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Beschlussvorlage (Beteiligung an der Genossenschaft "Bürgerenergie Hürtgenwald eG" zum Betrieb von Photovoltaikanlagen sowie anderer Anlagen zur Erzeugung innovativer Energien)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
81 kB
Erstellt
22.11.12, 09:48
Aktualisiert
10.07.13, 08:25
Beschlussvorlage (Beteiligung an der Genossenschaft "Bürgerenergie Hürtgenwald eG" zum Betrieb von Photovoltaikanlagen sowie anderer Anlagen zur Erzeugung innovativer Energien) Beschlussvorlage (Beteiligung an der Genossenschaft "Bürgerenergie Hürtgenwald eG" zum Betrieb von Photovoltaikanlagen sowie anderer Anlagen zur Erzeugung innovativer Energien)

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GEMEINDE HÜRTGENWALD Beschlussvorlage Nr.: Der Bürgermeister Gremium: Gemeinderat Termin: 29.11.2012 öffentlich TOP- Nr.: 139/2012 Abteilung: Sachbearbeiter: II Herr Grießhaber Aktenzeichen: Datum: 08.11.2012 Beteiligung an der Genossenschaft "Bürgerenergie Hürtgenwald eG" zum Betrieb von Photovoltaikanlagen sowie anderer Anlagen zur Erzeugung innovativer Energien Beschlussvorschlag: Der Rat der Gemeinde Hürtgenwald begrüßt die Gründung einer Bürger-Genossenschaft zum Betrieb von Photovoltaikanlagen sowie anderer Anlagen zur Erzeugung innovativer Energien und beschließt: 1.) Der Bürgermeister wird beauftragt, die Gründung der „Bürgerenergie Hürtgenwald eG“ vorzubereiten und umzusetzen. 2.) Die „Gemeindeentwicklungs- und Dienstleistungsgesellschaft Hürtgenwald mbH“ (GED), die „Bioenergie Kleinhau GmbH“ sowie die „Innovative Energie Anlagen Hürtgenwald GmbH“ (IEA) sollen mit je einem Anteil Genossenschaftsmitglieder der „Bürgerenergie Hürtgenwald eG“ werden. Diese Beteiligungen werden der Kommunalaufsicht angezeigt. 3.) Die Vertreter der Gemeinde Hürtgenwald in den o.g. Gesellschaften werden ermächtigt, in den jeweiligen Gesellschafterversammlungen die notwendigen Beschlüsse hierfür zu fassen. Hierzu gehört insbesondere die Zustimmung zur Satzung, die als Anlage 1 dieser Vorlage beigefügt wird. 4.) Als Vertreter für den Aufsichtsrat (vgl. § 18 der Satzung) schlägt die Gemeinde Hürtgenwald Herrn Bürgermeister Axel Buch vor. 5.) Nach erfolgter Eintragung in das Genossenschaftsregister sollen interessierte Bürgerinnen und Bürger, Vereine, Gesellschaften etc. aus dem Gebiet der Gemeinde Hürtgenwald für eine Mitgliedschaft in der Genossenschaft geworben werden. Finanzielle Auswirkungen ? Nein X Ja - Seite 1 von 2 - je 500,- € bei den Gesellschaften Sachverhalt: Beim Ausbau regenerativer Energien in Hürtgenwald hat die Gemeinde in den vergangenen Monaten und Jahren vielfältige Aktivitäten entwickelt. Neben dem Bau und Betrieb der Biogasanlage und der Ausweisung weiterer Konzentrationszonen für Windenergieanlagen wurde auch beschlossen, gemeindliche Dachflächen für Photovoltaikanlagen zur Verfügung zu stellen. So sind im Laufe des Jahres die Dächer an der Grundschule in Straß sowie am Rathaus mit Modulen ausgestattet worden. Die Errichtung der Anlagen erfolgte in enger Kooperation mit der REA GmbH, Düren, die diese beiden Anlagen derzeit auch formal betreibt. Wunsch und gemeinsames Ziel der REA GmbH und der Gemeinde Hürtgenwald ist es nun, weitere gemeindliche Dachflächen mit PV-Anlagen auszustatten und den Betrieb der Anlagen einer Genossenschaft zu übertragen. Mitglieder der Genossenschaft sollen neben den im Beschlussvorschlag genannten Gesellschaften und der REA GmbH viele weitere interessierte Bürgerinnen und Bürger, Vereine, Gesellschaften etc. aus Hürtgenwald werden, die ihr Kapital mit einer annehmbaren Rendite in die Entwicklung innovativer Energieformen in Hürtgenwald anlegen möchten. So ist kurz- und mittelfristig eine Ausdehnung der Aktivitäten in Richtung Biogasanlage und Windenergie angedacht. In Vorbereitung des Ratsbeschlusses haben die Gemeinde Hürtgenwald und die REA GmbH gemeinsam mit einem Berater des Rheinisch-Westfälischen Genossenschaftsverbandes die beigefügte Satzung erarbeitet, die der Mustersatzung des Verbandes entspricht. Der Genossenschaftsanteil in Höhe von 500,-- Euro soll eine vergleichsweise geringe finanzielle Hürde für Interessierte darstellen. Um den Start der Genossenschaft zügig und effektiv zu gestalten, werden zunächst die gesetzlich vorgeschriebenen fünf Mitglieder die Genossenschaft formal gründen. Danach können alle weiteren Mitglieder – ohne notariellen Aufwand – durch Beschluss des Vorstands in die Genossenschaft aufgenommen werden. In einer breiten Information in der Bevölkerung sollen dann diese Mitglieder geworben werden. Abwägung und Entscheidungsvorschlag: Durch die Gründung der Genossenschaft schafft die Gemeinde Hürtgenwald die in der Bevölkerung angekündigte Bürgerbeteiligung bei der Entwicklung und dem Betrieb innovativer Energieanlagen. Die Genossenschaft ist hierfür die ideale Gesellschaftsform. Um das Anliegen der Gemeinde zu unterstreichen, sollen die kommunalen Gesellschaften in die Genossenschaft eintreten. Für die Besetzung des Aufsichtsrates soll die Gemeinde von ihrem Vorschlagsrecht Gebrauch machen und Bürgermeister Axel Buch benennen. Nach erfolgter Gründung ist es Ziel, möglichst viele Interessierte aus Hürtgenwald für eine Mitgliedschaft in der Genossenschaft zu werben. Gefertigt: (Sachbearbeiter) Mitzeichnung (Abteilungsleiter) (Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister) - Seite 2 von 2 -