Daten
Kommune
Hürtgenwald
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81 kB
Erstellt
22.11.12, 09:48
Aktualisiert
10.07.13, 08:25
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE
HÜRTGENWALD
Beschlussvorlage
Nr.:
Der Bürgermeister
Gremium: Gemeinderat
Termin: 29.11.2012
öffentlich
TOP- Nr.:
139/2012
Abteilung:
Sachbearbeiter:
II
Herr Grießhaber
Aktenzeichen:
Datum:
08.11.2012
Beteiligung an der Genossenschaft "Bürgerenergie Hürtgenwald eG" zum Betrieb von
Photovoltaikanlagen sowie anderer Anlagen zur Erzeugung innovativer Energien
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Hürtgenwald begrüßt die Gründung einer Bürger-Genossenschaft zum
Betrieb von Photovoltaikanlagen sowie anderer Anlagen zur Erzeugung innovativer Energien und
beschließt:
1.) Der Bürgermeister wird beauftragt, die Gründung der „Bürgerenergie Hürtgenwald eG“
vorzubereiten und umzusetzen.
2.) Die „Gemeindeentwicklungs- und Dienstleistungsgesellschaft Hürtgenwald mbH“ (GED), die
„Bioenergie Kleinhau GmbH“ sowie die „Innovative Energie Anlagen Hürtgenwald GmbH“ (IEA)
sollen mit je einem Anteil Genossenschaftsmitglieder der „Bürgerenergie Hürtgenwald eG“
werden. Diese Beteiligungen werden der Kommunalaufsicht angezeigt.
3.) Die Vertreter der Gemeinde Hürtgenwald in den o.g. Gesellschaften werden ermächtigt, in den
jeweiligen Gesellschafterversammlungen die notwendigen Beschlüsse hierfür zu fassen. Hierzu
gehört insbesondere die Zustimmung zur Satzung, die als Anlage 1 dieser Vorlage beigefügt
wird.
4.) Als Vertreter für den Aufsichtsrat (vgl. § 18 der Satzung) schlägt die Gemeinde Hürtgenwald
Herrn Bürgermeister Axel Buch vor.
5.) Nach erfolgter Eintragung in das Genossenschaftsregister sollen interessierte Bürgerinnen
und Bürger, Vereine, Gesellschaften etc. aus dem Gebiet der Gemeinde Hürtgenwald für eine
Mitgliedschaft in der Genossenschaft geworben werden.
Finanzielle Auswirkungen ?
Nein
X
Ja
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je 500,- € bei den Gesellschaften
Sachverhalt:
Beim Ausbau regenerativer Energien in Hürtgenwald hat die Gemeinde in den vergangenen
Monaten und Jahren vielfältige Aktivitäten entwickelt. Neben dem Bau und Betrieb der
Biogasanlage und der Ausweisung weiterer Konzentrationszonen für Windenergieanlagen wurde
auch beschlossen, gemeindliche Dachflächen für Photovoltaikanlagen zur Verfügung zu stellen.
So sind im Laufe des Jahres die Dächer an der Grundschule in Straß sowie am Rathaus mit
Modulen ausgestattet worden. Die Errichtung der Anlagen erfolgte in enger Kooperation mit der
REA GmbH, Düren, die diese beiden Anlagen derzeit auch formal betreibt.
Wunsch und gemeinsames Ziel der REA GmbH und der Gemeinde Hürtgenwald ist es nun,
weitere gemeindliche Dachflächen mit PV-Anlagen auszustatten und den Betrieb der Anlagen
einer Genossenschaft zu übertragen. Mitglieder der Genossenschaft sollen neben den im
Beschlussvorschlag genannten Gesellschaften und der REA GmbH viele weitere interessierte
Bürgerinnen und Bürger, Vereine, Gesellschaften etc. aus Hürtgenwald werden, die ihr Kapital mit
einer annehmbaren Rendite in die Entwicklung innovativer Energieformen in Hürtgenwald anlegen
möchten. So ist kurz- und mittelfristig eine Ausdehnung der Aktivitäten in Richtung Biogasanlage
und Windenergie angedacht.
In Vorbereitung des Ratsbeschlusses haben die Gemeinde Hürtgenwald und die REA GmbH
gemeinsam mit einem Berater des Rheinisch-Westfälischen Genossenschaftsverbandes die
beigefügte Satzung erarbeitet, die der Mustersatzung des Verbandes entspricht. Der
Genossenschaftsanteil in Höhe von 500,-- Euro soll eine vergleichsweise geringe finanzielle Hürde
für Interessierte darstellen.
Um den Start der Genossenschaft zügig und effektiv zu gestalten, werden zunächst die gesetzlich
vorgeschriebenen fünf Mitglieder die Genossenschaft formal gründen. Danach können alle
weiteren Mitglieder – ohne notariellen Aufwand – durch Beschluss des Vorstands in die
Genossenschaft aufgenommen werden. In einer breiten Information in der Bevölkerung sollen
dann diese Mitglieder geworben werden.
Abwägung und Entscheidungsvorschlag:
Durch die Gründung der Genossenschaft schafft die Gemeinde Hürtgenwald die in der
Bevölkerung angekündigte Bürgerbeteiligung bei der Entwicklung und dem Betrieb innovativer
Energieanlagen. Die Genossenschaft ist hierfür die ideale Gesellschaftsform. Um das Anliegen
der Gemeinde zu unterstreichen, sollen die kommunalen Gesellschaften in die Genossenschaft
eintreten. Für die Besetzung des Aufsichtsrates soll die Gemeinde von ihrem Vorschlagsrecht
Gebrauch machen und Bürgermeister Axel Buch benennen.
Nach erfolgter Gründung ist es Ziel, möglichst viele Interessierte aus Hürtgenwald für eine
Mitgliedschaft in der Genossenschaft zu werben.
Gefertigt:
(Sachbearbeiter)
Mitzeichnung
(Abteilungsleiter)
(Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister)
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