Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
11 kB
Datum
23.06.2010
Erstellt
25.08.10, 04:24
Aktualisiert
25.08.10, 04:24
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSS
über das Ergebnis der 4. Sitzung des Kreistages am 23.06.2010 im Sitzungssaal des
Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32
TOP 12
Gründung einer Anstalt öffentlichen Rechts (AöR) zur
Untersuchung von Lebensmittelproben
Landrat Rosenke verweist auf die Verwaltungsergänzung vom
15.06.2010 (Z 2/V 76/2010), in der auf die Fragen aus der
Sitzung des Kreisausschusses vom 09.06.2010 eingegangen
wird.
In der folgenden Aussprache werden -teilweise wie auch im
Kreisausschuss- die Themenbereiche
Nachschusspflichten
Kostensteigerungen
Kalkulation der Probenpreise
Kündigung / Austritt aus der AöR
Voraussichtliche Einsparungen für den Kreis
angesprochen und verwaltungsseitig beantwortet.
Der Vorsitzende stellt daraufhin die Vorlage 76/2010 wie folgt
zur Abstimmung:
Der Kreistag
1. stimmt zu,
dass das Chemische und Veterinäruntersuchungsamt
Rheinland (CVUA Rheinland) als rechtsfähige Anstalt des
öffentlichen Rechts (AöR) zum 1. Januar 2011 errichtet wird.
Die Errichtung erfolgt auf der Grundlage des Gesetzes zur
Bildung integrierter Untersuchungsanstalten für Bereiche des
Verbraucherschutzes (IUAG NRW) und nach Maßgabe der
Rechtsverordnung des Ministeriums für Umwelt und
Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (siehe
Anlage 1 zur Vorlage 76/2010) sowie auf der Grundlage des
Entwurfs eines zwischen dem CVUA Rheinland und dem CVUA
Rhein-Ruhr-Wupper zu schließenden öffentlich-rechtlichen
Vertrages
über
die
Wahrnehmung
hoheitlicher
Untersuchungsaufgaben (siehe Anlage 2 zur Vorlage 76/2010).
2. beschließt,
a) dass der Kreis Euskirchen neben dem Land NRW, der
Städteregion Aachen, den Städten Aachen, Bonn, Köln,
Leverkusen sowie den Kreisen Düren, Heinsberg, dem
Oberbergischen Kreis, dem Rheinisch-Bergischen-Kreis, dem
Rhein-Erft-Kreis und dem Rhein-Sieg-Kreis in die Trägerschaft
der AöR eintritt,
V 76/2010
b) dass die Finanzierung der AöR auf der Grundlage des unter
den Trägern abgestimmten Entwurfs der Finanzsatzung (siehe
Anlage 3 zur Vorlage 76/2010) erfolgt und dass der Anteil des
Kreises Euskirchen von 17.500,00 € am Stammkapital in Höhe
von 300.000,00 € der Anstalt zur Verfügung gestellt wird,
c) dass die zwischen dem Kreis Euskirchen und der Stadt
Aachen abgeschlossene öffentlich-rechtliche Vereinbarung über
die Untersuchung und Begutachtung der bei der Überwachung
des Verkehrs mit Lebensmitteln und Bedarfsgegenständen
anfallenden Proben vom 04.12.1997 zum Zeitpunkt der
Errichtung der AöR im gegenseitigen Einvernehmen
aufgehoben wird.
3. beschließt,
dass, soweit eine der unter Punkt 2 a) aufgelisteten
Trägerkommunen diesem Beschlussvorschlag nicht zustimmen
sollte, der Beschluss des Kreises Euskirchen weiterhin
Gültigkeit hat. In diesem Fall sind die diesem Beschluss
beigefügten Anlagen, insbesondere das Stammkapital und der
Stimmenanteil im Verwaltungsrat, entsprechend anzupassen.
Abstimmungsergebnis:
Mit Mehrheit dafür
bei einigen Gegenstimmen
und einigen Enthaltungen