Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
9,3 kB
Datum
24.11.2010
Erstellt
16.12.10, 04:19
Aktualisiert
13.04.12, 04:08
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSS
über das Ergebnis der 5. Sitzung des Kreisausschusses am 24.11.2010 im Sitzungssaal 1
des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32
TOP 3.1
Anregung des Herrn Adolf Schmitz, Euskirchen-Stotzheim, vom
A 37/2010
09.10.2010 gemäß § 21 KrO NRW i. V. m. § 16 der
Hauptsatzung
hier: Fusion der Stadtverkehrsgesellschaft Euskirchen (SVE)
mit dem Betrieb
gewerblicher Art (BgA) des Kreises im
Rahmen der interkommunalen
Zusammenarbeit
Landrat Rosenke verweist auf den Inhalt der Stellungnahme der
Stadt Euskirchen in Form der Verwaltungsergänzung vom
17.11.2010 (siehe Z 1/A 37/2010).
Der Kreis schließe sich der darin enthaltenen Feststellung an,
wonach sich die Frage einer "Fusion" zwischen der SVE und
dem Betrieb gewerblicher Art (BgA) in fachlicher, finanzieller
und organisatorischer Sicht nicht stelle.
Der Kreisausschuss nimmt diese Ausführungen sowie die
Anregung 37/2010 ohne weitere Aussprache zur Kenntnis.
Der Anreger ist entsprechend zu unterrichten.