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Beschlusstext (Anregung des Herrn Adolf Schmitz, Euskirchen-Stotzheim, vom 09.10.2010 gemäß § 21 KrO NRW i. V. m. § 16 der Hauptsatzung hier:Fusion der Stadtverkehrsgesellschaft Euskirchen (SVE) mit dem Betrieb gewerblicher Art (BgA) des Kreises im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
9,3 kB
Datum
24.11.2010
Erstellt
16.12.10, 04:19
Aktualisiert
13.04.12, 04:08
Beschlusstext (Anregung des Herrn Adolf Schmitz, Euskirchen-Stotzheim, vom 09.10.2010 gemäß § 21 KrO NRW i. V. m. § 16 der Hauptsatzung
hier:Fusion der Stadtverkehrsgesellschaft Euskirchen (SVE) mit dem Betrieb gewerblicher Art (BgA) des Kreises im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit)

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Inhalt der Datei

BESCHLUSS über das Ergebnis der 5. Sitzung des Kreisausschusses am 24.11.2010 im Sitzungssaal 1 des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32 TOP 3.1 Anregung des Herrn Adolf Schmitz, Euskirchen-Stotzheim, vom A 37/2010 09.10.2010 gemäß § 21 KrO NRW i. V. m. § 16 der Hauptsatzung hier: Fusion der Stadtverkehrsgesellschaft Euskirchen (SVE) mit dem Betrieb gewerblicher Art (BgA) des Kreises im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit Landrat Rosenke verweist auf den Inhalt der Stellungnahme der Stadt Euskirchen in Form der Verwaltungsergänzung vom 17.11.2010 (siehe Z 1/A 37/2010). Der Kreis schließe sich der darin enthaltenen Feststellung an, wonach sich die Frage einer "Fusion" zwischen der SVE und dem Betrieb gewerblicher Art (BgA) in fachlicher, finanzieller und organisatorischer Sicht nicht stelle. Der Kreisausschuss nimmt diese Ausführungen sowie die Anregung 37/2010 ohne weitere Aussprache zur Kenntnis. Der Anreger ist entsprechend zu unterrichten.