Daten
Kommune
Hürtgenwald
Größe
101 kB
Erstellt
05.12.12, 01:01
Aktualisiert
10.07.13, 08:25
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE
HÜRTGENWALD
Beschlussvorlage
Nr.:
Der Bürgermeister
Gremium: Gemeinderat
Termin: 13.12.2012
öffentlich
151/2012
Abteilung:
Sachbearbeiter:
6
Herr Kowalke
Aktenzeichen:
VI Gebührenkalk.
Bestattungswesen
2013
28.11.2012
TOP- Nr.:
Datum:
Überprüfung der Gebührenbedarfsberechnung beim Bestattungswesen sowie Änderungen
der Gebührensatzung für die Benutzung der Friedhöfe in der Gemeinde Hürtgenwald
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat fasst auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses folgenden
Beschluss:
Die Richtigkeit der vorgelegten Gebührenkalkulation wird festgestellt.
2. Der Bereich „Bestattungswesen“ wird auf folgende drei Kostenträger aufgeteilt:
a) „Bereitstellung Friedhof“,
b) „Durchführung von Bestattungen“,
c) „Grabentfernungen“.
Die kalkulierten Gebühren betragen:
Kindergrab
Reihengrab
Rasen-Reihengrab
Einzelwahlgrab
Doppelwahlgrab
Urnenreihengrab
Urnenwahlgrab
0,00 €
492,00 €
1.723,00 €
1.814,00 €
3.598,00 €
492,00 €
1.814,00 €
Friedhof Gey alt
410,00 €
Friedhof Gey alt
Friedhof Gey alt
1.500,00 €
3.000,00 €
Friedhof Gey alt
1.200,00 €
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Durchführung der Bestattung
A) Benutzung der Leichenhalle
318,00 €
B) Erdbestattung
a) Grabaushub Bauhof und Unternehmen
b) Durchführung
c) Schließen des Grabes durch den Bauhof
515,00 € je Fall
85,00 € je Fall
345,00 € je Fall
C) Urnenbestattung
a) Grabaushub Bauhof
b) Durchführung
c) Schließen des Grabes durch den Bauhof
260,00 € je Fall
85,00 € je Fall
260,00 € je Fall
Entfernen einer Doppelgrabstätte
Entfernen einer Einzelgrabstätte
394,00 €
197,00 €
3. Die Gebührensatzung für die Benutzung der Friedhöfe in der Gemeinde Hürtgenwald wird in
der beiliegenden Fassung beschlossen.
Finanzielle Auswirkungen ?
Nein
X
Kosten
Erlöse
Ja
287.513,64 €
244.726,42 €
Sachverhalt:
Zu den höheren Gebühren beim Grabaushub werden folgende Erläuterungen gegeben:
Die Festlegung der Bestattungsgebühren erfolgt über eine Mischkalkulation. Hierbei werden
sämtliche Kosten berücksichtigt, die auf die Durchführung der Bestattung anfallen. Gegenüber
dem Vorjahr steigen sie von 1.164,91 € je Bestattung bei 75 Bestattungen auf 1.367,76 € bei 70
Bestattungen an. Die Mehraufwendungen gehen einerseits auf höhere Abschreibungen wegen der
Anpassung der Wiederbeschaffungszeitwerte als Folge des höheren Baupreisindexes sowie die
Erneuerung des Tores für die Leichenhalle Bergstein (10.000,00 €) zurück.
Ohne Berücksichtigung der Erneuerung der Leichenhallentür würde der durchschnittliche
Bestattungspreis bei 1.220,90 € liegen. Würden diese Mehrkosten ausschließlich auf die
Benutzung der Leichenhallen angewendet, ergäbe sich hier ein Mehrpreis von fast 138,00 €
(bisher 180,00 €) auf 318,00 €.
Andererseits ist vor Jahren bei der Erneuerung der Leichenhallentür in Vossenack dieser
Mehrpreis bei der damaligen Gebühr für die Nutzung der Leichenhalle angesetzt worden. Dies
führte hier zu einer Steigerung von 180,00 € auf 280,00 € für die Benutzung der Leichenhalle. Aus
diesem Grunde sind die Leichenhallen deutlich weniger in Anspruch genommen worden. Im
Folgejahr wurde diese Gebühr wieder um 100,00 € auf den vorherigen Satz reduziert.
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In der Vorlage Nr. 136/2012 vom 30.10.2012 war die Erneuerung des Tores für die Leichenhalle in
Bergstein mit einem Teil in den Grabaushubkosten und mit einem weiteren Teil in der
Benutzungsgebühr für die Leichenhalle berücksichtigt worden. Die Erneuerung des Tores bei der
Leichenhalle ist nunmehr in die Gebühr für die Benutzung der Leichenhalle eingerechnet worden.
Die Grabaushubgebühren bleiben gleich.
Wegen des weiteren Sachverhaltes wird auf die Vorlage Nr. 136/2012 sowie auf die Beratungen
im Haupt- und Finanzausschusses am 22.11.2012 verwiesen.
Abwägung und Entscheidungsvorschlag:
-.-
Gefertigt:
(Sachbearbeiter)
Mitzeichnung
(Abteilungsleiter)
(Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister)
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