Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
10 kB
Datum
24.11.2010
Erstellt
16.12.10, 04:19
Aktualisiert
13.04.12, 04:08
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSS
über das Ergebnis der 5. Sitzung des Kreisausschusses am 24.11.2010 im Sitzungssaal 1
des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32
TOP 11
Verteilung der Landesersparnis bei den Wohngeldausgaben an
V 130/2010
die Kreise und kreisfreien Städte
In einer kurzen Aussprache wird die vorgeschlagene
Vorgehensweise von allen Fraktionen begrüßt. Dabei wird auch
der Charakter der Auszahlung als freiwillige Leistung erwähnt.
Fragen zu den Berechnungsgrundlagen sowie zur aktuellen
Einschätzung werden durch die Verwaltung beantwortet.
Der Kreisausschuss stimmt der Vorlage 130/2010 zu und
empfiehlt dem Kreistag folgende Beschlussfassung:
Der Kreistag beschließt:
Sofern der Kreis Euskirchen bis zum 31.03.2011 vom Land
Nordrhein-Westfalen infolge einer Änderung des AG-SGB II
eine Nachzahlung (Nachteilsausgleich) für die Jahre 2007 bis
2009 erhält, wird mit dieser Nachzahlung wie folgt verfahren:
1. Zunächst wird im Rahmen des Jahresabschlusses der
Ausgleichsrücklage der in den Haushaltsjahren 2009 und
2010 entnommene bzw. zu entnehmende Betrag zugeführt.
[Konkreter Betrag wird bis zur Sitzung des Kreistages noch
ermittelt.]
2. Der Restbetrag wird an die Städte und Gemeinden einmalig
und außerplanmäßig ausgezahlt.
Die Verteilung des Betrages auf die einzelnen Städte und
Gemeinden erfolgt nach dem Verhältnis der
Umlagegrundlagen für das Haushaltsjahr 2010 für den Kreis
Euskirchen. Maßgebend sind die landesseitig festgesetzten
Umlagegrundlagen. Sofern sich aufgrund von Bescheiden
des Landes Änderungen der Umlagegrundlagen 2010
ergeben, führen diese zu nachträglichen Anpassungen der
einzelnen Auszahlungsbeträge.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig