Daten
Kommune
Hürtgenwald
Größe
64 kB
Erstellt
24.08.13, 01:01
Aktualisiert
24.08.13, 01:01
Stichworte
Inhalt der Datei
B.)
Antragsteller (Anlage „Art-für-Art-Protokoll“)
Angaben zur Artenschutzprüfung für einzelne Arten
(Für alle Arten, die im Sinne einer vertiefenden Art-für-Art-Betrachtung geprüft werden, einzeln bearbeiten!)
Durch Plan/Vorhaben betroffene Art:
Großes Mausohr (Myotis myotis)
Schutz- und Gefährdungsstatus der Art
■
Rote Liste-Status
FFH-Anhang IV-Art
europäische Vogelart
Erhaltungszustand in Nordrhein-Westfalen
atlantische Region
■
■
kontinentale Region
Messtischblatt
Deutschland
3
Nordrhein-Westfalen
2
Erhaltungszustand der lokalen Population
(Angabe nur erforderlich bei evtl. erheblicher Störung (II.3 Nr.2)
oder voraussichtlichem Ausnahmeverfahren(III))
grün
günstig
A
günstig / hervorragend
gelb
ungünstig / unzureichend
B
günstig / gut
rot
ungünstig / schlecht
C
ungünstig / mittel-schlecht
Arbeitsschritt II.1:
5204
Ermittlung und Darstellung der Betroffenheit der Art
(ohne die unter II.2 beschriebenen Maßnahmen)
Das Große Mausohr wurde nur einmalig detektiert. Die Art gehört zu den Gebäudefledermäusen und lebt in
Landschaften mit einem hohen Wald- und Gewässeranteil. Als Jagdgebiete werden geschlossenen
Waldgebiete mit geringer Kraut- und Strauchschicht bevorzugt, welche nur einen kleinen Teil des
Untersuchungsgebietes ausmachen. Die Art kann als gegenüber Windkraft unempfindlich eingestuft werden.
Ein signifikant erhöhtes Tötungs- und Verletzungsrisiko durch den Bau und Betrieb der WEA ist nicht zu sehen.
Arbeitsschritt II.2:
Einbeziehen von Vermeidungsmaßnahmen und des Risikomanagements
Keine.
Arbeitsschritt II.3:
Prognose der artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände
(unter Voraussetzung der unter II.2 beschriebenen Maßnahmen)
Verbotstatbestände nach § 44 Abs. 1 Nr. 1-3 BNatSchG sind für das Große Mausohr
nicht zu sehen.
1. Werden evtl. Tiere verletzt oder getötet?
ja
■
nein
ja
■
nein
ja
■
nein
ja
■
nein
(außer bei unabwendbaren Verletzungen oder Tötungen, bei einem nicht signifikant erhöhtem
Tötungsrisiko oder infolge von Nr. 3)
2. Werden evtl. Tiere während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten so gestört, dass sich der Erhaltungszustand
der lokalen Population verschlechtern könnte?
3. Werden evtl. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten aus der Natur entnommen
beschädigt oder zerstört, ohne dass deren ökologische Funktion im räumlichen
Zusammenhang erhalten bleibt?
4. Werden evtl. wild lebende Pflanzen oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur
entnommen, sie oder ihre Standorte beschädigt oder zerstört, ohne dass deren
ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang erhalten bleibt?
Arbeitsschritt III:
Beurteilung der Ausnahmevoraussetzungen
(wenn mindestens eine der unter II.3 genannten Fragen mit „ja“ beantwortet wurde)
1. Ist das Vorhaben aus zwingenden Gründen des überwiegenden
öffentlichen Interesses gerechtfertigt?
ja
nein
2. Können zumutbare Alternativen ausgeschlossen werden?
ja
nein
3. Wird der Erhaltungszustand der Populationen sich bei europäischen Vogelarten
nicht verschlechtern bzw. bei FFH-Anhang IV-Arten günstig bleiben?
ja
nein