Daten
Kommune
Hürtgenwald
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80 kB
Erstellt
09.03.13, 01:03
Aktualisiert
09.03.13, 01:03
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE
HÜRTGENWALD
Beschlussvorlage
Nr.:
Der Bürgermeister
Gremium: Gemeinderat
Termin: 21.03.2013
öffentlich
TOP- Nr.:
53/2013
Abteilung:
Sachbearbeiter:
Abteilung 5
Herr Krudewig
Aktenzeichen:
Datum:
5 Kru
04.03.2013
Entsendung von Delegierten in die Verbandsversammlung des Wasserverbandes Eifel-Rur
Beschlussvorschlag:
Nach Kenntnisnahme des Sachverhaltes entsendet der Rat der Gemeinde Hürtgenwald für die
volle Beitragseinheit von 1,0 als Delegierten in die Verbandsversammlung des Wasserverbandes
Eifel-Rur Herrn Professor Dr. Reinhard Odoj.
Für die Durchführung des Wahlverfahrens in der Stimmgruppe der Mitglieder Gruppe 1 anhand
der gemeindlichen Beitragsteileinheit von 0,2494 wird der Bürgermeister der Gemeinde
Hürtgenwald bevollmächtigt. Die Bevollmächtigung gilt auch für den Fall, dass ein schriftliches
Wahlverfahren durchzuführen wäre.
Finanzielle Auswirkungen ?
x
Nein
Ja
€
Sachverhalt:
Die fünfjährige Amtszeit der Delegierten der Mitglieder des Wasserverbandes Eifel-Rur in der
Verbandsversammlung endet am 16.06.2013. Die konstituierende Sitzung der neu zubildenden
Verbandsversammlung ist für den 17.06.2013 terminiert. In den letzten drei Monaten vor Ende der
Amtszeit der Delegierten sind die Delegierten für die nächste Amtsperiode zu benennen. Jedes
Mitglied ist berechtigt, für eine in der Satzung festgelegte Einheit an Jahresbeiträgen
(Beitragseinheit) eine Delegierte oder einen Delegierten in die Verbandsversammlung zu
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entsenden. Die Gemeinde Hürtgenwald verfügt für die Wahl über 1,2494 Beitragseinheiten.
Demzufolge kann der Rat der Gemeinde Hürtgenwald für die volle Beitragseinheit 1,0 eine oder
einen Delegierte(n) unmittelbar in die Verbandsversammlung entsenden. Dabei ist zu
berücksichtigen, dass nach § 13 Abs. 5 des Gesetzes über den Wasserverband Eifel-Rur von
einer Gebietskörperschaft nicht mehr Vertreterinnen oder Vertreter der Verwaltung als Mitglieder
der Vertretung der Gebietskörperschaft entsandt werden dürfen. Mindestens die Hälfte der
Delegierten der Kreise, Städte und Gemeinden muss einer Vertretung der Gebietskörperschaft
angehören.
Die nach Abzug der vollen Beitragseinheit von 1,0 für die Gemeinde Hürtgenwald verbleibende
Beitragsteileinheit von 0,2494 geht in die Mitgliedsgruppe – kreisfreie Städte, kreisangehörige
Städte und Gemeinden – ein. Neben der Gemeinde Hürtgenwald gehören noch 41 weitere
Kommunen mit ihren jeweiligen Beitragsteileinheiten der Mitgliedsgruppe 1 an. Die Summe der
von den kreisfreien Städten und Kommunen in die Mitgliedsgruppe 1 als „Pool“ eingebrachten
Beitragsteileinheiten beträgt 19,1766. Demzufolge kann die Mitgliedsgruppe 1 nochmals 19
Delegierte in die Verbandsversammlung entsenden. Auch für diese in den Stimmgruppen zu
wählenden Delegierten nach Beitragsteileinheiten gilt, dass mindestens die Hälfte der Delegierten
einer Vertretung der jeweiligen Gebietskörperschaft angehören muss. Für eine Benennung der 19
möglichen Delegierten ist es bei der Vielzahl der Kommunen, die in der Mitgliedsgruppe 1
zusammengefasst sind und aufgrund der unterschiedlichen Höhe der eingebrachten Teileinheiten
naturgemäß erforderlich, dass eine vorherige interne Abstimmung erfolgt. Da zudem die
Kommunen in der Mitgliedergruppe 1 vier verschiedenen Kreisen angehören, werden sich mit der
notwendigen Abstimmung die jeweiligen Konferenzen der Hauptverwaltungsbeamten befassen
müssen.
Da auch die in den Stimmgruppen zu wählenden Delegierten nach Beitragsteileinheiten der
demokratischen Legitimation der beteiligten Gebietskörperschaften bedürfen, bitte ich mich für die
entsprechende Durchführung des Wahlverfahrens in der Stimmgruppe nach Beitragsteileinheiten
für die Gemeinde Hürtgenwald zu bevollmächtigen.
Sollte im Rahmen des Abstimmungsverfahrens keine Einigung erzielt werden können und für die
19 möglichen Delegierten aus der Mitgliedergruppe 1 mehr Wahlvorschläge eingereicht werden
als erforderlich, würde sich in einem weiteren Verfahrensschritt ein schriftliches Wahlverfahren
anschließen. Auch für diesen eventuellen Fall bitte ich mich für die Durchführung der Wahl zu
bevollmächtigen.
Die notwendigen Abstimmungsverfahren in der Mitgliedergruppe 1 anhand der
Beitragsteileinheiten sowohl für den ersten als für den zweiten beschriebenen denkbaren
Verfahrensschritt können erst nach der Ratssitzung am 21.03. d. J. zum Abschluss gebracht
werden. Die Drei-Monats-Frist für die komplette Durchführung des Wahlverfahrens endet am
03.04.2013. Da die nächste Ratssitzung aber erst für den 16.05.2013 terminiert ist, kann über den
Weg der erbetenen Bevollmächtigten sichergestellt werden, dass über unsere eingebrachten
Beitragsanteile im Sinne der Gemeinde und im Konsens der anderen beteiligten Kommunen
verfügt wird. Beim Fehlen einer demokratischen Legitimation durch den Rat würden sie ansonsten
unberücksichtigt verfallen und eine Reduzierung der möglichen Anzahl der Sitze zur Folge haben.
Abwägung und Entscheidungsvorschlag:
In einem interfraktionellen Gespräch am 27.02.2013 wurde einvernehmlich festgelegt, dass dem
Gemeinderat vorgeschlagen werden soll, für die volle Beitragseinheit von 1,0 Herrn Professor Dr.
Reinhard Odoj als Delegierten in die Verbandsversammlung des Wasserverbandes Eifel-Rur zu
entsenden.
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Gefertigt:
(Sachbearbeiter)
Mitzeichnung
(Abteilungsleiter)
(Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister)
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