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Beschlusstext (Antrag der CDU-Kreistagsfraktion zum Thema "INKLUSION")

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
15 kB
Datum
06.03.2012
Erstellt
21.03.12, 04:07
Aktualisiert
22.03.12, 04:08
Beschlusstext (Antrag der CDU-Kreistagsfraktion zum Thema "INKLUSION") Beschlusstext (Antrag der CDU-Kreistagsfraktion zum Thema "INKLUSION") Beschlusstext (Antrag der CDU-Kreistagsfraktion zum Thema "INKLUSION")

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Inhalt der Datei

BESCHLUSS über das Ergebnis der Sitzung des Ausschusses für Bildung, Sport und Kultur am 06.03.2012 im Sitzungssaal 2 des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32 4 Inklusion hier: Anfrage der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN Drucksache F 12/2012 Antrag der CDU-Kreistagsfraktion zum Thema "INKLUSION" TOP 4.2 A 86/2012 Die Mitglieder des Ausschusses beschließen, die Tagesordnungspunkte 3a, 4, 4.1 und 4.2 gemeinsam zu beraten. Schulamtsdirektor Dr. Schürmann, Schulaufsicht Förderschulen, stellt die geltende Schulrechtssituation dar und erläutert, wie die aktuelle Situation an den Förderschulen ist und welche Auswirkungen die Inklusion auf Regel- und Förderschulen haben könnte. Die vorgetragene PowerPointPräsentation wird dem Protokoll beigefügt. AV Poth ergänzt, dass am 27.02.2012 im Rahmen der kreisweiten Schulentwicklungsplanung ein weiteres Gespräch mit den Schulleitungen der Förderschulen und den Schulträgern stattgefunden hat. In dieser Gesprächsrunde wurde sich darauf geeinigt, dass der Kreis Euskirchen trotz der unklaren Gesetzeslage weiterhin an einem Konzept arbeiten wird. Dabei muss aber davon ausgegangen werden, dass die Umsetzung der Inklusion im schulischen Bereich möglicherweise zehn Jahre in Anspruch nehmen kann. Ursachen hierfür sind Problemstellungen hinsichtlich der Lehrerversorgung, der Standortfragen und der Trägerdiskussionen. In diesem Zusammenhang muss auch darauf eingegangen werden, wie sich die Inklusion auf die Regelschulen auswirken wird. Deshalb werden künftig auch die Schulen der Sekundarstufen I und II in den Prozess eingebunden. Im Übrigen wird die Inklusion zukünftig nicht nur den schulischen Bereich betreffen sondern vielmehr organisationsübergreifend auch die Bereiche Jugend, Soziales und ÖPNV. Zurzeit stellt sich die Situation so dar, dass die Schulaufsichtsbeamten von der Landesregierung dazu angehalten sind, die Wünsche der Eltern umzusetzen. Das wiederum führt dazu, dass immer mehr Schüler/-innen an Regelschulen angemeldet werden und dort am Gemeinsamen Unterricht teilnehmen oder in Integrativen Lerngruppen unterrichtet werden. Allerdings zeigen Vergleichsstudien nicht eindeutig, ob die inklusive Beschulung im Vergleich zur Beschulung an Förderschulen Vor- oder Nachteile hat. Aber auch das System der "reinen" Förderschulen wird in diesen Studien nicht zweifelsfrei bewertet. Aktuell gibt es im Bereich der Förderschulen vor allem das Problem der Lehrerversorgung. Es können maximal 85 % der Stellen mit ausgebildeten Sonderpädagogen besetzt werden. Dieser Personalmangel führt zu einem Qualitätsverlust sowohl an Förderschulen als auch an Regelschulen, da durch die Vorgabe der Landesregierung die Situation geschaffen wird, dass die betroffenen Schüler/-innen an unterschiedlichen Förderorten (Regelschule oder Förderschule) gefördert werden können. Diese Zweigleisigkeit führt dazu, dass die Qualität aufgrund des Lehrermangels in diesen Bereichen auf Dauer sehr wahrscheinlich nicht gehalten werden kann. Aus diesem Grund soll auch davon abgesehen werden, Regelschüler an Förderschulen aufzunehmen, da schon die Lehrerversorgung allein für die Förderschüler/-innen nicht ausreichend gewährleistet ist. Im Kreis Euskirchen stellt sich die Standortfrage im Bereich der Förderschulen noch nicht. Die Förderschulen im hiesigen Kreisgebiet sind zurzeit alle mit ausreichend Schülerinnen und Schülern versorgt. Die kreiseigenen Förderschulen werden vermutlich auch zukünftig nur leichte Rückläufe zu verzeichnen haben, da die Förderung in diesen Bereichen speziell ist und auch weiterhin von den Eltern gewollt ist. Für die Förderschulen mit den Förderschwerpunkten Lernen, Emotionale und Soziale Entwicklung und Sprache jedoch werden gravierende Rückläufe erwartet, da diverse Eckpunktepapiere vorsehen, gerade Schüler/-innen mit diesen Förderschwerpunkten an den Regelschulen zu unterrichten. Im Bereich der Stadt Zülpich können alle Schulformen in Zusammenarbeit mit der Stephanusschule in Bürvenich die Aufnahme von Förderschülerinnen und -schülern sicherstellen. Die Kernaufgabe der Stephanusschule beschränkt sich auf die Versorgung der Schüler/-innen aus dem Stadtgebiet. Neben der Grundschule Ülpenich und der Hauptschule Zülpich bieten auch das Frankengymnasium und die Karl-von-Lutzenberger Realschule diese Betreuung an. Das Land hat jedem Schulamt eine Lehrerstelle zur Einrichtung eines/einer Inklusionsbeauftragten zur Verfügung gestellt. Das Schulamt für den Kreis Euskirchen wird diese Stelle mit zwei Teilzeitkräften besetzen. Seit dem 01.02.2012 ist die erste halbe Stelle mit Frau Fettweiß-Verbeek besetzt. Frau FettweißVerbeek wird sich in der nächsten Ausschusssitzung am 22.05.2012 vorstellen und über ihre bisherigen Erfahrungen berichten. Die CDU-Fraktion schlägt vor, eine Projektgruppe einzurichten, die sich mit dem Thema "Inklusion" beschäftigt und den Prozess inhaltlich begleitet. In diesem Zusammenhang weist AV Poth darauf hin, dass für die verwaltungsseitige Begleitung der Projektgruppe die vorhandenen Ressourcen in der Abteilung 40 nicht ausreichen und durch zusätzliche personelle Ressourcen verstärkt werden müssen. Ein entsprechendes Konzept seitens der Verwaltung werde zeitnah vorgestellt. Die Mitglieder des Ausschusses nehmen diesen Hinweis zur Kenntnis. Nach eingehender Diskussion empfiehlt der Ausschuss folgende Beschlussfassung: Der Kreistag beschließt: 1. Das Thema "INKLUSION" wird als Querschnittsthema zu einem der inhaltlichen Schwerpunkte der Arbeit des Kreistages und seiner Gremien. Dabei übernimmt der Geschäftsbereich III die Federführung. 2. Der Kreistag richtet eine interfraktionelle Projektgruppe zu dieser Thematik ein, die den inhaltlichen Prozess begleitet und gemeinsam mit den Fachleuten der Verwaltung sowie externen Spezialisten ein auf die Bedürfnisse des Kreises Euskirchen zugeschnittenes Gesamtkonzept entwickelt. 3. Die Projektgruppe arbeitet den Fachausschüssen des Kreistages zu. Damit alle im Kreistag vertretenen Fraktionen durch Mitgliedschaft in der Projektgruppe einbezogen werden, schlagen wir eine Gesamtzahl von 13 Mitgliedern vor. Abstimmungsergebnis: einstimmig, 0 Enthaltungen