Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
11 kB
Datum
24.11.2010
Erstellt
16.12.10, 04:19
Aktualisiert
13.04.12, 04:08
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSS
über das Ergebnis der 5. Sitzung des Kreisausschusses am 24.11.2010 im Sitzungssaal 1
des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32
TOP 3.3
Anregung des Herrn Adolf Schmitz, Euskirchen-Stotzheim, vom
A 39/2010
13.10.2010 gemäß § 21 KrO NRW i. V. m. § 16 der
Hauptsatzung
hier: Verringerung der Anzahl von Sitzungen
Fraktionsvorsitzender Grutke (B 90/Grüne) und
Fraktionsvorsitzender Troschke (UWV) regen an, unter
Berücksichtigung der Anregung 39/2010 die Notwendigkeit von
Ausschusssitzungen sowohl hinsichtlich der Anzahl, als auch in
sachlicher Hinsicht zu überdenken. Der Eindruck, dass
Fachausschüsse zu häufig und unnötigerweise tagen, sei nicht
von der Hand zu weisen.
Dieser Aussage widersprechen sowohl SPDFraktionsvorsitzender Schmitz, als auch CDUKreisausschussmitglied Kolvenbach, letzterer vor allem in
seiner Eigenschaft als Vorsitzender des
Jugendhilfeausschusses.
Herr Schmitz verwahrt sich gegen eine Verallgemeinerung, wie
dies in der vorherigen Aussage und auch in der Anregung
39/2010 zum Ausdruck komme.
Die Beschlüsse des Kreisausschusses und des Kreistages
müssten in den Fachausschüssen, Arbeitsgruppen,
Arbeitskreisen etc. notwendigerweise vorberaten werden. Von
unnötigen Sitzungen könne in keinem Fall die Rede sein.
Die Vorsitzenden der Fachausschüsse und der anderen
Gremien könnten auch auf eine Vorberatung und ggfls. auf eine
Sitzung verzichten (siehe Zuständigkeitsordnung).
Herr Kolvenbach bemerkt zur Sitzung des
Jugendhilfeausschusses am 07.10.2010, dass dieses Gremium
in seiner Sitzung am 09.09.2010 beschlossen habe, in einer
Sondersitzung am 07.10.2010 die Problematik hinsichtlich der
Personalsituation im Allgemeinen Sozialen Dienst (ASD) der
Abteilung Jugend und Familie ausführlich zu erörtern und die
Beschlüsse/Empfehlungen der AG
"Finanzen,Personal,Controlling" und des Kreisausschusses
eingehend vorzubereiten. Von einer unnötigen Sitzung könne
hier in keinem Fall die Rede sein. Gegen diesen Eindruck bzw.
gegen diese Aussage verwahre er sich in aller Form.
Kreisausschussmitglied Kalnins (B 90/Grüne) gibt zu bedenken,
dass in der Vergangenheit auch die nicht rechtzeitige Vorlage
von umfangreichen Sitzungsunterlagen ursächlich für die
Vertagung von einzelnen Punkten und für die Neuterminierung
von Sitzungen gewesen sein könnte.
Dies sollte zukünftig tunlichst vermieden werden.
Landrat Rosenke fasst das Ergebnis der Aussprache
dahingehend zusammen, dass die vorherigen Anregungen zur
Kenntnis genommen werden.
Hiergegen erhebt sich kein Widerspruch.
Der Anreger ist entsprechend zu unterrichten.