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Beschlusstext (Bezuschussung der Kindergärten der kommunalen Träger im Kreis Euskirchen ab dem Kindergartenjahr 2011/12)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
9,2 kB
Datum
24.11.2010
Erstellt
16.12.10, 04:19
Aktualisiert
13.04.12, 04:08
Beschlusstext (Bezuschussung der Kindergärten der kommunalen Träger im Kreis Euskirchen ab dem Kindergartenjahr 2011/12)

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Inhalt der Datei

BESCHLUSS über das Ergebnis der 5. Sitzung des Kreisausschusses am 24.11.2010 im Sitzungssaal 1 des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32 TOP 14 Bezuschussung der Kindergärten der kommunalen Träger im Kreis Euskirchen ab dem Kindergartenjahr 2011/12 Der Kreisausschuss stimmt der Vorlage 118/2010 unter Berücksichtigung der zustimmenden Empfehlung des Jugendhilfeausschusses vom 15.11.2010 (siehe Z 1/V 118/2010) zu und empfiehlt dem Kreistag folgende Beschlussfassung: Der Kreistag beschließt, die Kindergärten in kommunaler Trägerschaft über das Kindergartenjahr 2010/2011 hinaus in Abweichung von § 20 KiBiz wie folgt zu bezuschussen: Statt eines Zuschusses von 79% der Kindpauschalen wird ein Zuschuss von 85% der Kindpauschalen gewährt. Abstimmungsergebnis : Mit Mehrheit dafür bei 1 Gegenstimme (UWV-Fraktion) V 118/2010