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Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage 104/2013)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
1,8 MB
Erstellt
28.06.13, 01:00
Aktualisiert
28.06.13, 01:00
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Inhalt der Datei

13/05/2013 12:05 02421222024 KREIS DUEREN AMT10/4 S. 01/03 DER LANDRAT DES KREISES OÜREN als untere staatliche Verwaltungsbehörde ~!lnschrift: Kreisverwaltun9 Kommunalaufsicht DOren 523.4.8poren Gegen Empfangsbekenntnis ----'-----.., An den Bürgermeister August-Scholl-Str. 5 52393 Hürtgenwald Gemeinde Hürtgenwald Eingang: 1 3. JUNI2013 ·fY.1t:~~ ..... _.""".~ Zlmmer·Nr. 78 (HausA) Dlanstgebtlude Bismarckstr. 18, ou-en Auskunft Daniei Grob Telefon-.Durchwahl 02421/22·2186 eMail amt10@kreie;-dueren.de Falt 02421/22·2024 Bitte verelnbaran Sie einen Tenninl Im Obrlgen gelten folgende Servlcezeiten: Mo· 00 8.00 -16.00 u. ~r 8.00·13.00 Uhr Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Mein Zeichen Datum 016111902·402013 17.04.2013 10/415140404 04. Juni 2013 Haushaltssatzung 2013 und Haushaltssicherungskonzept 2013~2023 Sehr geehrter Herr BOrgermeister Buch, sehr geehrte Damen und Herren, mit dem o.g. Bericht legten Sie die vom Rat der Gemeinde Hortgenwald am 21.03.2013 beschlossene Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2013 nebst dem dazugehörigen Haushaltssicherungskonzept vor. Die Prüfung der vorgelegten Unterlagen führte zu folgendem Ergebnis: I. Genehmigung 1. Das Haushaltssicherungskonzept 2013 ff der Gemeinde HOrtgenwald wird gern. § 76 Abs. 2 GO genehmigt 11, Nebenbestimmungen Auflagen: 1. Die Gesamtbeträge der Erträge und Aufvvendungen des Ergebnisplans entsprechen in § 1 der Haushaltssatzung nicht den Veranschlagungen im Gesamtergebnisplan. § 7 der Haushaltssatzung ist entsprechend der Anlage 1 der W Muster zur GO und GemHVO zu ergänzen. Die Ergänzungen sind vor Bekanntgabe der Haushaltssatzung durch Beitrittsbeschluss des Rates vorzunehmen. Den Beschluss hierzu bitte ich mir umgehend vorzulegen. Bankverbindunggn: Telefontentrale: Internet: Paketanschrift: Sparkasse euren, BLZ 395 501 10, Konto 114 256 IBAN: DE80 3955 011000003562 12, SWIFT-BIC: SDUEOE33xxx Postbank Köln, BLZ 370 100 50, Konto 791 48 503 IBAN: OE50 370100500079146503, SWIFT·BIC: PBNKDEFF (02421) 220 Blsmarckstraße 16 52351 [;lUren www.krels·dueren.de 13/06/2013 12:05 02421222024 KREIS DUEREN AMT10/4 S. - 22. Gemäß Rundverfügung der Bezirksregierung vom 06.03.2013 wird die vorstehende Genehmigung nur unter der Auflage erteilt, dass die Jahresabschlüsse 2011 und 2012 gem. § 96 GO NRW spätestens bis zum 31.12.2013 festgestellt und unverzüglich der Aufsichtsbehörde angezeigt werden. Gleichzeitig weise ich darauf hin, dass sofern diese Auflage nicht eingehalten wird, eine künftige Genehmigung nach § 76 Abs. 2 GO NRW nicht erteilt werden kann. 3. Nach den Haushaltsveranschlagungen kann bis zum Haushaltsjahr 2022 kein ausgeglichener Haushalt aufgesteilt werden. Dies hat zur Folge, dass die Gemeinde Hürtgenwald für den Zeitraum weitere Haushaltssicherungskonzepte aufzustellen hat. Über den Vollzug des Haushaltssicherungskonzeptes ist zum 31.12.2013 zu barichten. Dabei ist der Stand der Umsetzung der Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen hinreichend nachvollziehbar zu erläutern. In diesem Zusammenhang weise ich darauf hin, dass die beschlossenen Konsolidierungsmaßnahmen umzusetzen sind und ein Verschieben in spätere Jahre die Genehmigungsfähigkeit des Haushaltssicherungskonzeptes gefährden kann. 4. Im Bereich der freiwilligen Leistungen sind Steigerungen durch Einsparungen an anderer Stelle zu kompensieren. Eine Steigerung der freiwilligen Leistungen wird nicht geduldet. Vielmehr sind diese in vertretbarer Weise weiter zu reduzieren. 5. Mehreinnahmen, die ggf. bei der Ausführung des Haushaltsplanes gegenüber den Ansatzen bei den kommunalen Steuern und den allgemeinen Landeszuweisungen entstehen, sind zur Reduzierung des negativen Jahresergebnisses einzusetzen. 6. Soweit Landes- oder sonstige Zuschüsse gewährt werden können, ist die entsprechende Maßnahme erst in Auftrag zu geben, wenn ein Bewilligungsbescheid vorliegt; eine Inaussichtstellung der Zuwendung reicht nicht aus. 7. Gemäß § 1 Absatz 2 Nr. 8 der Gemeindehaushaltsverordnung NRW ist dem Haushalt eine Übersicht beizufügen über die Wirtschaftslage und voraussichtlichen Entwicklung der Unternehmen und Einrichtungen mit den neuesten Jahresabschlüssen der Unternehmen und Einrichtungen mit eigener Rechtspersönlichkeit, an denen die Gemeinde mit mehr als 50 % beteiligt ist. Hierzu bitte ich um entsprechende Vorlage. Hinweis: Gern. § 80 Abs. 5 GO NRW soll die Anzeige der Haushaltssatzung nat vor Beginn des HaushaltS}ähTes erfolgen. spätestens Das Hau$haltssicherungskonzept dient dem Ziel, im Rahmen einer haltswirtschaft die künftige, dauernde Leistungsfähigkeit der Gemeinde Abs. 2 GO NRW). Die Genehmigung des Konzeptes kann nur erteilt ihm hervorgeht, dass spätestens im zehnten auf das Haushaltsjahr Haushaltsausgleich nach § 75 Abs. 2 GO NRWwieder erreicht wird. einen Mo- geordneten Hauszu erreichen (§ 76 werden, wenn aus folgende Jahr der 02/03 ------~13/05/2013 12:05 02421222024 KREIS DU EREN AMT10/4 S. - 3Da die Voraussetzung des § 76 Abs. 2 GO NRW LV.m § 75 Abs. 2 GO NRW vorliegt, ist das Haushaltssicherungskonzept 2013 ff zu genehmigen. Unter Abwägung des Interesses an einer möglichst uneingeschränkten kommunalen Selbstverwaltung und dem Interesse an der künftigen dauemden Leistungsfähigkeit der Gemeinde Hürtgenwald habe ich die Genehmigung des Haushaltssicherungskonzeptes 2013 ff gern. § 76 Abs. 2 GO NRW mit Nebenbestimmungen zusätzlich zu den im Konzept dargestellten Maßnahmen versehen. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Klage erhoben werden. Die Klage ist beim Verwaltungsgericht Aachen, Adalbertsteinweg 92 im Justizzentrum, 52070 Aachen, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle zu erklären. Die Klage kann auch in elektronischer Form nach Maßgabe der Verordnung Ober den elektronischen Rechtsverkehr bei den Verwaltungs- und Finanzgerichten im Lande NRW - ERWO VG/FG - vom 7.11.2012 (GV.NRW Seite 548) eingereicht werden. Falls die Frist durch das Verschulden eines von Ihnen Bevollmächtigten versäumt werden sollte, so würde dessen Verschulden Ihnen zugerechnet werden. Mit freundlichem Gruß '~Lr (Peter Kaptain) 03/03