Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlusstext (Verteilung der Landesersparnis bei den Wohngeldausgaben an die Kreise und kreisfreien Städte)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
10 kB
Datum
24.11.2010
Erstellt
16.12.10, 04:19
Aktualisiert
13.04.12, 04:08
Beschlusstext (Verteilung der Landesersparnis bei den Wohngeldausgaben an die Kreise und kreisfreien Städte)

öffnen download melden Dateigröße: 10 kB

Inhalt der Datei

BESCHLUSS über das Ergebnis der 5. Sitzung des Kreisausschusses am 24.11.2010 im Sitzungssaal 1 des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32 TOP 11 Verteilung der Landesersparnis bei den Wohngeldausgaben an V 130/2010 die Kreise und kreisfreien Städte In einer kurzen Aussprache wird die vorgeschlagene Vorgehensweise von allen Fraktionen begrüßt. Dabei wird auch der Charakter der Auszahlung als freiwillige Leistung erwähnt. Fragen zu den Berechnungsgrundlagen sowie zur aktuellen Einschätzung werden durch die Verwaltung beantwortet. Der Kreisausschuss stimmt der Vorlage 130/2010 zu und empfiehlt dem Kreistag folgende Beschlussfassung: Der Kreistag beschließt: Sofern der Kreis Euskirchen bis zum 31.03.2011 vom Land Nordrhein-Westfalen infolge einer Änderung des AG-SGB II eine Nachzahlung (Nachteilsausgleich) für die Jahre 2007 bis 2009 erhält, wird mit dieser Nachzahlung wie folgt verfahren: 1. Zunächst wird im Rahmen des Jahresabschlusses der Ausgleichsrücklage der in den Haushaltsjahren 2009 und 2010 entnommene bzw. zu entnehmende Betrag zugeführt. [Konkreter Betrag wird bis zur Sitzung des Kreistages noch ermittelt.] 2. Der Restbetrag wird an die Städte und Gemeinden einmalig und außerplanmäßig ausgezahlt. Die Verteilung des Betrages auf die einzelnen Städte und Gemeinden erfolgt nach dem Verhältnis der Umlagegrundlagen für das Haushaltsjahr 2010 für den Kreis Euskirchen. Maßgebend sind die landesseitig festgesetzten Umlagegrundlagen. Sofern sich aufgrund von Bescheiden des Landes Änderungen der Umlagegrundlagen 2010 ergeben, führen diese zu nachträglichen Anpassungen der einzelnen Auszahlungsbeträge. Abstimmungsergebnis: Einstimmig