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Beschlusstext (Anregung des Herrn Adolf Schmitz, Euskirchen-Stotzheim, vom 13.10.2010 gemäß § 21 KrO NRW i. V. m. § 16 der Hauptsatzung hier: Bürgerfragestunde)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
9,5 kB
Datum
24.11.2010
Erstellt
16.12.10, 04:19
Aktualisiert
13.04.12, 04:08
Beschlusstext (Anregung des Herrn Adolf Schmitz, Euskirchen-Stotzheim, vom 13.10.2010 gemäß § 21 KrO NRW i. V. m. § 16 der Hauptsatzung
hier: Bürgerfragestunde)

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Inhalt der Datei

BESCHLUSS über das Ergebnis der 5. Sitzung des Kreisausschusses am 24.11.2010 im Sitzungssaal 1 des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32 TOP 3.2 Anregung des Herrn Adolf Schmitz, Euskirchen-Stotzheim, vom A 38/2010 13.10.2010 gemäß § 21 KrO NRW i. V. m. § 16 der Hauptsatzung hier: Bürgerfragestunde Fraktionsvorsitzender Grutke (B 90/Grüne), Fraktionsvorsitzender Reidt (CDU) und Fraktionsvorsitzender Bell (Die Linke) nehmen in ihren jeweiligen Stellungnahmen zu der vorliegenden Anregung 38/2010 inhaltlich Bezug auf die ausführlichen Beratungen in den letzten Kreistagssitzungen am 23.06. und 06.10.2010 zu dem Antrag 36/2010 der Fraktion Die Linke und der Verwaltungsvorlage 87/2010 zur gleichen Frage hinsichtlich der Einrichtung einer Bürgerfragestunde. Der Kreistag habe die Problematik intensiv diskutiert und die am 23.06.2010 getroffene Entscheidung am 06.10.2010 nochmals bestätigt. An diese Beschlusslage sollte man sich auch nunmehr halten. Abschließend bietet Landrat Rosenke jeder Bürgerin und jedem Bürger die Möglichkeit an, ihn aufzusuchen bzw. mit ihm einen Gesprächstermin zu vereinbaren. Dazu stehe er -wie auch in der Vergangenheit- jederzeit zur Verfügung. Der Kreisausschuss nimmt im übrigen die Anregung 38/2010 ohne weitere Aussprache zur Kenntnis. Der Anreger ist entsprechend zu unterrichten.