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Beschlussvorlage (Entsendung von Delegierten in die Verbandsversammlung des Wasserverbandes Eifel-Rur)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
80 kB
Erstellt
09.03.13, 01:03
Aktualisiert
09.03.13, 01:03
Beschlussvorlage (Entsendung von Delegierten in die Verbandsversammlung des Wasserverbandes Eifel-Rur) Beschlussvorlage (Entsendung von Delegierten in die Verbandsversammlung des Wasserverbandes Eifel-Rur) Beschlussvorlage (Entsendung von Delegierten in die Verbandsversammlung des Wasserverbandes Eifel-Rur)

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Inhalt der Datei

GEMEINDE HÜRTGENWALD Beschlussvorlage Nr.: Der Bürgermeister Gremium: Gemeinderat Termin: 21.03.2013 öffentlich TOP- Nr.: 53/2013 Abteilung: Sachbearbeiter: Abteilung 5 Herr Krudewig Aktenzeichen: Datum: 5 Kru 04.03.2013 Entsendung von Delegierten in die Verbandsversammlung des Wasserverbandes Eifel-Rur Beschlussvorschlag: Nach Kenntnisnahme des Sachverhaltes entsendet der Rat der Gemeinde Hürtgenwald für die volle Beitragseinheit von 1,0 als Delegierten in die Verbandsversammlung des Wasserverbandes Eifel-Rur Herrn Professor Dr. Reinhard Odoj. Für die Durchführung des Wahlverfahrens in der Stimmgruppe der Mitglieder Gruppe 1 anhand der gemeindlichen Beitragsteileinheit von 0,2494 wird der Bürgermeister der Gemeinde Hürtgenwald bevollmächtigt. Die Bevollmächtigung gilt auch für den Fall, dass ein schriftliches Wahlverfahren durchzuführen wäre. Finanzielle Auswirkungen ? x Nein Ja € Sachverhalt: Die fünfjährige Amtszeit der Delegierten der Mitglieder des Wasserverbandes Eifel-Rur in der Verbandsversammlung endet am 16.06.2013. Die konstituierende Sitzung der neu zubildenden Verbandsversammlung ist für den 17.06.2013 terminiert. In den letzten drei Monaten vor Ende der Amtszeit der Delegierten sind die Delegierten für die nächste Amtsperiode zu benennen. Jedes Mitglied ist berechtigt, für eine in der Satzung festgelegte Einheit an Jahresbeiträgen (Beitragseinheit) eine Delegierte oder einen Delegierten in die Verbandsversammlung zu - Seite 1 von 3 - entsenden. Die Gemeinde Hürtgenwald verfügt für die Wahl über 1,2494 Beitragseinheiten. Demzufolge kann der Rat der Gemeinde Hürtgenwald für die volle Beitragseinheit 1,0 eine oder einen Delegierte(n) unmittelbar in die Verbandsversammlung entsenden. Dabei ist zu berücksichtigen, dass nach § 13 Abs. 5 des Gesetzes über den Wasserverband Eifel-Rur von einer Gebietskörperschaft nicht mehr Vertreterinnen oder Vertreter der Verwaltung als Mitglieder der Vertretung der Gebietskörperschaft entsandt werden dürfen. Mindestens die Hälfte der Delegierten der Kreise, Städte und Gemeinden muss einer Vertretung der Gebietskörperschaft angehören. Die nach Abzug der vollen Beitragseinheit von 1,0 für die Gemeinde Hürtgenwald verbleibende Beitragsteileinheit von 0,2494 geht in die Mitgliedsgruppe – kreisfreie Städte, kreisangehörige Städte und Gemeinden – ein. Neben der Gemeinde Hürtgenwald gehören noch 41 weitere Kommunen mit ihren jeweiligen Beitragsteileinheiten der Mitgliedsgruppe 1 an. Die Summe der von den kreisfreien Städten und Kommunen in die Mitgliedsgruppe 1 als „Pool“ eingebrachten Beitragsteileinheiten beträgt 19,1766. Demzufolge kann die Mitgliedsgruppe 1 nochmals 19 Delegierte in die Verbandsversammlung entsenden. Auch für diese in den Stimmgruppen zu wählenden Delegierten nach Beitragsteileinheiten gilt, dass mindestens die Hälfte der Delegierten einer Vertretung der jeweiligen Gebietskörperschaft angehören muss. Für eine Benennung der 19 möglichen Delegierten ist es bei der Vielzahl der Kommunen, die in der Mitgliedsgruppe 1 zusammengefasst sind und aufgrund der unterschiedlichen Höhe der eingebrachten Teileinheiten naturgemäß erforderlich, dass eine vorherige interne Abstimmung erfolgt. Da zudem die Kommunen in der Mitgliedergruppe 1 vier verschiedenen Kreisen angehören, werden sich mit der notwendigen Abstimmung die jeweiligen Konferenzen der Hauptverwaltungsbeamten befassen müssen. Da auch die in den Stimmgruppen zu wählenden Delegierten nach Beitragsteileinheiten der demokratischen Legitimation der beteiligten Gebietskörperschaften bedürfen, bitte ich mich für die entsprechende Durchführung des Wahlverfahrens in der Stimmgruppe nach Beitragsteileinheiten für die Gemeinde Hürtgenwald zu bevollmächtigen. Sollte im Rahmen des Abstimmungsverfahrens keine Einigung erzielt werden können und für die 19 möglichen Delegierten aus der Mitgliedergruppe 1 mehr Wahlvorschläge eingereicht werden als erforderlich, würde sich in einem weiteren Verfahrensschritt ein schriftliches Wahlverfahren anschließen. Auch für diesen eventuellen Fall bitte ich mich für die Durchführung der Wahl zu bevollmächtigen. Die notwendigen Abstimmungsverfahren in der Mitgliedergruppe 1 anhand der Beitragsteileinheiten sowohl für den ersten als für den zweiten beschriebenen denkbaren Verfahrensschritt können erst nach der Ratssitzung am 21.03. d. J. zum Abschluss gebracht werden. Die Drei-Monats-Frist für die komplette Durchführung des Wahlverfahrens endet am 03.04.2013. Da die nächste Ratssitzung aber erst für den 16.05.2013 terminiert ist, kann über den Weg der erbetenen Bevollmächtigten sichergestellt werden, dass über unsere eingebrachten Beitragsanteile im Sinne der Gemeinde und im Konsens der anderen beteiligten Kommunen verfügt wird. Beim Fehlen einer demokratischen Legitimation durch den Rat würden sie ansonsten unberücksichtigt verfallen und eine Reduzierung der möglichen Anzahl der Sitze zur Folge haben. Abwägung und Entscheidungsvorschlag: In einem interfraktionellen Gespräch am 27.02.2013 wurde einvernehmlich festgelegt, dass dem Gemeinderat vorgeschlagen werden soll, für die volle Beitragseinheit von 1,0 Herrn Professor Dr. Reinhard Odoj als Delegierten in die Verbandsversammlung des Wasserverbandes Eifel-Rur zu entsenden. - Seite 2 von 3 - Gefertigt: (Sachbearbeiter) Mitzeichnung (Abteilungsleiter) (Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister) - Seite 3 von 3 -