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Beschlussvorlage (Überprüfung der Gebührenbedarfsberechnung beim Bestattungswesen sowie Änderungen der Gebührensatzung für die Benutzung der Friedhöfe in der Gemeinde Hürtgenwald)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
101 kB
Erstellt
05.12.12, 01:01
Aktualisiert
10.07.13, 08:25
Beschlussvorlage (Überprüfung der Gebührenbedarfsberechnung beim Bestattungswesen sowie Änderungen der Gebührensatzung für die Benutzung der Friedhöfe in der Gemeinde Hürtgenwald) Beschlussvorlage (Überprüfung der Gebührenbedarfsberechnung beim Bestattungswesen sowie Änderungen der Gebührensatzung für die Benutzung der Friedhöfe in der Gemeinde Hürtgenwald) Beschlussvorlage (Überprüfung der Gebührenbedarfsberechnung beim Bestattungswesen sowie Änderungen der Gebührensatzung für die Benutzung der Friedhöfe in der Gemeinde Hürtgenwald)

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GEMEINDE HÜRTGENWALD Beschlussvorlage Nr.: Der Bürgermeister Gremium: Gemeinderat Termin: 13.12.2012 öffentlich 151/2012 Abteilung: Sachbearbeiter: 6 Herr Kowalke Aktenzeichen: VI Gebührenkalk. Bestattungswesen 2013 28.11.2012 TOP- Nr.: Datum: Überprüfung der Gebührenbedarfsberechnung beim Bestattungswesen sowie Änderungen der Gebührensatzung für die Benutzung der Friedhöfe in der Gemeinde Hürtgenwald Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat fasst auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses folgenden Beschluss: Die Richtigkeit der vorgelegten Gebührenkalkulation wird festgestellt. 2. Der Bereich „Bestattungswesen“ wird auf folgende drei Kostenträger aufgeteilt: a) „Bereitstellung Friedhof“, b) „Durchführung von Bestattungen“, c) „Grabentfernungen“. Die kalkulierten Gebühren betragen: Kindergrab Reihengrab Rasen-Reihengrab Einzelwahlgrab Doppelwahlgrab Urnenreihengrab Urnenwahlgrab 0,00 € 492,00 € 1.723,00 € 1.814,00 € 3.598,00 € 492,00 € 1.814,00 € Friedhof Gey alt 410,00 € Friedhof Gey alt Friedhof Gey alt 1.500,00 € 3.000,00 € Friedhof Gey alt 1.200,00 € - Seite 1 von 3 - Durchführung der Bestattung A) Benutzung der Leichenhalle 318,00 € B) Erdbestattung a) Grabaushub Bauhof und Unternehmen b) Durchführung c) Schließen des Grabes durch den Bauhof 515,00 € je Fall 85,00 € je Fall 345,00 € je Fall C) Urnenbestattung a) Grabaushub Bauhof b) Durchführung c) Schließen des Grabes durch den Bauhof 260,00 € je Fall 85,00 € je Fall 260,00 € je Fall Entfernen einer Doppelgrabstätte Entfernen einer Einzelgrabstätte 394,00 € 197,00 € 3. Die Gebührensatzung für die Benutzung der Friedhöfe in der Gemeinde Hürtgenwald wird in der beiliegenden Fassung beschlossen. Finanzielle Auswirkungen ? Nein X Kosten Erlöse Ja 287.513,64 € 244.726,42 € Sachverhalt: Zu den höheren Gebühren beim Grabaushub werden folgende Erläuterungen gegeben: Die Festlegung der Bestattungsgebühren erfolgt über eine Mischkalkulation. Hierbei werden sämtliche Kosten berücksichtigt, die auf die Durchführung der Bestattung anfallen. Gegenüber dem Vorjahr steigen sie von 1.164,91 € je Bestattung bei 75 Bestattungen auf 1.367,76 € bei 70 Bestattungen an. Die Mehraufwendungen gehen einerseits auf höhere Abschreibungen wegen der Anpassung der Wiederbeschaffungszeitwerte als Folge des höheren Baupreisindexes sowie die Erneuerung des Tores für die Leichenhalle Bergstein (10.000,00 €) zurück. Ohne Berücksichtigung der Erneuerung der Leichenhallentür würde der durchschnittliche Bestattungspreis bei 1.220,90 € liegen. Würden diese Mehrkosten ausschließlich auf die Benutzung der Leichenhallen angewendet, ergäbe sich hier ein Mehrpreis von fast 138,00 € (bisher 180,00 €) auf 318,00 €. Andererseits ist vor Jahren bei der Erneuerung der Leichenhallentür in Vossenack dieser Mehrpreis bei der damaligen Gebühr für die Nutzung der Leichenhalle angesetzt worden. Dies führte hier zu einer Steigerung von 180,00 € auf 280,00 € für die Benutzung der Leichenhalle. Aus diesem Grunde sind die Leichenhallen deutlich weniger in Anspruch genommen worden. Im Folgejahr wurde diese Gebühr wieder um 100,00 € auf den vorherigen Satz reduziert. - Seite 2 von 3 - In der Vorlage Nr. 136/2012 vom 30.10.2012 war die Erneuerung des Tores für die Leichenhalle in Bergstein mit einem Teil in den Grabaushubkosten und mit einem weiteren Teil in der Benutzungsgebühr für die Leichenhalle berücksichtigt worden. Die Erneuerung des Tores bei der Leichenhalle ist nunmehr in die Gebühr für die Benutzung der Leichenhalle eingerechnet worden. Die Grabaushubgebühren bleiben gleich. Wegen des weiteren Sachverhaltes wird auf die Vorlage Nr. 136/2012 sowie auf die Beratungen im Haupt- und Finanzausschusses am 22.11.2012 verwiesen. Abwägung und Entscheidungsvorschlag: -.- Gefertigt: (Sachbearbeiter) Mitzeichnung (Abteilungsleiter) (Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister) - Seite 3 von 3 -