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Beschlusstext (Gründung einer Anstalt öffentlichen Rechts (AöR) zur Untersuchung von Lebensmittelproben)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
11 kB
Datum
23.06.2010
Erstellt
25.08.10, 04:24
Aktualisiert
25.08.10, 04:24
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BESCHLUSS über das Ergebnis der 4. Sitzung des Kreistages am 23.06.2010 im Sitzungssaal des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32 TOP 12 Gründung einer Anstalt öffentlichen Rechts (AöR) zur Untersuchung von Lebensmittelproben Landrat Rosenke verweist auf die Verwaltungsergänzung vom 15.06.2010 (Z 2/V 76/2010), in der auf die Fragen aus der Sitzung des Kreisausschusses vom 09.06.2010 eingegangen wird. In der folgenden Aussprache werden -teilweise wie auch im Kreisausschuss- die Themenbereiche Nachschusspflichten Kostensteigerungen Kalkulation der Probenpreise Kündigung / Austritt aus der AöR Voraussichtliche Einsparungen für den Kreis angesprochen und verwaltungsseitig beantwortet. Der Vorsitzende stellt daraufhin die Vorlage 76/2010 wie folgt zur Abstimmung: Der Kreistag 1. stimmt zu, dass das Chemische und Veterinäruntersuchungsamt Rheinland (CVUA Rheinland) als rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR) zum 1. Januar 2011 errichtet wird. Die Errichtung erfolgt auf der Grundlage des Gesetzes zur Bildung integrierter Untersuchungsanstalten für Bereiche des Verbraucherschutzes (IUAG NRW) und nach Maßgabe der Rechtsverordnung des Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (siehe Anlage 1 zur Vorlage 76/2010) sowie auf der Grundlage des Entwurfs eines zwischen dem CVUA Rheinland und dem CVUA Rhein-Ruhr-Wupper zu schließenden öffentlich-rechtlichen Vertrages über die Wahrnehmung hoheitlicher Untersuchungsaufgaben (siehe Anlage 2 zur Vorlage 76/2010). 2. beschließt, a) dass der Kreis Euskirchen neben dem Land NRW, der Städteregion Aachen, den Städten Aachen, Bonn, Köln, Leverkusen sowie den Kreisen Düren, Heinsberg, dem Oberbergischen Kreis, dem Rheinisch-Bergischen-Kreis, dem Rhein-Erft-Kreis und dem Rhein-Sieg-Kreis in die Trägerschaft der AöR eintritt, V 76/2010 b) dass die Finanzierung der AöR auf der Grundlage des unter den Trägern abgestimmten Entwurfs der Finanzsatzung (siehe Anlage 3 zur Vorlage 76/2010) erfolgt und dass der Anteil des Kreises Euskirchen von 17.500,00 € am Stammkapital in Höhe von 300.000,00 € der Anstalt zur Verfügung gestellt wird, c) dass die zwischen dem Kreis Euskirchen und der Stadt Aachen abgeschlossene öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Untersuchung und Begutachtung der bei der Überwachung des Verkehrs mit Lebensmitteln und Bedarfsgegenständen anfallenden Proben vom 04.12.1997 zum Zeitpunkt der Errichtung der AöR im gegenseitigen Einvernehmen aufgehoben wird. 3. beschließt, dass, soweit eine der unter Punkt 2 a) aufgelisteten Trägerkommunen diesem Beschlussvorschlag nicht zustimmen sollte, der Beschluss des Kreises Euskirchen weiterhin Gültigkeit hat. In diesem Fall sind die diesem Beschluss beigefügten Anlagen, insbesondere das Stammkapital und der Stimmenanteil im Verwaltungsrat, entsprechend anzupassen. Abstimmungsergebnis: Mit Mehrheit dafür bei einigen Gegenstimmen und einigen Enthaltungen