Daten
Kommune
Hürtgenwald
Größe
64 kB
Erstellt
04.07.13, 01:00
Aktualisiert
04.07.13, 01:00
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE
HÜRTGENWALD
Beschlussvorlage
Nr.:
Der Bürgermeister
104/2013
Abteilung:
Sachbearbeiter:
6
Herr Kowalke
öffentlich
Aktenzeichen:
TOP- Nr.:
Datum:
902-40/III/2013
Kw/Ma
19.06.2013
Gremium: Gemeinderat
Termin: 11.07.2013
Haushaltssatzung 2013 und Haushaltssicherungskonzept 2013-2023
hier: Beitrittsbeschluss
Beschlussvorschlag:
Der Rat fasst den von der Kommunalaufsicht des Kreises Düren geforderten Beitrittsbeschluss
und ändert die Haushaltssatzung in den §§ 1 und 7 entsprechend der Anlage 2 ab.
Finanzielle Auswirkungen ?
X
Nein
Ja
Sachverhalt:
Mit beiliegender Verfügung des Landrates des Kreises Düren ist das Haushaltssicherungskonzept
2013-2023 ff. genehmigt worden. Die Genehmigung wurde unter der Auflage erteilt, dass
hinsichtlich der Haushaltssatzung ein Beitrittsbeschluss des Rates erforderlich ist.
Hierbei sind die Gesamtbeträge der Erträge und Aufwendungen des Ergebnisplanes in § 1 der
Haushaltssatzung entsprechend den Veranschlagungen zu berichtigen. In den Veranschlagungen
lt. Gesamtergebnisplan sind die Erträge bzw. Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen
nach den haushaltsrechtlichen Bestimmungen nicht zu berücksichtigen. Lediglich in den
Teilergebnisplänen sind die internen Leistungsbeziehungen darzustellen. An internen
Leistungsbeziehungen sind insgesamt 1.586.583,00 € als Erträge bzw. Aufwendungen in den
Teilplänen veranschlagt. Um diesen Betrag sind die Gesamtbeträge zu korrigieren. Der
Gesamtbetrag der Erträge lautet hiernach auf 15.055.525,00 €. Beim Gesamtbetrag der
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Aufwendungen reduziert sich der Betrag auf 17.800.989,00 €. Die Höhe des Entnahmebetrages
(2.745.464,00 €) aus der allgemeinen Rücklage nach § 4 ändert sich hierdurch nicht.
Entsprechend dem Satzungsmuster für die Haushaltssatzung ist der § 7 zu ergänzen. Hier wird
angegeben, im welchem Jahr der Haushaltsausgleich wieder hergestellt ist. Die Bestimmung
lautet:
„Nach dem Haushaltssicherungskonzept ist der Haushaltsausgleich im Jahre 2023 wieder
hergestellt. Die dafür im Haushaltssicherungskonzept enthaltenen Konsolidierungsmaßnahmen
sich bei der Ausführung des Haushaltsplans umzusetzen“.
Die ergänzte bzw. geänderte Satzung liegt als Anlage 2 bei.
Abwägung und Entscheidungsvorschlag:
-.-
Gefertigt:
(Sachbearbeiter)
Mitzeichnung
(Abteilungsleiter)
(Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister)
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