&Fun-Ticket gilt an 365 Tagen im Jahr rund um die Uhr ohne Einschränkungen. Morgens zur Schule, nachmittags Freunde besuchen oder zum Praktikum fahren, danach zum Training und am Wochenende in die Disco: Mit dem School&Fun-Ticket haben Kinder und Jugendliche eine Flatrate, die sie nicht nur im Kreis Düren mobil macht, sondern auch in der Städteregion Aachen und im Kreis Heinsberg. Zudem dürfen sie mit dem School&Fun-Ticket auch mit vielen Linien in Kommunen fahren, die an das AVV-Verbundgebiet angrenzen, zum Beispiel nach Vaals, Kerkrade oder Kelmis, nach Schleiden, Euskirchen, Zülpich oder Elsdorf. So viel Bewegungsfreiheit kostet nicht die Welt: Schüler, die aufgrund ihrer Schulweglänge einen Anspruch auf Fahrtkostenübernahme durch den Schulträger haben, zahlen im Jahresabonnement einen Eigenbeitrag von höchstens zwölf Euro pro Monat (für Geschwisterkinder gibt es Rabatte). Vom Eigenanteil befreit sind Schüler, die Hilfe zum Lebensunterhalt erhalten. Das School&Fun-Ticket löst das SchoolPlus-Ticket ab. Neben den wichtigen Fragen der Qualität und Akzeptanz der Schülerbeförderung sind auch die finanziellen Auswirkungen zu berücksichtigen. Zu den rechtlichen Hintergründen der Schülerfahrkosten ist folgendes zu beachten: Schülerfahrkosten sind die notwendigen Kosten für die Beförderung von Schülerinnen und Schülern. Fahrkosten entstehen notwendig, wenn der Schulweg nach § 7 Abs. 1 SchfkVO (Schülerfahrkostenverordnung) in der einfachen Entfernung für die Schülerin oder den Schüler der Primarstufe (Grundschule) mehr als zwei Kilometer und bei der Sekundarstufe I (Klassen 5 bis 10) mehr als 3,5 km beträgt. Der Schulträger entscheidet im Rahmen der Verordnung über Art und Umfang der Schülerbeförderung. Ihm obliegt keine Pflicht zur Beförderung (§ 3 SchfkVO) Die Vorschrift der Schülerfahrkostenverordnung regelt die Erstattung der Kosten, die dem Schüler für die wirtschaftlichste und zumutbare Art der Beförderung zur Schule und zurück entstehen (vgl. §§ 1,2 SchfkVO). Dabei haben öffentliche Verkehrsmittel grundsätzlich Vorrang vor den anderen Beförderungskosten (Schülerspezialverkehr). Nach § 76 Ziffer 5 Schulgesetz (SchulG) ist die Schule vom Schulträger in bedeutsamen Angelegenheiten rechtzeitig zu beteiligen, hierzu gehört insbesondere die Art und Weise der Schülerbeförderung. In den Gesprächen zur Einrichtung der Sekundarschule Nordeifel bestand zwischen den Mitgliedskommunen die übereinstimmende Auffassung, den Aachener Verkehrsverbund (AVV) als örtlich zuständigen Zweckverband des ÖPNV der Region zu bitten, Vorschläge für die gesamte Integration der Schülerbeförderung im Verbandsgebiet des Schulverbandes Nordeifel zu erarbeiten. Trotz frühzeitiger Nachfragen hat der AVV erstmals am 22.05.2013 in einem gemeinsamen Gespräch mit den Kommunen des Verbandsgebietes erste konkrete Vorschläge unterbreitet. - Seite 2 von 3 - Ergebnis für das Gebiet der Gemeinde Hürtgenwald ist, dass Teilbereiche in den ÖPNV integriert werden könnten, andere Verbindungen jedoch mittels freigestelltem Schülerverkehr weiterhin bedient werden müssten. Hinsichtlich des knappen Zeitraums bis zum kommenden Schuljahr wird seitens der Gemeinde Hürtgenwald vorgeschlagen, die Integration des freigestellten Schülerverkehrs erst für das Schuljahr 2014/2015 mit dem gebotenen und notwendigen zeitlichen Vorlauf zu überprüfen um hierbei alle Beteiligten (Politische Gremien, Eltern, Schulleitungen) in den Prozess einbinden zu können. In diese Gesamtbetrachtung sollte auch mit Sorgfalt die Beförderung zu den Grundschulstandorten der Gemeinde Hürtgenwald einbezogen werden. Formal gesehen ist ab dem 01.08.2013 der Schulverband Nordeifel für die Beförderungsart der betreffenden Schulen zuständig. Die Gemeinde Hürtgenwald sollte hierzu aber zunächst eine eigene, gemeindliche Präferenz (ÖPNV – Schülerspezialverkehr) finden. Den Schülerinnen und Schülern an Schulen im Gemeindegebiet ist derzeit der Erwerb eines School&Fun-Tickets nicht möglich, da die Schülerbeförderung noch nicht in den ÖPNV integriert ist. Die Schülerinnen und Schüler haben aber die Möglichkeit, ein Fun-Ticket beim AVV zu erwerben. Hiermit können alle AVV-Buslinien und Nahverkehrszüge des gesamten Verbundgebietes montags bis freitags ab 14.00 Uhr bis Betriebsschluss benutzt werden. An Wochenenden, Feiertagen und Schulferien ist es rund um die Uhr gültig. Der Preis der Monatskarte beträgt 17,30 Euro, im Jahresabonnement 14,42 Euro pro Monat. Es ist beabsichtigt, die Schülerinnen und Schüler über dieses Angebot zu informieren und in den Schulsekretariaten entsprechende Hilfestellungen bei der möglichen Antragstellung (Bereithaltung von Antragsformularen pp.) zu geben. Abwägung und Entscheidungsvorschlag: Die gesetzlich präferierte Schülerbeförderung mittels Öffentlichen Personennahverkehr sowie eine verbandseinheitliche Regelung im Schulverband Nordeifel spricht für eine Integration der bisher freigestellten Schülerverkehre in den ÖPNV. Zur Qualitätserhaltung und Schaffung von Akzeptanz bei Eltern und Schulleitungen ist eine frühzeitige Beteiligung durchzuführen. Aufgrund des knappen Zeitraums zum kommenden Schuljahr 2013/2014 ist dies nicht mehr verlässlich durchführbar. Unter Einbeziehung des AVV und aller weiteren Beteiligten ist eine ergebnisoffene Prüfung durchzuführen, ob eine Integration im Schuljahr 2014/2015 gewünscht und möglich ist. Hierbei sind besonders die finanziellen Auswirkungen zu betrachten. Aus den obigen Gründen wird der Beschlussvorschlag unterbreitet. Gefertigt: (Sachbearbeiter) Mitzeichnung (Abteilungsleiter) (Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister) - Seite 3 von 3 -