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Beschlussvorlage (Haushaltssatzung 2013 und Haushaltssicherungskonzept 2013-2023 hier: Beitrittsbeschluss)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
64 kB
Erstellt
04.07.13, 01:00
Aktualisiert
04.07.13, 01:00
Beschlussvorlage (Haushaltssatzung 2013 und Haushaltssicherungskonzept 2013-2023
hier: Beitrittsbeschluss) Beschlussvorlage (Haushaltssatzung 2013 und Haushaltssicherungskonzept 2013-2023
hier: Beitrittsbeschluss)

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GEMEINDE HÜRTGENWALD Beschlussvorlage Nr.: Der Bürgermeister 104/2013 Abteilung: Sachbearbeiter: 6 Herr Kowalke öffentlich Aktenzeichen: TOP- Nr.: Datum: 902-40/III/2013 Kw/Ma 19.06.2013 Gremium: Gemeinderat Termin: 11.07.2013 Haushaltssatzung 2013 und Haushaltssicherungskonzept 2013-2023 hier: Beitrittsbeschluss Beschlussvorschlag: Der Rat fasst den von der Kommunalaufsicht des Kreises Düren geforderten Beitrittsbeschluss und ändert die Haushaltssatzung in den §§ 1 und 7 entsprechend der Anlage 2 ab. Finanzielle Auswirkungen ? X Nein Ja Sachverhalt: Mit beiliegender Verfügung des Landrates des Kreises Düren ist das Haushaltssicherungskonzept 2013-2023 ff. genehmigt worden. Die Genehmigung wurde unter der Auflage erteilt, dass hinsichtlich der Haushaltssatzung ein Beitrittsbeschluss des Rates erforderlich ist. Hierbei sind die Gesamtbeträge der Erträge und Aufwendungen des Ergebnisplanes in § 1 der Haushaltssatzung entsprechend den Veranschlagungen zu berichtigen. In den Veranschlagungen lt. Gesamtergebnisplan sind die Erträge bzw. Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen nach den haushaltsrechtlichen Bestimmungen nicht zu berücksichtigen. Lediglich in den Teilergebnisplänen sind die internen Leistungsbeziehungen darzustellen. An internen Leistungsbeziehungen sind insgesamt 1.586.583,00 € als Erträge bzw. Aufwendungen in den Teilplänen veranschlagt. Um diesen Betrag sind die Gesamtbeträge zu korrigieren. Der Gesamtbetrag der Erträge lautet hiernach auf 15.055.525,00 €. Beim Gesamtbetrag der - Seite 1 von 2 - Aufwendungen reduziert sich der Betrag auf 17.800.989,00 €. Die Höhe des Entnahmebetrages (2.745.464,00 €) aus der allgemeinen Rücklage nach § 4 ändert sich hierdurch nicht. Entsprechend dem Satzungsmuster für die Haushaltssatzung ist der § 7 zu ergänzen. Hier wird angegeben, im welchem Jahr der Haushaltsausgleich wieder hergestellt ist. Die Bestimmung lautet: „Nach dem Haushaltssicherungskonzept ist der Haushaltsausgleich im Jahre 2023 wieder hergestellt. Die dafür im Haushaltssicherungskonzept enthaltenen Konsolidierungsmaßnahmen sich bei der Ausführung des Haushaltsplans umzusetzen“. Die ergänzte bzw. geänderte Satzung liegt als Anlage 2 bei. Abwägung und Entscheidungsvorschlag: -.- Gefertigt: (Sachbearbeiter) Mitzeichnung (Abteilungsleiter) (Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister) - Seite 2 von 2 -