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Beschlusstext (Anregung des Herrn Adolf Schmitz, Euskirchen-Stotzheim, vom 13.10.2010 gemäß § 21 KrO NRW i. V. m. § 16 der Hauptsatzung hier: Verringerung der Anzahl von Sitzungen)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
11 kB
Datum
24.11.2010
Erstellt
16.12.10, 04:19
Aktualisiert
13.04.12, 04:08
Beschlusstext (Anregung des Herrn Adolf Schmitz, Euskirchen-Stotzheim, vom 13.10.2010 gemäß § 21 KrO NRW i. V. m. § 16 der Hauptsatzung
hier: Verringerung der Anzahl von Sitzungen) Beschlusstext (Anregung des Herrn Adolf Schmitz, Euskirchen-Stotzheim, vom 13.10.2010 gemäß § 21 KrO NRW i. V. m. § 16 der Hauptsatzung
hier: Verringerung der Anzahl von Sitzungen)

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Inhalt der Datei

BESCHLUSS über das Ergebnis der 5. Sitzung des Kreisausschusses am 24.11.2010 im Sitzungssaal 1 des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32 TOP 3.3 Anregung des Herrn Adolf Schmitz, Euskirchen-Stotzheim, vom A 39/2010 13.10.2010 gemäß § 21 KrO NRW i. V. m. § 16 der Hauptsatzung hier: Verringerung der Anzahl von Sitzungen Fraktionsvorsitzender Grutke (B 90/Grüne) und Fraktionsvorsitzender Troschke (UWV) regen an, unter Berücksichtigung der Anregung 39/2010 die Notwendigkeit von Ausschusssitzungen sowohl hinsichtlich der Anzahl, als auch in sachlicher Hinsicht zu überdenken. Der Eindruck, dass Fachausschüsse zu häufig und unnötigerweise tagen, sei nicht von der Hand zu weisen. Dieser Aussage widersprechen sowohl SPDFraktionsvorsitzender Schmitz, als auch CDUKreisausschussmitglied Kolvenbach, letzterer vor allem in seiner Eigenschaft als Vorsitzender des Jugendhilfeausschusses. Herr Schmitz verwahrt sich gegen eine Verallgemeinerung, wie dies in der vorherigen Aussage und auch in der Anregung 39/2010 zum Ausdruck komme. Die Beschlüsse des Kreisausschusses und des Kreistages müssten in den Fachausschüssen, Arbeitsgruppen, Arbeitskreisen etc. notwendigerweise vorberaten werden. Von unnötigen Sitzungen könne in keinem Fall die Rede sein. Die Vorsitzenden der Fachausschüsse und der anderen Gremien könnten auch auf eine Vorberatung und ggfls. auf eine Sitzung verzichten (siehe Zuständigkeitsordnung). Herr Kolvenbach bemerkt zur Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 07.10.2010, dass dieses Gremium in seiner Sitzung am 09.09.2010 beschlossen habe, in einer Sondersitzung am 07.10.2010 die Problematik hinsichtlich der Personalsituation im Allgemeinen Sozialen Dienst (ASD) der Abteilung Jugend und Familie ausführlich zu erörtern und die Beschlüsse/Empfehlungen der AG "Finanzen,Personal,Controlling" und des Kreisausschusses eingehend vorzubereiten. Von einer unnötigen Sitzung könne hier in keinem Fall die Rede sein. Gegen diesen Eindruck bzw. gegen diese Aussage verwahre er sich in aller Form. Kreisausschussmitglied Kalnins (B 90/Grüne) gibt zu bedenken, dass in der Vergangenheit auch die nicht rechtzeitige Vorlage von umfangreichen Sitzungsunterlagen ursächlich für die Vertagung von einzelnen Punkten und für die Neuterminierung von Sitzungen gewesen sein könnte. Dies sollte zukünftig tunlichst vermieden werden. Landrat Rosenke fasst das Ergebnis der Aussprache dahingehend zusammen, dass die vorherigen Anregungen zur Kenntnis genommen werden. Hiergegen erhebt sich kein Widerspruch. Der Anreger ist entsprechend zu unterrichten.